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   KG, 04.09.2006 - 12 U 204/04   

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https://dejure.org/2006,7104
KG, 04.09.2006 - 12 U 204/04 (https://dejure.org/2006,7104)
KG, Entscheidung vom 04.09.2006 - 12 U 204/04 (https://dejure.org/2006,7104)
KG, Entscheidung vom 04. September 2006 - 12 U 204/04 (https://dejure.org/2006,7104)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steilstellung der Halswirbelsäule als objektiver Hinweis auf eine unfallbedingte HWS-Verletzung; Steilstellung der Halswirbelsäule bei ca. 42% der Normalbevölkerung; Halswirbelsäulendistorsion bei Kollisionsdifferenzgeschwindigkeit von 3 bis maximal 4,5 km/h

  • Judicialis

    ZPO § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Beweis der Kausalität einer HWS-Verletzung durch einen unfallbedingten Aufprall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 146
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 28.08.2003 - 12 U 88/02

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Beweisfälligkeit für eine unfallbedingte

    Auszug aus KG, 04.09.2006 - 12 U 204/04
    Weisen Röntgenaufnahmen nach dem Unfall eine Steilstellung der Halswirbelsäule auf, die auch etwa 2 1/2 Jahre nach dem Unfall unverändert vorhanden ist, was - nach dem Gutachten des medizinischen Sachverständigen - nicht durch den streitgegenständlichen Unfall erklärt werden kann, erhärtet dies die Einschätzung, dass eine unfallbedingte Verletzung nicht bewiesen ist, zumal eine Steilstellung der HWS nach dem Stand der Wissenschaft bei 42 % der Normalbevölkerung festzustellen ist (vgl. Senat, Urteil vom 28. August 2003 - 12 U 88/02 -).

    Dabei hat das Landgericht zunächst auch zutreffend darauf hingewiesen, dass die in dem erstinstanzlichen Gutachten angeführte Steilstellung der Halswirbelsäule keinen objektiven Hinweis auf eine unfallbedingte HWS-Verletzung darstellt, da eine solche nach dem heutigen Stand der Wissenschaft bei ca. 42 % der Normalbevölkerung festzustellen ist (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 28.8.2003 - 12 U 88/02 - NZV 2004, 252).

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