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   BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05   

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BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05 (https://dejure.org/2008,122)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2008 - VIII ZR 253/05 (https://dejure.org/2008,122)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05 (https://dejure.org/2008,122)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Auslegung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer Nein" beim Händlerkauf

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung der von einem Gebrauchtwagenhändler zugesicherten "Unfallfreiheit" eines Fahrzeugs; Erheblichkeit einer Pflichtverletzung wegen der Lieferung eines Gebrauchtwagens mit einem merkantilen Minderwert von weniger als 1% des Kaufpreises; Vorliegen einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallschäden laut Vorbesitzer

  • Betriebs-Berater

    Beschaffenheitsverinbarungen und Bagatellgrenzen beim Gebrauchtwagenkauf

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wie ist die Angabe "laut Vorbesitzer" auszulegen?

  • Judicialis

    BGB § 323 Abs. 5 Satz 2; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 323 Abs. 5 S. 2; BGB § 434 Abs. 1 S. 1
    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler

  • minderwert.de PDF

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Objektiver Fehlerbegriff (Unfallwagen); Voraussetzungen einer (negativen) Beschaffenheitsvereinbarung; Rücktrittsausschluß wegen Unerheblichkeit des Sachmangels nach §§ 326 V, 323 V S. 2 BGB beim unbehebbaren Sachmangel

  • captain-huk.de

    Merkantiler Minderwert ab 1% des Wiederbeschaffungswertes

  • captain-huk.de

    Zur Wertminderung sowie zum Bagatellschaden und gibt sogar eine Definition desselben ab.

  • recht.help (Kurzinformation und Volltext)

    Beschaffenheitsvereinbarung im Kaufrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323 Abs. 5 S. 2 § 434 Abs. 1 S. 1
    Rechtsfolgen der Veräußerung eines Unfallwagens durch einen Fahrzeughändler

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unfallwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler

  • beck-blog (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    BGH schränkt Rücktrittsmöglichkeit beim Kauf von Unfallfahrzeugen ein

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Was bedeutet "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein"?

  • heise.de (Pressebericht, 12.03.2008)

    Unfallwagen bleibt auch nach fachgerechter Reperatur Unfallwagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Unfallschäden lt. Vorbesitzer"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bedeutung der Angabe Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH stärkt Käuferrechte beim Erwerb eines Unfallwagens

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" - Geht es um mehr als Bagatellschäden, ist ein gebrauchter "Unfallwagen" mangelhaft

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler

  • sv-zitzmann.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkäufer kann Unfallauto grundsätzlich zurückgeben

  • kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein” beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler

  • ra-frese.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Angabe von Unfallschaeden bei gebrauchten KFZ

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Der verschwiegene Unfallschaden als Mangel eines Gebrauchtfahrzeugs

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unfallwagen sind auch ohne positive Beschaffenheitsvereinbarung mangelhaft

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fahrzeughändler haftet für Unfallschaden

  • captain-huk.de (Pressemitteilung)

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein” beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorschäden beim Gebrauchtwagen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Gebrauchtwagenkauf

  • 123recht.net (Kurzinformation, 7.5.2008)

    Die Ausrede ´Kein Unfallschaden laut Vorbesitzer´ zählt nicht mehr

Besprechungen u.ä. (8)

  • beck-blog (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    BGH schränkt Rücktrittsmöglichkeit beim Kauf von Unfallfahrzeugen ein

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Heikles Thema - Die Vermarktung von Unfallautos im Licht der aktuellen BGH-Rechtsprechung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtwagenkauf - Weiteres BGH-Urteil zum Thema "Unfallwagen"

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Die Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" enthält keine negative Beschaffenheitsvereinbarung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sachmangel: Übliche Beschaffenheit, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. Nr. 2a BGB - Gebrauchtwagen mit Unfallschaden

  • anwaltzentrale.de (Kurzanmerkung)

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Gebrauchtwagenkauf

  • ra-frese.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Angabe von Unfallschaeden bei gebrauchten KFZ

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Objektiver Fehlerbegriff (Unfallwagen); Voraussetzungen einer (negativen) Beschaffenheitsvereinbarung; Rücktrittsausschluß wegen Unerheblichkeit des Sachmangels nach §§ 326 V, 323 V S. 2 BGB beim unbehebbaren Sachmangel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1517
  • ZIP 2005, 2020
  • MDR 2008, 740
  • NZV 2008, 344
  • VersR 2008, 828
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    b) Die "Pflichtverletzung", die in der Lieferung eines Gebrauchtwagens mit dem unbehebbaren Mangel der Eigenschaft als Unfallwagen liegt, ist im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB unerheblich, wenn sich der Mangel allein in einem merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auswirkt und dieser weniger als 1% des Kaufpreises beträgt (im Anschluss an die Senatsurteile vom 14. September 2005 - VIII ZR 363/04, WM 2005, 2293, unter B II 2, und vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53, unter II 2).

    Wie der Senat in diesem Zusammenhang weiter erkannt hat, sind "Bagatellschäden" bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war; ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung (Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53, unter II 1 b m.w.N.).

    Soweit der Senat zuletzt im Urteil vom 10. Oktober 2007 (aaO, unter II 2), ohne die Frage zu vertiefen, davon ausgegangen ist, dass bei einem nicht behebbaren Mangel wie dem hier in Rede stehenden - stets - eine erhebliche "Pflichtverletzung" gegeben ist, hält der Senat hieran nach erneuter Überprüfung nicht mehr fest.

  • BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 363/04

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei Karosseriebeschädigungen

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    b) Die "Pflichtverletzung", die in der Lieferung eines Gebrauchtwagens mit dem unbehebbaren Mangel der Eigenschaft als Unfallwagen liegt, ist im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB unerheblich, wenn sich der Mangel allein in einem merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auswirkt und dieser weniger als 1% des Kaufpreises beträgt (im Anschluss an die Senatsurteile vom 14. September 2005 - VIII ZR 363/04, WM 2005, 2293, unter B II 2, und vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53, unter II 2).

    Würde der merkantile Minderwert des Fahrzeugs dagegen gemäß den Angaben des Sachverständigen lediglich 100 EUR und damit noch weniger als 1% des Kaufpreises von 24.990 EUR betragen, wäre die "Pflichtverletzung" allerdings zweifellos unerheblich (vgl. Senatsurteil vom 14. September 2005 - VIII ZR 363/04, WM 2005, 2293, unter B II 2).

  • BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    Seinerzeit kam der Annahme einer Beschaffenheitsvereinbarung keine erhebliche Bedeutung zu, da insoweit ein Gewährleistungsausschluss zulässig war und ein solcher beim Gebrauchtwagenhandel schon als "Gebot der wirtschaftlichen Vernunft" (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - VIII ZR 172/77, WM 1978, 1172, unter II 3) üblicherweise auch vereinbart wurde.
  • BGH, 21.04.1993 - VIII ZR 113/92

    Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Autokauf

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    Der Senat kann die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der genannten Angabe, die in dieser oder ähnlicher Form im Gebrauchtwagenhandel auch über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus gemacht wird (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 1389 m.w.N.), im Interesse einer einheitlichen Handhabung und damit der Rechtssicherheit uneingeschränkt überprüfen (vgl. BGHZ 122, 256, 260 f.; BGHZ 128, 307, 309; Senatsurteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 180/05, WM 2006, 2008 = NJW 2006, 2694, unter II 1 a).
  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    Der Senat kann die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der genannten Angabe, die in dieser oder ähnlicher Form im Gebrauchtwagenhandel auch über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus gemacht wird (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 1389 m.w.N.), im Interesse einer einheitlichen Handhabung und damit der Rechtssicherheit uneingeschränkt überprüfen (vgl. BGHZ 122, 256, 260 f.; BGHZ 128, 307, 309; Senatsurteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 180/05, WM 2006, 2008 = NJW 2006, 2694, unter II 1 a).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    Eine Ersatzlieferung ist bei dem hier vorliegenden Gebrauchtwagenkauf regelmäßig nicht möglich (vgl. BGHZ 168, 64, 71 ff.).
  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 297/94

    Zurechnung des Wissens eines Wissensvertreters einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    Fz-Brief" oder "laut Vorbesitzer" bejaht hat (BGHZ, aaO, 400; Urteil vom 31. Januar 1996 - VIII ZR 297/94, WM 1996, 824 = NJW 1996, 1205, unter II 1), hält er hieran nicht mehr fest.
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 180/05

    Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen kein Mangel

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    Der Senat kann die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der genannten Angabe, die in dieser oder ähnlicher Form im Gebrauchtwagenhandel auch über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus gemacht wird (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 1389 m.w.N.), im Interesse einer einheitlichen Handhabung und damit der Rechtssicherheit uneingeschränkt überprüfen (vgl. BGHZ 122, 256, 260 f.; BGHZ 128, 307, 309; Senatsurteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 180/05, WM 2006, 2008 = NJW 2006, 2694, unter II 1 a).
  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 243/96

    BGH

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    Fz.-Brief" nicht als Zusicherung einer Eigenschaft der Kaufsache im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB aF angesehen (BGHZ 135, 393, 398; vgl. auch Reinking/Eggert, aaO, mit Wiedergabe nicht veröffentlichter Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    Aus dem gleichen Grund ist nach der Schuldrechtsmodernisierung nicht nur eine Beschaffenheitsgarantie (§ 443 Abs. 1 Alt. 1, § 444 Alt. 2 BGB) zu verneinen, die eine Eigenschaftszusicherung nach altem Kaufrecht zumindest mit einschließt (BGHZ 170, 86, 91/92 m.w.N.), sondern auch eine Beschaffenheitsvereinbarung.
  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16

    Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB voraus, dass der Verkäufer in vertragsgemäß bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein einer Eigenschaft der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen (vgl. Senatsurteile vom 4. Juni 1997 - VIII ZR 243/96, BGHZ 135, 393, 396 [zu § 459 Abs. 2 BGB aF]; vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517 Rn. 13; vom 26. April 2017 - VIII ZR 80/16, NJW 2017, 2817 Rn. 13).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Er hat allerdings ausgeführt, dass jedenfalls Mängel, deren Beseitigung Aufwendungen von nur knapp einem Prozent des Kaufpreises erfordern, ohne Zweifel als unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB einzustufen sind, so dass auf sie ein Rücktritt nicht gestützt werden kann (Senatsurteile vom 14. September 2005 - VIII ZR 363/04, aaO; vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 202/10, aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517 Rn. 22, zum merkantilen Minderwert beim unbehebbaren Mangel).
  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Vor diesem Hintergrund sind strengere Anforderungen an das Zustandekommen einer Beschaffenheitsvereinbarung zu stellen (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. März 2003 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517 Rn. 13).
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