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   AG Bayreuth, 17.10.2002 - 3 Cs 5 Js 8510/02   

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https://dejure.org/2002,18869
AG Bayreuth, 17.10.2002 - 3 Cs 5 Js 8510/02 (https://dejure.org/2002,18869)
AG Bayreuth, Entscheidung vom 17.10.2002 - 3 Cs 5 Js 8510/02 (https://dejure.org/2002,18869)
AG Bayreuth, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 3 Cs 5 Js 8510/02 (https://dejure.org/2002,18869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Belehrung führt zum Beweisverwertungsverbot

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 202
  • StV 2004, 370
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 04.07.2013 - 2 OLG Ss 113/13

    Unverwertbarkeit einer Aussage nach unterbliebener Belehrung als Beschuldigter

    Der mögliche Täter war nicht mehr nur in einer nicht näher bestimmten Personengruppe zu suchen sondern der Tatverdacht hatte sich nach der Ermittlung des Angeklagten als Fahrzeughalter bereits auf ihn verdichtet, auch wenn grundsätzlich auch andere Personen als Nutzer des Fahrzeugs des Angeklagten in Betracht kommen (LG Koblenz NZV 2002, 422 ; AG Bayreuth NZV 2003, 202; Meyer-Goßner, StPO , 55. Auflage, Einleitung Rn. 78).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.06.2022 - 5 Qs 40/22

    Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Belehrung des Fahrzeughalters über

    Die mögliche Täterin war nicht mehr nur in einer nicht näher bestimmten Personengruppe zu suchen, sondern der Tatverdacht hatte sich nach der Ermittlung der Angeklagten als Fahrzeughalterin bereits auf sie verdichtet, auch wenn grundsätzlich auch andere Personen als Nutzer des Fahrzeugs des Angeklagten in Betracht kommen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.07.2013 - Az. 2 OLG Ss 113/13; LG Duisburg, Beschluss vom 13.07.2018, Az. 35 Qs 38/18; LG Zwickau, Beschluss vom 10.08.2015, Az. 1 Qs 147/15; Amtsgericht Bayreuth, Beschluss vom 17.10.2002, Az. 3 Cs 5 Js 8510/02).
  • LG Saarbrücken, 27.05.2013 - 6 Qs 61/13

    Belehrungspflicht, Verletzung, Beweisverwertungsverbot

    Nach einer veröffentlichten Entscheidung des AG Bayreuth (Beschluss vom 17.10.2002, Az. 3 Cs 5 Js 8510/02 - NZV 2003, 202) ist bei der Suche nach einem zuvor unbekannten Fahrer, dem ein Delikt als Führer eines Kraftfahrzeuges zur Last fällt, eine Belehrung des Halters nach § 136 Abs. 1 StPO "zwingend, weil aufgrund der Haltereigenschaft die Fahrzeugführereigenschaft nahe liegt und sich daher der Beschuldigtenkreis derart verdichtet, dass der Halter zum Zeitpunkt der Befragung bereits als potentieller Täter in Betracht kommt".
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