Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 29/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
StVG § 25
Fahrverbot; Entscheidung des Tatrichters; Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hinnahme der Entscheidung des Tatrichters hinsichtlich der Verhängung eines Fahrverbotes bis zur Grenze des Vertretbaren durch das Rechtsbeschwerdegericht; Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes unter Erhöhung der Geldbuße
- Wolters Kluwer
Gefährdung der beruflichen Existenz durch die Verhängung eines einmonatigen Fahrverbotes
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fahrverbot - absehen hiervon - Überprüfung durch Rechtsbeschwerdegericht
- Judicialis
StVG § 25
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Zum Fahrverbot bei fahrlässigem Rotlichtverstoß und zum Absehen vom Fahrverbot bei Kfz-Mechaniker
- beck-blog (Kurzinformation)
Kein Absehen vom Fahrverbot bei Kfz-Mechaniker eines Verkehrsbetriebs
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Fahrverbot - Fahrverbotsentscheidung des Tatrichters
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Fahrverbot und Berufsexistenz
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Fahrverbot - Fahrverbotsentscheidung des Tatrichters
Verfahrensgang
- AG Iserlohn - 18 OWi 130/07
- OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07
- OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 29/08
Papierfundstellen
- NZV 2008, 306
Wird zitiert von ... (14)
- OLG Hamm, 10.07.2019 - 3 RBs 82/19
Abweichung von Regelgeldbuße bei außergewöhnlich guten wirtschaftlichen …
Was den Umfang der Erhöhung angeht, sind die Wertungen des Tatrichters bei der Rechtsfolgenbemessung vom Rechtsbeschwerdegericht bis zur Grenze des Vertretbaren, die hier nicht überschritten sind, zu respektieren (OLG Hamm, NZV 2008, 306;… Gürtler in: Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 17, Rdnr. 31). - OLG Hamm, 16.02.2016 - 3 RBs 385/15
Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand; …
Denn unabhängig davon, ob die Entscheidung des Tatrichters, vom Fahrverbot abzusehen oder nicht, vom Rechtsbeschwerdegericht "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 29/08, NZV 2008, S. 306, 308; König in: Hentschel/. - OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Fehlende …
Ist dies nicht der Fall, hat das Rechtsbeschwerdegericht seine Entscheidung bis an die Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. September 2003 - 1 Ss 151/03, vom 9. September 2014 - 1 OWi 3 SsBs 27/14, und vom 12. Februar 2016 - 1 OWi 3 SsBs 91/15; BayObLG NZV 2002, 280; OLG Hamm NZV 2008, 306, 308; OLG Bamberg NZV 2007, 213; NJW 2008, 3155, 3156; OLG Düsseldorf VRS 73 [1987], 142).
- OLG Celle, 26.01.2015 - 321 SsBs 176/14
Annahme der vorsätzlichen Tatbegehung bei Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr …
Die Entscheidung eines Tatrichters über ein Fahrverbot ist vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. nur OLG Hamm, NZV 2008, 306). - KG, 06.03.2019 - 3 Ws (B) 47/19
Tateinheit und Vorsatz bei Fahren ohne Führerschein mit hoher Geschwindigkeit
Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatgerichts, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob dieses von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat; insoweit ist die getroffene Entscheidung bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (…vgl. etwa Senat aaO; OLG Hamm NZV 2008, 306; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 278). - KG, 05.12.2018 - 3 Ws (B) 266/18
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Einholung eines …
Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatgerichts, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob dieses von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat; insoweit ist die getroffene Entscheidung bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (…vgl. etwa Senat aaO; OLG Hamm NZV 2008, 306; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 278). - KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19
Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im …
Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatgerichts, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob dieses von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat; insoweit ist die getroffene Entscheidung bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (vgl. etwa Senat, 2. August 2018 - 3 Ws (B) 202/18 - OLG Hamm NZV 2008, 306; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 278). - KG, 26.01.2018 - 3 Ws (B) 11/18
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die …
Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatrichters, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat, wobei die Entscheidung des Tatgerichts bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. Januar 2018 - 3 Ws (B) 357/17 - ; 12. April 2017 - 3 Ws (B) 31/17 - und 10. März 2017 - 3 Ws (B) 63/17 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 29/08 - = NZV 2008, 306, juris Rn. 17; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. April 2001 - 3 Ss 6/01 - = NStZ-RR 2001, 278, juris Rn. 9). - KG, 02.08.2018 - 3 Ws (B) 202/18
Bußgeldverfahren wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Notwendige …
Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatrichters, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat, wobei die Entscheidung des Tatgerichts bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Februar 2018 - 3 Ws (B) 27/18 - m.w.N.; OLG Hamm NZV 2008, 306; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 278). - KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17
Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot als Regelfolge wegen abstrakter …
Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatrichters, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat, wobei die Entscheidung des Tatgerichts bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. April 2017 - 3 Ws (B) 31/17 - und 10. März 2017 - 3 Ws (B) 63/17 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 29/08 - = NZV 2008, 306, juris Rn. 17; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 30. April 2001 - 3 Ss 6/01 - = NStZ-RR 2001, 278, juris Rn. 9). - KG, 21.02.2018 - 3 Ws (B) 27/18
Bußgeldurteil wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes: Anforderungen an die …
- KG, 26.01.2018 - 3 Ws (B) 7/18
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Feststellungen zur Gelbphase einer Ampel …
- KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 352/17
Verkehrsordnungswidrigkeitensache: Widerlegung eines atypischen qualifizierten …
- KG, 17.01.2018 - 3 Ws 356/17
Verhängung eines Regelfahrverbots bei qualifiziertem Rotlichtverstoß