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   KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03   

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https://dejure.org/2004,2640
KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03 (https://dejure.org/2004,2640)
KG, Entscheidung vom 01.03.2004 - 12 U 96/03 (https://dejure.org/2004,2640)
KG, Entscheidung vom 01. März 2004 - 12 U 96/03 (https://dejure.org/2004,2640)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung; Umfang des Schadensersatzanspruchs beim Totalschaden eines PKW

  • Judicialis

    BGB § 249; ; ZPO § 287

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Ummeldekosten sind als Kosten der Ersatzbeschaffung grundsätzlich konkret abzurechnen, weil diese Nebenkosten nicht als "normativer" Schaden verstanden werden können, sondern lediglich dann als erstattungsfähig in Betracht kommen, wenn sie tatsächlich entstanden sind

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges ist keine Voraussetzung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Der Anspruch auf Nutzungsausfall bei einem wirtschaftlichen Totalschaden besteht abstrakt und ist nicht vom Nachweis der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs abhängig

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Rechtsprechung: Erstattung von An- und Abmeldekosten auch bei fiktiver Abrechnung?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gutachten unbrauchbar - wer zahlt?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249
    Nutzungsausfallersatz - Anspruch bei Totalschaden ohne Ersatzwagenbeschaffung, Voraussetzung bei Motorrad-Ausfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 470
  • VersR 2004, 1620
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 1 U 43/02

    Haftungsverteilung bei Linksabbiegerunfall an einer Ampelkreuzung;

    Auszug aus KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03
    Entgegen der vom Landgericht in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Rechtsansicht ist die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges keine Voraussetzung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung (Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Auflage, Vorb v § 249 Rdnr. 20; BGH BGHZ 40, 345; OLG Düsseldorf, NZV 2003, 379; OLG Stuttgart, DAR 2000, 35; KG KGR 2002, 351).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03
    Entgegen der vom Landgericht in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Rechtsansicht ist die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges keine Voraussetzung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung (Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Auflage, Vorb v § 249 Rdnr. 20; BGH BGHZ 40, 345; OLG Düsseldorf, NZV 2003, 379; OLG Stuttgart, DAR 2000, 35; KG KGR 2002, 351).
  • OLG Stuttgart, 06.10.1999 - 4 U 73/99

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem gesichert am rechten Fahrbahnrand

    Auszug aus KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03
    Entgegen der vom Landgericht in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Rechtsansicht ist die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges keine Voraussetzung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung (Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Auflage, Vorb v § 249 Rdnr. 20; BGH BGHZ 40, 345; OLG Düsseldorf, NZV 2003, 379; OLG Stuttgart, DAR 2000, 35; KG KGR 2002, 351).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11

    (Gestellter Verkehrsunfall: Eigentumsvermutung zugunsten des Fahrzeugbesitzers;

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Geschädigte den Sachverständigen nicht über das Vorhandensein von - reparierten oder unreparierten - Vorschäden informiert und damit - zumindest fahrlässig - die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zur Bezifferung des Schadens verschuldet hat (KG VersR 2004, 1620 [zu reparierten Vorschäden]; OLG Köln VersR 2012, 1008 [zu unreparierten Vorschäden]).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2019 - 4 U 56/18

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts bei

    Das gilt jedoch dann nicht, wenn der Geschädigte die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zu vertreten hat, weil ihn ein Auswahlverschulden trifft oder er unzutreffende Angaben gemacht, insbesondere ihm bekannte Vorschäden verschwiegen (KG KGR 2005, 21 f.; Senat, Urteil vom 04.07.2013 - 4 U 65/12 - 19, juris Rn. 71) und damit - zumindest fahrlässig - die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zur Bezifferung des Schadens verschuldet hat, da sich unfallunabhängige Vorschäden regelmäßig auch dann auf die Berechnung des Wiederbeschaffungswerts oder einer merkantilen Wertminderung auswirken, wenn sie fachgerecht repariert sind (Senat, Urteil vom 28.02.2013 - 4 U 406/11 - 126, juris Rn. 69 = NJW-RR 2013, 1498, 1502).
  • LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12

    Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall

    gemachten Zeitraum von 27 Tagen nach dem Unfall ein solcher Nutzungswille bestand (vgl. - Seite 16 - KG NZV 2004, 470; Palandt/Grüneberg, a.a.O.).
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