Weitere Entscheidung unten: VG Braunschweig, 30.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4636
OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04 (https://dejure.org/2004,4636)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.05.2004 - 1 Ss 26/04 (https://dejure.org/2004,4636)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. Mai 2004 - 1 Ss 26/04 (https://dejure.org/2004,4636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Annahme drogenbedingter Fahruntüchtigkeit beim Führen eines Kraftfahrzeugs; Anforderungen an die Ausfallerscheinungen; Geringere Anforderungen an Art und Maß von Ausfallserscheinungen bei erhöhter Wirkstoffkonzentration im Blut

  • blutalkohol PDF, S. 294

    Voraussetzungen für zulässige Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch und Versagung der Strafaussetzung nach § 56 Abs. 3 StGB bei Trunkenheitsdelikt mit tödlichen Folgen

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur relativen Fahruntauglichkeit nach Drogenkonsum - Beweisanzeichen und Wirkstoffwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 85 (Ls.)
  • NStZ-RR 2004, 247
  • NZV 2005, 164
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04
    Die Anforderungen an Art und Ausmaß drogenbedingter Ausfallerscheinungen sind umso geringer, je höher die im Blut festgestellte Wirkstoffkonzentration ist (BGHSt 44, 219, 225, vgl. auch BVerfG NJW 2002, 2378, 2379).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04
    Die Anforderungen an Art und Ausmaß drogenbedingter Ausfallerscheinungen sind umso geringer, je höher die im Blut festgestellte Wirkstoffkonzentration ist (BGHSt 44, 219, 225, vgl. auch BVerfG NJW 2002, 2378, 2379).
  • OLG Zweibrücken, 27.02.2004 - 1 Ss 5/04

    Trunkenheit im Verkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04
    Der Senat konkretisiert seine Rechtsprechung, wonach bei der relativen Fahruntüchtigkeit weitere Beweisanzeichen in Form von Ausfallerscheinungen zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit hinzukommen müssen (StV 2003, 624, 625; NStZ-RR 2004, 149, 150f; Beschluss vom 27. Februar 2004 - 1 Ss 5/04 -), dahingehend, dass bei hohen Wirkstoffwerten ein einzelnes weiteres Anzeichen genügen kann.
  • OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03

    Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04
    Der Senat konkretisiert seine Rechtsprechung, wonach bei der relativen Fahruntüchtigkeit weitere Beweisanzeichen in Form von Ausfallerscheinungen zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit hinzukommen müssen (StV 2003, 624, 625; NStZ-RR 2004, 149, 150f; Beschluss vom 27. Februar 2004 - 1 Ss 5/04 -), dahingehend, dass bei hohen Wirkstoffwerten ein einzelnes weiteres Anzeichen genügen kann.
  • OLG Zweibrücken, 14.02.2003 - 1 Ss 117/02

    Relative Fahruntauglichkeit nach dem Konsum von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04
    Der Senat konkretisiert seine Rechtsprechung, wonach bei der relativen Fahruntüchtigkeit weitere Beweisanzeichen in Form von Ausfallerscheinungen zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit hinzukommen müssen (StV 2003, 624, 625; NStZ-RR 2004, 149, 150f; Beschluss vom 27. Februar 2004 - 1 Ss 5/04 -), dahingehend, dass bei hohen Wirkstoffwerten ein einzelnes weiteres Anzeichen genügen kann.
  • BayObLG, 28.12.2001 - 1St RR 167/01

    Straßenverkehrsstrafrecht: Drogenbedingte Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04
    Das von dem Beamten geschilderte Verhalten der Pupillen des Angeklagten beim Anleuchten - sehr langsames Verengen und Öffnen "fast wieder auf die ursprüngliche Größe" (Reboundeffekt) - zeigt, dass der Angeklagte an einer starken Sehbehinderung litt, die zu einer erhöhten Blendempfindlichkeit bei der Nachtfahrt führte und nach den Ausführungen des medizinischen Sachverständigen typische Folge des Drogenkonsums war (vgl. auch BayObLG DAR 2002, 134, Hentschel a.a.O. 478f.).
  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt,

    Allgemeine Merkmale, die üblicherweise mit Drogenkonsum einhergehen, wie gerötete Augen, erweiterte Pupillen (vgl. zum Reboundeffekt OLG Zweibrücken, BeckRS 2004, 5288) sowie nervöses oder unruhiges Verhalten rechtfertigen die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit hingegen nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 03.04.2003 - 4 Ss 158/03).

    Zwar wird teilweise vertreten, bei hohen Wirkstoffwerten könne ein einzelnes weiteres Anzeichen genügen, wobei in diesem Fall hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit der festgestellten Ausfallerscheinung zu stellen sind und diese so gravierend sein muss, dass ein sicheres Fahren ohne weiteres ausgeschlossen werden kann (OLG Zweibrücken, BeckRS 2004, 5288).

  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RVs 45/10

    Anforderungen an die Feststellung der rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit

    Allgemeine Merkmale, die üblicherweise mit Drogenkonsum einhergehen, wie gerötete Augen, erweiterte Pupillen (vgl. zum Rebound-Effekt OLG Zweibrücken, BeckRS 2004, 5288) sowie nervöses oder unruhiges Verhalten rechtfertigen die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit hingegen nicht (Senatsbeschl. v. 30.03.2010 - III-3 RVs 7/10; OLG Hamm, Beschl. v. 03.04.2003 - 4 Ss 158/03).

    Soweit teilweise vertreten wird, bei sehr hohen Wirkstoffwerten eines Betäubungsmittels könne ein einzelnes weiteres Anzeichen zur Begründung der Fahruntüchtigkeit genügen, werden für diesen Fall zugleich hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit der festgehaltenen Ausfallerscheinung gestellt, d.h., diese muss so gravierend sein, dass ein sicheres Fahren ohne Weiteres ausgeschlossen werden kann (vgl. OLG Zweibrücken, BeckRS 2004, 5288).

  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - Ss 7/15

    Verurteilung wegen drogenbedingter Fahruntüchtigkeit: Erforderliche

    In einem solchen Fall bedarf es keiner weitergehenden Feststellungen zur konkreten Beeinträchtigung der Sehfähigkeit sowie zu deren konkreten Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit des Angeklagten, zumal es auf der Hand liegt, dass das Ausbleiben einer Pupillenlichtreaktion bei einer - im vorliegenden Fall festgestellten - Nachtfahrt zu einer Beeinträchtigung der Sehfähigkeit und damit zu einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit führt (vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 2003 - Ss 16/2003 (23/03) - OLG Koblenz NStZ-RR 2004, 247; LK-König, a. a. O., § 316 Rn. 162), weshalb kein Grund dafür ersichtlich ist, die fehlende Pupillenlichtreaktion nicht als zusätzliches Beweisanzeichen heranzuziehen (vgl. König, Anmerkung zum Beschluss des Senats vom 28. Oktober 2010 - Ss 104/2010 (141/10) -, DAR 2011, 96, 97).
  • AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrlässige Tötung, Vorsätzliche

    Bei hohen Wirkstoffwerten kann zur Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit das Hinzutreten einer einzigen Ausfallerscheinung genügen (vgl. dazu OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Mai 2004, Aktenzeichen 1 Ss 26/04).
  • OLG Jena, 22.02.2006 - 1 Ws 54/06

    Strafprozessrecht: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

    Der neben dem festgestellten Blutalkoholwert erfolgte Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut des Angeklagten (hier: des rauschwirksamen Cannabisinhaltsstoffes Tetrahydrocannabinol sowie der rauschwirksamen Stoffwechselprodukte des THC 11 Hydroxy Tetrahydrocannabinol und Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure) hat nach der Rechtsprechung des BGH und der Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. BGHSt 44, 219 ff.; OLG Düsseldorf StV 1994, 376 ; OLG Zweibrücken NZV 2005, 164 ) als solches keinen Aussagewert für das Vorliegen einer absoluten Fahruntüchtigkeit.
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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4522
VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03 (https://dejure.org/2004,4522)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 30.06.2004 - 6 A 493/03 (https://dejure.org/2004,4522)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 6 A 493/03 (https://dejure.org/2004,4522)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage für ein auch geschäftlich genutztes Kraftfahrzeug

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h abzüglich der Toleranz um 31 km/h als ein die Führung eines Fahrtenbuches rechtfertigender erheblicher Verkehrsverstoß; Führen eines Fahrtenbuches; Ablehnung an der Mitwirkung der Aufklärung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h abzüglich der Toleranz um 31 km/h als ein die Führung eines Fahrtenbuches rechtfertigender erheblicher Verkehrsverstoß; Führen eines Fahrtenbuches; Ablehnung an der Mitwirkung der Aufklärung eines ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 164
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2000 - 12 L 2377/00

    Androhung; Aufklärung; Aussageverhalten; Dauer; Ermessen; Ermessenserwägung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    In einer Geschwindigkeitsübertretung dieser Größenordnung liegt ein erheblicher Verkehrsverstoß, der bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigt, ein Fahrtenbuch zu führen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - BayVBl. 1983, 310; Urt. vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 26.06.1980 - 12 OVG A 45/80; Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab oder erklärt er, dazu nicht im Stande zu sein, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m. w. Nw.; Beschl. v. 12.07.1995, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - Beschl. vom 20.04.1998 - 12 L 1886/98 - Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.10.2000 - 322/99 - und 19.12.2003 - 6 A 738/02 -).

    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Niedersächsisches OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m.w.Nw.).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    In einer Geschwindigkeitsübertretung dieser Größenordnung liegt ein erheblicher Verkehrsverstoß, der bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigt, ein Fahrtenbuch zu führen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - BayVBl. 1983, 310; Urt. vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 26.06.1980 - 12 OVG A 45/80; Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m. w. Nw.; Beschl. v. 12.07.1995, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 08.05.1995 - 12 L 7501/94 - Beschl. vom 20.04.1998 - 12 L 1886/98 - Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.10.2000 - 322/99 - und 19.12.2003 - 6 A 738/02 -).

    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Niedersächsisches OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m.w.Nw.).

  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab oder erklärt er, dazu nicht im Stande zu sein, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    Wird die Anhörung des Halters - aus hier nicht nachvollziehbaren, für die Entscheidung aber auch unmaßgeblichen Gründen - verzögert, ist die Fahrtenbuchauflage gleichwohl indessen z. B. dann nicht ausgeschlossen, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die Erfolglosigkeit der Täterermittlung nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96; Beschl. vom 14.05.1997 - 3 B 28/97).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    In einer Geschwindigkeitsübertretung dieser Größenordnung liegt ein erheblicher Verkehrsverstoß, der bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigt, ein Fahrtenbuch zu führen (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - BayVBl. 1983, 310; Urt. vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Niedersächsisches OVG, Urt. vom 26.06.1980 - 12 OVG A 45/80; Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    Wird die Anhörung des Halters - aus hier nicht nachvollziehbaren, für die Entscheidung aber auch unmaßgeblichen Gründen - verzögert, ist die Fahrtenbuchauflage gleichwohl indessen z. B. dann nicht ausgeschlossen, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die Erfolglosigkeit der Täterermittlung nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96; Beschl. vom 14.05.1997 - 3 B 28/97).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich - wie auch im Falle der Klägerin - hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 - NJW 1995, 3335, 3336 f; Urt. vom 29.04.1999 - 8 A 699/97 - NZV 1999, 439; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 26.02.1996 - 10 S 294/96 - m. w. Nw., Beschl. vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 - NZV 1999, 149; VG Koblenz, Urt. vom 05.02.1997 - 3 F 10/97 A - ZfSch 1997, 318 - hier zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 23.10.1996 - 12 L 587/96; Beschl. vom 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - OVG Saarland, Beschl. vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 22.10.1997 - 6 A 61180/97 -, 22.04.1999 - 6 A 41/99 -, 15.02.2000 - 6 A 311/99 -, 03.08.2000 - 6 A 296/99 und 08.02.2001 - 6 A 312/99 -).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.1999 - 12 L 976/99

    Fahrtenbuch; Anhörung; Anhörung, verzögerte; Dauer der Fahrtenbuchführung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Niedersächsisches OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m.w.Nw.).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    Wird die Anhörung des Halters - aus hier nicht nachvollziehbaren, für die Entscheidung aber auch unmaßgeblichen Gründen - verzögert, ist die Fahrtenbuchauflage gleichwohl indessen z. B. dann nicht ausgeschlossen, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die Erfolglosigkeit der Täterermittlung nicht ursächlich gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96; Beschl. vom 14.05.1997 - 3 B 28/97).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 12 L 669/99

    Fahrtenbuch; Ermittlung; Ermittlung, zureichende; Fahrtenbuch; Gefährdung,

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab oder erklärt er, dazu nicht im Stande zu sein, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).
  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02

    Dauer; Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03
    1979, 209 - zitiert nach Juris; BVerwG, Beschl. vom 23.06.1989 - 7 B 90/89 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 20; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 18.06.1991 - 10 S 938/91 - NZV 1991, 445; VG Berlin, Urt. vom 28.05.1998 - 25 A 172.97 -, NZV 1999, 104; VG Braunschweig, Urt. vom 02.04.2003 - 6 A 602/02 m. w. Nw.; ebenso Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. A., § 31a StVZO, Rn 8).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 10 S 2673/98

    Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des Fahrers - Mitwirkungspflichten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch;

  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

  • VG Braunschweig, 10.08.2000 - 6 A 296/99

    Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Radarfoto

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2000 - 12 M 4036/00

    Fahrtenbuchanordnung; Fahrzeugführer; Feststellung des Fahrzeugführers;

  • VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 312/99

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschäftsfahrzeug; Messgerät;

  • OVG Saarland, 17.01.2000 - 9 V 16/99

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung; Zur

  • VG Braunschweig, 22.04.1999 - 6 A 41/99

    Fahrtenbuchanordnung für Geschäftsfahrzeug; Fahrtenbuch; Anhörungsfrist;

  • VG Saarlouis, 05.02.1997 - 3 F 10/97
  • VG Berlin, 28.05.1998 - 25 A 172.97

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs; Unmöglichkeit der Feststellung des

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91

    Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage wegen Überschreitung der

  • BVerwG, 13.10.1978 - 7 C 49.77

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Geschlossene Ortsschaft - Fahrtenbuchauflage -

  • VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04

    Fahrtenbuchauflage; keine förmliche Zustellung von Anhörungsschreiben

    Ein kaufmännischer Wirtschaftsbetrieb muss nämlich grundsätzlich ohne Rücksicht auf die persönliche Erinnerung einzelner Personen in der Lage sein, Geschäftsfahrten anhand schriftlicher Unterlagen zu rekonstruieren und den jeweiligen Fahrzeugführer im Einzelfall festzustellen (vgl. zuletzt Urteil des VG Braunschweig vom 30. Juni 2004 - 6 A 493/03 -, NZV 2005, 164 ff., mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen).
  • VG Oldenburg, 30.04.2021 - 7 B 1850/21

    Benennung des Fahrers; Betriebsfahrzeug; Dienstfahrzeug; Dokumentationspflicht;

    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich hinreichender Anlass, sogar für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchanordnung zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten(vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 30. Juni 2006 - 6 A 493/03 -).".
  • VG Gera, 12.07.2017 - 3 E 451/17
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass dem Halter gewerblich genutzter Kraftfahrzeuge hinsichtlich der als Fahrzeugführer in Betracht kommenden Personen eine Dokumentations- und erhöhte Auskunftslast obliegt (vgl. OVG NRW, Urt. v. 31. März 1995 - 25 A 2798/93 - VG Saarl, Urt. v. 2. April 2008 - 10 K 323/07 - VG Braunschweig, Urt. v. 30. Juni 2006 - 6 A 493/03 - jeweils zit. nach Juris).

    In einem Geschäftsbetrieb mit Firmenfahrzeugen, die - wie vorliegend anzunehmen ist - mehreren Betriebsangehörigen zur Verfügung stehen, ist es Sache der Unternehmensleitung die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Fahrzeug benutzt hat, oder jedenfalls der ermittelnden Behörde den Firmenangehörigen oder gegebenenfalls auch mehrere Firmenangehörige zu nennen, denen das betreffende Fahrzeug betriebsintern zugeordnet ist (vgl. VGH Bad-Württ, Urt. v. 16. April 1999 - 10 S 114/99 - ; VG Düsseldorf, Urt. v. 24. Mai 2016 - 14 K 691/16 - VG Braunschweig, Urt. v. 30. Juni 2006 - 6 A 493/03 - jeweils zit. nach Juris).

  • VG Oldenburg, 08.06.2015 - 7 B 2129/15

    Akteneinsicht; Dokumentationspflicht; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Firma;

    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich hinreichender Anlass, sogar für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchanordnung zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten(vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 30. Juni 2006 - 6 A 493/03 -).".
  • VG Braunschweig, 31.05.2011 - 6 A 162/10

    Autovermietung; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab oder erklärt er, dazu nicht im Stande zu sein, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3/80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N.; B. v. 21.10.1987 - 7 B 162/87 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 18 m. w. N.; B. v. 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, B. v. 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, B. v. 27.06.00 - 12 L 2377/00 - VG Braunschweig, U. v. 30.06.2004 - 6 A 493/03 -, dbovg).
  • VG Oldenburg, 30.03.2009 - 7 B 1004/09

    Bildqualität; Fahrerermittlung; Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug; Geschäftsfahrzeug;

    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich hinreichender Anlass, sogar für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchanordnung zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 30. Juni 2006 - 6 A 493/03 -).
  • VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05

    Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Die Entscheidung des Beklagten hält sich im Rahmen der in der Rechtsprechung der Kammer als angemessen bestätigten Anordnungen bei Geschwindigkeitsverstößen (vgl. VG Braunschweig, Urt. vom 02.04.2003 - 6 A 602/02 - und vom 30.06.2004 - 6 A 493/03 -: Fahrtenbuch für die Dauer von 12 Monaten bei einer mit drei Punkten belegten Geschwindigkeitsüberschreitung).
  • VG Oldenburg, 25.11.2013 - 7 B 6607/13

    Auswahl; Dauer; Dokumentationspflicht; Ermessen; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage;

    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich hinreichender Anlass, sogar für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchanordnung zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten(vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 30. Juni 2006 - 6 A 493/03 -).".
  • VG Oldenburg, 12.04.2012 - 7 B 3093/12

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs bei Geschäftsfahrzeugen

    Weigert sich ein Unternehmen, dieser Obliegenheit nachzukommen, besteht grundsätzlich hinreichender Anlass, sogar für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchanordnung zu verhängen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten(vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 30. Juni 2006 - 6 A 493/03 -).".
  • VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07

    Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO; Ergänzungsfahrzeug; Ermittlungen;

    Kommt ein Unternehmen dem nicht nach und kann ein Verkehrsverstoß aus diesem Grunde nicht aufgeklärt werden, so besteht grundsätzlich ein hinreichender Anlass, für alle in Betracht kommenden Fahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage anzuordnen, um das Unternehmen auf diese Weise zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes anzuhalten (vgl. Nds. OVG, B. v. 30.11.2000 - 12 M 4036/00 - VG Braunschweig, U. v. 30.06.2004 - 6 A 493/03 -, NZV 2005, 164 m. w. N.).
  • VG Oldenburg, 14.03.2017 - 7 B 1386/17

    Fahrtenbuch

  • VG Braunschweig, 09.06.2005 - 6 A 191/05

    Zur Fahrtenbuchanordnung bei Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung nach § 31a

  • VG Berlin, 25.01.2012 - 11 K 441.11

    Rechtsschutz gegen Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

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