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   KG, 03.12.2007 - 12 U 198/07   

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https://dejure.org/2007,10074
KG, 03.12.2007 - 12 U 198/07 (https://dejure.org/2007,10074)
KG, Entscheidung vom 03.12.2007 - 12 U 198/07 (https://dejure.org/2007,10074)
KG, Entscheidung vom 03. Dezember 2007 - 12 U 198/07 (https://dejure.org/2007,10074)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urkundsbeweisliche Verwertung einer gegenüber der Polizei abgegebenen Erklärung einer nach Ladung nicht bei Gericht erschienenen Zeugin; Selbstverpflichtung eines Gerichts zum Hören eines Zeugen aufgrund vorsorglicher Ladung des Zeugen; Anspruch eines Klägers auf ...

  • Judicialis

    ZPO § 114 Satz 1; ; ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 4; ; ZPO § 286; ; ZPO § 359; ; ZPO § 380; ; ZPO § 399; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; StVG § 7; ; StVG § 9; ; StVG § 18; ; BGB § 254

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 380; ZPO § 399
    Urkundenbeweisliche Verwertung der polizeilichen Aussage einer trotz Vorführungsanordnung nicht erschienenen Zeugin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 252
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus KG, 03.12.2007 - 12 U 198/07
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
  • KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02

    Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 03.12.2007 - 12 U 198/07
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
  • OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 342/12

    Haftung des Busunternehmers: Sorgfaltspflichtverletzung durch fehlende Sicherung

    Hat das Gericht des ersten Rechtszuges die entscheidungserheblichen Tatsachen unter Wahrung der Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO aber vollständig und überzeugend festgestellt und sieht das Berufungsgericht keine Veranlassung, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen, sind erneute, eigene Feststellungen nicht geboten (vgl. Senat, Urt. v. 16.1.2013 - 5 U 148/12-22; Urt. v. 21.4.2010 - 5 U 223/09; KG, Beschl. v. 28.1.2008 - 12 U 50/07; KG, NZV 2008, 252).
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