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   BGH, 25.09.2007 - 4 StR 338/07   

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BGH, 25.09.2007 - 4 StR 338/07 (https://dejure.org/2007,1509)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2007 - 4 StR 338/07 (https://dejure.org/2007,1509)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07 (https://dejure.org/2007,1509)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 316a Abs. 1 StGB; § 239a StGB
    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Verüben eines Angriffs auf einen Kraftfahrzeugführer: Erlangung der Führerqualität während der Tat, konkludent fortgesetzte Bedrohung; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs: Vorliegen in Ausnahmefällen); ...

  • lexetius.com

    StGB § 316 a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer im Fall einer erzwungenen Fahrt des Fahrzeugführers und eines fortgesetzten Angriffs während der Fahrt - Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei einem während einer Fahrt fortlaufenden Angriff ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer und Führen des Kraftfahrzeugs

  • Judicialis

    StGB § 316 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316a
    Beginn des Angriffs noch vor dem Führen des Kfz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Der räuberische Angriff auf einen "Noch-nicht-Kraftfahrer" (Prof. Dr. Christoph Sowada; HRRS 3/2008, S. 136 ff.)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer: Führen des Kfz im Laufe des Angriffs reicht für Anwendbarkeit des § 316a StGB aus

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rückbank-Fall

    § 316 a Abs. 1 StGB; § 239 a Abs. 1 StGB; §§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 StGB
    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Aufrechterhaltung einer vor Fahrtantritt geschaffenen Zwangslage; Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anwendbarkeit des § 316 a Abs. 1 StGB, wenn das Tatopfer bei Beginn des Angriffs noch nicht Kraftfahrzeugführer war

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 44
  • NJW 2008, 451
  • NStZ 2008, 153
  • NZV 2008, 256
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 299/04

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (opferbezogenes Tatbestandsmerkmal "unter

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 4 StR 338/07
    Nicht erforderlich ist hingegen, dass er eine solche Erleichterung seines Angriffs zur ursächlichen Bedingung seines Handelns macht (vgl. BGHSt 50, 169, 172).
  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 4 StR 338/07
    a) Nach der Grundsatzentscheidung des Senats vom 20. November 2003 (BGHSt 49, 8 ff.) erfasst der Tatbestand des § 316 a StGB als taugliches Tatopfer nur den Führer oder den Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs.
  • BGH, 25.02.2004 - 4 StR 394/03

    Fehlende Ausführungen zu einer Kostenfreistellung nach den §§ 74, 109 Abs. 2 Satz

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 4 StR 338/07
    Es liegt auf der Hand, dass die Sicherheit des Kraftfahrverkehrs auf Straßen als Schutzgut des § 316 a StGB (vgl. BGHSt aaO S. 11) nicht nur dann beeinträchtigt wird, wenn das Tatopfer während des Führens des Kraftfahrzeugs erstmals angegriffen wird, sondern dies ist auch der Fall, wenn ein bereits vor Fahrtantritt begonnenes, offenes Bedrohungsgeschehen während des Führens des Kraftfahrzeugs (nur) seinen Fortgang nimmt (vgl. BGHSt aaO S. 13; für den Fall eines "neuen" Angriffs während der Fahrt Senatsbeschluss vom 25. Februar 2004 - 4 StR 394/03 = NStZ 2004, 626).
  • BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Angriff auf die Entschlussfreiheit des

    b) Indem die Täter ihr Opfer zuvor durch die vorgetäuschte Polizeikontrolle zu diesem Halt zwangen, lag jedoch entgegen der Auffassung des Landgerichts die für die Tatbestandsmäßigkeit erforderliche zeitliche Verknüpfung zwischen dem Verüben des Angriffs und der Führereigenschaft des Angegriffenen vor (vgl. dazu auch BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 170 f., und vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07, BGHSt 52, 44, 45 f.).
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Führers eines Kraftfahrzeuges;

    In objektiver Hinsicht ist dies der Fall, wenn der Führer eines Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt des Angriffs in einer Weise mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeugs und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist, dass er gerade deswegen leichter zum Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, aaO, 172; vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07, BGHSt 52, 44, 46).

    Nicht erforderlich ist hingegen, dass er eine solche Erleichterung seines Angriffs zur ursächlichen Bedingung seines Handelns macht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, aaO, 172; vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07, aaO, 46; Urteil vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15, aaO, 608 f.).

  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit einer geöffneten

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von den Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des Kammergerichts (Beschluss vom 22.11.2007, 12 U 199/06, NZV 2008, 256).
  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 563/15

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnützen der besonderen Verhältnisse des

    In objektiver Hinsicht ist dies der Fall, wenn der Führer eines Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt des Angriffs in einer Weise mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeugs und/oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist, dass er gerade deswegen leichter zum Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 172; vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07, BGHSt 52, 44, 46).

    Nicht erforderlich ist hingegen, dass er eine solche Erleichterung seines Angriffs zur ursächlichen Bedingung seines Handelns macht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04 aaO; vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07 aaO).

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Voraussetzungen); Rücktritt vom Versuch

    Die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs werden ausgenutzt, wenn der Fahrzeugführer im Zeitpunkt des Angriffs noch in einer Weise mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeugs oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist, dass er gerade deshalb leichter zu einem Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15, NStZ 2016, 607, 608; Beschluss vom 25. September 2007 - 4 StR 338/07, BGHSt 52, 44, 46; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 4 StR 299/04, BGHSt 50, 169, 172; Ernemann in SSW-StGB, 3. Aufl., § 316a Rn. 14 mwN).
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