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   KG, 28.08.2003 - 12 U 88/02   

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https://dejure.org/2003,9320
KG, 28.08.2003 - 12 U 88/02 (https://dejure.org/2003,9320)
KG, Entscheidung vom 28.08.2003 - 12 U 88/02 (https://dejure.org/2003,9320)
KG, Entscheidung vom 28. August 2003 - 12 U 88/02 (https://dejure.org/2003,9320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung weiterer Beweisaufnahmen in einem Berufungsverfahren; Arbeitsunfähigkeit infolge einer Distorsion der Halswirbesäule durch Verkehrsunfall

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ZPO § 448

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286; ZPO § 448
    Zum Nachweis einer unfallbedingten Verletzung der Halswirbelsäule (HWS-Distorsion)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 252
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus KG, 28.08.2003 - 12 U 88/02
    Die Frage, ob sich der Kläger bei dem Unfall überhaupt eine Verletzung zugezogen hat, betrifft die haftungsbegründende Kausalität, für die der Beweismaßstab des § 286 ZPO gilt (BGH DAR 2003, 218, 219; KG, VersR 2001, 597).

    Ausreichend ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie vollständig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256; DAR 2003, 218, 219).

  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

    Auszug aus KG, 28.08.2003 - 12 U 88/02
    Die Frage, ob sich der Kläger bei dem Unfall überhaupt eine Verletzung zugezogen hat, betrifft die haftungsbegründende Kausalität, für die der Beweismaßstab des § 286 ZPO gilt (BGH DAR 2003, 218, 219; KG, VersR 2001, 597).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus KG, 28.08.2003 - 12 U 88/02
    Ausreichend ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie vollständig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256; DAR 2003, 218, 219).
  • KG, 09.05.2005 - 12 U 14/04

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anforderungen an den Nachweis einer

    Bei kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderungen von bis zu 15 km/h auf Grund eines Unfalls mit Heckaufprall spricht nach ständiger Rechtsprechung des Senats kein Beweis des ersten Anscheins für eine unfallbedingte Verletzung im Bereich der Halswirbelsäule; für den Beweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Verhalten des Schädigers und einer Körperverletzung ist vielmehr nach § 286 ZPO der volle Beweis erforderlich (vgl. Senat, Urteil vom 12. Februar 2004 - 12 U 219/02 - = NZV 2004, 460 = KGR 2004, 523; Urteil vom 28. August 2003 - 12 U 88/02 - = KGR 2004, 85 = NZV 2004, 252; Urteil vom 1. Juli 2002, 12 U 8427/00; Urteil vom 21. Oktober 1999 - 12 U 8303/95 - = NJW 2000, 877).

    Dies spricht nicht dafür, dass die Klägerin unfallbedingt eine Verletzung der Halswirbelsäule erlitten hat (vgl. insoweit auch Senat, Urteil vom 28. August 2003, aaO.).

    Schließlich führt der Sachverständige aus, dass die auf der Kernspintomographieaufnahme der Halswirbelsäule der Klägerin vom 3. Dezember 1999 erkennbare Steilstellung aus orthopädischer Sicht bereits deshalb nicht zwingend unfallspezifisch ist, weil sie gemäß - auch gerichtsbekannten - Untersuchungen bei 42 % der Normalbevölkerung vorliegt (siehe hierzu Senat, Urteil vom 28. August 2003, aaO.).

  • KG, 04.09.2006 - 12 U 204/04

    Haftung bei Verkehrsunfall: Unfallbedingtheit eines HWS-Syndroms

    Weisen Röntgenaufnahmen nach dem Unfall eine Steilstellung der Halswirbelsäule auf, die auch etwa 2 1/2 Jahre nach dem Unfall unverändert vorhanden ist, was - nach dem Gutachten des medizinischen Sachverständigen - nicht durch den streitgegenständlichen Unfall erklärt werden kann, erhärtet dies die Einschätzung, dass eine unfallbedingte Verletzung nicht bewiesen ist, zumal eine Steilstellung der HWS nach dem Stand der Wissenschaft bei 42 % der Normalbevölkerung festzustellen ist (vgl. Senat, Urteil vom 28. August 2003 - 12 U 88/02 -).

    Dabei hat das Landgericht zunächst auch zutreffend darauf hingewiesen, dass die in dem erstinstanzlichen Gutachten angeführte Steilstellung der Halswirbelsäule keinen objektiven Hinweis auf eine unfallbedingte HWS-Verletzung darstellt, da eine solche nach dem heutigen Stand der Wissenschaft bei ca. 42 % der Normalbevölkerung festzustellen ist (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 28.8.2003 - 12 U 88/02 - NZV 2004, 252).

  • OLG München, 05.04.2019 - 10 U 1389/18

    Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls

    Im Detail erläuterte der Sachverständige, weshalb die Diagnosen der erstbehandelnden Ärzte sein Gutachtensergebnis nicht in Frage stellen, weshalb so unspezifische Feststellungen wie "die Steilstellung der Wirbelsäule" keinen sicheren Hinweis auf eine Unfallbedingtheit der Beeinträchtigung zulassen (vgl. hierzu auch KG NZV 2004, 252; NZV 2004, 460; 2007, 146; VersR 2008, 837).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2017 - 10 U 79/15

    Verkehrsunfall: Beweis einer unfallbedingten HWS-Beschleunigungsverletzung

    Zwar mag sich - wie die Beklagte in der Berufungserwiderung einwendet - eine steilgestellte Halswirbelsäule in Röntgenbildern nach den beklagtenseits angeführten Studien von Helliwell / Matsumoto auch bei 42 % der Normalbevölkerung und bei 45 % der chronischen/akuten Nackenschmerzpatienten finden, was - so der Vortrag der Beklagten - möglicherweise dem röntgentechnischen Vorgehen zwecks Vermeidung von Überlagerungseffekten im Bereich der unteren Halswirbelsäule durch die Schulterpartien und der bei der Röntgenaufnahme vom Patienten eingenommenen, möglichst gestreckten und lotrecht aufgerichteten Körperhaltung geschuldet sein mag (vgl. zum Auftreten von HWS-Steilstellungen bei der Normalbevölkerung auch KG in NZV 2004, 252).
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