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OLG Hamm, 14.05.2003 - 2 Ss OWi 221/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Bußgeldbescheid; Abgrenzungsfunktion; Informationsfunktuion; Unterscheidbarkeit der Tat
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrenshindernis aufgrund einer falschen Geschwindigkeitsbezeichnung in einem Bußgeldbescheid
- Judicialis
OWiG § 66
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 66
Bußgeldbescheid; Abgrenzungsfunktion; Informationsfunktuion; Unterscheidbarkeit der Tat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen - 25 OWi 429/02
- OLG Hamm, 14.05.2003 - 2 Ss OWi 221/03
Papierfundstellen
- NZV 2004, 317
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 23.05.2005 - 2 Ss OWi 295/05
Rotlichtverstoß; Fahrverbot; Augenblicksversagen; Verjährung
Nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG muss er die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften Tatbestandsmerkmale ausfüllenden Tatsachen als geschichtlicher Vorgang so konkret geschildert werden, dass dem Betroffenen offenbar wird, welches Geschehen Gegenstand der Ahndung sein soll und gegen welchen Vorwurf er sich verteidigen muss (BGH VRS 39, 442; OLG Hamm VRS 49, 128, 129; zuletzt Senat in NZV 2004, 317; OLG Karlsruhe VRS 78, 296, 297). - OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22
Bußgeldbescheid, Wirksamkeit, Mängel. Tatbeschreibung
- OLG Hamm, 26.11.2012 - 4 RBs 291/12
Beschwerde gegen eine Verurteilung wegen fahrlässiger Überschreitung der …
Diese liegen vor, wenn der Bußgeldbescheid seiner Abgrenzungs- und Informationsfunktion nicht mehr gerecht werden kann, weil die Tatidentität nicht mehr feststeht und deshalb Verwechslungsgefahr mit anderen zur angegebenen Zeit am bezeichneten Ort verübten Ordnungswidrigkeiten besteht (zu vgl. BGH, Beschluss vom 08.10.1970 - 4 StR 190/70 - OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2003 - 2 Ss OWi 221/03 -).Solche Mängel berühren die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids jedoch nicht (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2003 - 2 Ss OWi 221/03 -).