Rechtsprechung
OLG Koblenz, 01.12.2003 - 12 U 772/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verteilung der Verantwortung zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer bei einem Fahrfehler des Schülers; Bewertung des Abbiegens mit einem Auto, obwohl auf der Gegenfahrbahn ein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit naht; Pflichten eines Fahrlehrers; An die Einhaltung dieser ...
- Wolters Kluwer
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVG § 2 Abs. 15; StVG § 7; BGB § 823; BGB § 254
Umfang der Überwachungspflicht des Fahrlehrers und Fahrschülerhaftung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Fahrlehrer - Haftung gegenüber Dritten
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Der Fahrschullehrer (und nicht der Fahrschüler) ist Fahrzeugführer im Sinne des StVG
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Sofortiger Korrektureingriff des Fahrlehrers
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 10 (Kurzinformation)
Haftung des Fahrschülers und Überwachungspflicht des Fahrlehrers
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrschullehrer als "Vordenker" - Deutet sich ein Fahrfehler an, muss er sofort eingreifen
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Fahrlehrer muss Abbiegen bei Gegenverkehr verhindern
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Auch Fahrschüler haften
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Fahrzeugführerhaftung eines Fahrschülers - Allgemeine Verschuldenshaftung bleibt bestehen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 3 S. 1
Haftungsverteilung bei Fehler eines Fahrschülers beim Linksabbiegen
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Fahrschule (Wer ist Fahrzeugführer?)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 13.05.2002 - 5 O 282/01
- OLG Koblenz, 01.12.2003 - 12 U 772/02
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2761 (Ls.)
- NJW-RR 2004, 891
- NZV 2004, 401
- VersR 2004, 1283
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.09.1969 - VI ZR 80/68
Verletzung der Sorgfaltspflicht eines Fahrlehrers - Seitenabstand zum rechten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Saarbrücken, 18.07.2014 - 13 S 75/14
Kfz-Unfall: Haftung eines Fahrschülers; Haftungsverteilung bei Kollision auf …
- LG Karlsruhe, 03.09.2009 - 2 O 18/09
Ersatz der Anwaltskosten bei Schadensabwicklung mit der eigenen …
Sie greift durch, wenn ein Fahrschüler einen Fahrfehler begeht, den er auch unter Berücksichtigung seiner Ausbildungssituation nach Maßgabe seines subjektiven Wissens und Könnens unschwer hätte vermeiden können (OLG Koblenz NJW-RR 2004, 891, 892). - AG Landstuhl, 20.10.2016 - 2 OWi 4286 Js 10115/16
Verkehrsordnungswidrigkeit: Täterschaft eines Fahrlehrers als Beifahrer
Allerdings muss er dabei durch Belehrung des Fahrschülers und erforderlichenfalls rechtzeitiges Eingreifen die Schädigung Dritter verhindern (vgl. OLG Koblenz, NZV 2004, 401).
- OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 24/07
Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der an einem Verkehrsunfall …
Eine Mithaftung über den vom Landgericht berücksichtigten Anteil von 25 % war den Beklagten daher nicht anzurechnen (…vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 2006, S. 415;… OLG Celle, OLG-Recht 2005, S. 7; OLG Koblenz, NZV 2004, S. 401;… Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 10. Aufl., Rn. 227). - AG Krefeld, 28.01.2010 - 3 C 490/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem Hindernis links ausscherenden …
Zwar findet die Haftung des Fahrzeugführers für vermutetes Verschulden nach § 18 Abs. 1 StVG auf sie, wie bereits erörtert, keine Anwendung, im Ergebnis hat sie jedoch für den vorliegenden Unfall aufgrund der allgemeinen Verschuldenshaftung nach § 823 Abs. 1 BGB im gleichen Umfange wie der Kläger und die Drittwiderbeklagte zu 2) einzustehen (vgl. zur Anwendbarkeit der allgemeinen Verschuldenshaftung in diesen Fällen OLG L, NZV 2004, 401). - AG Hamburg-Altona, 16.10.2015 - 317b C 19/15
Verkehrsunfall - Fahrbahnverengung - Haftungsverteilung
Ohnehin wären an eine solche Entlastung strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 01. Dezember 2003 - 12 U 772/02) im Übrigen bleibt er beweisfällig (s.o.).