Weitere Entscheidung unten: LG Koblenz, 29.09.2004

Rechtsprechung
   KG, 16.08.2004 - 12 U 115/03   

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https://dejure.org/2004,2392
KG, 16.08.2004 - 12 U 115/03 (https://dejure.org/2004,2392)
KG, Entscheidung vom 16.08.2004 - 12 U 115/03 (https://dejure.org/2004,2392)
KG, Entscheidung vom 16. August 2004 - 12 U 115/03 (https://dejure.org/2004,2392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz der tatsächlich aufgewandten Reparaturkosten und eines etwaigen Minderwertes, wenn deren Summe höher ist als etwa 130 % des Wiederbeschaffungswertes; Ersatz von Mietwagenkosten; Schätzung des merkantilen Minderwertes

  • Judicialis

    BGB § 251 Abs. 2; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 251 Abs. 2; ZPO § 287
    Ersatz der tatsächlichen Aufwendungen zur Schadensbeseitigung bei Überschreitung des Wiederbeschaffungswerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Auch im Jahre 2004 verbleibt es noch bei einer Unkostenpauschale von 15,00 €

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Mietwagenrecherche im Internet!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 143
  • NZV 2005, 46
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus KG, 16.08.2004 - 12 U 115/03
    Der Ersatz von Mietwagenkosten, die sich am Marktpreis ausrichten, ist nicht als unverhältnismäßig im Sinne von § 251 Abs. 2 BGB zu versagen (BGH; NJW 1993, 3321; NJW 1996, 1958; vgl. auch NJW 1999, 278).
  • BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98

    Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen

    Auszug aus KG, 16.08.2004 - 12 U 115/03
    Der Ersatz von Mietwagenkosten, die sich am Marktpreis ausrichten, ist nicht als unverhältnismäßig im Sinne von § 251 Abs. 2 BGB zu versagen (BGH; NJW 1993, 3321; NJW 1996, 1958; vgl. auch NJW 1999, 278).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus KG, 16.08.2004 - 12 U 115/03
    Da in dem Gutachten des Sachverständigen Bnnn eine Wertminderung nicht festgestellt wird, durfte der Kläger bei seiner am 14. März 2002 getroffenen Entscheidung über die Art der Schadensbeseitigung davon ausgehen, dass die Reparaturkosten (ohne Wertminderung) nicht um mehr als 30% über dem Wiederbeschaffungswert (ohne Abzug des Restwertes; vgl. BGH, NJW 2003, 2085) liegen würden.
  • BGH, 19.10.1993 - VI ZR 20/93

    Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten bei unfallbeschädigtem Taxi

    Auszug aus KG, 16.08.2004 - 12 U 115/03
    Der Ersatz von Mietwagenkosten, die sich am Marktpreis ausrichten, ist nicht als unverhältnismäßig im Sinne von § 251 Abs. 2 BGB zu versagen (BGH; NJW 1993, 3321; NJW 1996, 1958; vgl. auch NJW 1999, 278).
  • KG, 20.05.1974 - 12 U 2639/73

    Mietvertrag; Fahrzeug; Mietwagen; Partei; Beweislast; Dritter

    Auszug aus KG, 16.08.2004 - 12 U 115/03
    Der merkantile Minderwert ist gemäß § 287 ZPO zu schätzen (BGH VersR 1959, 549; KG VersR 1975, 141, 142); dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen wie Fahrleistung, Alter, Zustand, Art des Schadens, Vorschäden sowie Art des Neuschadens, Zahl der Vorbesitzer und evtl. Wertverbesserungen durch die Reparatur sowie die konjunkturelle Lage.
  • KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13

    Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    a) Das Landgericht hat den Abzug für ersparte Eigenaufwendungen mit 15% bemessen und ist dabei der ständigen Rechtsprechung der Verkehrssenate des Kammergerichts (Senatsurteil vom 2. September 2010 - 22 U 146/09, NZV 2011, 509 , juris: Rz. 22; KG, 12. Zivilsenat, Urteil vom 16. August 2004 - 12 U 115/03, NZV 2005, 46 , juris: Rz. 13) gefolgt.
  • LG Berlin, 25.06.2009 - 41 S 15/09

    Merkantile Wertminderung ausnahmsweise auch bei sehr altem Fahrzeug mit hoher

    Das Gericht hat keine Bedenken, dass nach den Umständen dieses Einzelfalls als Ausnahme von der Regel (vgl. KG NZV 2005, 46) bei dem erstmals am 01.10.1996 auf nur einen Vorbesitzer zugelassenen, zum Unfallzeitpunkt elf Jahre und drei Monate alten, unfallfreien, nicht vorbeschädigten, scheckheftgepflegten Fahrzeug in einem überdurchschnittlichen Pflegezustand mit einer Laufleistung von 183.502 km, erheblichen Reparaturkosten von geschätzten und erstatteten 7.830,38 Euro und einem geschätzten Wiederbeschaffungswert von 7.950,00 Euro brutto ein Minderwert zu bejahen ist (vgl. Palandt/Heinrichs, 68. Aufl., BGB, § 251 Rn. 14; Hentschel/König/ Dauer, 40. Aufl., Straßenverkehrsrecht, StVG § 12 Rn. 26).
  • KG, 02.09.2010 - 22 U 146/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten

    Ein Abzug von 15% wegen ersparter Eigenaufwendungen entspricht der ständigen Rechtsprechung des 12. Zivilsenats des Kammergerichts (Urt. v. 16.8.2004, 12 U 115/03, NZV 2005, 46).
  • LG Frankenthal, 30.01.2018 - 6 O 373/17

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Anspruch gegen den Hersteller eines vom

    Ein merkantiler Minderwert wird teilweise abgelehnt bei Fahrzeugen, die älter sind als 5 Jahre oder eine Laufleistung von über 100.000 km haben (KG, NZV 2005, 46; OLG Düsseldorf, NJW 2012, 2044).
  • AG Otterndorf, 10.05.2021 - 2 C 51/21

    Corona-Pandemie: Desinfizierungskosten bei Fahrzeugreparatur

    Dabei muss auf die Sicht eines potenziellen Käufers abgestellt werden, so dass eine Schätzung vorzunehmen ist, die nicht generell, sondern nur aufgrund der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls wie Fahrleistung, Alter, Zustand, Art des Schadens, Vorschäden sowie Art des Neuschadens, Zahl der Vorbesitzer und evtl. Wertverbesserungen durch die Reparatur sowie die konjunkturelle Lage zu erfolgen hat (KG Berlin, Urteil vom 16.08.2004, Az. 12 U 115/03, Rz. 17).
  • AG Chemnitz, 04.05.2005 - 19 C 413/04
    Dieser Abzug wird grundsätzlich bejaht (vgl. Münchner Kommentar zum BGB, 4. Auflage, § 249 Rn. 396; Staudinger BGB-Kommentar, 13. Bearbeitung 1998, § 251 Rn. 61ff.), nur hinsichtlich der Höhe werden verschiedene Abzüge vorgenommen (vgl. KG Berlin, MDR 2005, 143; LG Trier, RUS 2004, 172; LG Baden-Baden, Zeitschrift für Schadensrecht 2003, 16; LG Karlsruhe, DAR 2003, 321; LG Zwickau, Schadenpraxis 2002, 63; OLG Hamm, NZV 2001, 218).
  • AG Essen, 14.10.2014 - 10 C 353/14

    Merkantiler Minderwert bei älteren Fahrzeugen und Höhe der Nebenkostenpauschale

    Jedoch entfällt bei Kraftfahrzeugen die Wertminderung in der Regel bei älteren Fahrzeugen, wobei die Grenze bei einem Alter des Fahrzeuges von fünf Jahren oder einer Kilometerleistung von 100.000 km gezogen wird (vergleiche Palandt, BGB, 72. Aufl., § 251, Rn 16; KG, NZV 2005, 46; OLG Düsseldorf, NJW 2012, 2044).
  • AG Berlin-Mitte, 04.06.2010 - 114 C 3290/09

    Mietwagenkosten - Aufschlag auf Schwacke-Liste

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Abteilung des Amtsgerichts Mitte sowie der Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. KG, NZV 2005, 46).
  • AG Hamburg-Harburg, 12.12.2014 - 641 C 47/13
    Der merkantile Minderwert ist gemäß § 287 ZPO zu schätzen (KG in NZV 2005, 46; BGH VersR 1959, 549); dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen wie Fahrleistüng, Alter, Zustand, Art des Schadens, Vorschäden sowie Art des Neuschadens, Zahl der Vorbesitzer und evtl. Wertverbesserungen durch die Reparatur sowie die konjunkturelle Lage (KG a.a.O.).
  • AG Berlin-Mitte, 19.08.2011 - 104 C 3089/11
    Selbst wenn jedoch der Mietwagen, wie der Zafira des Geschädigten, der Fahrzeugklasse 5 zuzuordnen wäre, hätte dies lediglich zur Folge, dass sich der Geschädigte einen 15%igen Abzug wegen ersparter Eigenaufwendungen anrechnen lassen müsste (z.B. KG NZV 05, 46f) - Damit aber würde der Geschädigte rechnerisch nicht besser stehen, als wenn sogleich ein 2 Klassen niedrigerer Mietpreis zugrunde gelegt wird, so wie es die Klägerin in ihrer Abrechnung bereits akzeptiert hat.
  • AG Berlin-Mitte, 11.02.2011 - 114 C 3169/10
  • AG Berlin-Mitte, 11.04.2012 - 112 C 3136/11
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 29.09.2004 - 12 S 123/04   

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https://dejure.org/2004,11609
LG Koblenz, 29.09.2004 - 12 S 123/04 (https://dejure.org/2004,11609)
LG Koblenz, Entscheidung vom 29.09.2004 - 12 S 123/04 (https://dejure.org/2004,11609)
LG Koblenz, Entscheidung vom 29. September 2004 - 12 S 123/04 (https://dejure.org/2004,11609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Restwertes eines durch einen Unfall beschädigten Fahrzeugs auf Grund Ermittlung des erforderlichen Aufwandes zur Wiederherstellung; Pflicht zur Ermittlung des preisgünstigsten Angebots

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Fiktive Abrechnung - Restwert - Schadensersatzthemen - Schadensminderung - Schadenspositionen - Totalschaden - Unfalltypen - Versicherungsthemen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Restwert: Marktforschung ist nicht nötig

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Restwert: Marktforschung ist nicht nötig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 46
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Kaiserslautern, 28.12.2005 - 1 S 106/05

    Pflicht des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem gegnerischen

    Der Sachverständige ist deshalb gegenüber der in die Schutzwirkung des Gutachterauftrags einbezogenen Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu keinen weitergehenden Erhebungen verpflichtet als gegenüber seinem Auftraggeber und muss bei der Restwertermittlung den Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet nicht berücksichtigen (OLG Köln NJW-RR 2005, 26, 27; LG Koblenz NZV 2005, 46; LG Frankfurt, Urt. v. 06. April 2005, Az.: 2-16 S 285/04, zit. nach juris; LG München DAR 2005, 287, 288: "für das Jahr 2001 jedenfalls"; LG Köln NZV 2002, 513), sondern ist im Regelfall gehalten, drei Angebote auf dem allgemeinen Markt bei den örtlichen Autohändlern einzuholen (LG Frankfurt a.a.O.; Dt. Verkehrsgerichtstag NZV 2002, 77; Höke NZV 2002, 254, 257; Riedmeyer DAR 2002, 42, 45; Steffen DAR 1997, 297, 302).

    Sie kann aber zur Durchsetzung ihrer Restwertvorstellungen den Geschädigten auf eine günstigere Verwertungsmöglichkeit durch Vorlage eines konkreten und verbindlichen Restwertangebots, das nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, verweisen (vgl. BGHZ 143, 189, 194; OLG Karlsruhe VersR 2005, 706; OLG Düsseldorf VersR 1998, 518, 519; OLG Frankfurt VersR 1992, 620; LG Koblenz NZV 2005, 46; Speer VersR 2002, 17, 22).

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