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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.02.2002 - Ss 45/02 (B) - 28 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2476
OLG Köln, 26.02.2002 - Ss 45/02 (B) - 28 B (https://dejure.org/2002,2476)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.2002 - Ss 45/02 (B) - 28 B (https://dejure.org/2002,2476)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - Ss 45/02 (B) - 28 B (https://dejure.org/2002,2476)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ; Fahrverbot; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Vorliegen eines Entschuldigungsgrundes; Ausbleiben des Betroffenen

  • Wolters Kluwer

    Entbehrlichkeit der Erörterung eines Entschuldigungsgrundes in einem Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

  • Judicialis

    OWiG § 79 Abs. 3; ; OWiG § 79 Abs. 5; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; OWiG § 74 Abs. 2; ; StPO § 353; ; StPO § 354 Abs. 2; ; StPO § 337 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OwiG § 74 Abs. 2
    Strafprozessordnug: rechtzeitig vor dem Termin dem Gericht übermitteltes Entschuldigungsvorbringen?

  • rechtsportal.de

    OwiG § 74 Abs. 2
    Strafprozessordnug: rechtzeitig vor dem Termin dem Gericht übermitteltes Entschuldigungsvorbringen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    OWiG: Nichterscheinen - Erkundigungspflicht des Gerichts über eine Entschuldigung des Betroffenen für sein Nichterscheinen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 54
  • NZV 2003, 439
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2002 - Ss 45/02
    Das Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG muss grundsätzlich sämtliche Tatsachen, die als Entschuldigungsgründe vorgetragen worden sind, sowie die Erwägungen des Gerichts enthalten, die es veranlasst haben, das Ausbleiben des Betroffenen dennoch als nicht entschuldigt anzusehen (BayObLG NZV 1996, 377; Senatsentscheidung NZV 1999, 264 = VRS 96, 451).

    Die Erörterung eines Entschuldigungsgrundes ist allenfalls dann entbehrlich, wenn das Vorbringen von vornherein ungeeignet ist, das Fernbleiben im Hauptverhandlungstermin zu entschuldigen, weil in solchen Ausnahmefällen das Urteil auf der Nichterörterung nicht beruhen kann (vgl. Senatsentscheidung NStZ-RR 1999, 337 = VRS 97, 370; SenE NZV 1999, 264 = VRS 96, 451).

    Die Nichterörterung in dem angefochtenen Verwerfungsurteil lässt darauf schließen, dass das Amtsgericht das Entschuldigungsvorbringen überhaupt nicht berücksichtigt hat (vgl. SenE NZV 1999, 264), obwohl es hätte berücksichtigt werden können und müssen.

  • OLG Köln, 04.06.1999 - Ss 217/99
    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2002 - Ss 45/02
    Das Gericht hat seiner Entscheidung alle in diesem Zeitpunkt erkennbaren Entschuldigungsgründe zugrundezulegen und diese im Urteil zu erörtern (vgl. SenE v. 04.06.1999 - Ss 217/99 B - = NStZ-RR 1999, 337 = VRS 97, 370 [371] m. w. Nachw.; SenE v. 11.01.2002 - Ss 503/01 B - vgl. zu § 329 StPO: OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613, 1614 m. w. Nachw.; OLG Hamm NJW 1963, 65; LR-Hanack, StPO, 25. Aufl., § 337 Rn 92; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 329 Rn 48).

    Die Erörterung eines Entschuldigungsgrundes ist allenfalls dann entbehrlich, wenn das Vorbringen von vornherein ungeeignet ist, das Fernbleiben im Hauptverhandlungstermin zu entschuldigen, weil in solchen Ausnahmefällen das Urteil auf der Nichterörterung nicht beruhen kann (vgl. Senatsentscheidung NStZ-RR 1999, 337 = VRS 97, 370; SenE NZV 1999, 264 = VRS 96, 451).

  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2002 - Ss 45/02
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob er sich genügend entschuldigt hat, sondern ob ein Entschuldigungsgrund vorliegt (BGHSt 17, 391 [396] = NJW 1962, 2020 [2021]; KG GA 1973, 29 [30]; Senat VRS 83, 444 [445]; NJW 1982, 2617 [jeweils zu § 329 StPO]; SenE v. 18.01.2000 - Ss 408/99 B - Göhler a.a.O. Rn 31 m. w. Nachw.).
  • BGH, 04.07.1961 - 1 StR 248/61

    Gesamtstrafenbildung aus Gefängnisstrafen und Zuchthausstrafen

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2002 - Ss 45/02
    Gelingt diese Aufklärung nicht, gilt an sich der Grundsatz, dass eine Verfahrensrüge nur Erfolg haben kann, wenn die Tatsachen, die den Verfahrensmangel ergeben, bewiesen sind (herrschende Meinung, vgl. BGHSt 16, 167; BGH VRS 29, 204; OLG Hamm NJW 1970, 70; OLG Frankfurt …
  • OLG Frankfurt, 13.02.1974 - 1 Ss 532/73
    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2002 - Ss 45/02
    Da erfahrungsgemäss die Geschäftsstelle auch noch kurz vor dem Termin davon verständigt wird, dass der Betroffene verhindert ist, gebietet es die richterliche Fürsorgepflicht, dass der Tatrichter sich vor Erlass eines Verwerfungsurteils dort (weitergehend KK OWiG-Senge, 2. Aufl., § 74 Rn 35, wonach auf den Eingang bei Gericht abzustellen sei) erkundigt, ob eine Mitteilung vorliegt (BayObLG VRS 83, 56; Senat VRS 93, 357; OLG Frankfurt NJW 1974, 1151; OLG Stuttgart Justiz 1981, 288; ( vgl. Göhler, OWiG, 12. Aufl. § 74 Rn 31) und auch dieses Vorbringen gegebenenfalls im Urteil erörtert.
  • BayObLG, 24.04.1996 - 1 ObOWi 258/96
    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2002 - Ss 45/02
    Das Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG muss grundsätzlich sämtliche Tatsachen, die als Entschuldigungsgründe vorgetragen worden sind, sowie die Erwägungen des Gerichts enthalten, die es veranlasst haben, das Ausbleiben des Betroffenen dennoch als nicht entschuldigt anzusehen (BayObLG NZV 1996, 377; Senatsentscheidung NZV 1999, 264 = VRS 96, 451).
  • OLG Saarbrücken, 13.02.1975 - Ss 123/74
    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2002 - Ss 45/02
    Das Gericht hat seiner Entscheidung alle in diesem Zeitpunkt erkennbaren Entschuldigungsgründe zugrundezulegen und diese im Urteil zu erörtern (vgl. SenE v. 04.06.1999 - Ss 217/99 B - = NStZ-RR 1999, 337 = VRS 97, 370 [371] m. w. Nachw.; SenE v. 11.01.2002 - Ss 503/01 B - vgl. zu § 329 StPO: OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613, 1614 m. w. Nachw.; OLG Hamm NJW 1963, 65; LR-Hanack, StPO, 25. Aufl., § 337 Rn 92; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 329 Rn 48).
  • OLG Köln, 19.04.1996 - Ss 33/96
    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2002 - Ss 45/02
    Da erfahrungsgemäss die Geschäftsstelle auch noch kurz vor dem Termin davon verständigt wird, dass der Betroffene verhindert ist, gebietet es die richterliche Fürsorgepflicht, dass der Tatrichter sich vor Erlass eines Verwerfungsurteils dort (weitergehend KK OWiG-Senge, 2. Aufl., § 74 Rn 35, wonach auf den Eingang bei Gericht abzustellen sei) erkundigt, ob eine Mitteilung vorliegt (BayObLG VRS 83, 56; Senat VRS 93, 357; OLG Frankfurt NJW 1974, 1151; OLG Stuttgart Justiz 1981, 288; ( vgl. Göhler, OWiG, 12. Aufl. § 74 Rn 31) und auch dieses Vorbringen gegebenenfalls im Urteil erörtert.
  • BayObLG, 14.01.1992 - 2 ObOWi 381/91

    Verwerfungsurteil; Entschuldigungsgrund; Schriftsatz; Termin; Gericht;

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2002 - Ss 45/02
    Da erfahrungsgemäss die Geschäftsstelle auch noch kurz vor dem Termin davon verständigt wird, dass der Betroffene verhindert ist, gebietet es die richterliche Fürsorgepflicht, dass der Tatrichter sich vor Erlass eines Verwerfungsurteils dort (weitergehend KK OWiG-Senge, 2. Aufl., § 74 Rn 35, wonach auf den Eingang bei Gericht abzustellen sei) erkundigt, ob eine Mitteilung vorliegt (BayObLG VRS 83, 56; Senat VRS 93, 357; OLG Frankfurt NJW 1974, 1151; OLG Stuttgart Justiz 1981, 288; ( vgl. Göhler, OWiG, 12. Aufl. § 74 Rn 31) und auch dieses Vorbringen gegebenenfalls im Urteil erörtert.
  • OLG Köln, 20.04.1982 - 1 Ss 987/81
    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2002 - Ss 45/02
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob er sich genügend entschuldigt hat, sondern ob ein Entschuldigungsgrund vorliegt (BGHSt 17, 391 [396] = NJW 1962, 2020 [2021]; KG GA 1973, 29 [30]; Senat VRS 83, 444 [445]; NJW 1982, 2617 [jeweils zu § 329 StPO]; SenE v. 18.01.2000 - Ss 408/99 B - Göhler a.a.O. Rn 31 m. w. Nachw.).
  • OLG Bamberg, 14.01.2009 - 2 Ss OWi 1623/08

    Sachvortrag zum Entschuldigungsgrund der Erkrankung im Falle der

    Die Nichterörterung in dem angefochtenen Verwerfungsurteil lässt darauf schließen, dass das Amtsgericht das Entschuldigungsvorbringen überhaupt nicht berücksichtigt hat, obwohl es hätte berücksichtigt werden können und müssen (vgl. OLG Köln NZV 2003, 439).
  • OLG Koblenz, 02.04.2003 - 1 Ss 11/03

    Verwerfungsurteil, Begründung, genügende Entschuldigung, Rechtzeitigkeit

    Für die Frage der genügenden Entschuldigung i.S.d. § 74 Abs. 2 OWiG kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene sich genügend entschuldigt und ob er dies "rechtzeitig" getan hat, sondern nur, ob er entschuldigt ist (BGHSt 17, 391, 396; OLG Köln NStZ-RR 2003, 54; VRS 96, 127; OLG Düsseldorf VRS 74, 284; Senge in KK-OWiG, 2. Auflage, § 74 Rdn. 35 m.w.N.).

    Für die Frage der genügenden Entschuldigung i.S.d. § 74 Abs. 2 OWiG kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene sich genügend entschuldigt und ob er dies "rechtzeitig" getan hat, sondern nur, ob er entschuldigt ist (BGHSt 17, 391, 396; OLG Köln NStZ-RR 2003, 54; VRS 96, 127; OLG Düsseldorf VRS 74, 284; Senge in KK-OWiG, 2. Auflage, § 74 Rdn. 35 m.w.N.).

  • OLG Rostock, 21.02.2014 - 2 Ss OWi 30/14

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Aufhebung eines Urteils wegen

    Die Fürsorgepflicht gebietet es deshalb, dass der Richter sich vor der Verkündung des Verwerfungsurteils bei der Geschäftsstelle informiert, ob dort eine entsprechende Nachricht vorliegt (OLG Frankfurt NJW 1974, 1151; OLG Stuttgart Justiz 1981, 288; OLG Köln VRS 102, 382 = DAR 2002, 230).
  • OLG Bamberg, 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08

    Bußgeldverfahren: Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Richters vor einer

    Da erfahrungsgemäß nicht selten noch am Terminstag bei Gericht entsprechende schriftliche oder telefonische Mitteilungen des Betroffenen eingehen, gebietet es die Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht, dass der Richter sich vor der Verkündung des Verwerfungsurteils bei der Geschäftsstelle informiert, ob dort eine entsprechende Nachricht vorliegt (BayObLG VRS 83, 56; OLG Köln NZV 2003, 439; OLG Düsseldorf VRS 96, 130; KK/Senge a.a.O.; Göhler a.a.O. jeweils m.w.N.).
  • KG, 28.09.2022 - 3 Ws (B) 226/22

    Verwerfungsurteil bei wegen unzureichender Gerichtsorganisation unberücksichtigt

    Denn erfahrungsgemäß wird die Geschäftsstelle eines Gerichts auch noch kurz vor einem Termin davon verständigt, dass der Betroffene verhindert sei (vgl. Senat StraFo 2014, 467; OLG Köln NStZ-RR 2003, 54; jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.07.2002 - Ss 161/02

    Folgen der Versäumnis einer Urteilsberatung nach § 260 Strafprozessordnung (StPO)

    Denn es kann nicht festgestellt werden, dass der Verkündung des angefochtenen Urteils die gemäß § 260 Abs. 1 StPO gebotene Beratung nicht vorangegangen ist (vgl. zur Notwendigkeit des Beweises eines Verfahrensmangels: BGHSt 16, 164 [167] = NJW 1961, 1979; BGH NStZ 1994, 196; SenE v. 26.02.2002 - Ss 45/02 B - m. w. Nachw.; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 337 Rdnr. 10; Kuckein, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 344 Rdnr. 41 m. w. Nachw.).
  • KG, 10.11.2011 - 3 Ws (B) 529/11

    Rechtzeitiger Eingang eines per Fax übersandten Antrags auf Entbindung von der

    Zum anderen muss sich der Tatrichter, wenn überraschend weder der Betroffene noch sein Verteidiger zum Termin erschienen sind, aufgrund seiner Fürsorge- und Aufklärungspflicht vor Erlass eines Verwerfungsurteils nach § 74 Abs. 2 OWiG bei der Geschäftsstelle vergewissern, ob eine Mitteilung über die Verhinderung des Betroffenen vorliegt, da erfahrungsgemäß die Geschäftsstelle eines Gerichts auch noch kurz vor einem Hauptverhandlungstermin telefonisch oder per Telefax Mitteilungen erreichen, die das Nichterscheinen des Betroffenen vor Gericht betreffen, sei es, dass mit ihnen Anträge auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen gestellt, sei es, dass Hinderungsgründe für das Nichterscheinen vorgetragen werden (vgl. Senat, VRS 116, 454 m.w.N.; OLG Düsseldorf, VRS 96, 130 (131); OLG Köln, NStZ-RR 2003, 54 ; OLG Bamberg, NStZ-RR 2009, 149 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.05.2003 - 2 ObOWi 156/2003   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9270
BayObLG, 08.05.2003 - 2 ObOWi 156/2003 (https://dejure.org/2003,9270)
BayObLG, Entscheidung vom 08.05.2003 - 2 ObOWi 156/2003 (https://dejure.org/2003,9270)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 2 ObOWi 156/2003 (https://dejure.org/2003,9270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verjährungsunterbrechung Owi - Versendung des Anhörungsbogens

  • rechtsportal.de

    OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Verjährungsunterbrechung durch Versendung des Anhörungsbogens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verjährung - Anhörungsbogen mit unrichtiger Anschrift

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verjährung durch Anhörungsbogen unterbrochen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verjährung - Anhörungsbogen mit unrichtiger Anschrift

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 272
  • NZV 2003, 439
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 2 ObOWi 156/03
    Zwar setzt eine Unterbrechungshandlung voraus, dass sie sich gegen einen bestimmten Beschuldigten richtet und nicht erst der Ermittlung eines noch unbekannten Täters dienen soll, mag von diesem auch bereits ein Lichtbild vorliegen, das zu seiner Identifizierung geeignet erscheint, diese aber noch erforderlich macht (BGHSt 42, 283/287; Göhler OWiG 13.Aufl. § 33 Rn. 55).
  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 292/72

    Verjährungsunterbrechung im OWi-Verfahren auch dann, wenn der Anhörungsbogen

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 2 ObOWi 156/03
    Die Anordnung der Anhörung muss nicht erfolgreich vollzogen werden können (BGHSt 25, 6 ; Göhler OWiG aaO § 33 Rn. 6 b).
  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung -

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2003 - 2 ObOWi 156/03
    Daher ist es auch unschädlich, wenn sie sich auf einen der Person nach eindeutig identifizierten Täter bezieht, dessen Namen aber fehlerhaft aufführt (BGHSt 24, 321/323).
  • KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20

    Verjährungsunterbrechung auch bei nicht zugehender Anhörung

    Denn maßgeblich für die Anwendung des § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG ist die Anordnung der Anhörung (vgl. BGHSt 25, 6; Senat, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 3 Ws (B) 185/18 -, juris und 28. Juni 2017 - 3 Ws (B) 148/17 - OLG Hamm VRS 112, 46; BayObLG VRS 105, 301; OLG Frankfurt NJW 1998, 1328; OLG Stuttgart VRS 94, 456; Gürtler in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 33 Rdn. 6a, 10; Ellbogen in Karlsruher Kommentar, OWiG 5. Aufl., § 33 Rdn. 23).
  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 2 Ss OWi 688/06

    Verjährungsunterbrcehung; Anordnung der Vernehmung; bestimmte Person, Form der

    Erst recht muss es dann aber ohne Bedeutung sein, ob die Versendung des Anhörungsbogens unter einer zutreffenden oder aber fehlerhaften Anschrift angeordnet wird (vgl. hierzu auch BayObLG, NZV 2003, 439).
  • OLG Saarbrücken, 14.09.2015 - Ss RS 17/15

    Zulassung der Rechtsbeschwerde betreffend die Unterbrechung der Verjährung im

    Der Betroffene muss also im Zeitpunkt der Vornahme der Unterbrechungshandlung der Person nach bekannt sein, was erst dann der Fall ist, wenn seine Personalien ermittelt sind, wobei sich die Unterbrechungshandlung allerdings nicht gegen den Betroffenen unter seinem richtigen Namen zu richten braucht (vgl. BGHSt 42, 283, 290; Senatsbeschluss vom 11. Januar 2013 - Ss (B) 134/2012 (100/12 OWi) - Göhler/Gürtler, a. a. O., § 33 Rn. 55), so dass eine unvollständige oder fehlerhafte Schreibweise des Namens des Betroffenen oder sonstiger Angaben im Anhörungsbogen unschädlich ist, sofern sich dessen Identität aus den weiteren Umständen zweifelsfrei ergibt (vgl. BayObLG NStZ-RR 2003, 272 f.; OLG Zweibrücken VRS 107, 207; OLG Hamm DAR 2007, 96 f.; Göhler/Gürtler, a. a. O., § 33 Rn. 10; KK-Graf, a. a. O., § 33 Rn. 23).
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Rechtsprechung
   LG Zweibrücken, 11.03.2003 - Qs 31/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22319
LG Zweibrücken, 11.03.2003 - Qs 31/03 (https://dejure.org/2003,22319)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.03.2003 - Qs 31/03 (https://dejure.org/2003,22319)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. März 2003 - Qs 31/03 (https://dejure.org/2003,22319)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 439
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Stuttgart, 04.08.2023 - 9 Qs 39/23

    Vorläufige Entziehung, Fahrerlaubnis, langer Zeitablauf, Verhältnismäßigkeit,

    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass dies insbesondere in Betracht kommt, wenn im Hinblick auf einen die Feststellungen nachträglich ermöglichenden Täter die Anwendung des § 142 Abs. 4 StGB daran scheitert, dass der Sachschaden nicht unerheblich war oder es sich um einen Unfall im fließenden Verkehr gehandelt hat und tätige Reue deshalb ausscheidet (vgl. LG Aurich, NZV 2013, 53; LG Gera, StV 2001, 357; LG Zweibrücken, Beschl. v. 11.3.2003 -Qs 31/03; AG Bielefeld, NZV 2014, 378; s. auch Fischer, StGB, 70. Aufl., § 142, Rn. 30).
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