Weitere Entscheidung unten: AG Stuttgart, 16.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.02.2006 - 1 Ss 10/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5190
OLG Zweibrücken, 22.02.2006 - 1 Ss 10/06 (https://dejure.org/2006,5190)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.02.2006 - 1 Ss 10/06 (https://dejure.org/2006,5190)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 1 Ss 10/06 (https://dejure.org/2006,5190)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde gegen eine Bußgeldverhängung; Überprüfung von Ermessensfehlern durch das Rechtsbeschwerdegericht; Absehen vom Fahrverbot bei Entziehung der Fahrerlaubnis im Verwaltungsverfahren; Erhöhung der Geldbuße bei dem ausnahmsweisen Absehen vom Fahrverbot

  • blutalkohol PDF, S. 533

    Absehen vom Fahrverbot nach §§ 25 Abs.1 Satz 2, 24a Abs. 2 StVG wegen bereits erfolgtem verwaltungsrechtlichen Fahrerlaubnisentzugs

  • Judicialis

    OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; OWiG § 79 Abs. 6; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 3; ; BKatV § 4 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsstrafrecht: Nichtverhängung eines Fahrverbots nach drogenbeeinflussten Fahrt, Verdoppelung der Geldbuße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Regelbuße kann nicht einfach verdoppelt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1301
  • NStZ 2006, 359
  • NZV 2006, 328
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 11.09.2000 - 1 Ss 223/00

    Absehen von Regelfahrverbot

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.02.2006 - 1 Ss 10/06
    Die Erhöhung der Geldbuße im Falle des ausnahmsweisen Absehens vom Fahrverbot nach § 4 Abs. 4 BKatV ist damit fehlerhaft, sie kommt etwa auch dann nicht in Betracht, wenn infolge Zeitablaufs das Fahrverbot nicht mehr geboten ist (Senat Beschluss vom 11. September 2000 1 SS 223/00 = DAR 2000, 586).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Unterschreitung der Regelsätze des

    Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hob der Senat dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit Beschluss vom 24.2.2006 auf (1 Ss 10/06), weil das Amtsgericht sein Abweichen von der in der Bußgeldkatalogverordnung unter Nr. 242.2 vorgesehenen Regelfolge für einen mehrfach einschlägig auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer (Bußgeldhöhe: 750 Euro; Dauer des Fahrverbots drei Monate) nicht ausreichend begründet hatte.
  • BayObLG, 16.11.2020 - 201 ObOWi 1375/20

    Zulässigkeit der Verwertung von vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis festgesetzte

    d) Da der Betroffene mittlerweile wieder über eine Fahrerlaubnis verfügt, ist keine Stellungnahme zu der Frage veranlasst, ob ein Fahrverbot auch dann noch den damit verfolgten Erziehungs- und Besinnungszweck erzielen kann, wenn dem Betroffenen (nahezu) zeitgleich die Fahrerlaubnis entzogen worden ist (vgl. hierzu OLG Zweibrücken BeckRS 2006, 2740 = NJW 2006, 1301).
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Rechtsprechung
   AG Stuttgart, 16.02.2006 - 13 OWi 346/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30653
AG Stuttgart, 16.02.2006 - 13 OWi 346/06 (https://dejure.org/2006,30653)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 16.02.2006 - 13 OWi 346/06 (https://dejure.org/2006,30653)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 13 OWi 346/06 (https://dejure.org/2006,30653)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Nacheinandervollstreckung mehrerer Fahrverbote

  • Wolters Kluwer

    Gleichzeitige Vollstreckung von zwei verhängten Fahrverboten aufgrund begangener Ordnungswidrigkeiten; Regelung von Fahrverbotsfristen nacheinander in der Reihenfolge der Rechtskraft einer Bußgeldentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StVG § 25 Abs. 2a; StVG § 25 Abs. 5
    Gleichzeitige Vollstreckung von zwei verhängten Fahrverboten aufgrund begangener Ordnungswidrigkeiten; Regelung von Fahrverbotsfristen nacheinander in der Reihenfolge der Rechtskraft einer Bußgeldentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Führerscheinthemen - Fahrverbotsthemen - Verbüßung/Vollstreckung mehrerer Fahrverbote

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrverbote werden nacheinander vollstreckt!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Rabatt: Mehrere Fahrverbote werden nacheinander verbüßt - Kein gleichzeitiges Absitzen der Fahrverbote

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 328
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2004 - 1 Ss 201/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Wirksamwerden des Fahrverbots bei Zusammentreffen mit

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.02.2006 - 13 OWi 346/06
    § 25 II a StVG sieht zwar vor, dass die Fahrverbotsfristen nacheinander in der Reihenfolge der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung zu berechnen sind, wenn gegen den Betroffenen ein weiteres Fahrverbot rechtskräftig verhängt wurde Die in § 25 II a S 2 StVG enthaltene Regelung ist nach der gesetzlichen Stellung allerdings ausschließlich auf die in § 25 II a StVG geregelten Fälle bezogen; auf die in § 25 II StVG geregelten Fahrverbote, die mit Rechtskraft der Entscheidung wirksam werden, ist diese Regelung damit nicht direkt anwendbar Die Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen mehrerer Fahrverbote hat das Gesetz deshalb immer noch nicht abschließend bestimmt (vgl OLG Karlsruhe NZV 2005, 211).
  • BGH, 16.12.2015 - 4 StR 227/15

    Vorlageverfahren; Verhängung von Nebenfolgen bei tatmehrheitlich begangenen

    Es erfolgt also keine Addition überschneidender Fahrverbote (vgl. BT-Drucks. 13/8655, S. 14; BayObLG, NZV 1993, 489; LG Münster, NJW 1980, 2481; LK-StGB/ Geppert, 12. Aufl., § 44 Rn. 82; MüKo-StGB/Athing, 2. Aufl., § 44 Rn. 18 jeweils mwN; aA AG Saarbrücken, zfs 2015, 591; AG Stuttgart, NZV 2006, 328; kritisch Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 25 StVG Rn. 28 mwN).
  • AG Saarbrücken, 19.12.2014 - 22 OWi 394/14

    Nacheinandervollstreckung mehrerer Fahrverbote

    Es wäre auch unter dem Aspekt des Gleichheitsgebots nicht zu vertreten, wenn der bisher nicht durch ein Fahrverbot Vorgewarnte die gegen ihn verhängten Fahrverbote hintereinander verbüßen müsste, während der schon zumindest einmal erheblich in Erscheinung Getretene die Fahrverbote gleichzeitig verbüßen könnte (vergl. Beschluss des AG Stuttgart vom 16.02.2066, 13 Owi 346/06).
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