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   LG Bonn, 13.02.2007 - 8 S 187/06   

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https://dejure.org/2007,18446
LG Bonn, 13.02.2007 - 8 S 187/06 (https://dejure.org/2007,18446)
LG Bonn, Entscheidung vom 13.02.2007 - 8 S 187/06 (https://dejure.org/2007,18446)
LG Bonn, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 8 S 187/06 (https://dejure.org/2007,18446)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 407
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Siegburg, 25.10.2006 - 115 C 200/06
    Auszug aus LG Bonn, 13.02.2007 - 8 S 187/06
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 25.10.2006 - 115 C 200/06 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Amtsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 25.10.03.2006 - 115 C 200/06 - der auf Zahlung von 2.275,26 Euro gerichteten Klage nur teilweise stattgegeben und den Beklagten zu 1) zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.325,13 Euro an die Klägerin verurteilt.

    Die Klägerin beantragt, in Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Siegburg vom 25.10.2006 - 115 C 200/06 - nach ihrem erstinstanzlichen Schlussantrag zu erkennen.

  • BGH, 20.02.1990 - VI ZR 124/89

    Verletzung des Rechtsfahrgebots durch einen Motorradfahrer, der sich der

    Auszug aus LG Bonn, 13.02.2007 - 8 S 187/06
    Es kann anerkanntermaßen auch der Billigkeit entsprechen, eine nicht erheblich ins Gewicht fallende mitursächliche Betriebsgefahr bei der Abwägung außer Betracht zu lassen; dies namentlich dann, wenn die einfache Betriebsgefahr durch eine - etwa aufgrund eines grob leichtfertigen Handelns des Schädigers - in besonderem Maße erhöhte Betriebsgefahr völlig in den Hintergrund gedrängt wird (vgl. BGH, Urt. v. 20.02.1990 - VI ZR 124/89 -, NJW 1990, 1850, 1851; Palandt- Heinrichs , aaO., § 254 Rz. 66, 69).
  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 156/96

    Anforderungen an die Beschaffenheit eines Fahrzeugs zur Anwendung der

    Auszug aus LG Bonn, 13.02.2007 - 8 S 187/06
    Dies liefe der in § 8 Nr. 1 StVG dokumentierten Intention des Gesetzgebers zuwider, wonach einem Fahrzeug, das nicht schneller als 20 km/h fahren kann, nicht die typischen Risiken anhaften, die sonst das Eingreifen der Gefährdungshaftung gebieten (vgl. auch BGH, Urt. v. 17.06.1997 - VI ZR 156/96 -, NJW 1997, 2517, 2518).
  • AG Brandenburg, 18.07.2014 - 31 C 147/12

    Beweislast bei einem Steinschlag

    Einen Ausschluss einer Mithaftung nach § 7 Abs. 2 StVG wegen höherer Gewalt ist für den Kfz-Betrieb somit auf seltene Ausnahmefälle zu beschränken und dann zu verneinen ist, wenn sich die spezifische Betriebsgefahr eines Kfz noch ursächlich ausgewirkt hat ( LG Bonn , NZV 2007, Seiten 407 f. ).
  • AG Brandenburg, 21.02.2019 - 31 C 211/17

    Unfall - Haftungsquote bei Zusammenstoß eines Hundes mit Fahrzeug auf der Straße

    Einen Ausschluss einer Mithaftung nach § 7 Abs. 2 StVG wegen höherer Gewalt ist für den Kfz-Betrieb somit auf seltene Ausnahmefälle zu beschränken und immer dann, wenn sich - wie hier - die spezifische Betriebsgefahr eines Kfz noch ursächlich ausgewirkt hat, grundsätzlich zu verneinen ( LG Bonn , NZV 2007, Seiten 407 f. ).
  • AG Brandenburg, 15.10.2019 - 31 C 246/18

    Verkehrsunfall - Wildunfall auf Landstraße - hochgeschleudertes Damwild

    Einen Ausschluss einer Mithaftung der Beklagtenseite nach § 7 Abs. 2 StVG wegen höherer Gewalt ist für den Kfz-Betrieb somit auf seltene Ausnahmefälle zu beschränken und immer dann, wenn sich - wie hier - die spezifische Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs doch noch ursächlich ausgewirkt hat, grundsätzlich zu verneinen ( LG Bonn , NZV 2007, Seiten 407 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 21.02.2019, Az.: 31 C 211/17, u.a. in: NJOZ 2019, Seiten 923 ff. = "juris" = BeckRS 2019, Nr. 1954 ).
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