Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 21.05.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,270
BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03 (https://dejure.org/2003,270)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.2003 - 3 C 15.03 (https://dejure.org/2003,270)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 (https://dejure.org/2003,270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    StVO § 2 Abs. 4 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 5 (Zeichen 237); VwVfG § 35 Satz 2; VwGO § 42 Abs. 2
    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage"; "Adressatentheorie"; Verkehrszeichen als sofort vollziehbare Verwaltungsakte; Dauerverwaltungsakt (Verkehrszeichen); Allgemeinverfügung (Verkehrszeichen); Beschwer durch Verkehrsanordnung; (eigene) ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StVO § 2 Abs. 4 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 5 (Zeichen 237)
    "Adressatentheorie"; (allgemeines) Rechtschutzbedürfnis im Zusammenhang mit Verkehrsregelungen; (eigene) Betroffenheit durch Verkehrszeichen; Allgemeinverfügung (Verkehrszeichen); Bekanntmachung einer Regelung durch Verkehrszeichen; Beschwer durch Verkehrsanordnung; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entfallen der Klagebefugnis eines Verkehrsteilnehmers gegen ein Verkehrszeichen, mit dem er bereits konfrontiert worden ist; Tatsächliche Betroffenheit durch das Verkehrszeichen in einer gewissen Regelmäßigkeit oder Nachhaltigkeit; Anfechtungsklage gegen eine ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrszeichen - Klage hiergegen/Voraussetzungen

  • Judicialis

    StVO § 2 Abs. 4 Satz 2; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5 (Zeichen 237); ; VwVfG § 35 Satz 2; ; VwGO § 42 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage"; "Adressatentheorie"; Verkehrszeichen als sofort vollziehbare Verwaltungsakte; Dauerverwaltungsakt (Verkehrszeichen); Allgemeinverfügung (Verkehrszeichen); Beschwer durch Verkehrsanordnung; (eigene) ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    VwGO: Anfechtungsklage gegen Verkehrszeichen: Was zur Klagebefugnis vorgetragen werden muss

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 698
  • NVwZ 2004, 1007 (Ls.)
  • NZV 2004, 52
  • NZV 2004, 53
  • NZV 2004, 541 (Ls.)
  • DVBl 2004, 518
  • DÖV 2004, 166
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (149)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03
    Entsprechend den vorstehenden rechtlichen Erwägungen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 9. Juni 1967 (BVerwG VII C 18.66 - BVerwGE 27, 181 ) eine Klagebefugnis im Einzelfall damit begründet, dass ein Kläger in seiner Absicht, sein Kraftfahrzeug auf einer Dienstfahrzeugen vorbehaltenen Stelle zu parken, durch das diesbezügliche Verkehrszeichen gehindert worden sei.

    a) Wie den Gründen des angefochtenen Urteils zu entnehmen ist, geht das Oberverwaltungsgericht nicht davon aus, dass sich der Verwaltungsakt für den Kläger erledigt haben könnte, weil er ihn befolgt bzw. nicht befolgt hat; insoweit hat es sich zutreffend auf das vorbezeichnete Urteil vom 9. Juni 1967 (a.a.O. S. 184) bezogen.

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03
    a) Zutreffend geht das Oberverwaltungsgericht davon aus, dass verkehrsbezogene Ge- und Verbote in Form von Verkehrszeichen Allgemeinverfügungen im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG sind, die regelmäßig den Dauerverwaltungsakten zuzuordnen sind (stRspr; vgl. für viele Urteile vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46.78 - BVerwGE 59, 221 , vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - BVerwGE 97, 214 und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - BVerwGE 97, 323 ).

    aa) Allerdings verlangt das Oberverwaltungsgericht zu Recht, dass die Klage selbst noch beim Abschluss des Berufungsverfahrens zulässig war, weil für den Erfolg einer gegen einen Dauerverwaltungsakt gerichteten Klage regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Entscheidung maßgeblich ist (vgl. für verkehrsbeschränkende Anordnungen Urteil vom 14. Dezember 1994 a.a.O. S. 221 m.w.N.).

  • BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 224.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03
    Allerdings ist anerkannt, dass beispielsweise eine rechtsmissbräuchliche Begründung von Eigentum dazu führen kann, dass eine hierauf gegründete Klagebefugnis abgesprochen werden darf (vgl. Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 10.99 - BVerwGE 112, 135 = Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 10 S. 21 f.); weiterhin ist anerkannt, dass eine Klage wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig sein kann, wenn etwa die Inanspruchnahme eines Gerichts für die subjektive Rechtsstellung des Klägers von vornherein nutzlos ist (vgl. etwa Beschluss vom 7. Februar 1997 - BVerwG 4 B 224.96 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 239 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99

    Klagebefugnis; Sperrgrundstück; unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03
    Allerdings ist anerkannt, dass beispielsweise eine rechtsmissbräuchliche Begründung von Eigentum dazu führen kann, dass eine hierauf gegründete Klagebefugnis abgesprochen werden darf (vgl. Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 10.99 - BVerwGE 112, 135 = Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 10 S. 21 f.); weiterhin ist anerkannt, dass eine Klage wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig sein kann, wenn etwa die Inanspruchnahme eines Gerichts für die subjektive Rechtsstellung des Klägers von vornherein nutzlos ist (vgl. etwa Beschluss vom 7. Februar 1997 - BVerwG 4 B 224.96 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 239 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.1994 - 3 B 34.94
    Auszug aus BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03
    c) Die Tatsachen, die vom Oberverwaltungsgericht bindend im Sinne des § 137 Abs. 2 VwGO festgestellt worden sind, haben die Klagebefugnis nicht entfallen lassen; namentlich ist durch die angeführten Umstände die Beschwer unberührt geblieben, die - von der Klageerhebung (vgl. Beschluss vom 15. Juni 1994 - BVerwG 3 B 34.94 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 95 S. 23 m.w.N.) durchgängig bis zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung - vorliegen muss, um die Zulässigkeit einer Klage bejahen zu können.
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03
    a) Zutreffend geht das Oberverwaltungsgericht davon aus, dass verkehrsbezogene Ge- und Verbote in Form von Verkehrszeichen Allgemeinverfügungen im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG sind, die regelmäßig den Dauerverwaltungsakten zuzuordnen sind (stRspr; vgl. für viele Urteile vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46.78 - BVerwGE 59, 221 , vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - BVerwGE 97, 214 und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - BVerwGE 97, 323 ).
  • OVG Hamburg, 04.11.2002 - 3 Bf 23/02

    Anfechtung eines Verkehrszeichens; Klagebefugnis des Verkehrsteilnehmers i.S.d. §

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberverwaltungsgericht die Klage durch Urteil vom 4. November 2002 abgewiesen mit der Begründung, dem Kläger fehle die Klagebefugnis (NZV 2003, 351; hierzu krit. Dederer, NZV 2003, 314).
  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 371/68

    Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03
    Würde sich der Kläger gegebenenfalls über die ihm auferlegte Pflicht hinwegsetzen, so könnte ihn selbst ein sofort eingeleitetes Widerspruchsverfahren nicht vor Sanktionen (bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen) bewahren, weil auch ein erfolgreicher Widerspruch in aller Regel nicht die Grundlage für entsprechende Ahndungen von Verkehrsverstößen entzieht (vgl. BGHSt 23, 86 ff.; BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1965 - 2 BvR 682/64 - NJW 1965, 2395).
  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03
    Dies wirkt sich gerade bei rechtswidrigen Verkehrszeichen besonders gravierend aus, denn die streitige Verkehrsregelung verpflichtet den Kläger - wie alle anderen hiervon betroffenen Verkehrsteilnehmer auch - unmittelbar; in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist das durch Verkehrszeichen angeordnete Radweg-Benutzungsgebot sofort vollziehbar (vgl. Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03
    Zu Recht haben weiterhin weder die Verfahrensbeteiligten noch die Tatsachengerichte für das Streitverfahren bezweifelt, dass das hier in Rede stehende Ge- bzw. Verbot dem Kläger wirksam bekannt gemacht worden ist (vgl. hierzu ausführlich Urteil vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 11 C 15.95 - BVerwGE 102, 316 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 29.11.2001 - 20 VG 1279/01

    Radfahrthemen - Radfahrer/Verwaltungsrecht - Radwege/Radwegbenutzung -

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

  • BVerfG, 24.02.1965 - 2 BvR 682/64

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Aufstellens von Parkuhren

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85

    Beschlagnahme - Vermögen - Verbotener Verein - Postsendungen - Gewahrsam -

  • BVerwG, 31.05.2001 - 3 B 183.00

    Fahrrad-Rikscha

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    a) Maßgeblich für den Erfolg einer gegen einen Dauerverwaltungsakt gerichteten Klage ist regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung (stRspr; vgl. für verkehrsbeschränkende Anordnungen u.a. Urteile vom 21. August 2003 - BVerwG 3 C 15.03 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 19 = NJW 2004, 698 , vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - BVerwGE 97, 214 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 31 und vom 27. Januar 1993 - BVerwG 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 24), hier also am 27. Juli 2009.
  • VG Hannover, 12.03.2019 - 7 A 849/19

    Abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrolle; Bestimmtheitsgrundsatz;

    Diese Rechtsprechung orientiert sich ihrerseits an der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Klagebefugnis im straßenverkehrsrechtlichen Verwaltungsrechtsstreit (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - 3 C 15/03 -, juris Rn. 18 f.).
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LC 79/19

    Abschnittskontrolle; Datenschutz; Gesetzgebungskompetenz; Section Control;

    Diese Rechtsprechung orientiert sich ihrerseits an der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Klagebefugnis im straßenverkehrsrechtlichen Verwaltungsrechtsstreit (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 21...8.2003 - 3 C 15/03 -, juris Rn. 18 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.05.2003 - Ss 210/03 (Z)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9755
OLG Köln, 21.05.2003 - Ss 210/03 (Z) (https://dejure.org/2003,9755)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.05.2003 - Ss 210/03 (Z) (https://dejure.org/2003,9755)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - Ss 210/03 (Z) (https://dejure.org/2003,9755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 242
  • NZV 2004, 52
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2003 - Ss 210/03
    Mit der Rüge, der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sei vor dessen Verwerfung durch das angefochtene Urteil zurückgenommen worden, macht der Betroffene ein Verfahrenshindernis geltend, das nach § 80 Abs. 5 OWiG vor Zulassung der Rechtsbeschwerde grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann (vgl. BGHSt 36, 59; Senatsentscheidung vom 22.10.1996 - Ss 461/96).

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass mit wirksamer Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Rechtskraft eintritt und damit ein Verfahrenshindernis der Fortsetzung des gerichtlichen Bußgeldverfahrens entgegensteht (vgl. BGHSt 27, 271; 36, 59; Senatsentscheidung VRS 73, 140; SenE v. 17.08.2000 - Ss 356/00 Z-).

  • OLG Köln, 07.04.1987 - Ss 14/87

    Ermittlungsverfahrens; Verfahrenseinstellung; Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2003 - Ss 210/03
    Die Vorschrift des § 80 Abs. 5 OWiG hindert zwar nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn die Voraussetzungen des § 80 Abs. 1 OWiG gerade für die Rechtsfragen vorliegen, die mit dem geltend gemachten Verfahrenshindernis zusammenhängen (vgl. BayObLG VRS 74, 375; Senatsentscheidungen VRS 73, 140 und Beschluss vom 22.10.1996 - Ss 461/96).

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass mit wirksamer Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Rechtskraft eintritt und damit ein Verfahrenshindernis der Fortsetzung des gerichtlichen Bußgeldverfahrens entgegensteht (vgl. BGHSt 27, 271; 36, 59; Senatsentscheidung VRS 73, 140; SenE v. 17.08.2000 - Ss 356/00 Z-).

  • BGH, 11.10.1977 - 5 StR 395/77

    Beachtung der Rechtskraft eines Bußgeldbescheides vom Rechtsbeschwerdegericht

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2003 - Ss 210/03
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass mit wirksamer Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Rechtskraft eintritt und damit ein Verfahrenshindernis der Fortsetzung des gerichtlichen Bußgeldverfahrens entgegensteht (vgl. BGHSt 27, 271; 36, 59; Senatsentscheidung VRS 73, 140; SenE v. 17.08.2000 - Ss 356/00 Z-).
  • OLG Koblenz, 18.02.1993 - 1 Ss 32/93

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Einspruchsrücknahme; Gehörsverletzung;

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2003 - Ss 210/03
    Wenn das Amtsgericht eine Einspruchsrücknahme nicht zur Kenntnis nimmt und den Einspruch gleichwohl nach § 74 Abs. 2 OWiG verwirft, so liegt darin auch eine Verletzung rechtlichen Gehörs (vgl. OLG Koblenz VRS 85, 100, 103; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidungen vom 22.10.1996 - Ss 461/96 Z - und vom 01.04.1997 - Ss 112/97 Z).
  • BayObLG, 09.12.1987 - 1 ObOWi 222/87
    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2003 - Ss 210/03
    Die Vorschrift des § 80 Abs. 5 OWiG hindert zwar nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn die Voraussetzungen des § 80 Abs. 1 OWiG gerade für die Rechtsfragen vorliegen, die mit dem geltend gemachten Verfahrenshindernis zusammenhängen (vgl. BayObLG VRS 74, 375; Senatsentscheidungen VRS 73, 140 und Beschluss vom 22.10.1996 - Ss 461/96).
  • OLG Hamm, 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06

    Rücknahme des Einspruchs; Verwerfung des Einspruchs; Rechtsbeschwerde

    Die Vorschrift des § 80 Abs. 5 OWiG hindert zwar nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 OWiG gerade für Rechtsfragen vorliegen, die mit dem geltend gemachten Verfahrenshindernis zusammenhängen (vgl. BayObLG VRS 74, 375; OLG Köln NZV 2004, 52).

    Denn dadurch, dass der Einspruch der Betroffenen trotz der Rechtskraft des Bußgeldbescheids verworfen worden ist, hat diese nämlich allenfalls einen Kostennachteil erlitten; sie ist aber in der Hauptsache nicht beschwert (OLG Köln NStZ-RR 2003, 242; NZV 2004, 52; vgl. auch OLG Koblenz VRS 85, 100, 103).

  • OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 2 Ss OWi 2 Z/07

    Bußgeldverfahren: Verwerfungsurteil nach Einspruchsrücknahme

    Im Zulassungsverfahren soll nach dem Sinn und Zweck des § 80 Abs. 5 OWiG die angefochtene Entscheidung in Ordnungswidrigkeitssachen auch nicht bezüglich des Verfahrenshindernisses, welches durch die Rechtskraft des Bußgeldbescheids nach Rücknahme des Einspruchs entstanden war, geprüft werden (BGHSt 36, 59 ff.; OLG Koblenz, NZV 1993, 282, 283; OLG Köln, NZV 2004, 52).

    Darin liegt kein unabwendbarer Nachteil, denn im Kostenansatzverfahren nach § 4 Abs. 2 GKG kann über die Nichterhebung der Kosten entschieden werden (OLG Koblenz NZV 1993, 282, 283; im Ergebnis auch OLG Köln NZV 2004, 52).

  • OLG Hamm, 28.12.2011 - 5 RBs 217/11

    Eintritt von Rechtskraft bei wirksamer Rücknahme des Einspruchs gegen einen

    Die Vorschrift des § 80 Abs. 5 OWiG hindert zwar nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 OWiG gerade für Rechtsfragen vorliegen, die mit dem geltend gemachten Verfahrenshindernis zusammenhängen (vgl. BayObLG VRS 74, 375; OLG Köln NStZ-RR 2003, 242).

    Denn dadurch, dass der Einspruch des Betroffenen trotz der Rechtskraft des Bußgeldbescheids verworfen worden ist, hat dieser nämlich allenfalls einen Kostennachteil erlitten; er ist aber nicht in der Hauptsache beschwert (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 2 Ss OWi 653/06; OLG Köln NStZ-RR 2003, 242).

  • OLG Hamm, 08.06.2021 - 4 RBs 131/21

    Keine Verfahrenseinstellung bei Verfahrenshindernis im erstinstanzlichen

    Diese Frage ist auch obergerichtlich geklärt (vgl. auch OLG Hamm, Beschl. v. 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06 m.w.N.; OLG Köln NStZ-RR 2003, 242), so dass eine Zulassung zur Fortbildung des Rechts ausscheidet.
  • OLG Brandenburg, 18.11.2020 - 1 OLG 53 Ss OWi 535/20
    Dieser Rechtsfehler könnte nämlich auch nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen, da die Betroffene dadurch, dass der Einspruch trotz der Rechtskraft des Bußgeldbescheids verworfen worden ist, lediglich einen Kostennachteil erlitten hat, nicht aber in der Hauptsache beschwert ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21. Mai 2003 - Ss 210/03 (Z) - m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht