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   KG, 25.11.2002 - 12 U 110/01   

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https://dejure.org/2002,2772
KG, 25.11.2002 - 12 U 110/01 (https://dejure.org/2002,2772)
KG, Entscheidung vom 25.11.2002 - 12 U 110/01 (https://dejure.org/2002,2772)
KG, Entscheidung vom 25. November 2002 - 12 U 110/01 (https://dejure.org/2002,2772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verkehrsunfall; Haftungsausschluss wegen Vorliegens eines unabwendbaren Ereignisses; Anscheinsbeweis für Verschulden des Linksabbiegers; Ausschließliche Berücksichtigung bewiesener Umstände bei der Haftungsverteilung und der ...

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § ... 7 Abs. 2; ; StVG § 17; ; StVG § 18; ; BGB § 254; ; BGB § 823; ; StVO § 2 Abs. 2; ; StVO § 7 Abs. 1 Satz 2; ; StVO § 7 Abs. 2a; ; StVO § 9; ; StVO § 9 Abs. 1; ; StVO § 9 Abs. 3; ; StVO § 9 Abs. 5; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Linksabbiegers für Unfallschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kollision mit entgegenkommendem Geradeausfahrer oder Rechtsüberholer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 626
  • NZV 2003, 182
  • VersR 2004, 254
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke aus einer

    Auszug aus KG, 25.11.2002 - 12 U 110/01
    Sie gilt nicht für die Ausnutzung von Lücken zur Ein- oder Ausfahrt in oder aus normalen Grundstückausfahrten, etwa Parkplatzausfahrten (vgl. Senat, NZV 1996, 365; KG, VerkMitt 1991, 20): Eine Grundstücksausfahrt ist schon aufgrund der straßenbaulichen Gegebenheiten für den Fahrzeugführer weitaus schwerer zu erkennen als eine Kreuzung oder Einmündung.
  • KG, 22.10.2001 - 12 U 2346/00

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Nutzungsausfallentschädigung bei neun

    Auszug aus KG, 25.11.2002 - 12 U 110/01
    Dazu muss er entweder in ausreichendem Sicherheitsabstand an der Kolonne vorbeifahren oder eine so geringe Geschwindigkeit einhalten, dass er notfalls vor einem aus der Lücke herausfahrenden Verkehrsteilnehmer anhalten kann (vgl. Senat, VerkMitt 2001, 82 = DAR 2001, 399 = KGR2001, 176; Urt. vom 22. Oktober 2001 - 12 U 2346/00 - ; vom 22. Juli 2002 - 12 U 9728/00 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 5 StVO, Rn. 41, § 8 StVO, Rn. 47 m.w.N.); regelmäßige Folge in einem solchen Fall ist die Mithaftung des Vorfahrtberechtigten zu 1/4.
  • KG, 22.07.2002 - 12 U 9728/00

    Haftung bei einem Unfall an einer Kreuzung mit Lichtzeichen

    Auszug aus KG, 25.11.2002 - 12 U 110/01
    Dazu muss er entweder in ausreichendem Sicherheitsabstand an der Kolonne vorbeifahren oder eine so geringe Geschwindigkeit einhalten, dass er notfalls vor einem aus der Lücke herausfahrenden Verkehrsteilnehmer anhalten kann (vgl. Senat, VerkMitt 2001, 82 = DAR 2001, 399 = KGR2001, 176; Urt. vom 22. Oktober 2001 - 12 U 2346/00 - ; vom 22. Juli 2002 - 12 U 9728/00 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 5 StVO, Rn. 41, § 8 StVO, Rn. 47 m.w.N.); regelmäßige Folge in einem solchen Fall ist die Mithaftung des Vorfahrtberechtigten zu 1/4.
  • KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96

    Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in

    Auszug aus KG, 25.11.2002 - 12 U 110/01
    Die Flüssigkeit des städtischen Verkehrs würde übermäßig beeinträchtigt, wenn an gestauten Kolonnen vorbeifahrende Kraftfahrer stets darauf achten würden, ob an einer der zahlreichen Grundstücksausfahrten eine Lücke besteht (Senat, NZV 1998, 376 = VersR 1999, 1382 = VerkMitt 1998, 76 Nr. 94).
  • KG, 22.03.2001 - 12 U 8148/99

    Keine Anwendung der Lückenrechtsprechung im Falle des Vorbeifahrens an einem

    Auszug aus KG, 25.11.2002 - 12 U 110/01
    Dazu muss er entweder in ausreichendem Sicherheitsabstand an der Kolonne vorbeifahren oder eine so geringe Geschwindigkeit einhalten, dass er notfalls vor einem aus der Lücke herausfahrenden Verkehrsteilnehmer anhalten kann (vgl. Senat, VerkMitt 2001, 82 = DAR 2001, 399 = KGR2001, 176; Urt. vom 22. Oktober 2001 - 12 U 2346/00 - ; vom 22. Juli 2002 - 12 U 9728/00 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 5 StVO, Rn. 41, § 8 StVO, Rn. 47 m.w.N.); regelmäßige Folge in einem solchen Fall ist die Mithaftung des Vorfahrtberechtigten zu 1/4.
  • KG, 05.01.1998 - 22 U 7353/96

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Abbiegen in ein Grundstück durch eine Lücke

    Auszug aus KG, 25.11.2002 - 12 U 110/01
    Eine bloße Parkplatzeinfahrt begründet die vorstehend genannten Pflichten eines geradeaus fahrenden Fahrzeugführers nicht, denn dem bevorrechtigten Kraftfahrer im Großstadtverkehr kann nicht zugemutet werden, an jeder Grundstückseinfahrt, an der er vorbeifährt, darauf zu achten, ob möglicherweise eine Lückensituation besteht (vgl. KG, VerkMitt 1998, 34 [35]).
  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus KG, 25.11.2002 - 12 U 110/01
    Ereignet sich in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Linksabbiegen ein Zusammenstoß des Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, dann spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der nach links abbiegende Kraftfahrzeugführer die ihm nach § 9 StVO obliegenden Sorgfaltspflichten verletzt und so den Unfall schuldhaft verursacht hat (vgl. schon BGH, DAR 1985, 316).
  • KG, 21.06.1990 - 12 U 3456/89

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem unbefugt einen

    Auszug aus KG, 25.11.2002 - 12 U 110/01
    Sie gilt nicht für die Ausnutzung von Lücken zur Ein- oder Ausfahrt in oder aus normalen Grundstückausfahrten, etwa Parkplatzausfahrten (vgl. Senat, NZV 1996, 365; KG, VerkMitt 1991, 20): Eine Grundstücksausfahrt ist schon aufgrund der straßenbaulichen Gegebenheiten für den Fahrzeugführer weitaus schwerer zu erkennen als eine Kreuzung oder Einmündung.
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 75/06

    Sorgfaltspflichten beim mehrspurigen Abbiegen

    Da für das Vorhandensein mehrerer Fahrstreifen die zum Fahren eines mehrspurigen Fahrzeugs erforderliche Breite entscheidend ist und nicht das Vorhandensein von Fahrbahnmarkierungen (Hentschel aaO, § 7 Rn. 5; Heß aaO, § 7 Rn. 2; KG, NZV 2003, 182, 183; verneinend für Motorräder OLG Düsseldorf, ZfS 1990, 214), stellt ein Wechsel von einer Fahrspur in die andere während des Abbiegevorgangs nur im Hinblick auf das Queren des nicht markierten Kreuzungsbereichs und die allgemeine Änderung der Fahrtrichtung keinen Spurwechsel im Sinne des § 7 Abs. 5 StVO dar (vgl. KG vom 13. Juni 1996 - 12 U 2594/95 - juris und DAR 2005, 24 f. = NZV 2005, 91; BayObLG, DAR 1980, 277; Hentschel aaO, § 7 Rn. 16; Walther aaO, § 7 Rn. 21; Heß aaO, § 7 Rn. 21).
  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 7 U 85/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Denn lässt ein Geradeausfahrer dem Linksabbieger Vortritt, so gilt das nicht gegenüber dem übrigen Längsverkehr (König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45 Auflage, § 9 Rn. 39; KG Berlin, Urteil vom 25.11.2002, Az.: 12 U 110/01 - juris).
  • OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 12 U 26/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Erschütterung des Anscheinsbeweises bei

    Zwar spricht bei einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug in dessen Fahrbahn der Beweis des ersten Anscheins für einen schuldhaften Verkehrsverstoß des Linksabbiegers (BGH NZV 2005, S. 249; NZV 2007, S. 294; KG NZV 2003, S. 182).
  • KG, 06.10.2010 - 12 U 24/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen

    Das Landgericht ist dabei von dem richtigen Grundsatz ausgegangen, dass im Rahmen dieser Abwägung gemäß § 17 Abs. 1 StVO neben unstreitigen Tatsachen nur bewiesene Umstände berücksichtigt werden dürfen, die auch ursächlich für den Schaden geworden sind (BGH, VersR 1967, 132 f; Senat, NZV 2003, 182; NZV 2002, 230).

    Denn es entspricht ständiger Rechtssprechung beider Verkehrszivilsenate des Kammergerichts, dass bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Abbiegen in ein Grundstück eine Mithaftung des Unfallgegners nur bei dessen nachgewiesenem Verschulden in Betracht kommt, nicht aber allein aufgrund der Betriebsgefahr des unfallbeteiligten Kfz (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 12 U 177/09, Juris-Tz. 22; NZV 2003, 182, 183; KG (22. ZS), Urteil vom 5. Januar 1998 - 22 U 7353/96, Juris-Tz. 24).

  • KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05

    Haftungsverteilung bei Kollision des vom Fahrbahnrand anfahrenden mit einem im

    Ein derartiger Fall ist jedoch nicht gegeben; zutreffend hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass diese Rechtsprechung nicht über die Fälle der Lücke vor Einmündungen und Kreuzungen ausgedehnt wird, und zwar nicht zugunsten von Fahrzeugen, die durch eine freigelassene Lücke aus einem Grundstück ausfahren (vgl. Senat NZV 1996, 365; NZV 1998, 376) oder in ein Grundstück einfahren (Senat NZV 2003, 182) wollen.
  • OLG Köln, 19.08.2014 - 19 U 30/14

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Kraftradfahrers des Gegenverkehrs mit einem

    Entgegen der Auffassung des KG (vgl. NZV 2007, 524; NZV 2003, 182) ist die "Lückenrechtsprechung" beim Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt jedenfalls nicht per se ausgeschlossen.
  • OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 12 U 45/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Dabei spricht bei der Kollision eines Linksabbiegers mit einem Entgegenkommenden in dessen Fahrbahn bereits der Beweis des ersten Anscheins für einen schuldhaften Verkehrsverstoß des Linksabbiegers (BGH NZV 2005, S. 249; KG NZV 2003, S. 182; Hentschel, a. a. O., § 9 StVO, Rn. 55).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2009 - 12 W 5/08

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall: Mithaftung eines Entgegenkommenden bei

    Bei einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem Entgegenkommenden in dessen Fahrbahn spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins für einen schuldhaften Verkehrsverstoß des Linksabbiegers (BGH NZV 2005, S. 249; KG NZV 2003, S. 182; Hentschel/ König/Dauer, a. a. O., § 9 StVO, Rn. 55, Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 20. Aufl., § 9 StVO, Rn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2016 - 1 U 112/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem ein wartendes

    Auch dann, wenn dem zum Warten verpflichteten Abbiegenden ein einzelner Entgegenkommender den Vorrang einräumen will, entbindet ihn dies nicht davon, selbst sicherzustellen, dass von seinem Abbiegen keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeht (Senat, Urteil vom 26.08.2014, I-1 U 151/13, abgedruckt in: Schaden-Praxis 2014, 403; Urteil vom 11. März 2014, I-1 U 71/13; Urteil vom 29.09.2009, I-1 U 163/08; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 9 Rdn 39; KG Berlin NZV 2003, 182).
  • KG, 15.01.2007 - 12 U 205/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftung bei der Kollision eines in eine

    Das Landgericht hat auf S. 7 des angefochtenen Urteils richtigerweise gerade verneint, dass eine Mithaftung der Beklagten nach den Grundsätzen der sogenannten Lückenrechtsprechung besteht; denn diese Grundsätze gelten nicht für das Abbiegen nach links, um in eine Grundstückseinfahrt (st. Rspr, vgl. zuletzt Senat, Urteil vom 25. November 2002 - 12 U 110/01 - KGR 2003, 81 = NZV 2003, 182 = VM 2003, 35 Nr. 36 = MDR 2003, 626 = VRS 104, 349 = VersR 2004, 254 zu einem entsprechenden Fall).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 12 U 134/08

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall: Abwägung der Verursachungs-

  • KG, 08.06.2009 - 12 U 148/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter

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