Weitere Entscheidung unten: LG Oldenburg, 13.08.2004

Rechtsprechung
   KG, 22.04.2004 - 12 U 330/02   

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KG, 22.04.2004 - 12 U 330/02 (https://dejure.org/2004,5491)
KG, Entscheidung vom 22.04.2004 - 12 U 330/02 (https://dejure.org/2004,5491)
KG, Entscheidung vom 22. April 2004 - 12 U 330/02 (https://dejure.org/2004,5491)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Anscheinsbeweis für eine Sorgfaltspflichtverletzung eines ein- bzw. aussteigenden Fahrzeugführers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Beweislast durch das erkennende Gericht; Verstoß des erkennenden Gerichts gegen die Hinweispflicht aus § 139 Zivilprozessordnung (ZPO); Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises auf die Benennung von Beweismitteln; Beweis des ersten Anscheins bei einem ...

  • Judicialis

    StVO § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 10; StVO § 14 Abs. 1; ZPO § 286
    Beweis des ersten Anscheins für Verletzung der Sorgfaltspflicht aus § 14 StVO bei Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 196 (Ls.)
  • VersR 2004, 1618 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 10.10.2002 - 17 O 471/01
    Auszug aus KG, 22.04.2004 - 12 U 330/02
    Die Berufung der Kläger gegen das am 10. Oktober 2002 verkündete Urteil der Zivilkammer 17 des Landgerichts Berlin - 17 O 471/01 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99

    Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen

    Auszug aus KG, 22.04.2004 - 12 U 330/02
    Dass der Beweis des ersten Anscheins aus § 14 StVO gegen denjenigen spricht, der in ein Fahrzeug ein- oder ausgestiegen ist, wenn sich der Verkehrsunfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Ein- bzw. Aussteigen ereignet hat, entspricht der ganz herrschenden Meinung (KG VM 86, 20; OLG Hamm, DAR 00, 64).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 231/17

    Auf der anderen Straßenseite vom Fahrbahnrand Anfahrender als "Anderer

    Entsprechend ist in Rechtsprechung und Literatur im Grundsatz anerkannt, dass die besonderen Sorgfaltspflichten der § 9 Abs. 5, § 10 Satz 1 StVO auch gegenüber Fußgängern Platz greifen (OLG Düsseldorf, VRS 54, 298; KG, VM 1986, 86; König, aaO, § 10 StVO Rn. 4; Burmann, aaO, § 10 StVO Rn. 2; Scholten, aaO, § 10 StVO Rn. 46; Bender in MüKoStVR, § 10 StVO Rn. 6; Müller in Bachmeier/Müller/Rebler, Verkehrsrecht, Stand August 2015, § 10 StVO Rn. 4; Greger in Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 14 Rn. 220; einschränkend gegenüber dem in der Fahrzeugtür des parkenden Autos stehenden oder am Fahrbahnrand wartenden Fußgänger KG, VRS 107, 96; OLG Hamm, NZV 1995, 72, 73).
  • LG Saarbrücken, 07.05.2010 - 13 S 14/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision zweier

    aa) Ungeachtet der Frage, ob - wie bisher überwiegend angenommen - § 10 Satz 1 StVO ausschließlich den fließenden Verkehr schützt (vgl. OLG Hamm, VRS 45, 461; KG VRS 107, 96; Urteil der Kammer vom 14. November 2008 - 13 S 180/08; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. § 10 StVO Rdn. 7 f.) oder ob, wie der Wortlaut und die Entstehungsgeschichte der Vorschrift nahelegen, alle Nutzer der öffentlichen Fahrbahn einschließlich Rad- und Fußgängerwegen von dem Schutzbereich der Vorschrift erfasst werden (so Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. § 10 StVO Rdn. 2; nun auch Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. § 10 StVO Rdn. 4, jew. m.w.N.), ist es einhellige Ansicht, dass § 10 StVO im Verhältnis zweier einander gegenüber in die Straße Einfahrenden keine Anwendung findet (vgl. unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Hamm aaO etwa Jagow/Burmann/Heß aaO; Hentschel/König/Dauer aaO jew. m.w.N,).
  • LG Saarbrücken, 12.09.2017 - 13 S 69/17

    Unfallhaftung bei einem Zusammenstoß mit einem haltenden und einem

    Lässt sich danach ein unfallursächliches Mitverschulden der Zeugin ... nicht feststellen, bestehen keine Bedenken dagegen, dass das Erstgericht angesichts des schwerwiegenden Verstoßes gegen die nach § 14 StVO gebotene äußerste Sorgfalt von einer Alleinhaftung der Klägerin ausgegangen ist (vgl. etwa KG Berlin DAR 2004, 585).
  • KG, 22.11.2007 - 12 U 199/06

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für eine Sorgfaltspflichtverletzung

    Kommt es aber in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Ein- und Aussteigen (§ 14 Abs. 1 StVO) aus einem am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug zu einem Verkehrsunfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- und Aussteigenden (Senat, VersR 2004, 1618 = KGReport 2004, 485), wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre beendet ist, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre und dem zügigen Verlassen der Fahrbahn.
  • LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 202/12

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines in zweiter Reihe haltenden Fahrzeugs beim

    Das gilt etwa für § 5 Abs. 2, 4 Satz 1 StVO, für § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO, für § 20 Abs. 2, 3 Satz 1 StVO, für § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 9 StVO, für Z 215 zu § 41 Abs. 1 StVO; nach ganz überwiegender Auffassung für § 9 Abs. 5 StVO (vgl. OLG Dresden, NZV 2007, 152; OLG Jena, VRS 108, 294; OLG Stuttgart aaO; OLG Koblenz aaO; Kammerurteile vom 10. Dezember 2010 - 13 S 80/10 und vom 19. Oktober 2012 - 13 S 122/12; Hentschel/König/Dauer aaO § 9 StVO Rdn.51; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. § 9 StVO Rdn. 67; Elsner, jurisPR-VerkR 7/2010 Anm. 3) und - mit gewissen Ausdehnungen - auch für § 10 StVO (vgl. OLG Hamm, VRS 45, 461; KG VRS 107, 96; Urteil der Kammer vom 14. November 2008 - 13 S 180/08; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. § 10 StVO Rdn. 7 f.; s. hierzu aber auch Hentschel/König/Dauer aaO, 41. Aufl., § 10 Rdn. 4; Burmann/Heß/Jahnke/Janker aaO § 10 StVO Rdn. 2).

    Nach wohl herrschendem Verständnis schützt § 10 StVO nur den fließenden Verkehr (vgl. OLG Hamm, VRS 45, 461; KG VRS 107, 96; Urteil der Kammer vom 14. November 2008 - 13 S 180/08; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. § 10 StVO Rdn. 7 f.).

  • LG Saarbrücken, 17.04.2014 - 13 S 24/14

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. BGH, aaO mwN.; KG DAR 2004, 585; OLG Hamm MDR 2000, 82 f.; Kammerurteil vom 18. Oktober 2013 - 13 S 121/13; Hinweisbeschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 13 S 178/12 - und vom 28. Januar 2010 - 13 S 228/09).
  • OLG Köln, 10.07.2014 - 19 U 57/14

    Haftungsverteilung bei einer Kollision beim Aussteigen aus einem Pkw

    Kommt es - wie hier - im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Aussteigen zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, spricht der Anscheinsbeweis gegen den Aussteigen (vgl. Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, StVO, § 14 Rn. 9; KG , NZV 2005, 196).
  • LG Itzehoe, 23.03.2017 - 4 O 116/16

    Unfall auf Tankstellengelände

    § 14 Abs. 1 StVO, wonach von einer aus einem Kraftfahrzeug aussteigenden Person gefordert wird, dass durch ihr Verhalten eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, findet dabei auf Parkplätzen sowie Tankstellen grundsätzlich keine unmittelbare Anwendung, da die Vorschrift den fließenden Verkehr vor Gefahren aus dem ruhenden Verkehr zu schützen bestimmt ist und nur insofern bei einer Kollision prima facie von einem Sorgfaltspflichtverstoß auf Seiten des Aussteigenden auszugehen ist (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage, § 14 Rn. 5; OLG Frankfurt NZV 2013, 594; OLG Karlsruhe VersR 2012, 875; KG NZV 2005, 196).
  • LG Saarbrücken, 10.12.2010 - 13 S 80/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsabwägung bei Kollision eines rückwärts

    a) Ungeachtet der Frage, ob - wie bisher überwiegend angenommen - § 10 Satz 1 StVO ausschließlich den fließenden Verkehr schützt (vgl. OLG Hamm, VRS 45, 461; KG VRS 107, 96; Urteil der Kammer vom 14. November 2008 - 13 S 180/08; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. § 10 StVO Rdn. 7 f.) oder ob, wie der Wortlaut und die Entstehungsgeschichte der Vorschrift nahelegen, alle Nutzer der öffentlichen Fahrbahn einschließlich Rad- und Fußgängerwegen von dem Schutzbereich der Vorschrift erfasst werden (so Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. § 10 StVO Rdn. 2; nun auch Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. § 10 StVO Rdn. 4, jew. m.w.N.), ist es einhellige Ansicht, dass § 10 StVO im Verhältnis zweier einander gegenüber in die Straße Einfahrenden keine (unmittelbare) Anwendung findet (vgl. unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Hamm aaO etwa Jagow/Burmann/Heß aaO; Hentschel/König/Dauer aaO; vgl. auch Urteil der Kammer vom 7.5.2010 - 13 S 14/10 jew. m.w.N.).
  • LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09

    Zur Haftung beim Zusammenprall eines Lastkraftwagens mit der geöffneten Fahrertür

    Kommt es in unmittelbarem örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Öffnen einer Fahrzeugtür (§ 14 StVG) zu einem Verkehrsunfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Türöffner seine gesetzlichen Sorgfaltspflichten verletzt hat (KG, DAR 2004, 585; 2005, 217; OLG Hamm, NZV 2000, 209, 210).
  • AG Saarbrücken, 09.02.2006 - 37 C 1049/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit der geöffneten Fahrertür

  • LG Saarbrücken, 09.07.2010 - 13 S 46/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Sorgfaltspflicht bei der Vorbeifahrt an

  • LG Karlsruhe, 01.09.2006 - 3 O 390/05

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision eines Vorbeifahrenden mit der

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Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 13.08.2004 - 13 O 3560/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18725
LG Oldenburg, 13.08.2004 - 13 O 3560/03 (https://dejure.org/2004,18725)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 13.08.2004 - 13 O 3560/03 (https://dejure.org/2004,18725)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 13. August 2004 - 13 O 3560/03 (https://dejure.org/2004,18725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 StVG; § 17 Abs. 1 StVG; § 18 StVG; § 840 Abs. 1 BGB; § 426 Abs. 2 BGB; § 67 Abs. 1 VVG; § 1 StVO; § 4 Abs. 1 StVO; § 7 Abs. 5 StVO; § 42 StVO
    Verkehrszeichen und Richtzeichen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO); Verstoß gegen das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr im Sinne der StVO; Ermittlung des Mitverschuldensgrades bei einem Verkehrsunfall

  • Wolters Kluwer

    Verkehrszeichen und Richtzeichen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO); Verstoß gegen das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr im Sinne der StVO; Ermittlung des Mitverschuldensgrades bei einem Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei einem Unfall bei baustellenbedingter Fahrbahnverschwenkung auf der Autobahn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Grundsätze des Fahrverhaltens bei Baustellen mit Fahrbahnverschwenkung und Haftungsquote bei Mitverursachung eines Auffahrunfalls durch Nichtbefolgen einer Fahrbahnverschwenkung

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 196
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