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   OLG Karlsruhe, 11.03.2004 - 3 U 38/03   

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https://dejure.org/2004,23312
OLG Karlsruhe, 11.03.2004 - 3 U 38/03 (https://dejure.org/2004,23312)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.03.2004 - 3 U 38/03 (https://dejure.org/2004,23312)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. März 2004 - 3 U 38/03 (https://dejure.org/2004,23312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Fahrzeugaufbauten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 533
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.06.1985 - VIII ZR 250/84

    Formularmäßige Einschränkung der Haftungsbefreiung für Unfallschäden durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2004 - 3 U 38/03
    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden hat (BGH NJW 1978, 945; BGH NJW-RR 1986, 51), weckt nämlich der Begriff "Ausschluss der Selbstbeteiligung" bei der Kraftfahrzeug-Schadensversicherung die Vorstellung, es gehe um Kaskoversicherung: der Haftpflichtversicherung und Insassenversicherung ist eine Selbstbeteiligung fremd.

    Deshalb ist die Klägerin gehalten, die Haftungsbefreiung nach dem Leitbild einer Kaskoversicherung auszugestalten (BGH NJW 1981, 1211; NJW-RR 1986, 51).

    Ob ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben ist, kann nicht durch eine beispielhafte Aufzählung in den Mietbedingungen verbindlich festgelegt wenden, sondern muss nach allgemeinen Grundsätzen beurteilt werden (BGH NJW-RR 1986, 51, 52).

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2004 - 3 U 38/03
    Es müssen vielmehr noch weitere subjektive Momente hinzukommen, die es rechtfertigen, im Einzelfall unter Abwägung aller Umstände den Schuldvorwurf geringer als grob fahrlässig zu werten (BGH NJW 1992, 2418).

    Mit der Größe der möglichen Gefahr wächst auch das Maß der zu erwartenden Sorgfalt (BGH NJW 1977, 1965; NJW 1992, 2418, 2419).

  • BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 240/76

    Einschränkung der Haftungsfreistellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2004 - 3 U 38/03
    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden hat (BGH NJW 1978, 945; BGH NJW-RR 1986, 51), weckt nämlich der Begriff "Ausschluss der Selbstbeteiligung" bei der Kraftfahrzeug-Schadensversicherung die Vorstellung, es gehe um Kaskoversicherung: der Haftpflichtversicherung und Insassenversicherung ist eine Selbstbeteiligung fremd.

    Diese sich aus Treu und Glauben ergebende Verpflichtung, an der auch die Inhaltskontrolle nach § 9 AGB a.F. bzw. § 307 n.F. auszurichten ist, führt im vorliegenden und in vergleichbaren Fällen dazu, dass die Klägerin dem Beklagten eine Haftungsfreistellung in dem Maße gewähren muss, dass er aufgrund der Zahlung einer zusätzlichen Gebühr erwarten durfte, das heißt für alle Unfallschäden, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind (BGH NJW 1978, 945, 947).

  • OLG Köln, 13.01.1982 - 2 U 77/81

    Lkw; Vermietung; Formular; AGB; Haftung; Durchfahrtshöhe; Brücke

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2004 - 3 U 38/03
    Wer diese "ständige Warnung" missachtet, kann sich nicht auf ein schuldminderndes Augenblicksversagen berufen (OLG Köln, VersR 1982, 1151, 1152).
  • BGH, 21.04.1977 - III ZR 200/74

    Öffentlicher Kinderspielplatz - Kinderspielplatz - Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2004 - 3 U 38/03
    Mit der Größe der möglichen Gefahr wächst auch das Maß der zu erwartenden Sorgfalt (BGH NJW 1977, 1965; NJW 1992, 2418, 2419).
  • OLG München, 09.11.1995 - 24 U 442/95

    Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2004 - 3 U 38/03
    Der Fahrer eines Mietfahrzeugs mit einer Aufbauhöhe von 3, 60 m muss sich vor Fahrtantritt insbesondere mit den Ausmaßen des Fahrzeugs vertraut machen und diese Ausmaße auch während der Fahrt ständig im Auge behalten, um den Verkehrsanforderungen zu genügen (OLG München, NJW-RR 1996, 1177, 1178).
  • OLG Hamm, 21.12.2021 - 7 U 31/21

    Leitbild der Vollkaskoversicherung; grobe Fahrlässigkeit bei Missachtung der

    Soweit dies in älterer, von dem Beklagten zu 2 in Bezug genommener Rechtsprechung den Anschein macht (vgl. OLG Köln Urt. v. 13.1.1982 - 2 U 77/81, VersR 1982, 1151; OLG München Urt. v. 16.6.1999 - 15 U 5773/98, DAR 1999, 506; siehe darüber hinaus auch OLG Celle Urt. v. 17.11.1983 - 5 U 36/83, DAR 1984, 123; OLG Rostock Urt. v. 2.6.2003 - 3 U 166/02, VersR 2004, 475; anders jedoch schon OLG Oldenburg Beschl. v. 27.1.2006 - 3 U 107/05, VersR 2006, 920; OLG Karlsruhe Urt. v. 11.3.2004 - 3 U 38/03, DAR 2004, 394) , dürfte dies noch auf dem vor Inkrafttreten des neuen VVG geltenden Alles-oder-Nichts-Prinzips (§ 61 VVG a. F.) beruht haben, so dass diese Rechtsprechung allein deshalb schon nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar ist.
  • OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05

    Schadenersatz aus Lkw-Unfall wegen Nichtbeachtung der zulässigen Durchfahrthöhe -

    Davon ausgenommen sind nur Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind (einhellige Rechtsprechung, vgl. OLG Karlsruhe, NZV 2004, 533 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NZV 2002, 128).

    Er muss sich vor Fahrtantritt insbesondere mit den Ausmaßen des Fahrzeugs vertraut machen und diese Ausmaße auch während der Fahrt ständig im Auge behalten, um den Verkehrsanforderungen zu genügen (OLG Karlsruhe, NZV 2004, 533 f, 534; OLG München, NJW-RR 1996, 1177 f, 1178).

  • LG Essen, 29.04.2021 - 2 O 96/19

    Haftungsreduzierung

    Dabei ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Fahrer eines Mietfahrzeuges mit einer deutlich über die Maße eines Pkw hinausgehenden Aufbauhöhe sich vor Fahrtantritt insbesondere mit den Ausmaßen des Fahrzeuges vertraut machen und diese Ausmaße auch während der Fahrt ständig im Auge behalten muss, um den Verkehrsanforderungen zu genügen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.03.2004 - 3 U 38/03 m. w. N.).
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