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   OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05   

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https://dejure.org/2006,5667
OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05 (https://dejure.org/2006,5667)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.04.2006 - 9 U 7/05 (https://dejure.org/2006,5667)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. April 2006 - 9 U 7/05 (https://dejure.org/2006,5667)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Tieraufsehers; Anforderungen an den Entlastungsbeweis zugunsten des Tierhüters; Tierhaltereigenschaft trotz der Übertragung der Aufsicht über das Tier; Haftung für die Tiergefahr eines Nutztiers; Beweis des ersten Anscheins bezüglich der Annahme einer ...

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 823; ; BGB § 833; ; BGB § 833 S. 2; ; BGB § 834; ; BGB § 834 S. 1; ; BGB § 834 S. 2; ; BGB § 840 Abs. 1; ; BGB § 840 Abs. 3; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 7; ; StVG § 7; ; StVG § 17

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall mit einem frei laufenden Pferd

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Pferde - Pferde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftung des Tierhalters und -hüters bei nächtlichem Verkehrsunfall mit einem freilaufenden Pferd

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 143
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 05.02.2004 - 27 U 153/02
    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vortrags der Parteien sowie der vom Landgericht getroffenen Feststellungen, bei denen es mit Zustimmung der Parteien die in dem Verfahren 15 O 580/01 LG Münster / 27 U 153/02 OLG Hamm (Schadensersatzansprüche der Erstbeklagten gegen die Drittbeklagte) erfolgte Beweisaufnahme verwertet hat, Bezug genommen.

    Die Akten 34 Js 2061 StA Münster und 15 O 580/01 LG Münster = 27 U 153/02 OLG Hamm = IV ZR 85/05 BGH waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05
    Sind mehrere nebeneinander, d.h. nicht aufgrund eines bewussten und gewollten Zusammenwirkens, für einen Schaden verantwortlich, besteht trotz der gegebenenfalls der Höhe nach unterschiedlichen Haftungsverpflichtungen zwischen einzelnen Schädigern eine Gesamtschuld gegenüber dem Geschädigten nach § 840 Abs. 1 BGB (BGH VersR 2006, 369; BGHZ 17, 214).

    Dies gilt auch, wenn sich die Haftung einzelner Schädiger nur aus Gefährdungshaftung ergibt (BGH VersR 2006, 369).

  • BGH, 13.05.1955 - I ZR 137/53

    Eisenbahnhaftung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05
    Sind mehrere nebeneinander, d.h. nicht aufgrund eines bewussten und gewollten Zusammenwirkens, für einen Schaden verantwortlich, besteht trotz der gegebenenfalls der Höhe nach unterschiedlichen Haftungsverpflichtungen zwischen einzelnen Schädigern eine Gesamtschuld gegenüber dem Geschädigten nach § 840 Abs. 1 BGB (BGH VersR 2006, 369; BGHZ 17, 214).
  • BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87

    Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05
    Selbst die dauerhafte Unterbringung der Pferde der Erstbeklagten bei dem Zweitbeklagten lässt die Haftung der Erstbeklagten für die Tiergefahr unberührt, da sie mit der Unterbringung bei dem Zweitbeklagten sich nicht auch der Verantwortung für die Tiere begeben hatte, sondern weiterhin für die Kosten der Tierhaltung aufkam, den allgemeinen Wert und Nutzen der Tiere für sich in Anspruch nahm und das Risiko des Verlustes trug (BGH NJW-RR 1988, 655).
  • BGH, 06.10.1970 - VI ZR 56/69

    Haftung - Geschäftsherr - Anhänger

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05
    Während bei einer Haftungseinheit ein einziger Verursachungsbeitrag vorliegt, für den mehrere Personen haften, werden bei der Rechtsfigur der Zurechnungseinheit unterschiedliche selbständige Verursachungsbeiträge mehrerer Personen wie eine einheitliche Verursachung behandelt, wenn durch die verschiedenen Beiträge eine Gefahrenlage geschaffen worden ist, die durch das durch das Hinzutreten des Schadensbeitrages eines weiteren Beteiligten zum Schaden geführt hat (BGH a.a.O.; BGH NJW 1971, 31).
  • BGH, 03.05.2005 - VI ZR 238/04

    Nutztiereigenschaft von Hunden auf einem Reiterhof

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05
    Von einer Nutztiereigenschaft kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Gewinnerzielung im Vordergrund gestanden hat, das heißt die Einkünfte nicht nur gelegentlich bzw. nebenbei erzielt worden sind, sondern der Hauptzweck der Tierhaltung war (BGH NJW-RR 2005, 1183).
  • OLG Koblenz, 13.03.1997 - 5 U 655/96

    Nachbesserungsbefugnis nach Titulierung eines Kostenvorschusses nach § 633 III

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05
    Damit erweist es sich wegen der Gefahr divergierender Entscheidungen als unzulässiges Teilurteil (vgl. OLG Hamm OLGR 1997, 212).
  • BGH, 25.04.2007 - IV ZR 85/05

    Umfang des Ausschlusses der Haftpflicht für Tierhalter in der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2006 - 9 U 7/05
    Die Akten 34 Js 2061 StA Münster und 15 O 580/01 LG Münster = 27 U 153/02 OLG Hamm = IV ZR 85/05 BGH waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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