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   OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 Ss OWi 1135/02 (3)   

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https://dejure.org/2003,2659
OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 Ss OWi 1135/02 (3) (https://dejure.org/2003,2659)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2003 - 2 Ss OWi 1135/02 (3) (https://dejure.org/2003,2659)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 2 Ss OWi 1135/02 (3) (https://dejure.org/2003,2659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung eines Verwerfungsurteils; Geltendmachung einer unaufschiebbaren Geschäftsreise als Entschuldigung für die Nichtwahrnehmung des Termins

  • Judicialis

    OWiG § 74; ; StPO § 344

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 3 74 Abs. 2; StPO § 344
    Anforderungen an die Begründung eines Verwertungsurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Urteilsgründe eines Verwerfungsurteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 348
  • NZV 2003, 396
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 28.10.2002 - 2 Ss OWi 873/02

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde, Ausbleiben des Betroffenen, genügende

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 Ss OWi 1135/02
    Danach müssen sowohl die Umstände, die nach der Auffassung des Betroffenen sein Fernbleiben in der Hauptverhandlung entschuldigen sollten, als auch die Erwägungen des Tatrichters, diese nicht als genügende Entschuldigung anzusehen, so ausführlich und vollständig dargelegt werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Urteilsgründe die Gesetzmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung zu überprüfen vermag (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2002 in 2 Ss OWi 873/02 (136); Senat in MDR 1997, 686; BayObLG NJW 1999, 879; OLG Köln NZV 1999, 261 ; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 75 Rdnr_ 48 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.03.1997 - 2 Ss OWi 128/97
    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 Ss OWi 1135/02
    Danach müssen sowohl die Umstände, die nach der Auffassung des Betroffenen sein Fernbleiben in der Hauptverhandlung entschuldigen sollten, als auch die Erwägungen des Tatrichters, diese nicht als genügende Entschuldigung anzusehen, so ausführlich und vollständig dargelegt werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Urteilsgründe die Gesetzmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung zu überprüfen vermag (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2002 in 2 Ss OWi 873/02 (136); Senat in MDR 1997, 686; BayObLG NJW 1999, 879; OLG Köln NZV 1999, 261 ; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 75 Rdnr_ 48 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.10.1998 - Ss 484/98
    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 Ss OWi 1135/02
    Danach müssen sowohl die Umstände, die nach der Auffassung des Betroffenen sein Fernbleiben in der Hauptverhandlung entschuldigen sollten, als auch die Erwägungen des Tatrichters, diese nicht als genügende Entschuldigung anzusehen, so ausführlich und vollständig dargelegt werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Urteilsgründe die Gesetzmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung zu überprüfen vermag (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2002 in 2 Ss OWi 873/02 (136); Senat in MDR 1997, 686; BayObLG NJW 1999, 879; OLG Köln NZV 1999, 261 ; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 75 Rdnr_ 48 m.w.N.).
  • BayObLG, 11.05.1998 - 1 ObOWi 169/98

    Fehlen des Vortrags eines schlüssigen Entschuldigungsgrundes

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 Ss OWi 1135/02
    Danach müssen sowohl die Umstände, die nach der Auffassung des Betroffenen sein Fernbleiben in der Hauptverhandlung entschuldigen sollten, als auch die Erwägungen des Tatrichters, diese nicht als genügende Entschuldigung anzusehen, so ausführlich und vollständig dargelegt werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Urteilsgründe die Gesetzmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung zu überprüfen vermag (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2002 in 2 Ss OWi 873/02 (136); Senat in MDR 1997, 686; BayObLG NJW 1999, 879; OLG Köln NZV 1999, 261 ; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 75 Rdnr_ 48 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.1997 - 5 Ss OWi 2/97
    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 Ss OWi 1135/02
    Bei unaufschiebbaren und besonders bedeutsamen beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten kann dem Betroffenen ausnahmsweise das Erscheinen vor Gericht unzumutbar sein (OLG Düsseldorf NJW 1997, 2062).
  • OLG Koblenz, 08.02.2023 - 4 ORbs 31 SsBs 1/23

    Bußgeldverfahren, Verjährungsfrist, Berechnung, materielle Frist, Einstellung,

    Die korrekt erhobene Sachrüge führt zur Prüfung des Fehlens von Verfahrensvoraussetzungen und des Vorliegens eines Verfahrenshindernisses (vgl. BGH NStZ 2001, 440 ; OLG Koblenz, Beschluss v. 12.08.2008 - 2 SsBs 54/08; OLG Hamm NZV 2003, 396 ; OLG Köln NZV 2002, 241 ).
  • OLG Hamm, 05.09.2005 - 2 Ss OWi 526/05

    Verwerfungsurteil; genügende Entschuldigung; Verlegungsantrag; ausreichende

    Bei unaufschiebbaren und besonders bedeutsamen beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten kann dem Betroffenen aber ausnahmsweise das Erscheinen vor Gericht unzumutbar sein (Senat, a.a.O.; OLG Hamm NZV 2003, 348, 349; OLG Düsseldorf NZV 1994, 44, 45).
  • OLG Düsseldorf, 03.01.2022 - 2 RBs 215/21

    Kurzbegründung in Verwerfungsurteil bei fehlenden Entschuldigungsgründen;

    Die Sachrüge führt bei einem nach § 74 Abs. 2 OWiG ergangenen Verwerfungsurteil lediglich zu der Prüfung, ob Verfahrensvoraussetzungen fehlen oder Verfahrenshindernisse vorliegen (vgl. OLG Köln NZV 2002, 241; OLG Hamm NZV 2003, 396; Seitz/Bauer in: Göhler, OWiG, 18. Aufl. 2021, § 74 Rdn. 48b m.w.N.).
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