Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2002 - 7 A 11244/01.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9275
OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2002 - 7 A 11244/01.OVG (https://dejure.org/2002,9275)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.03.2002 - 7 A 11244/01.OVG (https://dejure.org/2002,9275)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. März 2002 - 7 A 11244/01.OVG (https://dejure.org/2002,9275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechtliche Zulässigkeit der Nachschulungspflicht und der Verlängerung der Probezeit bei Fahranfängern

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Auffällig gewordene Fahranfänger müssen zur Nachschulung // Regelungen zur Nachschulung nicht zu beanstanden

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2002 - 7 A 11244/01
    Er kann vielmehr von einem Gesamtbild ausgehen, das sich aus den ihm vorliegenden Erfahrungen ergibt, und darf sich auf dieser Grundlage generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelung bedienen (vgl. BVerfGE 87, 234; 84, 348).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2002 - 7 A 11244/01
    Er kann vielmehr von einem Gesamtbild ausgehen, das sich aus den ihm vorliegenden Erfahrungen ergibt, und darf sich auf dieser Grundlage generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelung bedienen (vgl. BVerfGE 87, 234; 84, 348).
  • VG Braunschweig, 18.02.2008 - 6 B 411/07

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das unbegleitete Fahren von Fahrzeugen

    Dieses sogenannte Jugendlichkeitsrisiko äußert sich nach den vorliegenden wissenschaftlichen Studien unter anderem in einer altersbedingt erhöhten Risikobereitschaft und einer weniger realistischen Einschätzung der eigenen Fähigkeiten (s. zu allem: Deutscher Verkehrssicherheitsrat, aaO.; Leutner, Lehr-lernpsychologische Grundlagen des Begleiteten Fahrens ab 17, in: Symposium zum Nds. Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17"; ders., Das Begleitete Fahren aus lehr-lernpsychologischer Sicht, verfügbar unter www.begleitetes-fahren.de, Downloads; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 12.03.2002 - 7 A 11244/01 -, NZV 2002, 528).
  • OLG Bamberg, 29.11.2010 - 3 Ss OWi 1756/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Teilnahme an "wilden"

    Dem Konzept der durch Gesetz vom 13.05.1986 (BGBl. I, 700) mit Wirkung vom 01.11.1986 eingeführten Fahrerlaubnis auf Probe für Fahranfänger liegt in erster Linie der Bewährungsgedanke und das - etwa auch im Jugendstrafrecht besonders bedeutsame - Prinzip der Besserung zu Grunde (OVG Koblenz NZV 2002, 528 f. = ZfS 2002, 308 f.; zur verhaltenswissenschaftlichen Würdigung des Führerscheins auf Probe mit speziellem Blick auf Fahranfänger weiterhin instruktiv Barthelmess NZV 1991, 12 ff.; vgl. ferner Himmelreich NZV 1990, 57 ff. und Gübner in Burhoff , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2. Aufl. Rn. 795 ff.).
  • VGH Bayern, 09.09.2010 - 11 ZB 09.2105

    Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe

    Diese Zielsetzung ist sachgerecht, da die Anlage 12 dazu dient, den Kreis derjenigen Inhaber einer erst vor kurzer Zeit erworbenen Fahrerlaubnis zu bestimmen, bei denen die Annahme der Nichtbewährung im Straßenverkehr gerechtfertigt ist (OVG RhPf vom 12.3.2002 NZV 2002, 528).

    Zudem stellt die Verpflichtung, an einem Aufbauseminar im Sinn von § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG teilzunehmen, keine besonders einschneidende Maßnahme dar (so auch OVG RhPf vom 12.3.2002, a.a.O., S. 529).

    Angesichts der um das Drei- bis Vierfache höheren Verwicklung von - zumal jungen - Fahranfängern in Verkehrsunfälle (vgl. auch dazu OVG RhPf vom 12.3.2002, a.a.O., S. 528) ist eine solche Belastung durch gewichtige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2009 - 10 S 839/09

    Geschwindigkeitsüberschreitung als schwerwiegende Zuwiderhandlung im Sinne des §

    Denn die jeweilige Zuwiderhandlung wird innerhalb des Normsystems "Fahrerlaubnis auf Probe" gerade nicht danach bewertet, ob es sich um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit handelt und welche Sanktionen sie nach sich zieht, sondern systemgerecht nur danach, ob die Auffälligkeit so gewichtig ist, dass sie die Annahme der Nichtbewährung rechtfertigt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.03.2002 - 7 A 11244/01 - NZV 2002, 528).
  • OVG Niedersachsen, 23.07.2012 - 12 LA 186/11

    Zulassung der Berufung im Zusammenhnag mit einem Streit über die Anordnung der

    Er darf vielmehr von einem typischen Gesamtbild ausgehen, das sich aus den ihm vorliegenden Erfahrungen ergibt, und sich auf dieser Grundlage generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12.3.2002 - 7 A 11244/01 -, NZV 2002, 528; VG Bad.-Württ., Beschl. v. 11.8.2009 - 10 S 839/09 -, zfs 2009, 654 m. w. N.).
  • VG Freiburg, 29.12.2005 - 4 K 1767/05

    Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Rotlichtverstoß mit dem

    Die jeweilige Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit wird somit insoweit gerade nicht danach beurteilt, welche Sanktionen dafür angemessen sind, sondern systemgerecht nur danach, ob die Auffälligkeit so gewichtig ist, dass sie die Annahme der Nichtbewährung rechtfertigt (OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 12.03.2002, NZV 2002, 528).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht