Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 22.05.2001

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1368
OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98 (https://dejure.org/2000,1368)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.11.2000 - 3 U 100/98 (https://dejure.org/2000,1368)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. November 2000 - 3 U 100/98 (https://dejure.org/2000,1368)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Aussicht auf Erfolg; Unfall; Schadenersatz; Schmerzensgeld

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1; ; StVG § 8 a; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 448; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Verwendung eines auf Schrottplatz gekauften Autoreifens

  • RA Kotz

    Keine Pflicht zur Überprüfung von Schrottplatz-Reifen

  • RA Kotz

    Reifenhändler haftet auch für den Verkauf von Gebrauchtreifen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrzeughalter muss Bedeutung der DOT-Nummer nicht kennen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nur verkehrssichere Gebrauchtreifen dürfen verkauft werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Keine Pflicht zur Überprüfung von Schrottplatz-Reifen

  • iuraquest.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtreifen vom Schrotthändler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 530
  • NZV 2002, 374
  • VersR 2002, 378
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.1997 - VI ZR 404/96

    Prüfungspflicht des PKW-Halters

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98
    Die Klägerin kann sich für ihre Auffassung, der Beklagte zu 1) hätte den Reifen fachmännisch überprüfen lassen müssen, auch nicht auf die Entscheidung des BGH NZV 98, 23 stützen.
  • OLG Stuttgart, 19.03.1990 - 5 U 113/89

    Kfz-Führer; Kfz-Halter; Verschulden; Verletzung der Überprüfungspflicht; Platzen

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98
    Von einem durchschnittlichen Fahrzeughalter kann auch nicht erwartet werden, dass er aus der auf der Seitenwand eines Reifens eingetragenen Zahlenfolge (sog. DOT-Nummer) zutreffende Schlüsse auf das Herstellungsdatum eines Reifens zu ziehen vermag (vgl. OLG Köln, r+s 91, 370; OLG Stuttgart, NZV 91, 68).
  • OLG Köln, 22.01.2002 - 3 U 142/01

    Begrenzte deliktische Überprüfungspflichten beim Erwerb gebrauchter Kfz-Reifen

    Die Beiakten 1 0 496/96 LG Aachen (3 U 100/98 OLG Köln) und 17 Js 1371/95 StA Aachen sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Wie der Senat bereits in dem im Vorprozess ergangenen Urteil vom 07.11.2000 - 3 U 100/98 - ausgeführt hat, kann dem Beklagten zu 1) nicht vorgeworfen werden, dass er die bei einem Autoverwerter, gekauften gebrauchten Reifen nicht in einem Fachbetrieb auf ihre Gebrauchstauglichkeit hin hat überprüfen lassen.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.05.2001 - 9 U 172/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3954
OLG Köln, 22.05.2001 - 9 U 172/00 (https://dejure.org/2001,3954)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.05.2001 - 9 U 172/00 (https://dejure.org/2001,3954)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 9 U 172/00 (https://dejure.org/2001,3954)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 535
  • NZV 2002, 374
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 26.06.1997 - 8 U 79/97
    Auszug aus OLG Köln, 22.05.2001 - 9 U 172/00
    Eine Vorfahrtverletzung durch Überfahren eines Stoppschildes ist wegen der großen Gefährlichkeit für den Straßenverkehr objektiv grob fahrlässig (OLG Oldenburg, r+s 1995, 42; OLG Hamm, ZfS 1998, 262: insoweit Aufgabe der früheren, noch von der Klägerin zitierten Auffassung in VersR 1993, 826; OLG Nürnberg, r+s 1997, 409) und ist ein Indiz für grobe Fahrlässigkeit in subjektiver Hinsicht (BGH r+s 1992, 292).
  • OLG Oldenburg, 23.11.1994 - 2 U 166/94

    Überfahren eines Stop-Schildes; Vorfahrtsverletzung; Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 22.05.2001 - 9 U 172/00
    Eine Vorfahrtverletzung durch Überfahren eines Stoppschildes ist wegen der großen Gefährlichkeit für den Straßenverkehr objektiv grob fahrlässig (OLG Oldenburg, r+s 1995, 42; OLG Hamm, ZfS 1998, 262: insoweit Aufgabe der früheren, noch von der Klägerin zitierten Auffassung in VersR 1993, 826; OLG Nürnberg, r+s 1997, 409) und ist ein Indiz für grobe Fahrlässigkeit in subjektiver Hinsicht (BGH r+s 1992, 292).
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 22.05.2001 - 9 U 172/00
    Eine Vorfahrtverletzung durch Überfahren eines Stoppschildes ist wegen der großen Gefährlichkeit für den Straßenverkehr objektiv grob fahrlässig (OLG Oldenburg, r+s 1995, 42; OLG Hamm, ZfS 1998, 262: insoweit Aufgabe der früheren, noch von der Klägerin zitierten Auffassung in VersR 1993, 826; OLG Nürnberg, r+s 1997, 409) und ist ein Indiz für grobe Fahrlässigkeit in subjektiver Hinsicht (BGH r+s 1992, 292).
  • OLG Hamm, 16.02.1998 - 6 U 167/97
    Auszug aus OLG Köln, 22.05.2001 - 9 U 172/00
    Eine Vorfahrtverletzung durch Überfahren eines Stoppschildes ist wegen der großen Gefährlichkeit für den Straßenverkehr objektiv grob fahrlässig (OLG Oldenburg, r+s 1995, 42; OLG Hamm, ZfS 1998, 262: insoweit Aufgabe der früheren, noch von der Klägerin zitierten Auffassung in VersR 1993, 826; OLG Nürnberg, r+s 1997, 409) und ist ein Indiz für grobe Fahrlässigkeit in subjektiver Hinsicht (BGH r+s 1992, 292).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2008 - 4 U 151/07

    Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls bei

    Bei Teilnahme am Straßenverkehr liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (BGH, Urteil vom 14.07.1986, IV a ZR 22/85; OLG Köln, Urteil vom 22.05.2001, 9 U 172/00; OLG Hamm, Urteil vom 04.12.1998, 20 U 127/98 = RuS 1999, 188).

    Anzeichen für ein so genanntes Augenblicksversagen, das geeignet sein könnte, den Verkehrsverstoß in einem milderen Licht erscheinen zu lassen und den Schuldvorwurf der groben Fahrlässigkeit herabzustufen, obwohl die objektiven Merkmale der groben Fahrlässigkeit gegeben sind (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 22.05.2001, 9 U 172/00), liegen nicht vor.

  • LG Aachen, 29.10.2002 - 9 O 196/02
    In Rechtsprechung und Literatur ist weitgehend anerkannt, dass ein Verkehrsteilnehmer, der das für ihn geltende Stoppschild deutschen Rechts nicht beachtet, regelmäßig objektiv und subjektiv grob fahrlässig handelt (OLG Köln, r + s 2002, 57 f., OLG Köln, SP 1996, 21 f., OLG Oldenburg r + s 1995, 42, OLG Hamm, ZFS 1998, 262, OLG Nürnberg, r + s 1997, 409 wohl: Knappmann, in Prölss/Martin, a.a.O., § 12 AKB Rd. 83, jeweils m.w.N.).
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