Rechtsprechung
BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261 § 267; OWiG § 71 Abs. 1
Urteilsbegründung bei Aussage gegen Aussage in Bußgeldsachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ordungswidrigkeitenrecht; Bußgeldsachen; Widersprüchliche Zeugenaussagen; Bedeutung der Glaubwürdigkeit; Darlegungspflicht in Urteilsgründen; Würdigungspflicht in Urteilsgründen; Umfang
Papierfundstellen
- NZV 2003, 247
- NZV 2003, 296
- VersR 2003, 1454 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 5 Ss OWi 6/85
Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02
In dem Fehlen bzw. der nicht hinreichenden Mitteilung dieser Angaben liegt daher grundsätzlich ein sachlich-rechtlicher Mangel, sofern die Beweislage nicht einfach ist (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213; BGH bei Kusch NStZ 1997, 72; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323). - BGH, 19.06.1996 - 5 StR 220/96
Zeuge vom Hörensagen - Verurteilung - Angaben gegenüber Vertrauensperson - …
Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02
In dem Fehlen bzw. der nicht hinreichenden Mitteilung dieser Angaben liegt daher grundsätzlich ein sachlich-rechtlicher Mangel, sofern die Beweislage nicht einfach ist (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213; BGH bei Kusch NStZ 1997, 72; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323). - BGH, 18.11.1994 - 2 StR 458/94
Zeugenvernehmung - Kind - Glaubwürdigkeitsgutachten - Widersprüchlichkeit - …
Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02
Steht Aussage gegen Aussage, so muss der Tatrichter im allgemeinen die für die Bedeutung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände im Urteil darlegen und würdigen (BGH StV 1992, 97; 1995, 115; OLG Oldenburg DAR 2000, 86).
- BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92
Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …
Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02
In welchem Umfang sie geboten sind, richtet sich nach der jeweiligen Beweislage, nicht zuletzt auch nach der Bedeutung, die der Beweisfrage unter Berücksichtigung des Tatvorwurfs und des Verteidigungsvorbringens für die Wahrheitsfindung zukommt (vgl. BGHSt 39, 291/296 f.). - BGH, 04.10.1983 - 4 StR 615/83
Hinweispflicht bei drohender Verurteilung wegen einer fortgesetzten Tat - …
Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02
In dem Fehlen bzw. der nicht hinreichenden Mitteilung dieser Angaben liegt daher grundsätzlich ein sachlich-rechtlicher Mangel, sofern die Beweislage nicht einfach ist (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213; BGH bei Kusch NStZ 1997, 72; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323). - OLG Oldenburg, 21.09.1999 - Ss 308/99
Grundsätze der Beweiswürdigung im Falle Aussage gegen Aussage
Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02
Steht Aussage gegen Aussage, so muss der Tatrichter im allgemeinen die für die Bedeutung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände im Urteil darlegen und würdigen (BGH StV 1992, 97; 1995, 115; OLG Oldenburg DAR 2000, 86). - BGH, 15.11.1991 - 2 StR 499/91
Beweiswürdigung - Belastung durch den Mitangeklagten - Belastungszeuge - …
Auszug aus BayObLG, 14.08.2002 - 1 ObOWi 195/02
Steht Aussage gegen Aussage, so muss der Tatrichter im allgemeinen die für die Bedeutung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände im Urteil darlegen und würdigen (BGH StV 1992, 97; 1995, 115; OLG Oldenburg DAR 2000, 86).
- OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 1 Ss 135/08
Einstellung des Verfahrens wegen unerlaubter Handybenutzung bei Aussage gegen …
Dort bedarf es zusätzlich einer Gesamtwürdigung aller Indizien (BayObLG NZV 2003, 247 ff.), weshalb der Tatrichter die für die Bedeutung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände im Urteil darlegen und würdigen muss (BGH StV 1992, 97 f.; 1995, 115 f.; OLG Oldenburg DAR 2000, 86). - OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 684/20
Informationsanspruch des Betroffenen, rechtzeitige Geltendmachung, Messunterlagen
In welchem Umfang dies geboten ist, richtet sich nach der jeweiligen Beweislage, nicht zuletzt nach der Bedeutung, die der jeweiligen Beweisfrage unter Berücksichtigung des Tatvorwurfs und des Verteidigungsvorbringens für die Wahrheitsfindung zukommt (statt vieler: BGH DRiZ 1994, 59 f.), wobei zu berücksichtigen ist, dass an ein Urteil in Bußgeldsachen nicht die gleichen hohen Anforderungen gestellt werden können wie an ein Urteil in Strafsachen (vgl. BGHSt 39, 291; BayObLG NZV 2003, 247; OLG Hamm NZV 2003, 295; OLG Rostock DAR 2001, 421). - KG, 16.01.2019 - 3 Ws (B) 312/18
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die …
Die Gründe eines Urteils oder eines Beschlusses in Bußgeldsachen unterliegen hierbei zwar keinen hohen Anforderungen (vgl. BGHSt 39, 291; Senat, Beschluss vom 27. März 2017 - 3 Ws (B) 581/16 - BeckRS 2017, 119427; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 1 Ss (OWi) 266 B/07 - BeckRS 2008, 4865; BayObLG NZV 2003, 247; OLG Rostock DAR 2001, 421), so dass es teilweise für ausreichend erachtet wird, den Begründungsaufwand auf das rechtsstaatlich unverzichtbare Maß zu beschränken (vgl. Cierniak NZV 1998, 293).
- OLG Brandenburg, 18.02.2008 - 1 Ss OWi 266 B/07
Eichung Geschwindigkeitsmessgeräte
Die Gründe eines Urteils oder Beschlusses in Bußgeldsachen unterliegen keinen hohen Anforderungen (…vgl. BGHSt 39, S. 291; BayObLG NZV 2003, S. 247;… OLG Rostock DAR 2001, S. 421), so dass teilweise für ausreichend erachtet wird, den Begründungsaufwand auf das rechtsstaatlich unverzichtbare Maß zu beschränken (…vgl. Cieniak NZV 1998, S. 293). - BayObLG, 08.01.2004 - 1 ObOWi 538/03
Fahrverbot; Beharrlichkeit; Vorahndungen
Daraus ergibt sich, dass der Ermittlungsaufwand eingeschränkt ist (§ 77 Abs. 2 OWiG) und auch an die Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen zu stellen sind (BGHSt 39, 291/299 f.; BayObLG VRS 104, 56; OLG Hamm VRS 105, 217/219). - BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03
Wiederholte Begehung gleichartiger Verkehrsverstöße rechtfertigt Fahrverbot
Daraus ergibt sich, dass der Ermittlungsaufwand eingeschränkt ist (§ 77 Abs. 2 OWiG) und auch an die Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen zu stellen sind (BGHSt 39, 291/299 f.; BayObLG VRS 104, 56; OLG Hamm VRS 105, 217/219). - OLG Brandenburg, 27.10.2014 - 53 Ss OWi 529/14
Gerichtliches Bußgeldverfahren: Prozessuale Überholung des …
In welchem Umfang dies geboten ist, richtet sich nach der jeweiligen Beweislage, nicht zuletzt nach der Bedeutung, die der jeweiligen Beweisfrage unter Berücksichtigung des Tatvorwurfs und des Verteidigungsvorbringens für die Wahrheitsfindung zukommt (statt vieler: BGH DRiZ 1994, 59 f), wobei zu berücksichtigen ist, dass an ein Urteil in Bußgeldsachen nicht die gleichen hohen Anforderungen gestellt werden können wie an ein Urteil in Strafsachen (vgl. BGHSt 39, 291; BayObLG NZV 2003, 247; OLG Hamm NZV 2003, 295; OLG Rostock DAR 2001, 421). - OLG Brandenburg, 26.10.2014 - 53 Ss OWi 529/14 In welchem Umfang dies geboten ist, richtet sich nach der jeweiligen Beweislage, nicht zuletzt nach der Bedeutung, die der jeweiligen Beweisfrage unter Berücksichtigung des Tatvorwurfs und des Verteidigungsvorbringens für die Wahrheitsfindung zukommt (statt vieler: BGH DRiZ 1994, 59 f), wobei zu berücksichtigen ist, dass an ein Urteil in Bußgeldsachen nicht die gleichen hohen Anforderungen gestellt werden können wie an ein Urteil in Strafsachen (vgl. BGHSt 39, 291; BayObLG NZV 2003, 247; OLG Hamm NZV 2003, 295; OLG Rostock DAR 2001, 421).