Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 151/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11265
OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 151/00 (https://dejure.org/2001,11265)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.2001 - 7 U 151/00 (https://dejure.org/2001,11265)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 7 U 151/00 (https://dejure.org/2001,11265)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,11265) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HpflG § 1; HpflG § 4
    Zurücktreten der Betriebsgefahr einer Straßenbahn bei Rotlichtverstoß eines Fußgängers L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 369
  • VersR 2003, 746 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Angesichts dieser Verpflichtungen kommt eine Bewertung des Mitverschuldens des Fußgängers, die jegliche Haftung des Kraftfahrers ausschließt, lediglich in besonderen Ausnahmefällen und nur dann in Betracht, wenn dieser keinerlei Verkehrsverstöße begangen hat (OLG Köln NZV 2002, 369; OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.06.2009 - 1 U 79/09 [juris]; OLG Frankfurt, Urt. v. 28.09.2010 - 10 U 1/10 [juris]; OLG Saarbrücken, Urt. v. 08.02.2011 - 4 U 200/10 - 60 [juris]; OLG Köln, Beschl. v. 19.03.2012 - I-16 U 169/11, 16 U 169/11 [juris]).
  • OLG Celle, 11.06.2008 - 14 U 179/07

    Haftungsrechtliche Fragen beim Transport eines Kindes in einem Fahrradsitz ohne

    b) Selbst wenn indes die Unabwendbarkeit des Unfalls nicht festzustellen wäre, so würde jedenfalls das grobe Verschulden des Beklagten am Zustandekommen des Unfalls zum völligen Zurücktreten der Betriebsgefahr der Straßenbahn führen (vgl. hierzu OLG Köln NZV 2002, 369. OLG Nürnberg NZV 2002, 127).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht