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   AG Essen, 02.07.2003 - 29 C 23/03   

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https://dejure.org/2003,17391
AG Essen, 02.07.2003 - 29 C 23/03 (https://dejure.org/2003,17391)
AG Essen, Entscheidung vom 02.07.2003 - 29 C 23/03 (https://dejure.org/2003,17391)
AG Essen, Entscheidung vom 02. Juli 2003 - 29 C 23/03 (https://dejure.org/2003,17391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aus Anlass eines Verkehrsunfallgeschehens; Maßstab für die Bemessung des Schadensersatzanspruchs im Fall einer fiktiven Schadensabrechnung auf der Grundlage eines wirtschaftlichen Totalschadens; Einbeziehung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 535
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 28.06.1994 - 9 U 61/94

    Unfallmanipulation ; "Berliner Modell"; Entwendetes Fahrzeug; Geparktes Fahrzeug;

    Auszug aus AG Essen, 02.07.2003 - 29 C 23/03
    Die Höhe der An- und Abmeldekosten schätzt das Gericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Hamm in NJW-RR 1995, Seite 224, in der insoweit ein Betrag von 100, 00 DM zu Grunde gelegt worden war, auf 50, 00 .
  • BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03

    Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem

    Für den Streitfall kam es deshalb nicht darauf an, ob solche Fahrzeuge üblicherweise nach § 10 UStG regelbesteuert, nach § 25a UStG differenzbesteuert oder von Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten werden (vgl. BT-Drucks. 14/7752 S. 24; s. auch LG Magdeburg, aaO; LG Oldenburg, NJW 2003, 3494 f.; LG Bochum, aaO; AG Brandenburg, NZV 2003, 389; AG Papenburg, NJW 2003, 2617; AG Erkelenz, ebenda; AG Essen, NZV 2003, 535 f.; Heß, NZV 2004, 1, 4 ff.; Schirmer, aaO, S. 22 f.).
  • AG Aachen, 05.12.2003 - 10 C 315/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erstattung der für den Ankauf einer Ersatzsache

    Diese Ausführung des Gutachters sind mangels abweichender Anhaltspunkte dahin zu verstehen, dass der Bruttowiederbeschaffungswert von 1.500 unter Zugrundelegung der sog. "Differenzbesteuerung" ( § 25a UStG) ermittelt worden ist (vgl. für ein nahezu wortgleiches DEKRA-Gutachten zutreffend und überzeugend AG Essen NZV 2003, 535 [536] sowie AG Brandenburg NZV 2003, 389; vgl. auch AG Erkelenz NJW 2003, 2617; AG Papenburg NJW 2003, 2617).
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