Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 28.09.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4344
OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05 (https://dejure.org/2006,4344)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.02.2006 - 6 U 126/05 (https://dejure.org/2006,4344)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05 (https://dejure.org/2006,4344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs bei der Abwägung der haftungsbestimmenden Verursachungsanteile; Feststellen einer Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbieger aufgrund des Beweises des ersten Anscheins; Ersatz des exakten Nachweises des Unfallhergangs ...

  • Judicialis

    ZPO § 141; ; StVG § 17; ; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; ; StVO § 9 Abs. 1 S. 4; ; StVO § 9 Abs. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Grundsatz, dass gegen den Linksabbieger der Anscheinsbeweis spricht, kann jedenfalls dann nicht in dieser Allgemeinheit gelten, wenn zuvor der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt war, sondern eine kleine Kolonne überholt und dann mit dem abbiegenden ...

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Linksabbieger sollte man nicht übersehen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05
    Die erforderliche Gesamtschau des Geschehensablaufs (vgl. BGH VersR 86, 344; NZV 96, 277) legt hier vielmehr gerade keine Typizität nahe, die für einen Sorgfaltsverstoß des Linksabbiegers spricht.
  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05
    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise angenommen, dass der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers spricht, wenn er im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen mit einem links überholenden Fahrzeug kollidiert (vgl. KG NZV 03, 89 = MDR 03, 507).
  • OLG Celle, 08.06.2022 - 14 U 118/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Überholen einer Kolonne; Kollision mit

    Die entsprechende Sorgfaltspflichtverletzung ist durch das Sachverständigengutachten bewiesen worden, sodass es nicht darauf ankommt, ob ein Anscheinsbeweis zulasten des Linksabbiegers regelmäßig ausscheiden muss, wenn der Überholende diesem nicht unmittelbar nachfolgt, sondern eine Kolonne überholt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 4 U 145/13, NJW-RR 2015, 279 Rn. 57 f. mwN, beck-online; jedenfalls bei kleiner Kolonne: OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. September 2018 - 1 U 155/17 -, Rn. 42, juris; jedenfalls bei abbiegendem Spitzenfahrzeug: OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05, Rn. 13, juris).

    Dies mag ggf. anders beurteilt werden können, wenn unmittelbar zu Beginn des Überholvorgangs, d. h. beim Ausscheren (bisher durch andere Fahrzeuge verdeckte) Blinkzeichen sichtbar werden (OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05, Rn. 18, juris - wo allerdings schon zuvor eine unklare Verkehrslage bestand).

    Auch eine leichte Vermeidbarkeit des Unfalls kann berücksichtigt werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 03. September 2001, 1 U 73/00, Rn. 3; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05, Rn. 18, juris), entsprechend auch gefahrerhöhendes Verhalten während des Überholvorgangs (OLG München, Urteil vom 09. April 2010 - 10 U 4406/09, Rn. 8, juris).

  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 9 U 191/12

    Gefährliche Eile - Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle

    Er kann in dieser Allgemeinheit dann nicht gelten, wenn - wie hier - der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt war, sondern zuvor eine kleine Kolonne überholt und dann mit dem abbiegenden Spitzenfahrzeug zusammenstößt (vgl. OLG Hamm NZV 2007, 77, zustimmend OLG Stuttgart, B. v. 08.04.2011 - 13 U 2/11 -, juris).

    Erst wenn die konkrete Typizität feststeht, kann der exakte Nachweis des Unfallhergangs durch die Anwendung der Anscheinsbeweisgrund-sätze ersetzt werden (OLG Hamm NZV 2007, 77).

    Die plausiblen und überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Dr. C4 stimmen inhaltlich mit den technischen Ausführungen des in dem Verfahren OLG Hamm NZV 2007, 77 beauftragten Sachverständigen Prof. T überein.

  • OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Unabhängig davon, ob und ggf. unter welchen näheren, gerade im Streitfall u. U. nicht erfüllten Voraussetzungen dieser Auffassung beizupflichten ist (s. zu Einschränkungen etwa OLG Celle, Urteil vom 19.12.2007 - 14 U 97/07 - Tz. 45), greift ein solcher Anscheinsbeweis jedenfalls nicht ein, werden, wie im Streitfall, mehrere Fahrzeuge in einem Zug überholt (vgl. OLG Hamm, NZV 2007, 77, 78).

    So wenig das Landgericht ein mitwirkendes Verschulden des Beklagten Ziff. 1 bei seiner Abwägung zu berücksichtigen hatte, so wenig hatte es die mögliche, doch eben nicht feststehende Ursächlichkeit einer etwaigen Verletzung der Rückschaupflicht als einen die Betriebsgefahr des von dem Beklagten Ziff. 1 gelenkten Fahrzeugs erhöhenden Umstand in diese Abwägung einzubeziehen (vgl. auch OLG Hamm, NZV 2007, 77, 78 f.).

  • KG, 20.12.2010 - 12 U 70/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen zwei nacheinander fahrenden

    Denn es kann insoweit nicht von einem Anscheinsbeweis gegen den nach links abbiegenden Erstbeklagten ausgegangen werden, weil im Streitfall der Kläger ebenfalls nach links hat abbiegen wollen, der Geschehensablauf in seiner Gesamtschau eher atypisch erscheint (vgl. dazu auch OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05 - NZV 2007, 77 = zfs 2006, 561).
  • LG Detmold, 27.07.2018 - 4 O 35/18

    Anscheinsbeweis, Linksabbieger, Grundstücksabbieger, Überholen bei durchgezogener

    Zwar wird ein solcher Anscheinsbeweis zulasten des Linksabbiegers in der Rechtsprechung teilweise angenommen, wenn er in unmittelbarem Zusammenhang des Linksabbiegens mit einem links überholenden Fahrzeug kollidiert (vgl. [kritisch] OLG Hamm, Urt. v. 23.02.2006, Az. 6 U 126/06, juris Rn. 13f. m.w.N. = NZV 2007, 77; KG Berlin, Urt. v. 06.12.2005, Az. 12 U 21/04, juris Rn. 4 m.w.N. = NZV 2005, 413) .

    Allerdings kann dies nur in solchen Situationen gelten, bei denen die hierfür erforderliche Typizität des Vorgangs des Linksabbiegens bzw. des Abbiegens in ein Grundstück eine solche Annahme gerade rechtfertigt ( vgl. OLG Hamm, Urt. v. 23.02.2006, Az. 6 U 126/06, juris Rn. 13f. m.w.N. = NZV 2007, 77; Zöller/Greger, ZPO, Vorb zu § 284 Rn. 29 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 7 U 66/20

    Ununterbrochene Mittellinie; faktisches Überholverbot; Überholen in der Kolonne

    Er kann in dieser Allgemeinheit dann nicht gelten, wenn der Überholer dem Linksabbieger bzw. selbst Überholenden nicht unmittelbar gefolgt war, sondern zuvor eine kleine Kolonne überholt und dann mit dem abbiegenden Spitzenfahrzeug zusammenstößt (vgl. OLG Hamm, Urteile vom 23.02.2006 - 6 U 126/05, juris Rn. 12, 13 und vom 09.07.2013 - 9 U 191/12, juris Rn. 27, zustimmend OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 - 13 U 2/11, juris Rn. 9).
  • KG, 10.09.2009 - 12 U 216/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines verbotenerweise links abbiegenden

    Nichts anderes folgt auch aus der vom Kläger auf S. 5 der Berufungsbegründung zitierten Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05 - NZV 2007, 77 = OLGR Hamm 2006, 497).
  • AG Krefeld, 28.01.2010 - 3 C 490/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem Hindernis links ausscherenden

    Sobald bei einem vorausfahrenden bzw. haltenden Fahrzeug aber rechtzeitig der Blinker zum Abbiegen oder Ausscheren gesetzt worden ist, wird in der Regel eine Verkehrslage gegeben sein, die ein ungefährdetes Überholen nicht mehr zulässt (KG, NZV 2006, 309; OLG I, NZV 2007, 77).
  • OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem

    Gleichermaßen greift der Anscheinsbeweis auch dann nicht, wenn es erst nach einem Überholen weiterer Fahrzeuge zu einer Kollision mit dem Abbiegerfahrzeug kommt, weil der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt ist (OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - NZV 2007, 77).
  • LG Essen, 01.07.2020 - 11 O 22/18

    Überholen

    Er kann in dieser Allgemeinheit dann nicht gelten, wenn - wie hier - der hintere Überholer dem vorderen Überholer nicht unmittelbar gefolgt ist, sondern zuvor eine kleine Kolonne überholt hat und dann mit dem abbiegenden Spitzenfahrzeug zusammenstößt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05 -, juris, OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. April 2011 - 13 U 2/11 -, juris).

    Erst wenn die konkrete Typizität feststeht, kann der exakte Nachweis des Unfallhergangs durch die Anwendung der Anscheinsbeweisgrundsätze ersetzt werden (OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 126/05-, juris).

  • LG Berlin, 28.06.2023 - 46 O 155/22
  • OLG München, 09.04.2010 - 10 U 4406/09

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Überholers mit einem in einen

  • LG Wuppertal, 21.01.2024 - 14 O 4/24

    Kolonne Stau Fahrzeugkolonne Überholen Vorbeifahren "Überholen bei unklarer

  • OLG Brandenburg, 20.01.2022 - 12 U 61/21

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Begriff der Unabwendbarkeit

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 138/06

    Abbiegen - Rückschaupflicht - Verkehrsunfall

  • LG Berlin, 11.10.2023 - 46 O 442/21
  • LG Stade, 02.06.2008 - 1 S 25/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden, mit

  • LG Bielefeld, 14.09.2007 - 8 O 96/07
  • LG Halle, 03.04.2007 - 2 S 315/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.09.2006 - 14 U 80/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4127
OLG Celle, 28.09.2006 - 14 U 80/06 (https://dejure.org/2006,4127)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.09.2006 - 14 U 80/06 (https://dejure.org/2006,4127)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. September 2006 - 14 U 80/06 (https://dejure.org/2006,4127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Bedeutung des Überfahrens einer unterbrochenen Wartelinie

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 Abs. 6 Nr. 2 Zeichen 341 StVO; § 17 StVG
    Überfahren einer unterbrochenen Wartelinie; Bestehen einer Wartepflicht an einer Wartelinie; Empfehlung zum Anhalten; Verbindlichkeit des Gebots im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • Wolters Kluwer

    Überfahren einer unterbrochenen Wartelinie; Bestehen einer Wartepflicht an einer Wartelinie; Empfehlung zum Anhalten; Verbindlichkeit des Gebots im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • Judicialis

    StVO § 42 Abs. 6 Nr. 2 Zeichen 341

  • rechtsportal.de

    StVO § 42 Abs. 6 Nr. 2 (Zeichen 341); StVG § 17
    Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge an Verkehrsunfall wegen Vorfahrtsverletzung - Überfahren einer unterbrochenen Wartelinie (Zeichen 341 zu § 42 Abs. 6 Nr. 2 StVO ) haftungsverschärfend?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das Überfahren einer unterbrochenen Wartelinie (Zeichen 341 zu § 42 Abs. 6 Nr. 2 StVO) ist an sich noch nicht verkehrswidrig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kollision beim Abbiegen - Unterbrochene Wartelinie ist nur eine Empfehlung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Haftung beim Überfahren einer unterbrochenen Wartelinie - Unterbrochene Wartelinie ist kein verbindliches Gebot im Sinne der Straßenverkehrsordnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 524 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 22
  • NZV 2007, 77
  • NZV 2007, 77 (Volltext mit amtl. LS)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VG München, 21.01.2009 - M 22 S 08.5826

    Wiedereinweisung geräumter Mieter zulässsig?

    Das Vollstreckungsgericht hat nämlich den Interessenkonflikt zwischen den Rechtspositionen der Vermieterin einerseits und den Rechtspositionen der Mieter andererseits nicht nur allein anhand mietrechtlicher Regelungen bewertet, sondern hat entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zum Prüfungsumfang beim Vollstreckungsschutz nach § 765 a ZPO (siehe dazu BVerfG NJW 2004, 49; NZM 2005, 657; NJW-RR 2007, 22; BGH NJW 2008, 1000; NJW 2008, 1742) in seine Abwägung zu Gunsten der Beigeladenen zu 1) auch ausdrücklich deren Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG auf Leben und Gesundheit einbezogen; dem Vollstreckungsgericht lag das dem Verwaltungsgericht vorgelegte Attest vom 15. Oktober 2008 vor.
  • VG München, 01.09.2008 - M 22 E 08.4274

    Obdachlosenrecht; Zwangsräumung; Wiedereinweisung in die bisherige Unterkunft;

    Das Vollstreckungsgericht hat den Interessenkonflikt zwischen den Rechtspositionen der Vermieter einerseits und den Rechtspositionen der Mieter andererseits nicht nur allein anhand mietrechtlicher Regelungen bewertet, sondern hat entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zum Prüfungsumfang beim Vollstreckungsschutz nach § 765 a ZPO (siehe dazu BVerfG NJW 2004, 49; NZM 2005, 657; NJW-RR 2007, 22; BGH NJW 2008, 1000; NJW 2008, 1742) in seine Abwägung zu Gunsten der Antragsteller auch ausdrücklich deren Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG auf Leben und Gesundheit einbezogen; dem Vollstreckungsgericht lagen die dem Verwaltungsgericht vorgelegten gesundheitlichen Einwendungen bereits vor (das Attest vom 1.9.2008 bringt in der Sache nichts Neues).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht