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   OLG Köln, 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05 - 242 Z   

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https://dejure.org/2005,833
OLG Köln, 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05 - 242 Z (https://dejure.org/2005,833)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05 - 242 Z (https://dejure.org/2005,833)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 2005 - 83 Ss OWi 19/05 - 242 Z (https://dejure.org/2005,833)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    In die Hand nehmen - keine Handy-Benutzung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mobilfunktelefonbenutzung - Pkw: In-die-Hand-Nehmen schon bußgeldbewehrt

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mobilfunktelefonbenutzung - auch bei ausgeschaltetem Handy

  • verkehrsrechtsforum.de

    Das bloße Aufnehmen eines Handys, um es von einer Ablage in eine andere zu legen, ist kein Verstoß gegen die Pflicht aus § 23 Abs. 1a StVO.

  • bussgeldsiegen.de

    Mobilfunktelefon Umlegen keine verbotswidrige Mobilfunktelefonnutzung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 23 Abs. 1a
    Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons i.S.d. § 23 I a StVO erfasst nicht das Aufnehmen des Geräts, um es lediglich von einem Ablageort an einen anderen zu legen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Handy - Alles nur geräumt

  • IWW (Kurzinformation)

    Ablage des Mobiltelefons ist keine Benutzung

  • IWW (Kurzinformation)

    Ablage des Mobiltelefons ist keine Benutzung

  • heise.de (Pressebericht, 02.02.2007)

    Mit dem Handy am Steuer: Rechtsprechung gerät in die Kritik

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ablage des Mobiltelefons während der Fahrt: erlaubt oder nicht?

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Benutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr

  • Anwaltverein Köln PDF, S. 23 (Auszüge)

    § 23 Abs. 1a StVO
    Handyverbot

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Handy im Auto - OLG Köln präzisiert Rechtsprechung zum Handy-Gebrauch

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Fahreignungsregister (FAER) - Handy am Steuer - das wird teuer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wann droht ein Punkt bei einem "Handyverstoß"?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Handyverbot am Steuer: Aufnahme des Handys zur Ablage an einem anderen Ort begründet keine Ordnungswidrigkeit - Bloßes Aufnehmen des Handys stellt keine Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO dar

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3366
  • NStZ 2006, 248 (Ls.)
  • NZV 2005, 547
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • OLG Stuttgart, 03.01.2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verkehrswidrige Handy-Benutzung durch bloßes Halten

    Bei einer solchen Handhabung würde jeglicher Bezug zu einer gerätetechnischen Bedienfunktion fehlen und es wäre auch nicht einsichtig, eine solche funktionsneutrale Tätigkeit bei einem Mobiltelefon oder einem anderen elektronischen Gerät anders zu beurteilen als bei sonstigen im Fahrzeug mitgeführten Gegenständen (bezüglich des Aufhebens oder Umlagerns eines Mobiltelefons vgl. OLG Düsseldorf in NZV 2007, 95; OLG Köln in NZV 2005, 547).
  • OLG Köln, 07.11.2014 - 1 RBs 284/14

    Verurteilung wegen Handy-Nutzung am Steuer aufgehoben

    Daher erfüllt den Tatbestand nicht, wer das Mobiltelefon lediglich aufnimmt, um es andernorts wieder abzulegen (Senat NJW 2005, 3366 = NZV 2005, 547 = VRS 109, 287 = DAR 2005, 695; OLG Düsseldorf NZV 2007, 95; OLG Bamberg VM 2007 Nr. 62 sowie [nicht tragend] OLG Zweibrücken vom 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14 - Juris).
  • OLG Bamberg, 27.04.2007 - 3 Ss OWi 452/07

    Mobiltelefon im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung

    Darüber hinaus kann unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von Geräten neuerer Bauart zur Verfügung gestellten vielfältigen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (Organisationsfunktionen, Diktier-, Kamera- und Spielefunktionen) verstanden werden (vgl. OLG Hamm NJW 2003, 912 f., NJW 2005, 2469 f.; OLG Köln NZV 2005, 547 f. und OLG Karlsruhe DAR 2007, 99 f.).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2006 - 2 Ss OWi 134/06

    Funktelefon - Begriff der Benutzung

    Das bloße Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons während der Fahrt erfüllt nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons nach § 23 Abs. 1a StVO (im Anschluss an OLG Köln NJW 2005, 3366 = NStZ 2006, 248 = NZV 2005, 547).

    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts kann jedenfalls in dem bloßen Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons kein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO gesehen werden (vgl. OLG Köln NJW 2005, 3366, 3367; zustimmend: Schäpe DAR 2005, 696, 697; Scheffler NZV 2006, 128, 129).

  • OLG Hamm, 13.09.2007 - 2 Ss OWi 606/07

    Nutzung eines Mobiltelefon während der Fahrt als "Wärmeakku" ist erlaubt aber

    Um Benutzung eines Mobiltelefons handelt es sich demgemäß daher nicht (mehr), wenn das Gerät z.B. während der Autofahrt lediglich aufgenommen wird, um es woanders hinzulegen (so zutreffend OLG Köln NJW 2005, 3366 = NZV 2005, 547 = zfs 2005, 569).
  • OLG Köln, 26.06.2008 - 81 Ss OWi 49/08

    Auch die Nutzung der Navigationsfunktion eines Mobilfunktelefons während der

    Fehlt ein solcher Bezug - wie etwa bei einer reinen Ortsverlagerung des Geräts innerhalb des Fahrzeugs - ist die Grenze äußerster verfassungskonformer Auslegung, die durch den noch möglichen Wortsinn des § 23 Abs. 1 a StVO erlaubt wird, überschritten (vgl. SenE v. 23.08.2005 - 83 Ss-OWi 19/05 - = NJW 2005, 3366 = NZV 2005, 547 = DAR 2005, 695; dem folgend: OLG Bamberg, BeckRS 2007, 08729; OLG Düsseldorf NZV 2007, 95 = NStZ-RR 2007, 92; OLG Hamm BeckRS 2007, 17757, Benutzung des Geräts als "Wärmeakku").
  • OLG Jena, 31.05.2006 - 1 Ss 82/06

    Handyverbot im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung (hier: als Diktiergerät)

    Der Gesetzeswortlaut steht dieser Auslegung nicht entgegen, sondern legt sie eher nahe (ebenso OLG Köln VRS 109, 287, 288; OLG Hamm NZV 2003, 98, 99; Schäpe, Anmerkung zu OLG Köln DAR 2005, 695 und OLG Hamm DAR 2005, 639, DAR 2005, 696, 697).
  • OLG Zweibrücken, 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablesen der Uhrzeit von einem Mobiltelefon

    Aufgrund der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung ist von einer verbotswidrigen Benutzung gemäß § 23 Absatz 1a StVO auszugehen, wenn die beanstandete Handlung des Betroffenen einen Bezug zu einer der Funktionen des Geräts hat (OLG Köln, Beschluss vom 23.08.2005, 83 Ss OWi 19/05; OLG Bamberg, Beschluss vom 27.04.2007, 3 Ss OWi 452/2007 ).
  • OLG Hamm, 12.07.2006 - 2 Ss OWi 402/06

    Handy, Benutzung; Begriff; Auslesen von Telefonnummer

    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde steht insbesondere auch die Entscheidung des OLG Köln vom 23.August 2005 in NJW 2005, 3386 = NZV 2005, 547 der hier vertretenen Rechtsauffassung nicht entgegen, da in dem dort entschiedenen Fall das Mobiltelefon ohne jegliche weitere Benutzung aufgenommen worden ist, um es lediglich von einem Ablageort an einen anderen zu legen.
  • OLG Celle, 17.06.2009 - 311 SsRs 29/09

    Ordnungswidrige Benutzung des Mobiltelefons im Straßenverkehr: Verbot der

    Der Senat folgt nämlich insoweit der Auffassung, dass bei sogenannten Kombinationsgeräten, die unter anderem auch als Mobiltelefone betrieben werden können, jede Art von Bedienung des Gerätes, auch wenn sie nicht der Kommunikation im öffentlichen Fernsprechnetz dient, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO erfüllen kann (vgl. zu Navigationsgeräten OLG Köln, NZV 2008, 466; zu Organizern OLG Karlsruhe NJW 2007, 240 und OLG Hamm NZV 2003, 98; zustimmend Lütkes-Bachmeier, Straßenverkehr, § 23 StVO Rn. 21; zum Einsatz als Diktiergerät OLG Jena NJW 2006, 3734; zum Ablesen der Uhr auf dem Display OLG Hamm NJW 2005, 2469; alldem zustimmend OLG Köln NZV 2005, 547).

    Für eine einschränkende Auslegung, wie sie bei OLG Köln, NZV 2005, 547 angedacht wird, besteht daher keine Veranlassung.

  • OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 53 Ss OWi 50/19

    Ordnungswidrigkeit der Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer eines Pkw

  • OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08

    Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Verwendung eines Mobiltelefons unter

  • OLG Karlsruhe, 27.11.2006 - 3 Ss 219/05

    Ordnungswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch den Fahrzeugführer: Abfrage

  • OLG Bamberg, 05.11.2007 - 3 Ss OWi 744/07

    Keine unerlaubte Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons durch die Aufnahme

  • OLG Hamm, 20.04.2007 - 2 Ss OWi 227/07

    Mobiltelefon; Nutzung; Begriff; Straßenverkehr; Feststellungen; Anforderungen

  • OLG Köln, 09.02.2012 - 1 RBs 39/12

    Handy während der Fahrt lieber klingeln lassen

  • OLG Hamm, 20.04.2007 - 2 Ss OWi 228/07

    Benutzung eines Mobiltelefons

  • OLG Köln, 14.04.2009 - 83 Ss OWi 32/09

    Verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons während der Autofahrt

  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 2 Ss OWi 580/08

    Mobiltelefon; Vorsatz; Eröhung; Geldbuße

  • OLG Hamm, 01.02.2012 - 5 RBs 4/12

    Benutzung eines Mobiltelefons; Lesen einer SMS

  • OLG Hamm, 19.11.2008 - 2 Ss OWi 547/08

    Mobiltelefon; Benutzung; Straßenverkehr; Urteil; Anforderungen

  • OLG Jena, 23.05.2006 - 1 Ss 54/06

    Anwendung des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs durch das Gericht -

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 2 Ss OWi 547/08

    Mobiltelefon; Benutzung; Vorsatz; Fahrlässigkeit

  • OLG Hamm, 23.06.2006 - 3 Ss OWi 387/06

    Mobiltelefon; Handy; Benutzung; Begriff

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