Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 11.07.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05   

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OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05 (https://dejure.org/2005,3200)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05 (https://dejure.org/2005,3200)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 2005 - 2 Ss OWi 546/05 (https://dejure.org/2005,3200)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Fahrverbots bei langem Zeitablauf durch Verfahrensverzögerung; Verfahrensverzögerung durch Ausschöpfen von Rechtsmitteln; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Verurteilung wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Anforderungen an die Identifizierung anhand eines vom Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes eines Betroffenen

  • Judicialis

    BKatVO § 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatVO § 4
    Fahrverbot, Absehen; Ausschöpfen von Rechtsmitteln; langer Zeitablauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrverbot allgemein - Fahrverbotsthemen - Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot und Zeitablauf

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot - Langer Zeitablauf zwischen Tat und Urteil: Ausschöpfen von Rechtsmitteln nicht unlauter

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot - Langer Zeitablauf zwischen Tat und Urteil: Ausschöpfen von Rechtsmitteln nicht unlauter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 310 (Ls.)
  • NZV 2006, 50
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 22.03.2005 - 3 StR 77/05

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Dem entspricht die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH, die Verfahrensverzögerungen, die durch die Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht eintreten, als Ausfluss der rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems ansehen (vgl. BVerfG NJW 2003, 2897; BGH NStZ 2001, 106 = wistra 2000, 462; BGH, Beschluss vom 22. März 2005, 3 StR 77/05).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00

    Beschleunigungsgebot; Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Dem entspricht die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH, die Verfahrensverzögerungen, die durch die Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht eintreten, als Ausfluss der rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems ansehen (vgl. BVerfG NJW 2003, 2897; BGH NStZ 2001, 106 = wistra 2000, 462; BGH, Beschluss vom 22. März 2005, 3 StR 77/05).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Dem entspricht die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH, die Verfahrensverzögerungen, die durch die Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht eintreten, als Ausfluss der rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems ansehen (vgl. BVerfG NJW 2003, 2897; BGH NStZ 2001, 106 = wistra 2000, 462; BGH, Beschluss vom 22. März 2005, 3 StR 77/05).
  • OLG Köln, 16.12.1999 - Ss 559/99

    Verhängung eines Fahrverbots zwei Jahre nach der Tat

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Sämtliche darauf beruhende Verfahrensverzögerungen hat der Betroffene nicht zu vertreten (OLG Zweibrücken DAR 2000, 586; a.A. wohl OLG Köln NZV 2000, 217; siehe auch OLG Köln NZV 2004, 422).
  • BayObLG, 19.02.2004 - 1 ObOWi 40/04

    Fahrverbot - Langer Zeitablauf zw. Vorfall und Verurteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    In diesen Fällen vertritt die obergerichtliche Rechtsprechung die Auffassung, dass es bei so genannten langem Zeitablauf (vgl. dazu zuletzt auch Senat in NZV 20004, 598 = DAR 2004, 535 für ein Fahrverbot nach § 44 StGB; siehe auch BayObLG NZV 2004, 210) dann der Prüfung bedarf, ob dieses ganz zu entfallen hat oder ob es lediglich zu mildern ist (vgl. BayObLG NZV 2004, 100; OLG Naumburg DAR 2003, 133; OLG Frankfurt zfs 2004, 283 mit Anmerkung Bode).
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Für eine "Milderung" des Fahrverbots auf eine Dauer von einem oder zwei Monaten spreche auch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur angemessenen Herabsetzung der Ahndung bei einer Verletzung des Beschleunigungsgebots nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (BGHSt 24, 239/242; NStZ 1992, 229; NStZ-RR 2002, 219).
  • BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01

    Sinnverfehlung des Fahrverbots

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Zutreffend ist, dass nach letztlich übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung es trotz eines längeren Zeitablaufs nicht zum Wegfall des Fahrverbotes kommt, wenn die zeitliche Verzögerung der Ahndung vom Betroffenen zu vertreten ist (vgl. nur BayObLG NZV 2002, 280; OLG Hamm NZV 2004, 600 = zfs 2004, 135).
  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 2 Ss OWi 219/03

    Verfolgungsverjährung; Bußgeldbescheid, Zustellung; Ersatzzustellung;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Zutreffend ist, dass nach letztlich übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung es trotz eines längeren Zeitablaufs nicht zum Wegfall des Fahrverbotes kommt, wenn die zeitliche Verzögerung der Ahndung vom Betroffenen zu vertreten ist (vgl. nur BayObLG NZV 2002, 280; OLG Hamm NZV 2004, 600 = zfs 2004, 135).
  • OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ss OWi 403/04

    Täteridentifizierung, Lichtbild; Bezugnahme; Selbstbelastungsfreiheit im

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    Dieses Urteil hat der Senat auf die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betroffenen mit Beschluss vom 12. Juli 2004 aufgehoben und an das Amtsgericht zurückverwiesen, weil die obergerichtlichen Anforderungen an die Identifizierung des Betroffenen anhand eines vom Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes nicht hinreichend beachtet waren (vgl. Beschluss des Senats in 2 Ss OWi 403/04; VD 2004, 217 = VA 2004, 175).
  • BayObLG, 09.10.2003 - 1 ObOWi 270/03

    Fahrverbot und lange Verfahrensdauer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05
    In diesen Fällen vertritt die obergerichtliche Rechtsprechung die Auffassung, dass es bei so genannten langem Zeitablauf (vgl. dazu zuletzt auch Senat in NZV 20004, 598 = DAR 2004, 535 für ein Fahrverbot nach § 44 StGB; siehe auch BayObLG NZV 2004, 210) dann der Prüfung bedarf, ob dieses ganz zu entfallen hat oder ob es lediglich zu mildern ist (vgl. BayObLG NZV 2004, 100; OLG Naumburg DAR 2003, 133; OLG Frankfurt zfs 2004, 283 mit Anmerkung Bode).
  • OLG Hamm, 30.03.2005 - 4 Ss OWi 173/05

    Vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß bei deutlichem Überschreiten allgemein

  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 5 Ss OWi 1342/99

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Feststellung der Rotlichtzeit durch

  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

  • OLG Naumburg, 25.11.2002 - 1 Ss (B) 429/02

    Lückenhafte Urteilsfeststellungen zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen und

  • OLG Frankfurt, 22.10.2003 - 2 Ss OWi 288/03

    Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Urteil; Fahrverbot bei langer

  • OLG Köln, 08.06.2004 - Ss 247/04

    Zu den Voraussetzungen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre

  • OLG Hamm, 09.02.2004 - 2 Ss OWi 35/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; standardisiertes Messverfahren; Umfang der

  • OLG Hamm, 02.09.2004 - 2 Ss OWi 470/04

    Sachverständigengutachten; Anknüpfungstatsachen; Mitteilung im Urteil;

  • OLG Zweibrücken, 11.09.2000 - 1 Ss 223/00

    Absehen von Regelfahrverbot

  • OLG Jena, 22.12.2004 - 1 Ss 282/04

    Ordnungswidrigkeit, Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse

  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 79/02

    Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • AG Lüdinghausen, 17.02.2014 - 19 OWi 21/14

    Fahrverbot, Absehen, Erhöhung, Geldbuße, Stuhldrang

    § 4 Abs. 4 BKatV ("Erhöhung der Geldbuße bei Absehen vom Fahrverbot") kam hier nicht zur Anwendung, da es sich nach Ansicht des Gerichtes bei der Beschränkung des Fahrverbotes auf einzelne Fahrzeugarten nicht um ein teilweise Absehen von einem Regelfahrverbot handelt (vgl. Krumm, in NK-GVR, 1. Aufl. 2014, § 25 StVG, Rn. 61; a.A aber die h.M., so u.a. Burmann in: Burmann/Heß/Jahnke/Jahnker, Straßenverkehrsrecht, § 25 StVG Rn. 6; OLG Jena zfs 2007, 412; OLG Hamm DAR 2006, 100).
  • OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22

    Unbillige Härte bei Verhängung eines Fahrverbots; Gerichtliche Begründungspflicht

    Bei so schweren Verkehrsverstößen wie dem vorliegenden ist jedoch - zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Besserstellung des Betroffenen gegenüber Tätern wesentlich geringerer Verstöße - auch zu erwägen, ob nicht zumindest ein reduziertes Fahrverbot anstelle eines vollständigen Verzichts in Frage kommt, denn auch dieses kann womöglich schon ausreichen, eine drohende Existenzgefährdung zu verhindern (vgl. etwa: OLG Bamberg ZfSch 2005, 533; OLG Hamm, Beschl. v. 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05 - juris).
  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07

    Kein Fahrverbot, wenn es sich nicht in einem angemessenen zeitlichen Abstand

    Dabei ist das Ausschöpfen von Rechtsmitteln und anderen strafprozessualen Rechten durch den Angeklagten in der Regel nicht als unlauter anzusehen (vgl. Senat in NZV 2006, 50).
  • OLG Oldenburg, 03.08.2011 - 2 SsBs 172/11

    Voraussetzungen für ein Absehen vom Fahrverbot nach § 25 StVG bei zweijährigem

    Dabei kann einem Betroffenen nicht zur Last gelegt werden, wenn er ihm in der StPO eingeräumte Rechte in Anspruch nimmt bzw. von Rechtsmitteln Gebrauch macht (vgl. OLG Hamm NZV 06, 50).
  • OLG Hamm, 05.12.2006 - 2 Ss OWi 687/06

    Fahrverbot; Absehen; erhebliche Umstände; Erschwernisse

    Es kann dahinstehen, ob diese Erwägung, wovon der Verteidiger offenbar ausgeht, immer unzulässig ist (vgl. dazu auch OLG Hamm DAR 2006, 100).
  • OLG Hamm, 17.01.2023 - III RBs 331/22

    Fahrverbot, Zeitablauf, Absehen

    Ergänzend ist anzumerken, dass bei einem mehrmonatigen Regelfahrverbot zwar auch die Prüfung veranlasst ist, ob das Fahrverbot komplett zu entfallen hat oder lediglich zu mildern ist (OLG Hamm NZV 2006, 50 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06

    Nötigung im Straßenverkehr, Fahrverbot, Aufhebung des Fahrverbotes, Zeuge,

    Dabei ist das Ausschöpfen von Rechtsmitteln und anderen strafprozessualen Rechten durch den Angeklagten regelmäßig nicht als unlauter anzusehen (vgl. OLG Hamm, NZV 2006, 50).
  • OLG Hamm, 17.01.2023 - 5 RBs 331/22

    Verhängung eines Fahrverbots bei einer nicht mehr als zwei Jahre zurückliegenden

    Ergänzend ist anzumerken, dass bei einem mehrmonatigen Regelfahrverbot zwar auch die Prüfung veranlasst ist, ob das Fahrverbot komplett zu entfallen hat oder lediglich zu mildern ist (OLG Hamm NZV 2006, 50 m.w.N.).
  • OLG Jena, 07.12.2006 - 1 Ss 285/06

    Rechtsfolgen, Verkehr

    Hiergegen spricht nicht, dass § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, der auch im Anwendungsbereich der BKatV die alleinige Rechtsgrundlage für die Verhängung eines Fahrverbotes ist, keine Wertung dahingehend zum Ausdruck bringt, dass die Anordnung eines "Fahrzeuge jeder Art" umfassenden Fahrverbots die Regel und die Anordnung eines auf "Fahrzeuge einer bestimmten Art" beschränkten Fahrverbots die Ausnahme sein soll, mit der Folge, dass die beschränkte Fahrverbotsanordnung nicht als teilweises Absehen vom Fahrverbot, sondern als eine dem unbeschränkten Fahrverbot gleichwertige Anordnungsmöglichkeit angesehen werden könnte, bei der eine Erhöhung der Geldbuße nicht in Betracht käme (vgl. Krumm, DAR 2006, 100, Anmerkung zu OLG Hamm, DAR 2006, 99).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.07.2005 - 1 Ss 194/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4710
OLG Karlsruhe, 11.07.2005 - 1 Ss 194/04 (https://dejure.org/2005,4710)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.07.2005 - 1 Ss 194/04 (https://dejure.org/2005,4710)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - 1 Ss 194/04 (https://dejure.org/2005,4710)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bußgeldverfahren: Zulässiger Antrag des Verteidigers auf Entbindung des Betroffenen vom persönlichen Erscheinen noch in der Hauptverhandlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Stellung eines Antrags vom Betroffenen auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung nach Aufruf und vor Verhandlung zur Sache über seinen Verteidiger; Voraussetzungen der Erhebung einer formgerechten Rüge der Verletzung rechtlichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    OWiG § 73 § 74 Abs. 2 § 80 Abs. 1 Nr. 2
    Rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren; Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung; Anforderungen an die Ausführung einer Rüge gegen ein Verwerfungsurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Ausbleiben in der Hauptverhandlung - Entbindungsantrag

  • IWW (Kurzinformation)

    OWiG: Verteidigungstaktik - Entbindung vom Erscheinen in der HV:Das müssen Verteidiger beachten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Ausbleiben in der Hauptverhandlung - Entbindungsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 245
  • NZV 2006, 50
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 09.07.1998 - 1 ObOWi 309/98

    Verwurf des Einspruchs eines Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG durch das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2005 - 1 Ss 194/04
    Auch bedarf es der substantiierten Darstellung der Sach- und Beweislage, damit geprüft werden kann, ob durch die rechtsfehlerhafte Behandlung des Entbindungsantrages das rechtliche Gehör des Betroffenen in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt worden ist (ständ. Rechtspr. des Senates, so schon Beschluss vom 14.03.2000, 1 Ws 347/99 u.a.; OLG Stuttgart Zfs 1994, 308 f; BayObLG VRS 96, 18, 19; OLG Köln VRS 94, 123 ff, 125).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2003 - 1 Ss 58/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterlassene Anhörung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2005 - 1 Ss 194/04
    Zwar kann eine Verletzung rechtlichen Gehörs auch bereits dann vorliegen, wenn sich ein Gericht weigert, einen Antrag eines Betroffenen überhaupt zu Kenntnis zu nehmen bzw. zu erwägen (so Brandenburgisches OLG ZFSch 2004, 235 f.) oder auf einen Sachvortrag einer Partei aus offensichtlich unzulässigen verfahrensrechtlichen Gründen nicht eingeht (Senat DAR 2003, 182).
  • OLG Stuttgart, 03.03.1994 - 3 Ss 610/93

    Hauptverhandlung; Einspruch ; Verwerfung; Rechtsbeschwerdegericht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2005 - 1 Ss 194/04
    Auch bedarf es der substantiierten Darstellung der Sach- und Beweislage, damit geprüft werden kann, ob durch die rechtsfehlerhafte Behandlung des Entbindungsantrages das rechtliche Gehör des Betroffenen in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt worden ist (ständ. Rechtspr. des Senates, so schon Beschluss vom 14.03.2000, 1 Ws 347/99 u.a.; OLG Stuttgart Zfs 1994, 308 f; BayObLG VRS 96, 18, 19; OLG Köln VRS 94, 123 ff, 125).
  • OLG Köln, 15.04.1999 - Ss 144/99

    Keine Nachholung der Erklärungen des Betroffenen, sich in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2005 - 1 Ss 194/04
    Der Senat neigt insoweit zur Ansicht, dass der Betroffene diesen Antrag auch noch in der Hauptverhandlung nach Aufruf und vor Verhandlung zur Sache über seinen Verteidiger stellen konnte (so Brandenburgisches OLG ZfSch 2004, 235 f.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt ZfSch 2002, 595 f.; siehe hierzu auch BGH VRS 1003, 393 ff; KK-OWiG-Senge, 2. Aufl. 2000, § 73 Rn. 23; a.A. OLG Köln NZV 1999, 436, Göhler, a.a.O., § 73 Rn. 6, 7).
  • OLG Jena, 01.12.2003 - 1 Ss 40/03

    Bußgeldverfahren, Verwerfungsurteil, persönliches Erscheinen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2005 - 1 Ss 194/04
    Der Senat neigt insoweit zur Ansicht, dass der Betroffene diesen Antrag auch noch in der Hauptverhandlung nach Aufruf und vor Verhandlung zur Sache über seinen Verteidiger stellen konnte (so Brandenburgisches OLG ZfSch 2004, 235 f.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt ZfSch 2002, 595 f.; siehe hierzu auch BGH VRS 1003, 393 ff; KK-OWiG-Senge, 2. Aufl. 2000, § 73 Rn. 23; a.A. OLG Köln NZV 1999, 436, Göhler, a.a.O., § 73 Rn. 6, 7).
  • OLG Köln, 11.07.2001 - Ss 273/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2005 - 1 Ss 194/04
    Nachdem der Betroffene über seinen Verteidiger aber erklärt hatte, in der Hauptverhandlung nur über seinen Verteidiger eine Erklärung abgeben und weitergehende Fragen des Gerichts nicht beantworten zu wollen, hatte sich die Sach- und Rechtslage geändert, da vom Betroffenen und seiner Anwesenheit in der Hauptverhandlung im konkreten Fall kein weiterer Beitrag zur Sachaufklärung erwartet werden konnte (OLG Köln ZfSch 2002, 254 f.).
  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06

    Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung;

    Der Senat schließt sich in dieser in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage der überwiegenden Auffassung an, die einen solchen Antrag für zulässig hält (offen gelassen von BGH VRS 103, 383; wie hier OLG Brandenburg zfs 2004, 235; OLG Naumburg zfs 2002, 595 (596); Senge in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 73 Rn. 19; Stephan in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 1412 mit weiteren Nachweisen; offen gelassen von OLG Köln NZV 1999, 436; VRS 1997, 187; VRS 1995, 429 und OLG Karlsruhe NZV 2006, 50 = VRR 2005, 392, das allerdings zu der vom Senat vertretenen Ansicht neigt; a.A. Göhler, a.a.O., § 73 Rn. 4 und wohl auch der hiesige 4. Senat für Bußgeldsachen im Beschluss vom 29. April 2004, 4 Ss OWi 195/04).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 2 Ss OWi 289/06

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Zulassungsgrund der Versagung

    Nach dem rechtlichen Ansatz des Amtsgerichts kam es vielmehr auf die zur Entbindung vorgebrachten Gründe nicht mehr an (vgl. auch OLG Karlsruhe VRS 109, 282).

    Der Gegenansicht von Senge (KK-OWiG, 5. Aufl. § 73 Rdn. 18) haben sich in neueren Entscheidungen zwar inzwischen einige Oberlandesgerichte angeschlossen (z.B. OLG Naumburg ZfSch 2002, 595; OLG Brandenburg ZfSch 2004, 235; vgl. auch OLG Karlsruhe VRS 109, 282).

  • OLG Celle, 20.08.2008 - 322 SsBs 187/08

    Pflicht des Gerichts zur Erörterung eines Antrags auf Entbindung von der Pflicht

    Allerdings ist die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs nicht in zulässiger Weise ausgeführt, weil nicht mitgeteilt wird, was der Betroffene und/oder sein Verteidiger im Falle einer Anhörung in der Hauptverhandlung noch vorgebracht hätten (vgl. zu diesem Erfordernis etwa Senatsbeschluss vom 3. Juli 2007, 322 Ss 113/07 - Owi; OLG Hamm VRS 113, 439 ff.; OLG Karlsruhe VRS 109, 282 ff.; KG VRS 104, 139 ff.).
  • OLG Hamm, 13.12.2007 - 2 Ss OWi 799/07

    Verwerfungsurteil; Verfahrensrüge; Begründung; Anforderungen; Entbindungsantrag;

    Darlegt werden muss auch, wie sich der Betroffene bislang zum Tatvorwurf geäußert hat und was er bzw. sein Verteidiger im Falle seiner Anhörung in der Hauptverhandlung zur Sache vorgebracht hätte (OLG Karlsruhe VRR 2005, 392).
  • BayObLG, 29.07.2019 - 201 ObOWi 1366/19

    Anforderungen an Gehörsrüge bei unberechtigte Ablehnung eines Entbindungsantrags

    Der Betroffene muss dazu im Rahmen einer Verfahrensrüge darlegen, was er im Fall seiner Anhörung für sich ins Feld geführt hätte (KK/Hadamitzky OWiG § 80 Rn. 40c; Göhler/Seitz/Bauer OWiG 17. Aufl. § 80 Rn. 16c; BeckOK/Bär OWiG § 80 Rn. 27 jeweils m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.07.2005 - 1 Ss 194/04 bei juris).
  • KG, 26.10.2006 - 3 Ws (B) 501/06

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Antrag auf Entbindung von der

    Entgegen dem Amtsgericht kann der Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach Aufruf der Sache gestellt werden, sofern - wie vorliegend - noch nicht zur Sache verhandelt worden ist (vgl. OLG Naumburg, ZfS 2.002, 595; Brandenburgisches OLG, ZfS 2004, 235; Senge in KK, OWiG 3. Aufl., § 73 Rdn. 18; s. auch OLG Karlsruhe VRS 109, 282; Bohnert, OWiG, § 73 Rdn. 13; Lemke/Mosbacher, OWiG 2. Aufl., § 73 Rdn. 3 a. E.; Ferner, OWiG, § 73 a. E.; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 73 Rdn. 7; Wieser, OWiG, § 73 Rdn. 3.2; a. A. Seitz in Göhler, OWiG 14. Aufl., § 73 Rdn. 2).
  • KG, 26.10.2006 - 3 Ws (B)501/06

    Stellung eines Antrags auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der

    Entgegen dem Amtsgericht kann der Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach Aufruf der Sache gestellt werden, sofern - wie vorliegend - noch nicht zur Sache verhandelt worden ist (vgl. OLG Naumburg, ZfS 2.002, 595; Brandenburgisches OLG, ZfS 2004, 235; Senge in KK, OWiG 3. Aufl., § 73 Rdn. 18; s. auch OLG Karlsruhe VRS 109, 282; Bohnert, OWiG, § 73 Rdn. 13; Lemke/Mosbacher, OWiG 2. Aufl., § 73 Rdn. 3 a. E.; Ferner, OWiG, § 73 a. E.; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 73 Rdn. 7; Wieser, OWiG, § 73 Rdn. 3.2; a. A. Seitz in Göhler, OWiG 14. Aufl., § 73 Rdn. 2).
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