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   OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03   

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https://dejure.org/2003,1582
OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03 (https://dejure.org/2003,1582)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.05.2003 - 9 U 13/03 (https://dejure.org/2003,1582)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - 9 U 13/03 (https://dejure.org/2003,1582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revisionsrechtliche Rüge im Berufungsverfahren; Überprüfung tatrichterricherlicher Ermessensentscheidungen

  • Judicialis

    ZPO § 513; ; ZPO § 513 I; ; ZPO § 520 III; ; ZPO § 520 III Ziff. 2; ; ZPO § 520 III Ziff. 4; ; ZPO § 531 II; ; ZPO § 546; ; StVG § 17; ; BGB § 254

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 513; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 4
    Eingeschränkte Nachprüfung der Haftungsabwägung der ersten Instanz durch das Berufungsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem Warnhinweis auf für Kradfahrer gefährlichen Straßenbelag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallhaftpflichtprozess - Ermessenskontrolle durch Berufungsgericht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1249
  • NZV 2003, 584
  • VersR 2004, 757
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03
    Die nach der Neuregelung des Berufungsverfahrens durch § 513 ZPO auch für das Berufungsgericht auf Rechtsfehler beschränkte Prüfung erlaubt nur eine Nachprüfung der Haftungsabwägung dahin, ob die Vorinstanz alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BGH NJW-RR 1988, 406/407; BGH VersR 1994, 618) und bei der Bemessung des Schmerzensgeldes insbesondere, ob sich die Vorinstanz mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und sich um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (BGH NJW 1998, 2741/2743).
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87

    Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03
    Die nach der Neuregelung des Berufungsverfahrens durch § 513 ZPO auch für das Berufungsgericht auf Rechtsfehler beschränkte Prüfung erlaubt nur eine Nachprüfung der Haftungsabwägung dahin, ob die Vorinstanz alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BGH NJW-RR 1988, 406/407; BGH VersR 1994, 618) und bei der Bemessung des Schmerzensgeldes insbesondere, ob sich die Vorinstanz mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und sich um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (BGH NJW 1998, 2741/2743).
  • BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03
    Die nach der Neuregelung des Berufungsverfahrens durch § 513 ZPO auch für das Berufungsgericht auf Rechtsfehler beschränkte Prüfung erlaubt nur eine Nachprüfung der Haftungsabwägung dahin, ob die Vorinstanz alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BGH NJW-RR 1988, 406/407; BGH VersR 1994, 618) und bei der Bemessung des Schmerzensgeldes insbesondere, ob sich die Vorinstanz mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und sich um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (BGH NJW 1998, 2741/2743).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Lägen solche nicht vor, dürfe die Berufungsinstanz nicht eigenes Ermessen an die Stelle der Bestimmung durch die Vorinstanz setzen (OLG Braunschweig, VersR 2004, 924, 925; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 398, 399; OLG Hamm, VersR 2006, 134, 135; vgl. auch OLG Hamm, VersR 2004, 757; OLG München, NJW 2004, 959).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Mitverschulden eines ansonsten schuldlosen

    Dabei muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (BGH VersR 1976, 968; OLG Hamm MDR 2003, 1249).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 115/12

    Haftung aus Verkehrsunfall für eine Distorsionsschädigung der Halswirbelsäule und

    Eine Berufung ist unzulässig, wenn ihre Begründung sich darauf beschränkt, eine im ersten Rechtszug getroffene Ermessensentscheidung, etwa bei der Bemessung von Schmerzensgeld, als unangemessen zu beanstanden ( OLG Hamm, MDR 2003, 1249 ; vgl. auch Eggert, Verkehrsrecht aktuell 2007, 64, 68 ).
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