Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 29/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7612
OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 29/08 (https://dejure.org/2008,7612)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2008 - 2 Ss OWi 29/08 (https://dejure.org/2008,7612)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 2 Ss OWi 29/08 (https://dejure.org/2008,7612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinnahme der Entscheidung des Tatrichters hinsichtlich der Verhängung eines Fahrverbotes bis zur Grenze des Vertretbaren durch das Rechtsbeschwerdegericht; Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes unter Erhöhung der Geldbuße

  • Wolters Kluwer

    Gefährdung der beruflichen Existenz durch die Verhängung eines einmonatigen Fahrverbotes

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrverbot - absehen hiervon - Überprüfung durch Rechtsbeschwerdegericht

  • Judicialis

    StVG § 25

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zum Fahrverbot bei fahrlässigem Rotlichtverstoß und zum Absehen vom Fahrverbot bei Kfz-Mechaniker

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Absehen vom Fahrverbot bei Kfz-Mechaniker eines Verkehrsbetriebs

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Fahrverbotsentscheidung des Tatrichters

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Fahrverbot und Berufsexistenz

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Fahrverbotsentscheidung des Tatrichters

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 306
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Anforderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 29/08
    Auf die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat der Senat mit Beschluss vom 30. August 2007 (2 SsOWi 527/07 OLG Hamm) das Urteil des Amtsgerichts im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Iserlohn zurückverwiesen.

    Warum dies aber mehr als in der Vergangenheit der Fall sein soll, wie in der Entscheidung 2 SsOWi 527/07 des OLG Hamm ausgeführt, entzieht sich dem Verständnis des Gerichts.

  • OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95

    Das Rechtsbeschwerdegericht ist bei der Überprüfung eines verhängten Fahrverbots

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 29/08
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 30. August 2007 darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Tatrichters, vom Fahrverbot abzusehen oder nicht abzusehen, vom Rechtsbeschwerdegericht in Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (vgl. OLG Hamm DAR 1996, 68; VRS 92, 40; VRR 2007, 350, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 24.05.1996 - 2 Ss OWi 509/96
    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 29/08
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 30. August 2007 darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Tatrichters, vom Fahrverbot abzusehen oder nicht abzusehen, vom Rechtsbeschwerdegericht in Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (vgl. OLG Hamm DAR 1996, 68; VRS 92, 40; VRR 2007, 350, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 2 Ss OWi 543/01

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 29/08
    Dem steht auch nicht entgegen, dass der Zeitraum zwischen der Begehung der Tat und dem angegriffenen Urteil knapp 15 Monate beträgt (vgl. Senatsbeschl. v. 02.07.2001 - 2 SsOWi 543/01 -m.w.N.).".
  • OLG Hamm, 01.03.2007 - 2 Ss OWi 82/07

    Absehen vom Fahrverbot; Begründung der Absehensentscheidung; berufliche Gründe

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 29/08
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 30. August 2007 darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Tatrichters, vom Fahrverbot abzusehen oder nicht abzusehen, vom Rechtsbeschwerdegericht in Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (vgl. OLG Hamm DAR 1996, 68; VRS 92, 40; VRR 2007, 350, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 10.07.2019 - 3 RBs 82/19

    Abweichung von Regelgeldbuße bei außergewöhnlich guten wirtschaftlichen

    Was den Umfang der Erhöhung angeht, sind die Wertungen des Tatrichters bei der Rechtsfolgenbemessung vom Rechtsbeschwerdegericht bis zur Grenze des Vertretbaren, die hier nicht überschritten sind, zu respektieren (OLG Hamm, NZV 2008, 306; Gürtler in: Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 17, Rdnr. 31).
  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 3 RBs 385/15

    Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand;

    Denn unabhängig davon, ob die Entscheidung des Tatrichters, vom Fahrverbot abzusehen oder nicht, vom Rechtsbeschwerdegericht "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 29/08, NZV 2008, S. 306, 308; König in: Hentschel/.
  • OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18

    Darlegungsanforderungen bei Absehen von Fahrverbot aufgrund beruflicher Nachteile

    Ist dies nicht der Fall, hat das Rechtsbeschwerdegericht seine Entscheidung bis an die Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. September 2003 - 1 Ss 151/03, vom 9. September 2014 - 1 OWi 3 SsBs 27/14, und vom 12. Februar 2016 - 1 OWi 3 SsBs 91/15; BayObLG NZV 2002, 280; OLG Hamm NZV 2008, 306, 308; OLG Bamberg NZV 2007, 213; NJW 2008, 3155, 3156; OLG Düsseldorf VRS 73 [1987], 142).
  • OLG Celle, 26.01.2015 - 321 SsBs 176/14

    Annahme der vorsätzlichen Tatbegehung bei Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr

    Die Entscheidung eines Tatrichters über ein Fahrverbot ist vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. nur OLG Hamm, NZV 2008, 306).
  • KG, 06.03.2019 - 3 Ws (B) 47/19

    Tateinheit und Vorsatz bei Fahren ohne Führerschein mit hoher Geschwindigkeit

    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatgerichts, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob dieses von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat; insoweit ist die getroffene Entscheidung bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (vgl. etwa Senat aaO; OLG Hamm NZV 2008, 306; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 278).
  • KG, 05.12.2018 - 3 Ws (B) 266/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Einholung eines

    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatgerichts, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob dieses von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat; insoweit ist die getroffene Entscheidung bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (vgl. etwa Senat aaO; OLG Hamm NZV 2008, 306; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 278).
  • KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19

    Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im

    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatgerichts, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob dieses von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat; insoweit ist die getroffene Entscheidung bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (vgl. etwa Senat, 2. August 2018 - 3 Ws (B) 202/18 - OLG Hamm NZV 2008, 306; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 278).
  • KG, 26.01.2018 - 3 Ws (B) 11/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die

    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatrichters, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat, wobei die Entscheidung des Tatgerichts bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. Januar 2018 - 3 Ws (B) 357/17 - ; 12. April 2017 - 3 Ws (B) 31/17 - und 10. März 2017 - 3 Ws (B) 63/17 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 29/08 - = NZV 2008, 306, juris Rn. 17; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. April 2001 - 3 Ss 6/01 - = NStZ-RR 2001, 278, juris Rn. 9).
  • KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 356/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot als Regelfolge wegen abstrakter

    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatrichters, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat, wobei die Entscheidung des Tatgerichts bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. April 2017 - 3 Ws (B) 31/17 - und 10. März 2017 - 3 Ws (B) 63/17 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 2 Ss OWi 29/08 - = NZV 2008, 306, juris Rn. 17; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. April 2001 - 3 Ss 6/01 - = NStZ-RR 2001, 278, juris Rn. 9).
  • KG, 02.08.2018 - 3 Ws (B) 202/18

    Bußgeldverfahren wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Notwendige

    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatrichters, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat, wobei die Entscheidung des Tatgerichts bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Februar 2018 - 3 Ws (B) 27/18 - m.w.N.; OLG Hamm NZV 2008, 306; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 278).
  • KG, 21.02.2018 - 3 Ws (B) 27/18

    Bußgeldurteil wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes: Anforderungen an die

  • KG, 26.01.2018 - 3 Ws (B) 7/18

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Feststellungen zur Gelbphase einer Ampel

  • KG, 17.01.2018 - 3 Ws (B) 352/17

    Verkehrsordnungswidrigkeitensache: Widerlegung eines atypischen qualifizierten

  • KG, 17.01.2018 - 3 Ws 356/17

    Verhängung eines Regelfahrverbots bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht