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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.01.2006 - 9 U 102/05   

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https://dejure.org/2006,3386
OLG Hamm, 17.01.2006 - 9 U 102/05 (https://dejure.org/2006,3386)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.2006 - 9 U 102/05 (https://dejure.org/2006,3386)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 9 U 102/05 (https://dejure.org/2006,3386)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht, Pflanzkübel, Hindernis, Straßenbeleuchtung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG, §§ 9, 9a StrWG NW
    Verkehrssicherungspflicht, Pflanzkübel, Hindernis, Straßenbeleuchtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde bei zeitweiliger Abschaltung der Straßenbeleuchtung aus Gründen der Ersparnis; Annahme eines Mitverschuldens des geschädigten Fußgängers; Pflicht zur Warnung vor einer Gefahrenquelle

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 1; ; GG Art. 34; ; StrWG NW § 9; ; StrWG NW § 9a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, Straßen und Wege, Mangelhafte Beleuchtung) heraus entstandenen Unfall bei einer Mithaftung der Geschädigten von 66,6 %

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 576
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2006 - 9 U 102/05
    Bei der Beurteilung des Sachverhalts ist auf den auch vom BGH anerkannten Grundsatz abzustellen, dass der Verkehrssicherungspflichtige solche Gefahrenquellen zu beseitigen bzw. vor ihnen zu warnen hat, die für die Verkehrsteilnehmer trotz Anwendung der von ihnen zu erwartenden Eigensorgfalt nicht rechtzeitig erkennbar sind oder auf die sie sich nicht rechtzeitig einzustellen vermögen (BGH VersR 1979, 1055).
  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Errichtung von Pfosten auf einem

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2006 - 9 U 102/05
    Weil jedes auf dem Weg befindliche Hindernis eine Gefahrenquelle darstellen kann, sind Wege von Hindernissen möglichst freizuhalten (Urt. das Senats vom 9.11.2001 - 9 U 252/98, MDR 2002, 643 für den Fall des Aufstellens eines Sperrpfostens auf einem Fuß- und Radweg neben der Fahrbahn).
  • OLG Hamm, 19.07.1996 - 9 U 108/96
    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2006 - 9 U 102/05
    Ist eine Gefahrenquelle vom Verkehrssicherungspflichtigen selbst geschaffen worden, so ist an die Sicherungspflicht ein besonders strenger Maßstab anzulegen (Urt. des Senats vom 19.7.1996 - 9 U 108/96, NJW 1997, 749 = MDR 1996, 1131 = ZfS 1996, 442).
  • OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 192/08

    Verkehrssicherungspflicht, Reisemangel, Vertragshotel, Stufe, Zimmerflur,

    Für die Einordnung als abhilfebedürftige Gefahrenstelle kommt es nämlich auf die denkbar ungünstigsten Wahrnehmungsbedingungen an (Senat, NZV 2007, 576).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 2 U 23/22

    Schadensersatz wegen vermeintlicher Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Im Übrigen aber bedarf es in Ermangelung einer anderen Kennzeichnung der Beleuchtung dann, wenn anderenfalls eine besondere Gefahrenquelle wie eine nicht nur unerhebliche Unebenheit oder sonst ein unvermutetes Hindernis auf einem Fußweg nur schwer zu erkennen wäre (Senat, Urteil vom 15. Januar 2008 - 2 U 1/07 -, Rdnr. 19 und 21 bei juris; OLG Hamm, Urteil vom 22. März 2004 - 13 U 198/03 -, NZV 2004, 648 = VersR 2004, 1617, Rdnr. 6 bei juris; Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 U 102/05 -, OLGR Hamm 2006, 467 = NZV 2007, 576).
  • OLG Köln, 24.03.2010 - 17 U 60/09

    Internationale Zuständigkeit bei unerlaubter Handlung

    Wird ein in der Schweiz ansässiger Beklagter wegen Beihilfe zum Betrug auf Schadensersatz in Anspruch genommenen, so genügt für die Begründung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 LugÜ unter dem Gesichtspunkt des Handlungsorts eine in der Schweiz begangene Beihilfehandlung, wenn die der Vermögensverfügung zugrunde liegende Täuschung des Geschädigten durch den Haupttäter im Inland erfolgt ist (Anschluss an BGH NJW-RR 2008, 516; entgegen OLG Nürnberg OLGR 2006, 467).
  • OLG Hamm, 11.06.2021 - 11 U 46/20

    Verkehrssicherungspflicht; Gehweg; Hindernis; Findling; Beleuchtung

    Da eine derartige potenzielle Gefahrenquelle vom Verkehrssicherungspflichtigen jedoch selbst geschaffen worden ist, ist andererseits an die Sicherungspflicht ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. OLG Hamm, 9. Zivilsenat, Urteil vom 19.07.1996 zu 9 U 108/96, MDR 1996, S. 1131; Urteil vom 17.06.2006 zu 9 U 102/05, OLGR Hamm 2006, S. 467).
  • OLG München, 29.07.2010 - 1 U 1878/10

    Kommunale Verkehrssicherungspflicht: Beleuchtungspflicht für innerörtliche

    Eine Beleuchtungspflicht ist insbesondere dann zu bejahen, wenn der betreffende Gehweg wegen der örtlichen Besonderheiten bei Dunkelheit als gefährlich gelten muss (OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2006, 9 U 102/05).
  • AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 31/10

    Verwantwortlichkeit eines Werkunternehmers für entstandene Sachschäden an einem

    Der Dritte muss nur vor denjenigen Gefahren geschützt werden, die er selbst bei Anwendung der von ihm in der konkreten Situation zu erwartenden Sorgfalt nicht, oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (OLG Hamm NZV 2007, 576).
  • LG Karlsruhe, 29.03.2023 - 6 O 210/21

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bei einer einzelnen Stufe im Gästeflur

    Dabei ist ein generell-abstrakter Maßstab, d. h. unter Einbeziehung der denkbar ungünstigsten Wahrnehmungsbedingungen anzulegen, da der Verkehrssicherungspflichtige auch für diese möglichen Situationen Vorsorge treffen muss (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2006 - 9 U 102/05, Rn. 8, juris).
  • AG Gummersbach, 10.08.2009 - 10 C 4/09

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch unzureichende Beleuchtung einer

    Der Dritte muss nur vor denjenigen Gefahren geschützt werden, die er selbst bei Anwendung der von ihm in der konkreten Situation zu erwartenden Sorgfalt nicht, oder nicht rechtzeitig, erkennen und vermeiden kann (OLG Hamm, 17.01.2006 - 9 U 102/05 - BeckRS 2006 05521 m. w. N.; Palandt-Sprau, 65. Auflage 2006, § 823, Rn 51 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7468
OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06 (https://dejure.org/2006,7468)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.07.2006 - 3 U 65/06 (https://dejure.org/2006,7468)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 3 U 65/06 (https://dejure.org/2006,7468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung einer an einem Berg abstürzenden Person, die im Sturz eine andere Person in den Tod reißt; Schmerzensgeld bei tödlichen Verletzungen

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Haftung einer an einem Berg abstürzenden Person; Allgemeine Verhaltensregeln für Bergsteiger; Unterlassen des Ergreifens der Sicherungskette beim Bergsteigen als Sorgfaltspflichtverletzung

  • unalex.eu

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tödlicher Sturz in den Bergen - Wandrerin hielt sich nicht am Sicherungsseil fest

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1367
  • NJW 2007, 1368
  • NZV 2007, 576 (Ls.)
  • SpuRt 2007, 166
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
    Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schaden zu bewahren (BGH, NJW 2004, 1449 ff).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
    Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, verpflichtet ist, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH, NJW-RR 2003, 1459).
  • OLG Karlsruhe, 01.12.1977 - 4 U 146/76

    Haftungsausschluß; Hochgebirgstour; Schadensersatz; Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
    Zutreffend ging das Landgericht beim Fehlen besonderer Regeln davon aus, dass auch in den Bergen die allgemeine Verhaltensregel gilt, dass man sich grundsätzlich so zu verhalten hat, dass man keinen anderen mehr als nach dem Umständen unvermeidbar gefährdet oder schädigt (OLG Karlsruhe, NJW 1978, 705 f.).
  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 123/62

    Haftungsbeschränkungen unter Teilnehmern an einer Zuverlässigkeitsprüfung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
    Bei der Sportausübung wird dies bejaht bei besonders gefährlichen Sportveranstaltungen bzw. -ausübungen (BGHZ 39, 156 ff), wie z.B. schweren Bergtouren.
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
    Die Leidenszeit ist einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen (BGH, NZV 1998, 370 ff.).
  • OLG Stuttgart, 16.03.1993 - 10 U 77/91

    Erforderliche Sorgfalt der Mitglieder einer Seilschaft im Hochgebirge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
    So hat das OLG Stuttgart (VersR 1995, 671 f. - Nichtannahme der Revision durch den BGH) für Bergsteiger entschieden, dass diese sowohl zu ihrer eigenen Sicherheit als auch zur Vermeidung von ihnen ausgehender Gefahren für andere den im jeweiligen Einzelfall sich ergebenden Risiken mit den erfahrungsgemäß gebotenen Mitteln in angemessener Weise begegnen müssen.
  • OLG München, 16.10.1995 - 26 U 3360/95

    Haftung von Teilnehmern an einer Tagesklettertour

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
    Auch der getötete Herr war den Weg schon mehrfach gegangen, er wollte eine Freizeitwanderung durchführen, es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass er dabei besondere Risiken, die nicht durch Sicherungsmittel sicher beherrscht sind, auf sich nehmen wollte (dazu auch OLG München, NJWE-VHR 1996, 114 ff - allerdings für das Verhältnis zwischen Mitgliedern einer Bergsteigergruppe).
  • BGH, 06.12.1994 - VI ZR 80/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.07.2006 - 3 U 65/06
    In einem anderen Fall hielt der BGH beim Tod 51 Tage nach dem Verkehrsunfall, wobei die weitaus größte Zeit zwischen Unfall und Tod das Bewusstsein gefehlt habe, im Jahre 1994 8.000 DM, somit knapp über 4.000 EUR für rechtsfehlerfrei festgesetzt (MDR 1995, 265).
  • OLG Hamm, 31.01.2012 - 9 U 143/11

    Die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht erfordert die Kenntlichmachung von

    Die Frage der Sicherungspflichtigkeit einer Verkehrsfläche ist nach der Rechtsprechung des Senats nämlich unter Zugrundelegung eines generell-abstrakten Maßstabs zu beurteilen, so dass auch ungünstigste Wahrnehmungsbedingungen einzukalkulieren sind; auch für solche Situationen ist Vorsorge zu treffen (Senat, NZV 2007, 576; NZV 2008, 405).
  • OLG München, 06.12.2019 - 10 U 2848/19

    Schmerzensgeldhöhe bei Koma vor Todeseintritt

    Es wirkt schmerzensgeldmindernd, wenn sich der Verletzte bis zu seinem Tod durchgehend oder überwiegend in einem Zustand der Empfindungsunfähigkeit oder Bewusstlosigkeit befunden hat (OLG Stuttgart NJW 2007, 1367; Senat, Beschluss v. 20.09.2011, Az. 10 U 2492/11).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 224/17

    Schmerzensgeldanspruch bei Gewalttat und Versterben

    Der Richter muss - wie auch in sonstigen Fällen - diejenigen Umstände, die dem (immateriellen) Schaden im Einzelfall sein Gepräge geben, eigenständig bewerten und aus einer Gesamtschau die angemessene Entschädigung für das sich ihm darbietende (immaterielle) Schadensbild gewinnen (vgl. BGH, Urteil vom 13.10.1992, a.a.O., dort Rn 31; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 253, Rn 19 a.E.; OLG Bremen, Urteil vom 16.03.2012, 3 U 6/12, juris, dort Rn 23/27: vorsätzliche gefährliche Körperverletzung, die nach ca. 30 Minuten zum Tode geführt hat; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2006, 3 U 65/06, juris, dort Rn 59: Tod nach Bergsturz).
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