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   LG Bonn, 08.11.2006 - 1 O 195/06   

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https://dejure.org/2006,15812
LG Bonn, 08.11.2006 - 1 O 195/06 (https://dejure.org/2006,15812)
LG Bonn, Entscheidung vom 08.11.2006 - 1 O 195/06 (https://dejure.org/2006,15812)
LG Bonn, Entscheidung vom 08. November 2006 - 1 O 195/06 (https://dejure.org/2006,15812)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 839
    Verkehrssicherungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten; Verkehrssicherer Zustand eines städtischen Parkplatzes; Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mulden auf Parkplatz - keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Schlaglöcher auf öffentlichem Parkplatz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Parkplatz mit Löchern - Gemeinde ist nicht verpflichtet, alle "Unebenheiten aufzufüllen"

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 969
  • NZV 2007, 575
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

    Auszug aus LG Bonn, 08.11.2006 - 1 O 195/06
    Die Verkehrssicherungspflicht umfasst dazu die notwendigen Maßnahmen zur Herbeiführung und zur Erhaltung eines für den berechtigten Benutzer der Verkehrsfläche hinreichend sicheren Zustandes (BGH, VersR 1980, S. 946 ff.; OLG Oldenburg, NJW-RR 1986, S. 903; LG Bonn, Urteil vom 25.09.2006, 1 O 175/06).

    Der Benutzer der Verkehrsfläche muss sein Verhalten deswegen den Verhältnissen anpassen und die Verkehrsfläche so annehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGH, VersR 1979, S. 1055; VersR 1980, S. 946 ff.; OLG Oldenburg, NJW-RR 1986, S. 903).

  • OLG Oldenburg, 20.12.1985 - 6 U 72/85

    Fußgängerzone; Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde; Gefahren aus Bodenbelag;

    Auszug aus LG Bonn, 08.11.2006 - 1 O 195/06
    Die Verkehrssicherungspflicht umfasst dazu die notwendigen Maßnahmen zur Herbeiführung und zur Erhaltung eines für den berechtigten Benutzer der Verkehrsfläche hinreichend sicheren Zustandes (BGH, VersR 1980, S. 946 ff.; OLG Oldenburg, NJW-RR 1986, S. 903; LG Bonn, Urteil vom 25.09.2006, 1 O 175/06).

    Der Benutzer der Verkehrsfläche muss sein Verhalten deswegen den Verhältnissen anpassen und die Verkehrsfläche so annehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGH, VersR 1979, S. 1055; VersR 1980, S. 946 ff.; OLG Oldenburg, NJW-RR 1986, S. 903).

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus LG Bonn, 08.11.2006 - 1 O 195/06
    Der Benutzer der Verkehrsfläche muss sein Verhalten deswegen den Verhältnissen anpassen und die Verkehrsfläche so annehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGH, VersR 1979, S. 1055; VersR 1980, S. 946 ff.; OLG Oldenburg, NJW-RR 1986, S. 903).
  • LG Bonn, 25.09.2006 - 1 O 175/06

    Verkehrssicherungspflicht, 5 cm tiefes Loch in Asphaltdecke

    Auszug aus LG Bonn, 08.11.2006 - 1 O 195/06
    Die Verkehrssicherungspflicht umfasst dazu die notwendigen Maßnahmen zur Herbeiführung und zur Erhaltung eines für den berechtigten Benutzer der Verkehrsfläche hinreichend sicheren Zustandes (BGH, VersR 1980, S. 946 ff.; OLG Oldenburg, NJW-RR 1986, S. 903; LG Bonn, Urteil vom 25.09.2006, 1 O 175/06).
  • OLG Celle, 29.10.2012 - 8 U 247/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung - muldenartige Vertiefung auf einem Radweg

    Vielmehr kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an, sodass wegen der erkennbaren Besonderheiten der örtlichen Verhältnisse auch eine größere Höhendifferenz noch hinnehmbar sein kann (vgl. OLGR Celle, 1999, 337: querverlaufender, ohne weiteres wahrnehmbarer scharfkantiger Niveauunterschied von mehr als 3 cm; VersR 1987, 315; 8 U 226/11, Hinweisbeschluss vom 20. Dezember 2011: Bodenwellen durch Wurzelaufbrüche auf einem Radweg; OLG Jena, NZV 2008, 525: große, muldenartige Vertiefung inmitten des Gehweges mit deutlich erkennbar gezackten Rändern; OLG Koblenz, OLGR 1999, 199: Unebenheit von 3 cm am Rand des Gehweges in einer ruhigen Wohnstraße; MDR 1999, 39: 5 cm hoher Frostaufbruch am Bürgersteigrand; OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 85: 4,5 cm herausragender Kanaldeckel neben Regenrinne; LG Bonn, NJW-RR 2007, 969: bis zu 8 cm tiefe Mulden auf einem öffentlichen Parkplatz; OLG Koblenz, MDR 2011, 1473: 40 cm lange muldenförmige und bis zu 8 cm tiefe Absackung in der Asphaltdecke am äußersten Rand eines Uferweges).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.10.2006 - 9 U 71/06   

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https://dejure.org/2006,13707
OLG Hamm, 27.10.2006 - 9 U 71/06 (https://dejure.org/2006,13707)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2006 - 9 U 71/06 (https://dejure.org/2006,13707)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2006 - 9 U 71/06 (https://dejure.org/2006,13707)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 823; ; ZPO § 531

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 823
    Kein Schadensersatz wegen Verletzung durch Benutzung eines Trampolins ohne Nachweis der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 575
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