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   LG Heilbronn, 25.07.2002 - 3 O 182/02   

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https://dejure.org/2002,20573
LG Heilbronn, 25.07.2002 - 3 O 182/02 (https://dejure.org/2002,20573)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 25.07.2002 - 3 O 182/02 (https://dejure.org/2002,20573)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 3 O 182/02 (https://dejure.org/2002,20573)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249
    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Grenzen einer Abrechnung auf Neuwagenbasis

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 95
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 1 U 139/03

    Voraussetzungen für die Abrechnung eines Schadens auf Neuwagenbasis (unechter

    Um den Fahrzeugschaden auf Neuwagenbasis abrechnen zu können, ist indessen weiterhin eine Beschädigung notwendig, die in der Rechtsprechung allgemein mit dem Attribut "erheblich" beschrieben wird (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 1381; OLG Celle OLGR 2002, 278; LG Heilbronn NZV 2003, 95; OLG Hamm NZV 2001, 478 jeweils m.w.N.).

    Auch die Reparaturtechnik hat sich in beiden Bereichen inzwischen dahin entwickelt, dass eine optimale Farbtongenauigkeit auch bei einer derartigen Metalliclackierung erzielbar ist (vgl. auch LG Heilbronn NZV 2003, 95; zum Lackierungsproblem s. auch OLG Celle OLGR 2002, 278 und OLG Hamm NZV 2001, 478 = VersR 2002, 632).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 1 U 139/09

    Voraussetzungen für die Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Neuwagenbasis

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  • LG Hamburg, 13.04.2007 - 331 O 79/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Abrechnung auf Neuwagenbasis

    Danach ist insbesondere erforderlich, dass Karosserie oder Fahrwerk des Fahrzeugs so stark beschädigt sind, dass sie in wesentlichen Teilen wieder aufgebaut werden müssen und nicht bloß Montageteile auszutauschen sind, selbst wenn dies mit einer Teillackierung der Karosserie einhergeht (OLG Celle, NZV 2004, 586 und OLGR 2002, 278; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.12.2003 - 1 U 139/03; OLG Hamm, NZV 2001, 478; LG Heilbronn, NZV 2003, 95).
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