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   OLG Koblenz, 01.12.2003 - 12 U 772/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3062
OLG Koblenz, 01.12.2003 - 12 U 772/02 (https://dejure.org/2003,3062)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.12.2003 - 12 U 772/02 (https://dejure.org/2003,3062)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Dezember 2003 - 12 U 772/02 (https://dejure.org/2003,3062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung der Verantwortung zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer bei einem Fahrfehler des Schülers; Bewertung des Abbiegens mit einem Auto, obwohl auf der Gegenfahrbahn ein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit naht; Pflichten eines Fahrlehrers; An die Einhaltung dieser ...

  • Wolters Kluwer
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 2 Abs. 15; StVG § 7; BGB § 823; BGB § 254
    Umfang der Überwachungspflicht des Fahrlehrers und Fahrschülerhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Haftung des Fahrschülers und Überwachungspflicht des Fahrlehrers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrschullehrer als "Vordenker" - Deutet sich ein Fahrfehler an, muss er sofort eingreifen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Fahrlehrer muss Abbiegen bei Gegenverkehr verhindern

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Auch Fahrschüler haften

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Fahrzeugführerhaftung eines Fahrschülers - Allgemeine Verschuldenshaftung bleibt bestehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 3 S. 1
    Haftungsverteilung bei Fehler eines Fahrschülers beim Linksabbiegen

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fahrschule (Wer ist Fahrzeugführer?)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2761 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 891
  • NZV 2004, 401
  • VersR 2004, 1283
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.09.1969 - VI ZR 80/68

    Verletzung der Sorgfaltspflicht eines Fahrlehrers - Seitenabstand zum rechten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Saarbrücken, 18.07.2014 - 13 S 75/14

    Kfz-Unfall: Haftung eines Fahrschülers; Haftungsverteilung bei Kollision auf

    Sie greift aber nur durch, wenn ein Fahrschüler einen Fahrfehler begeht, den er auch unter Berücksichtigung seiner Ausbildungssituation nach Maßgabe seines subjektiven Wissens und Könnens unschwer hätte vermeiden können (vgl. OLG Koblenz, VersR 2004, 1283; Hentschel aaO § 2 StVG Rn. 43 m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 03.09.2009 - 2 O 18/09

    Ersatz der Anwaltskosten bei Schadensabwicklung mit der eigenen

    Sie greift durch, wenn ein Fahrschüler einen Fahrfehler begeht, den er auch unter Berücksichtigung seiner Ausbildungssituation nach Maßgabe seines subjektiven Wissens und Könnens unschwer hätte vermeiden können (OLG Koblenz NJW-RR 2004, 891, 892).
  • AG Landstuhl, 20.10.2016 - 2 OWi 4286 Js 10115/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Täterschaft eines Fahrlehrers als Beifahrer

    Allerdings muss er dabei durch Belehrung des Fahrschülers und erforderlichenfalls rechtzeitiges Eingreifen die Schädigung Dritter verhindern (vgl. OLG Koblenz, NZV 2004, 401).
  • OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 24/07

    Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der an einem Verkehrsunfall

    Eine Mithaftung über den vom Landgericht berücksichtigten Anteil von 25 % war den Beklagten daher nicht anzurechnen (vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 2006, S. 415; OLG Celle, OLG-Recht 2005, S. 7; OLG Koblenz, NZV 2004, S. 401; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 10. Aufl., Rn. 227).
  • AG Krefeld, 28.01.2010 - 3 C 490/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem Hindernis links ausscherenden

    Zwar findet die Haftung des Fahrzeugführers für vermutetes Verschulden nach § 18 Abs. 1 StVG auf sie, wie bereits erörtert, keine Anwendung, im Ergebnis hat sie jedoch für den vorliegenden Unfall aufgrund der allgemeinen Verschuldenshaftung nach § 823 Abs. 1 BGB im gleichen Umfange wie der Kläger und die Drittwiderbeklagte zu 2) einzustehen (vgl. zur Anwendbarkeit der allgemeinen Verschuldenshaftung in diesen Fällen OLG L, NZV 2004, 401).
  • AG Hamburg-Altona, 16.10.2015 - 317b C 19/15

    Verkehrsunfall - Fahrbahnverengung - Haftungsverteilung

    Ohnehin wären an eine solche Entlastung strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 01. Dezember 2003 - 12 U 772/02) im Übrigen bleibt er beweisfällig (s.o.).
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