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   OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1114/04   

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https://dejure.org/2005,2942
OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1114/04 (https://dejure.org/2005,2942)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.10.2005 - 12 U 1114/04 (https://dejure.org/2005,2942)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Oktober 2005 - 12 U 1114/04 (https://dejure.org/2005,2942)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall; Beweispflicht hinsichtlich einer rechtfertigenden Einwilligung in die Rechtsgutsverletzung; Indizielle Wirkung der zum Unfall führenden Gesamtumstände; Würdigung der Indizien durch das Gericht; Erhöhte Bedeutung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 66; ; ZPO § 67; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; StVG § 18; ZPO § 286
    Häufung von Indizien für einen gestellten Verkehrsunfall

  • RA Kotz

    Unfallmanipulation - bei Einwilligung in die Beschädigung kein Schadensersatzanspruch!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 66 § 67 § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Beweislast und Anforderungen an den Beweis bei Einwilligung in die Rechtsgutsbeeinträchtigung beim Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 95
  • NZV 2006, 262
  • VersR 2006, 523
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 164/18

    Tatrichterliche Überzeugungsbildung beim Verdacht eines manipulierten

    Liegt eine solche Ausnahmekonstellation nicht vor, rechtfertigt allein die Häufung von Beweisanzeichen nicht die Anwendung des Anscheinsbeweises (entgegen OLG Naumburg, NZV 2015, 193 Rn. 21, juris Rn. 25; ungenau OLG Koblenz, NZV 2006, 262, 264, juris Rn. 24); die Häufung von Beweisanzeichen für eine Manipulation wird vielmehr nur der Überzeugungsbildung des Tatrichters dahin dienen können, dass eine solche vorliegt (vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 206/75, BGHZ 71, 339, 346, juris Rn. 28).
  • LG Köln, 06.08.2014 - 7 O 301/13

    Indizienbeweis für einen gestellten Verkehrsunfall. Insbesondere: Ausbleiben d.

    Damit liegt ein Rechtfertigungsgrund für die Rechtsgutverletzung vor, der einer Haftung der Beklagtenseite entgegensteht (OLG Karlsruhe, Urt. v. 04.10.2005 - 12 U 1114/04 m.w.N.).

    Es genügt vielmehr die Feststellung von Indizien, die in lebensnaher Zusammenschau und praktisch vernünftiger Gewichtung den Schluss eines kollusiven Zusammenwirkens zulassen (OLG Köln, Urteil vom 12.04.2013, 19 U 96/12; OLG Karlsruhe, Urteil v. 04.10.2005 - 12 U 1114/04 m.w.N.; LG Krefeld, Urteil vom 25.09.2008, 3 O 101/08).

    Ausschlaggebend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller unstreitigen und bewiesenen Tatsachen, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (OLG Karlsruhe, Urteil v. 04.10.2005 - 12 U 1114/04 m.w.N.).

    Hinzu kommt, dass die Art des behaupteten Unfallhergangs - Kollision mit einem parkenden PKW - eine besonders häufige Konstellation bei gestellten Verkehrsunfällen darstellt, weil sie sich leicht und ohne nennenswertes Verletzungsrisiko von den Beteiligten inszenieren lässt (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 04.10.2005 - 12 U 1114/04; LG Kiel, Urteil vom 25.02.2011 - 11 O 291/09; LG Wuppertal, Urteil v. 28.2.2011 - 2 O 160/09; LG Wuppertal, Urteil vom 18.06.2001 - 2 O 85/00; KG Berlin, Urteil vom 17.04.2003 - 12 U 272/01; AG Essen, Urteil vom 20.10.2011 - 25 C 173/10).

    Eine scheinbar eindeutige Haftungslage stellt insoweit ebenfalls einen bei manipulierten Unfallgeschehen überaus häufigen Umstand dar (vgl. OLG Köln, Urteil v. 02.03.2010 - 9 U 122/09; OLG Koblenz, Urteil vom 04.10.2005 - 12 U 1114/04).

    Entsprechend macht auch hier der Kläger die Schäden fiktiv auf Gutachtenbasis geltend (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.04.1995 - 27 U 13/95; OLG Köln, Urteil vom v. 02.03.2010 - 9 U 122/09; OLG Koblenz, Urteil vom 04.10.2005 - 12 U 1114/04; OLG Frankfurt, Urteil v. 18.02.2004 - 7 U 87/03; OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.10.2012 - 4 U 259/11).

  • OLG Köln, 22.06.2017 - 8 U 19/16

    Indizien für das Vorliegen eines gestellten Unfalls

    Auch der Umstand, dass der Kläger das behauptete Unfallereignis erst am 4. Februar 2014 und somit nach mehr als zweieinhalb Wochen der Beklagten zu 2) angezeigt hat, die beiden beteiligten Fahrzeuge jedoch trotz der noch offenen Frage der Schadensregulierung schon weitere eineinhalb Wochen später repariert waren und für eine Besichtigung in unrepariertem Zustand nicht mehr zur Verfügung standen, wodurch die Beweissicherung für die Beklagte erschwert wurde, ist ein Indiz für eine Unfallmanipulation (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 4. Oktober 2005 - 12 U 1114/04 -, NJW-RR 2006, 95, 97).

    Damit einher geht die fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis, die in der Rechtsprechung als Indiz für einen gestellten Unfall anerkannt ist (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 4. Oktober 2005 - 12 U 1114/04 -, NJW-RR 2006, 95, 97 m.w.N.).

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