Weitere Entscheidung unten: AG Waiblingen, 14.12.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.12.2001 - 13 U 132/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3059
OLG Hamm, 17.12.2001 - 13 U 132/01 (https://dejure.org/2001,3059)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.12.2001 - 13 U 132/01 (https://dejure.org/2001,3059)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Dezember 2001 - 13 U 132/01 (https://dejure.org/2001,3059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    PKW-Reparatur; Toleranzgrenze; Reparaturaufwand; Herstellungsaufwand; Sachverständiger

  • Judicialis

    BGB § 249 Satz 1; ; BGB § 249 Satz 2; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 272
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2001 - 13 U 132/01
    Diese Abrechnung auf Reparaturkostenbasis gilt aber nur dann, wenn der Geschädigte nachweist, daß der Schaden auf diese Weise voll beseitigt ist, d.h. daß die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt worden ist (BGH VersR 92, 710 mit Anmerkung Lemke in r+s 92, 234; Hamm (9. Senat) r+s 96, 100; Düsseldorf r+s 95, 416; Karlsruhe MDR 2000, 697).

    Hat der Geschädigte nachgewiesen, daß das Fahrzeug sach- und fachgerecht repariert worden ist, dann kann er die vom Sachverständigen ermittelten Instandsetzungskosten auch dann verlangen, wenn er ihre Entstehung im einzelnen nicht belegen kann (BGH VersR 92, 710).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2001 - 13 U 132/01
    Liegen Reparaturkosten und Minderwert nicht mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert dann darf der Geschädigte zu Lasten des Schädigers reparieren (einhellige Meinung, vgl. etwa BGH VersR 92, 61; 92, 64).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2000 - 10 U 181/99

    Integritätszuschlag bei fachgerechter Reparatur eines Kfz; Bestimmung des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2001 - 13 U 132/01
    Diese Abrechnung auf Reparaturkostenbasis gilt aber nur dann, wenn der Geschädigte nachweist, daß der Schaden auf diese Weise voll beseitigt ist, d.h. daß die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt worden ist (BGH VersR 92, 710 mit Anmerkung Lemke in r+s 92, 234; Hamm (9. Senat) r+s 96, 100; Düsseldorf r+s 95, 416; Karlsruhe MDR 2000, 697).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.2001 - 13 U 132/01
    Liegen Reparaturkosten und Minderwert nicht mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert dann darf der Geschädigte zu Lasten des Schädigers reparieren (einhellige Meinung, vgl. etwa BGH VersR 92, 61; 92, 64).
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Rechtsprechung
   AG Waiblingen, 14.12.2001 - 13 C 1266/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8167
AG Waiblingen, 14.12.2001 - 13 C 1266/01 (https://dejure.org/2001,8167)
AG Waiblingen, Entscheidung vom 14.12.2001 - 13 C 1266/01 (https://dejure.org/2001,8167)
AG Waiblingen, Entscheidung vom 14. Dezember 2001 - 13 C 1266/01 (https://dejure.org/2001,8167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz wegen verbotswidrigen Parkens eines Fahrzeugs im Halteverbotsbereich; § 12 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a Straßenverkehrsordnung (StVO) als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Hinreichende Individualisierung des Kreises der betroffenen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 12 Abs. 1 Nr. 6 a; BGB § 823
    Haltverbotsschild mit Hinweis auf Straßenbauarbeiten soll Straßenbauunternehmer auch vor Vermögensschäden schützen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Parkverstoß im Baustellenbereich

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Schadenersatz wegen Parken im Halteverbot

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verzögerung von Straßenbauarbeiten aufgrund verbotswidrigen Parkens begründet Schadensersatzanspruch des Bauunternehmers - Halteverbot schützt auch Bauunternehmer

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 895
  • NZV 2002, 272
  • VersR 2003, 605
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 50/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Vorliegen einer zum

    Auszug aus AG Waiblingen, 14.12.2001 - 13 C 1266/01
    Das Gericht verkennt nicht, daß bei der Prüfung, ob es sich um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB handelt zu bedenken ist, ob die Gewährung eines Schadensersatzanspruches in diesen Fällen sinnvoll und im Lichte des haftungsrechtlichen Gesamtsystems tragbar erscheint (vergl. BGH NJW 1976, 1740 ff [BGH 08.06.1976 - VI ZR 50/75] ).
  • BGH, 25.01.1983 - VI ZR 212/80

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines hinter einem vorschriftswidrig geparkten

    Auszug aus AG Waiblingen, 14.12.2001 - 13 C 1266/01
    Dafür ergeben weder der Wortlaut der Vorschrift noch deren amtlichen Begründung einen Anhaltspunkt (vergl. BGH NJW 1983, 1326 ff).
  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

    cc) Zu den hier als Schutznormen in Betracht kommenden §§ 12 Abs. 1 Nr. 6 a, 45 StVO ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob bei Halteverboten im Rahmen von Baustellen das Vermögen eines Bauunternehmers und eines von diesem beauftragten weiteren Unternehmers - wie hier der Klägerin - geschützt ist (bejahend LG Berlin, VersR 1972, 548 m.w.N.; LG München I, NJW 1983, 288; AG Charlottenburg, VersR 1971, 92 und ZfS 1981, 2; AG Waiblingen, VersR 2003, 605 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., Rdn. 29 zu § 12 StVO m.w.N.; verneinend LG Berlin, NJW 1983, 288 f.; LG Stuttgart, NJW 1985, 3028 f.; AG Frankfurt a.M., NJW-RR 1990, 730 f.; Grüneberg, NJW 1992, 945, 947 f.; Janssen, NJW 1995, 624, 626 f.; Wussow-Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. 2002, Kap. 4, Rdn. 14; vgl. auch LG München I, NJW-RR 1987, 804 f.; LG Bonn, Schaden-Praxis 2001, 85 f.).
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