Rechtsprechung
BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/2002, 1 ObOWi 487/02 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verstoß gegen Pflichten als Kraftfahrzeugführer; Voraussetzungen für die Annahme von Beharrlichkeit i.S.v. § 25 Abs. 1 StVG; Frage der Verhältnismäßigkeit der Verhängung eines Fahrverbotes; Voraussetzung für die Annahme eines Härtefalls zur Rechtfertigung einer Ausnahme im ...
Papierfundstellen
- NZV 2003, 349
- BayObLGSt 2003, 5
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05
Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei …
Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belange einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (BayObLG NZV 2003, 349 f.). - OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04
Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die …
Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belange einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (ebenso BayObLG NZV 2003, 349 f.). - OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen …
Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belange einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (BayObLG NZV 2003, 349 f.).
- OLG Hamm, 30.04.2007 - 2 Ss OWi 218/07
Fahrverbot; Erschwernisse; Abwendung; Kreditaufnahme; Zumutbarkeit
Dies gilt insbesondere dann, wenn dem/der Betroffenen die Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2 a StVG zur Verfügung steht, er/sie sich auf diese Karenzzeit einrichten und nach Abstimmung mit seinen geschäftlichen oder beruflichen Belangen einen geeigneten Zeitpunkt zur Abgabe seines Führerscheins auswählen kann (ebenso OLG Karlsruhe NZV 2006, 326, 327; BayObLG, NZV 2003, 349f.). - BayObLG, 08.01.2004 - 1 ObOWi 538/03
Fahrverbot; Beharrlichkeit; Vorahndungen
Andererseits kann in einem derartigen Fall von der Verhängung eines Fahrverbots nur unter den Voraussetzungen abgesehen werden, die auch bei Vorliegen des in der Bußgeldkatalog-Verordnung normierten Regelfalls ein Absehen rechtfertigen (BayObLGSt 2003, 5).Im Hinblick auf die Vorbewertung des Verordnungsgebers, die zwar nicht unmittelbar die vorliegende Sachverhaltskonstellation, aber eine wertungsmäßig gleich stehende erfasst, ist für eine Einzelfallprüfung nur noch begrenzt Raum (BayObLGSt 2003, 5; BGHSt 38, 231).
- AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von …
Außerdem werden die Auswirkungen des Regelfahrverbots auf den Betroffenen vorliegend auch durch den Vollstreckungsaufschub von bis zu 4 Monaten nach § 25a Abs. 2 StVG erheblich abgemildert, weil der Betroffene durch die ihr hierdurch gewährte Wahl, den Beginn der Verbotsfrist innerhalb eines Zeitrahmens von 4 Monaten ab Eintritt der Rechtskraft selbst zu bestimmen, zugleich die Möglichkeit erhält, sich frühzeitig auf das Fahrverbot einzustellen und auf diese Weise dessen negative Konsequenzen abzuwenden oder jedenfalls abzumildern (vgl. dazu BayObLG DAR 1999, 559; NZV 2003, 349; OLG Celle VRR 2005, 113; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2001, 214; DAR 2002, 82; OLG Jena DAR 2005, 166; OLG Hamm NZV 1999, 214). - OLG Bamberg, 26.04.2006 - 3 Ss OWi 476/06
Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust oder Existenzgefährdung …
Von der Verhängung eines Fahrverbots kann deshalb nur unter den Voraussetzungen abgesehen werden, die auch bei Vorliegen des in der BKatV normierten Regelfalls ein Absehen rechtfertigen (BayObLGSt 2003, 5; st.Rspr. des Senats). - OLG Bamberg, 29.03.2007 - 3 Ss OWi 422/07
Fahrverbot - Fahrverbot wegen beharrlichen Verstoßes außerhalb eines Regelfalls
Die einschlägigen Vorahndungen und ihre zeitliche Abfolge belegen deshalb hinreichend, dass sich der Betroffene wiederholt in dem Bestreben, möglichst rasch voranzukommen, über seine Pflichten als Kraftfahrzeugführer bedenkenlos hinwegsetzt und ihm deshalb die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlen (BayObLG NZV 1991, 199; NZV 2003, 349 f.). - OLG Köln, 10.08.2006 - 82 Ss OWi 60/06 Berufliche und wirtschaftliche Beeinträchtigungen sind die regelmäßige Folge eines Fahrverbots (BayObLG DAR 2003, 231 = VRS 105, 31 [32] = NZV 2003, 349 u. VRS 101, 441 [443] = NZV 2002, 143 [144] sowie DAR 2002, 323 [324]; OLG Düsseldorf VRS 93, 202, 203; VRS 93, 366 u. NZV 2000, 134 [136] = DAR 2000, 127 [129] = VRS 98, 223 [230]; OLG Frankfurt NStZ-RR.
Soweit ein Betroffener beruflich besonders auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, muss dies für ihn einen besonderen Grund darstellen, sich verantwortungsbewusst zu verhalten (BayObLG DAR 2003, 231 = VRS 105, 31 [32] = NZV 2003, 349; BayObLGSt 1994, 118 [119]; OLG Bamberg NJW 2006, 627 [629] = DAR 2006, 399; SenE v. 11.05.1999 - Ss 56/99 B - SenE v. 30.07.1999 - Ss 343/99 B - = DAR 1999, 516 = NZV 2000, 97 [98] = VRS 97, 442 [447]; SenE v. 03.12.99 - Ss 547/99 B - AG Seligenstadt zfs 2002, 405 [406] = NZV 2002, 520).
- OLG Köln, 26.07.2006 - 82 Ss 47/06 Berufliche und wirtschaftliche Beeinträchtigungen sind die regelmäßige Folge eines Fahrverbots (BayObLG DAR 2003, 231 = VRS 105, 31 [32] = NZV 2003, 349 u. VRS 101, 441 [443] = NZV 2002, 143 [144] sowie DAR 2002, 323 [324]; OLG Düsseldorf VRS 93, 202, 203; VRS 93, 366 u. NZV 2000, 134 [136] = DAR 2000, 127 [129] = VRS 98, 223 [230]; OLG Frankfurt NStZ-RR.
Soweit ein Betroffener beruflich besonders auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, muss dies für ihn einen besonderen Grund darstellen, sich verantwortungsbewusst zu verhalten (BayObLG DAR 2003, 231 = VRS 105, 31 [32] = NZV 2003, 349; BayObLGSt 1994, 118 [119]; OLG Bamberg NJW 2006, 627 [629] = DAR 2006, 399; SenE v. 11.05.1999 - Ss 56/99 B - SenE v. 30.07.1999 - Ss 343/99 B - = DAR 1999, 516 = NZV 2000, 97 [98] = VRS 97, 442 [447]; SenE v. 03.12.99 - Ss 547/99 B - AG Seligenstadt zfs 2002, 405 [406] = NZV 2002, 520).
- OLG Bamberg, 29.07.2015 - 2 Ss OWi 727/15
Absehen vom Fahrverbot wegen Erreichens der "Punktegrenze"?
- BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03
Wiederholte Begehung gleichartiger Verkehrsverstöße rechtfertigt Fahrverbot
- OLG Bamberg, 31.01.2006 - 3 Ss OWi 86/06
Fahrverbot - Umfang der Feststellungen bei Annahme eines beharrlichen Verstoßes