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   VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03   

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https://dejure.org/2003,721
VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03 (https://dejure.org/2003,721)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.09.2003 - 10 S 1294/03 (https://dejure.org/2003,721)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 2003 - 10 S 1294/03 (https://dejure.org/2003,721)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung; Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ; Einmaliger Konsum von Cannabis ; Eingriff in den Bereich privater Lebensgestaltung ; Nachweis einer Fahrt unter Cannabiseinfluss

  • blutalkohol PDF, S. 222

    Zum Begriff der gelegentlichen Einnahme i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV und zur Berechtigung der Anordnung eines ärztlichen Gutachtens nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV

  • archive.org

    Drogen - Der einmalige Konsum von Cannabis ist nicht als Bestandteil des gelegentlichen Konsums zu sehen, sondern stellt einen eigenen Sachverhalt dar. Bezug zu § 14 Abs.1 Satz 4 und Anlage 4 Nr.9.2.2

  • Judicialis

    FeV § 46 Abs. 1; ; FeV § 46 Abs. 3; ; FeV § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FeV § 14 Abs. 1 Satz 4; ; FeV § 11 Abs. 8 Satz 1; ; FeV Anl. 4 Nr. 9.2.2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisentziehung, Fahreignung, Cannabis, einmalige Einnahme, gelegentliche Einnahme, ärztliches Gutachten, medizinisch-psychologisches Gutachten, Beibringung, Verweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 215
  • VBlBW 2004, 32
  • VBlBW 2004, 36
  • DÖV 2004, 129
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03
    Im Übrigen unterscheidet auch das Bundesverfassungsgericht in dem vom Antragsgegner angeführten Beschluss vom 20.06.2002 (- 1 BvR 2062/96 -) sprachlich zwischen einmaligem und gelegentlichem Konsum von Cannabis (Rn. 45: "bei einmaligem oder gelegentlichem Haschischkonsum" bzw. "der einmalige oder gelegentliche Cannabiskonsument"; Rn. 46: "dem einmaligen oder gelegentlichen Haschischkonsumenten").

    Soweit sich der Antragsgegner zur Begründung seiner Ansicht zur Auslegung des Begriffs "gelegentlich" auf Ausführungen im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.2002 (1 BvR 2062/96, Rn. 45 f.) beruft, gelten die vorstehenden Erwägungen entsprechend.

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03
    Denn ein medizinisch-psychologisches Gutachten greift noch stärker in den Bereich privater Lebensgestaltung ein als rein medizinische Feststellungen im Rahmen eines ärztlichen Gutachtens (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.06.1993 - BVerfGE 89, 69, 82 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - 19 B 1249/02

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, erheblicher Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03
    Aus den festgestellten Werten für THC und seine Abbauprodukte THC-OH und THC-COOH kann auf die Häufigkeit und Intensität der Einnahme von Cannabis geschlossen werden (vgl. z.B. die in Nordrhein-Westfalen praktizierte Abgrenzung zwischen einmaligem, gelegentlichem und regelmäßigem Cannabiskonsum nach Maßgabe der für THC-COOH festgestellten Werte, OVG Münster, Beschl. v. 07.01.2003 - 19 B 1249/02 - DAR 2003, 187 und Daldrup/Käferstein/Köhler/Maier/Musshof, Blutalkohol 2000, 39).
  • OVG Sachsen, 08.11.2001 - 3 BS 136/01

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03
    Denn der allein festgestellte einmalige Konsum von Cannabis erfüllt nicht die Voraussetzungen einer gelegentlichen Einnahme im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV (vgl. auch OVG Bautzen, Beschl. v. 08.11.2001 - 3 BS 136/01 - DAR 2002, 121-124; OVG Saarlouis, Beschl. v. 22.11.2000 - 9 W 6/00 - NVwZ-RR 2001, 606).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03
    Dies gilt auch für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.07.2001 (- 3 C 13.01 - NJW 2002, 78-80), auf das das Bundesverfassungsgericht im genannten Beschluss vom 20.06.2002 Bezug genommen hat ("ein gelegentlicher oder gar einmaliger Cannabiskonsum").
  • OVG Saarland, 22.11.2000 - 9 W 6/00

    Begriff des gelegentlichen Konsums

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03
    Denn der allein festgestellte einmalige Konsum von Cannabis erfüllt nicht die Voraussetzungen einer gelegentlichen Einnahme im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV (vgl. auch OVG Bautzen, Beschl. v. 08.11.2001 - 3 BS 136/01 - DAR 2002, 121-124; OVG Saarlouis, Beschl. v. 22.11.2000 - 9 W 6/00 - NVwZ-RR 2001, 606).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2003 - 10 S 323/03

    Cannabis - gelegentlicher Konsum und Fahreignung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03
    Ferner kann sich der Antragsgegner zur Begründung seiner Ansicht, ein einmaliger Konsum reiche für das Tatbestandsmerkmal "gelegentliche Einnahme von Cannabis" im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV aus, nicht auf den Senatsbeschluss vom 07.03.2003 (- 10 S 323/03 - ZfSch 2003, 266-268 = DAR 2003, 236) stützen.
  • KG, 14.06.2001 - 12 U 5931/00

    Schadensberechnung bei Beschädigung eines gebrauchten Fahrzeugs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03
    Denn der allein festgestellte einmalige Konsum von Cannabis erfüllt nicht die Voraussetzungen einer gelegentlichen Einnahme im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV (vgl. auch OVG Bautzen, Beschl. v. 08.11.2001 - 3 BS 136/01 - DAR 2002, 121-124; OVG Saarlouis, Beschl. v. 22.11.2000 - 9 W 6/00 - NVwZ-RR 2001, 606).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Angesichts dessen ist gegen die vom Berufungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuvor u.a. VGH Mannheim, Beschluss vom 29. September 2003 - 10 S 1294/03 - VBlBW 2004, 32) vertretene Auffassung, dass eine "gelegentliche" Einnahme von Cannabis bereits bei zwei selbstständigen Konsumvorgängen anzunehmen ist, aus revisionsrechtlicher Sicht nichts zu erinnern (ebenso die ganz überwiegende verwaltungsgerichtliche Rspr.; vgl. u.a. VGH München, Beschluss vom 4. November 2008 - 11 CS 08.2576 - juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 1 S 17/09 - NZV 2010, 531 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 12 ME 31/12 - juris Rn. 6; OVG Münster, Beschluss vom 20. März 2014 - 16 E 1074/13 - juris Rn. 3; nunmehr auch OVG Hamburg, Beschluss vom 16. Mai 2014 - 4 Bs 26/14 - NJW 2014, 3260 unter Änderung seiner früheren Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Soll mit diesem Begriff - wie hier der Fall - die Häufigkeit von Geschehnissen zum Ausdruck gebracht werden, so wird er im Sinne von "manchmal", "häufiger, aber nicht regelmäßig", "öfters", "hin und wieder" oder "ab und zu" verstanden; er dient damit der Beschreibung eines mehr als einmal eintretenden Ereignisses (VGH BW vom 29.9.2003 DÖV 2004, 129 mit Belegstellen aus dem philologischen Schrifttum).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Zugrundelegung

    Leitsatz 1. Fortführung von VGH Mannheim, Beschluss vom 29.09.2003 - 10 S 1294/03 -, VBlBW 2004, 32; so auch: VGH München, Beschluss vom 04.11.2008 - 11 CS 08.2576 -, ZfSch 2008, 172.(Rn.25).

    25 1. Eine gelegentliche Einnahme von Cannabis ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats bereits bei zwei selbständigen Konsumvorgängen anzunehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 29.09.2003 - 10 S 1294/03 -, VBlBW 2004, 32; ebenso u.a. BayVGH, Beschluss vom 04.11.2008 - 11 CS 08.2576 -, Juris).

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