Rechtsprechung
KG, 29.04.2004 - 12 U 140/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Vertrauen auf die Beachtung der eigenen Vorfahrt durch andere Verkehrsteilnehmer; Anpassen der Geschwindigkeit bei Annäherung an eine Einmündung; ...
- Judicialis
ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; EGZPO § 26 Nr. 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur zulässigen Geschwindigkeit eines PKWs, der sich als Vorfahrtberechtigter einer Kreuzung mit ungünstigen Sichtverhältnissen nähert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Geschwindigkeit nur geringfügig überschritten - Mithaftung bei Unfall!
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Nur der Beweis zählt
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Vorfahrtsverletzung: Nur der Beweis zählt
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Mithaftung wegen minimaler Geschwindigkeitsübertretung
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Vorfahrtsverletzung: Nur der Beweis zählt
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Mithaftung wegen minimaler Geschwindigkeitsübertretung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.02.2003 - II 24 O 542/02
- KG, 29.04.2004 - 12 U 140/03
Papierfundstellen
- NZV 2004, 576 (Ls.)
- VersR 2005, 997 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Krefeld, 27.02.2014 - 3 O 234/12
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall i.R.e. unabwendbaren Ereignisses
Ob eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten führt, hängt damit entscheidend davon ab, ob sich der Vorfahrtsberechtigte durch die Geschwindigkeitsüberschreitung außerstande gesetzt hat, unfallverhütend zu reagieren, ob also der Unfall unter Berücksichtigung einer angemessenen Reaktionszeit bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hätte vermieden werden können (KG, Urteil vom 29.04.2004, 12 U 140/03, juris). - LG Berlin, 16.03.2011 - 42 O 187/10
Verkehrsunfall - Beweis des ersten Anscheins bei Auffahrunfall
Ob eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Mithaftung des Bevorrechtigten führt, hängt deshalb entscheidend davon ab, ob der Unfall unter Berücksichtigung einer angemessenen Reaktionszeit bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hätte vermieden werden können (vgl. KG, Urteil vom 29. April 2004 - 12 U 140/03 -).
Rechtsprechung
KG, 09.02.2004 - 12 U 233/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Verhältnis von Betriebsgefahr i.S. des § 7 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu überwiegendem Verschulden eines anderen Unfallbeteiligten; Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung bei einem Verkehrsunfall im Bereich einer Einmündung oder Kreuzung ...
- rechtsportal.de
StVG § 7 Abs. 2
Haftungsverteilung bei Vorfahrtpflichtverletzung; Anforderungen an die Verzicht des Vorfahrtberechtigten auf das Vorfahrtrecht - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 14.06.2002 - 109 C 3568/00
- KG, 09.02.2004 - 12 U 233/02
Papierfundstellen
- NZV 2004, 576
- VersR 2005, 136 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- LG München I, 13.07.2010 - 17 O 2427/08
Unfallverursachung und -haftung bei einem Auffahrunfall, der in einem …
Auf einen Vorfahrtsverzicht durfte er nicht hoffen; an einen solchen sind hohe Anforderungen zu stellen, insbesondere fehlte es an jeder Verständigung zwischen den beteiligten Fahrern (vgl. KG Berlin, Urt. v. 09.02.2004, 12 U 233/02, Abs. 4, zuletzt auch LG Karlsruhe, Urt. v. 18.04.2008, 3 O 335/07, Abs. 40 mwN.).
Rechtsprechung
AG Dresden, 21.05.2004 - 112 C 244/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO §
Haftungsverteilung bei Kollision bei Durchfahren einer Lücke in einer Kolonne
Papierfundstellen
- NZV 2004, 576