Rechtsprechung
AG Köln, 14.03.2005 - 809 OWi 723/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Pflicht zur Verhinderung des eigenmächtigen Abschnallens eines Kindes während der Fahrt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Sorgfaltspflichten eines Fahrzeugführers bei Mitnahme eines Kindes; Anschnallpflicht mitfahrender Kinder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Kind muss im Fahrzeug gesichert sein
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Wer antiautoritär erzieht, darf nicht auf der Autobahn fahren
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 152 (Ls.)
- NZV 2005, 598
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße für den …
Jeder Fahrer ist daher verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein mitfahrendes Kind während der gesamten Fahrt ausreichend gesichert ist und auch bleibt (AG Köln, NZV 05, 598).Denn im Falle der Nichtsicherung bzw. einer Verletzung der Anschnallpflicht kann es aufgrund des leichten Gewichtes eines Kindes bei Kollisionen, starkem Abbremsen, Ausweichmanövern oder Kurvenfahrten zu erheblichem Umher- oder sogar Herausschleudern des Kindes mit schwerstwiegenden Gesundheitsfolgen für das Kind kommen (so bereits: AG Köln, NZV 2005, 598, 599).
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass das Kind hierbei auch gegen den Führer des Kfz geschleudert wird, was wiederum die Gefahr in sich birgt, dass dieser die Kontrolle über das Fahrzeug verliert und es zu gravierenden Unfallfolgen kommen kann, in die (auch) andere Verkehrsteilnehmer verwickelt werden können (so auch bereits: AG Köln, NZV 2005, 598, 599).
Schon ein Kind in diesem Alter ist regelmäßig auch in der Lage, das ausgesprochene Verbot, sich während der gesamten Fahrt abzuschnallen, zu verstehen, zu akzeptieren und zu befolgen (vgl. dazu auch: AG Köln, NZV 2005, 598, 599 für fast neunjähriges Kind).