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   OLG Nürnberg, 23.11.2004 - 3 U 2818/04   

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https://dejure.org/2004,2633
OLG Nürnberg, 23.11.2004 - 3 U 2818/04 (https://dejure.org/2004,2633)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.11.2004 - 3 U 2818/04 (https://dejure.org/2004,2633)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. November 2004 - 3 U 2818/04 (https://dejure.org/2004,2633)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Beweislastverteilung und Haftungsabwägung bei Unfällen zwischen motorisierten und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Haftung wegen Betriebsgefahr bei grob fahrlässigem Verhalten eines Radfahrers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Enthaftung bei einer Betriebsgefahr; Beweislast für die die Betriebsgefahr des motorisierten Verkehrsteilnehmers erhöhenden Umstände; Beweislast für eine Mitverursachung oder Mitverschulden eines Fußgängers oder Radfahrers

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 9

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7 Abs. 2; StVG § 9
    Neufassung des § 7 Abs. 2 StVG hat keinen Einfluss auf die Schadensverteilung gem. § 9 StVG

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 2; StVG § 9
    Änderungen und Gleichbleibendes durch die Neufassung des § 7 Abs. 2 StVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    StVG §§ 7 Abs. 2, 9
    Abwägung zwischen Betriebsgefahr eines Kfz und grob fahrlässigem Verhalten eines Radfahrers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2005, 422
  • VersR 2005, 1096
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 23.09.1993 - 8 U 745/93

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.11.2004 - 3 U 2818/04
    Die Nichterweislichkeit dieser Behauptung geht entgegen der Ansicht des Klägervertreters allein zu Lasten des Klägers, denn das Setzen eines (irreführenden) Blinkzeichens wird seit Jahren in der Rechtsprechung dahingehend bewertet, dass dadurch zwar nicht das Vorfahrtsrecht entfällt, sondern zugunsten des anderen Verkehrsteilnehmers ein- abhängig von den konkreten Umständen - erheblicher Vertrauenstatbestand geschaffen werden kann (siehe z.B. Versicherungsrecht 1995, 234).

    Auch der Klägervertreter selbst bezweifelt nicht, dass in solchen Fällen nach der bisherigen Rechtsprechung die Haftung auf Grund der reinen Betriebsgefahr zurücktreten würde (siehe als Beispiel das im Hinweis vom 6.10.2004 genannte Urteil in VersR 1995, 234).

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.11.2004 - 3 U 2818/04
    Es besteht kein Grund ohne Neufassung des § 9 StVG von dem bisherigen Grundsatz abzuweichen, dass bei der Abwägung nach § 9 StVG nur diejenigen Umstände zu Lasten eines Unfallbeteiligten berücksichtigt werden, die feststehen, d.h. unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (siehe z.B. BGH in NJW 2000, 3069 ff., 3071).
  • OLG Celle, 03.03.2004 - 14 W 65/03

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Unfallursächliches verkehrswidriges Verhalten;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.11.2004 - 3 U 2818/04
    "Auch unter einem insoweit geänderten § 7 Abs. 2 StVG kommt eine Enthaftung über den Mitverschuldenseinwand der §§ 9 StVG, 254 BGB in Betracht, der im Einzelfall eine Haftung sogar auf Null reduzieren kann" (so im übrigen auch OLG Celle, Beschluss vom 3.3.2004, MDR 2004, 994 f sowie LG Bielefeld, Urteil vom 27.4.2004, NJW 2004, 2245).
  • LG Bielefeld, 27.04.2004 - 20 S 7/04

    Haftungsverteilung bei grobem Verschulden eines Jugendlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.11.2004 - 3 U 2818/04
    "Auch unter einem insoweit geänderten § 7 Abs. 2 StVG kommt eine Enthaftung über den Mitverschuldenseinwand der §§ 9 StVG, 254 BGB in Betracht, der im Einzelfall eine Haftung sogar auf Null reduzieren kann" (so im übrigen auch OLG Celle, Beschluss vom 3.3.2004, MDR 2004, 994 f sowie LG Bielefeld, Urteil vom 27.4.2004, NJW 2004, 2245).
  • OLG Oldenburg, 31.07.2014 - 1 U 19/14

    Fahrradfahrerin haftet für Verkehrsunfall mit einem Pkw

    Bei der hier vorliegenden Konstellation eines Verkehrsunfalls unter Beteiligung eines Pkws und eines Fahrrades geht die Rspr. im Regelfall davon aus, dass bei einer eindeutigen, ins Gewicht fallenden Vorfahrtsverletzung des volljährigen Radfahrers der Verkehrsverstoß des Radfahrers überwiegt, die allgemeine Betriebsgefahr dahinter zurücktritt und im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung von einer 100 %igen Haftung des Radfahrers auszugehen ist (vgl. BGH VersR 1969, 571; VersR 1958, 643; OLG Köln NZV 2008, 100, 101; OLG Nürnberg VersR 2005, 1096, 1097 ; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 13. Auflage., Rn. 365, m.w.N.).
  • AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16

    Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle

    Auch die Neufassung von § 7 Abs. 2 StVG führte somit weder zu einer Änderung der Beweislastverteilung hinsichtlich des Mitverschuldens noch zu einer anderen Bewertung der Betriebsgefahr ( OLG Nürnberg , NZV 2005, Seiten 422 f. ).
  • AG Brandenburg, 09.04.2019 - 31 C 168/18

    Haftung bei einer Fahrt in Gegenrichtung der Einbahnstraße

    Auch die Neufassung von § 7 Abs. 2 StVG führt somit weder zu einer Änderung der Beweislastverteilung hinsichtlich des Mitverschuldens noch zu einer anderen Bewertung der Betriebsgefahr ( OLG Nürnberg , Urteil vom 23.11.2004, Az.: 3 U 2818/04, u.a. in: NZV 2005, Seiten 422 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 13.01.2017, Az.: 31 C 71/16, u.a. in: DAR 2017, Seiten 322 ff. ).
  • AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13

    Verkehrsunfall, Schadensersatzansprüche, Pkw, Vorfahrtsverletzung,

    Die Klägerin beruft sich auf die Entscheidung des OLG Nürnberg (Urteil vom 23.11.2004, Az. 3 U 2818/04).

    Zu Recht geht das von der Klägerin angeführte Urteil des OLG Nürnberg vom 23.11.2004, Az. 3 U 2818/04 weiter davon aus, dass "ohne eine Neufassung des § 9 StVG" nicht von dem bisherigen Grundsatz abzuweichen sei, dass bei der Abwägung nach § 9 StVG nur diejenigen Umstände zulasten eines Unfallbeteiligten berücksichtigt werden, die feststehen, d. h. unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (unter Verweis auf BGH NJW, 2000, 3069 ff).

  • AG Brandenburg, 21.02.2019 - 31 C 211/17

    Unfall - Haftungsquote bei Zusammenstoß eines Hundes mit Fahrzeug auf der Straße

    Auch die Neufassung von § 7 Abs. 2 StVG führt weder zu einer Änderung der Beweislastverteilung hinsichtlich des Mitverschuldens noch zu einer anderen Bewertung der Betriebsgefahr ( OLG Nürnberg , NZV 2005, Seiten 422 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 09.09.2016, Az.: 31 C 372/15 ).
  • AG Brandenburg, 15.10.2019 - 31 C 246/18

    Verkehrsunfall - Wildunfall auf Landstraße - hochgeschleudertes Damwild

    Auch die Neufassung von § 7 Abs. 2 StVG führt weder zu einer Änderung der Beweislastverteilung hinsichtlich des Mitverschuldens noch zu einer anderen Bewertung der Betriebsgefahr ( OLG Nürnberg , NZV 2005, Seiten 422 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 09.09.2016, Az.: 31 C 372/15 ).
  • OLG Nürnberg, 14.07.2005 - 13 U 901/05

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit einem Jugendlichen

    Hintergrund der Normierung des Begriffes "höhere Gewalt" in § 7 Abs. 2 StVG war das Bemühen, zu verhindern, daß bei Unfällen mit Kindern, deren Verhalten oft als unabwendbares Ereignis qualifiziert werden mußte, der Kraftfahrer sich von der Betriebsgefahr befreien kann, und so die Änderung des § 828 Abs. 2 BGB gar nicht zum Tragen kommt (OLG Nürnberg OLGR 2005, 84, 85).
  • OLG München, 20.10.2021 - 10 U 6514/20

    Haftungsquote bei Kollision von Motorrad und Fahrrad

    Dem Radfahrer ist vielmehr ein (Mit-)Verschulden nachzuweisen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 23.11.2004, Az. 3 U 2818/04).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 1 U 255/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem bei Rotlicht die Fahrbahn

    Die reine Betriebsgefahr des motorisierten Verkehrsteilnehmers hat kein höheres Gewicht als vor der Neufassung des § 7 StVG (Senat, Urt. v. 24.05.2011, Az: I - 1 U 240/10 m. Hinweis auf OLG Nürnberg VersR 2005, 1096).
  • LG München I, 22.09.2005 - 19 S 8377/05

    Das Hochschleudern einer Piccoloflasche durch den Reifen eines Linienbusses ist

    Die reine Betriebsgefahr eines PKW-Fahrers tritt beim Nachweis eines unabwendbaren Ereignisses gegenüber einem anderen motorisierten Kraftfahrer zurück (vgl. OLG Nürnberg, NZV 2005, Seite 422).
  • OLG Jena, 15.04.2009 - 7 U 744/08

    Mithaftung eines Hilfe leistenden, an der linken Straßenseite anhaltenden

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