Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3512
OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07 (https://dejure.org/2007,3512)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.09.2007 - 12 ME 225/07 (https://dejure.org/2007,3512)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. September 2007 - 12 ME 225/07 (https://dejure.org/2007,3512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage; Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften

  • Judicialis

    StVZO § 31a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31a Abs. 1
    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage kann nicht einfach mit anderem Fahrzeug umgangen werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage; Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gericht erschwert Umgehung einer Fahrtenbuchauflage

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Fahrtenbuchauflage für Ersatzfahrzeug

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gericht erschwert Umgehung einer Fahrtenbuchauflage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 167
  • NZV 2008, 52
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin, 13.03.2003 - 8 S 330.02

    Fahrtenbuchauflage, Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs, Begriff "Ersatzfahrzeug",

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07
    Im Hinblick auf das Ziel der Bestimmung, nämlich zu verhindern, dass sich der Halter durch Veräußerung des mit der Auflage versehenen "Tatfahrzeugs" der bestehenden Verpflichtung zu entziehen versucht, ist Ersatzfahrzeug im Sinne des § 31a Abs. 1 Satz 2 StVZO deshalb nicht nur das (vor oder während der Fahrtenbuchauflage anstelle des veräußerten) neu angeschaffte Fahrzeug, vielmehr zählen dazu auch alle anderen Fahrzeuge des Halters, die im Zeitpunkt der Veräußerung des "Tatfahrzeugs" von ihm betrieben werden und demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt sind (OVG Berlin, Beschl. v. 13.3.2003 - 8 S 330.02 -, NJW 2003, 2402; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 -, BayVBl 2004, 633).
  • BVerwG, 13.12.1973 - II C 18.73

    Rückforderung von Ausbildungskosten eins Anwärters für den gehobenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07
    Das Bestimmtheitsgebot verlangt, dass die durch den Verwaltungsakt getroffene Regelung hinreichend klar, aus sich heraus verständlich und in sich widerspruchsfrei ist, wobei diesem Erfordernis auf Grund des gesamten Inhalts des Verwaltungsakts, insbesondere seiner Begründung, und im Hinblick auf die den Beteiligten bekannten Umstände seines Erlasses Genüge getan sein kann (Kopp/Raumsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 37 RdNr. 12 m.w.N.; vgl. allg. BVerwG, Beschl. v. 13.12.1973 - II C 18.73 -, BayVBl. 1974, 347).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2006 - 12 ME 48/06

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der befristeten Führung eines Fahrtenbuches;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07
    Stattdessen kann regelmäßig anhand eines Datenauszugs - hier eines Statusberichts vom 30. Mai 2007 - hinreichend nachvollzogen werden, ob und wann ein Anhörungsbogen übersandt worden ist (vgl. Senat, Beschl. v. 10.3.2006 - 12 ME 48/06 -).
  • VGH Bayern, 27.01.2004 - 11 CS 03.2940
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07
    Im Hinblick auf das Ziel der Bestimmung, nämlich zu verhindern, dass sich der Halter durch Veräußerung des mit der Auflage versehenen "Tatfahrzeugs" der bestehenden Verpflichtung zu entziehen versucht, ist Ersatzfahrzeug im Sinne des § 31a Abs. 1 Satz 2 StVZO deshalb nicht nur das (vor oder während der Fahrtenbuchauflage anstelle des veräußerten) neu angeschaffte Fahrzeug, vielmehr zählen dazu auch alle anderen Fahrzeuge des Halters, die im Zeitpunkt der Veräußerung des "Tatfahrzeugs" von ihm betrieben werden und demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt sind (OVG Berlin, Beschl. v. 13.3.2003 - 8 S 330.02 -, NJW 2003, 2402; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 -, BayVBl 2004, 633).
  • OVG Sachsen, 05.09.2017 - 3 A 749/16

    Ersatzfahrzeug; Geschäftswagen

    Die von der Klägerin für ihre Rechtsauffassung hiergegen angeführte Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (NdsOVG, Beschl. v. 17. September 2017 - 12 ME 225/07 -, juris) ist auf den vorliegenden Fall schon nicht übertragbar.

    Dies ergibt sich im Übrigen auch aus der von der Klägerin zur Begründung ihres Zulassungsantrags herangezogenen Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (NdsOVG, Beschl. v. 17. September 2017 a. a. O. juris Rn. 6 m. w. N.).

    Soweit es ihr darum geht, grundsätzlich zu klären, ob unter einem Ersatzfahrzeug nur solche Fahrzeuge zu verstehen sind, die an Stelle des ursprünglich betroffenen Fahrzeugs erworben wurden, oder ob hierzu auch solche zählen, die - wie das Fahrzeug Porsche P - sich bereits im Fahrzeugbestand der Halterin befunden haben, bedarf es keiner Grundsatzberufung, da diese Rechtsfrage in der obergerichtlichen Rechtsprechung als hinreichend geklärt gelten kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13. August 2008 - 11 ZB 08/1390 -, juris Rn. 8 f.; Beschl. v. 27. Januar 2004 - 11 CS 03/2940 -, juris Rn. 12; NdsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2011 - 12 ME 40/11 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 17. September 2017 a. a. O. Rn. 6; OVG Berlin, Beschl. v. 13. März 2003 - 8 S 330/02 -, juris Rn. 3 f.).

  • VG München, 07.08.2018 - M 23 S 18.1894

    Verpflichtung zur zwölfmonatigen Führung eines Fahrtenbuchs zum Fahrzeug

    Ob ein Fahrzeug "demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt ist", hängt davon ab, ob das Fahrzeug in vergleichbarer Weise zu geschäftlichen oder privaten Zwecken eingesetzt wird wie das Tatfahrzeug (vgl. Nds. OVG, B. v. 17.09.2007 - 12 ME 225/07 -, juris).

    An den Ermittlungsaufwand der Behörde sind dabei in aller Regel keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. Nds. OVG, B. v. 17.9.2007 - 12 ME 225/07 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2015 - 12 LA 156/14

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch

    Deshalb ist die Straßenverkehrsbehörde im Allgemeinen nicht gehalten und oft auch gar nicht in der Lage, ihre Anordnung insofern stärker zu präzisieren, und ist für den Adressaten der Anordnung hinreichend erkennbar, was die Straßenverkehrsbehörde in Zukunft von ihm erwartet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.2.1989 - 7 B 18.89 -, NJW 1989, 1624; Bay. VGH, Beschl. v. 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 -, BayVBl. 2004, 633; Senat, Beschl. v.3.1.2011 - 12 ME 186/10 - v. 17.9.2007 - 12 ME 225/07 -, NJW 2008, 167).
  • VG Braunschweig, 15.02.2017 - 6 A 10/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Mitwirkungsverweigerung

    Ob ein Fahrzeug "demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt ist", hängt davon ab, ob das Fahrzeug in vergleichbarer Weise zu geschäftlichen oder privaten Zwecken eingesetzt wird wie das Tatfahrzeug (vgl. Nds. OVG, B. v. 17.09.2007 - 12 ME 225/07 -, juris Rn. 6; VG Hannover, a. a. O., Rn. 21; VG Köln, a. a. O., Rn. 42).

    An den Ermittlungsaufwand der Behörde sind dabei in aller Regel keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. Nds. OVG, B. v. 17.09.2007 - 12 ME 225/07 -, juris Rn. 6 = NJW 2008, 167).

  • VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Leasingfahrzeug; sechs Monate

    Im Hinblick auf das Ziel der Regelung in § 31 a Abs. 1 S. 2 StVZO, nämlich zu verhindern, dass sich der Halter durch Veräußerung des mit der Auflage versehenen "Tatfahrzeugs" der bestehenden Verpflichtung zu entziehen versucht, ist Ersatzfahrzeug i. S. d. § 31 a Abs. 1 S. 2 StVZO deshalb nicht nur das (vor oder während der Fahrtenbuchauflage anstelle des veräußerten) neu angeschaffte Fahrzeug, vielmehr zählen dazu auch alle anderen Fahrzeuge des Halters, die im Zeitpunkt der Veräußerung des "Tatfahrzeugs" von ihm betrieben werden und demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt sind (Nds. OVG, Beschluss vom 17.9.2007 - 12 ME 225/07 -, OVG Berlin, Beschluss vom 13.3.2003 - 8 S 330.02 -, BayVGH, Beschluss vom 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 -, jeweils juris).

    Ob ein Fahrzeug "demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt ist", hängt davon ab, ob beide Kraftfahrzeuge in vergleichbarer Weise zu geschäftlichen und/oder zu privaten Zwecken eingesetzt werden/worden sind (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17.9.2007 - 12 ME 225/07-, a.a.O.).

  • VG Aachen, 07.02.2012 - 2 K 1924/10

    Zulässigkeit der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage gegenüber dem Halter eines

    1993, 611; OVG NRW, Urteil vom 30. September 1996 - 25 A 6279/95 -, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330/02 -, juris; Bay.VGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 11 CS 03/2940 -, juris; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 17. September 2007 - 12 ME 225/07 - und vom 10. Juni 2011 - 12 ME 40/11 -, juris.

    Dabei kommt es hinsichtlich des Zwecks der Nutzung nicht auf die Person des konkreten Nutzers an, sondern auf die objektiv vergleichbare Zweckbestimmung des Fahrzeugs, vgl. etwa OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330/02 -, juris; Bay.VGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 11 CS 03/2940 -, juris; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 17. September 2007 - 12 ME 225/07 - und vom 10. Juni 2011 - 12 ME 40/11 -, juris.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2015 - 1 B 1.13

    Fahrtenbuchanordnung; Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers;

    Nach der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 10. März 2006 - 12 ME 48/06 -, juris Rn. 12, vom 17. September 2007 - 12 ME 225/07 -, juris Rn. 4 und Beschluss vom 6. April 2010 - 12 ME 47/10 -, juris Rn. 6; vgl. ferner Hessischer VGH, Beschluss vom 22. März 2005 - 2 UE 582/04 -, juris Rn. 27), der sich der Senat anschließt, lassen Datensatzauszüge den Schluss auf die Absendung eines Schreibens dann zu, wenn die Übersendung eines in einem Datenauszug vermerkten Schreibens der gängigen Verwaltungspraxis entspricht.
  • VG Göttingen, 08.07.2013 - 1 A 239/11

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsmessung; Piezoelektrische Messfühler;

    Schon ein Verkehrsverstoß, der zu einer Eintragung von einem Punkt in das Verkehrszentralregister (vgl. § 4 StVG) führen würde, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs von sechs Monaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Nds. OVG, Beschlüsse vom 17.09.2007 - 12 ME 225/07 -, NJW 2008, 167 und vom 08.07.2005 - 12 ME 185/05 - Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 31a StVZO Rn. 8).
  • VG Gelsenkirchen, 05.06.2012 - 14 L 595/12

    Fahrtenbuchauflage; Anhörungsbogen; keine förmliche Zeugenanhörung; verweigerte

    vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330.02 -, NJW 2003, 2402, juris; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 11 CS 03.2940 -, BayVBl 2004, 633, juris, sowie OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17. September 2007 - 12 ME 225/07 -, juris, sowie OVG NRW, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 8 B 1277/11 -.
  • VG Köln, 26.05.2010 - 18 L 588/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a

    OVG, Beschluss vom 17.09.2007 - 12 ME 225/07 - OVG Berlin, Beschluss vom 13.03.2003 - 8 S 330.02 -, NJW 2003, 2402; BayVGH, Beschluss vom 27.01.2004 a.a.O.; VG Hannover a.a.O.
  • VG Hannover, 30.10.2008 - 9 A 461/08

    Ersatzfahrzeug; Fahrer; Fahrzeug; Nutzungszweck

  • VG Gelsenkirchen, 25.02.2014 - 14 K 3751/13

    Anordnung der Führung eines Fahrenbuchs bei Unmöglichkeit der Feststellung des

  • VG Köln, 20.05.2011 - 18 K 106/11

    Ausschluss einer Fahrtenbuchauflage aufgrund einer verspäteten Anhörung bei

  • VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18

    Allgemeine Beweislastregelungen; Anhörung; Anscheinsbeweis; Beweislast, Zugang

  • VG Göttingen, 16.12.2009 - 1 A 210/09

    Kausalität zwischen Mitwirkungshandlung des Halters und einer

  • OVG Sachsen, 31.03.2021 - 6 A 964/19

    Berufungsbegründung; Fahrtenbuchauflage; Ersatzfahrzeug; Geschäftswagen

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2011 - 12 ME 40/11

    Fahrtenbuchauflage; zur Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs nach § 31 a Abs. 1 Satz

  • VG Halle, 12.12.2019 - 8 B 318/19
  • VG Arnsberg, 04.10.2019 - 7 K 3942/17
  • VG Saarlouis, 24.02.2010 - 10 K 386/09

    Anfechtung einer Fahrtenbuchauflage

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2019 - L 4 KR 277/19
  • VG Würzburg, 10.02.2010 - W 6 S 10.71

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Verhältnismäßigkeit; Ersatzfahrzeug

  • VG Berlin, 20.07.2017 - 14 L 563.17

    Bestimmung eines Fahrzeuges als Ersatzfahrzeug im Rahmen einer Fahrtenbuchauflage

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - 8 B 1042/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6296
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - 8 B 1042/07 (https://dejure.org/2007,6296)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.10.2007 - 8 B 1042/07 (https://dejure.org/2007,6296)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 8 B 1042/07 (https://dejure.org/2007,6296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Mangelnde Mitwirkung - Zeugnisverweigerungsrecht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Mitwirkung an Aufklärung eines Verkehrsverstoßes - Fahrtenbuch

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestehen einer Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs; Erforderlichkeit einer Fahrtenbuchauflage als eine der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dienende Maßnahme der Gefahrenabwehr; Erforderlichkeit eines Fahrtenbuchs auch bei Unmöglichkeit der Feststellung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 52
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1995 - 25 B 98/95

    Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften; Punktesystem; Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - 8 B 1042/07
    2 St 276/88">NJW 1989, 2704, und Urteil vom 17.5.1995 - 11 C 12.94 -, DAR 1995, 458, 459; OVG NRW, Beschluss vom 14.3.1995 - 25 B 98/95 -, NJW 1995, 2242, 2243, und Urteil vom 29.4.1999 - 8 A 699/97 -, DAR 1999, 375; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, § 31 a StVZO Rn. 2).

    Ein Fahrzeugführer, der damit rechnen muss, dass er wegen der durch das Fahrtenbuch feststellbaren Fahreridentität für einen von ihm begangenen Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen wird, wird Verkehrszuwiderhandlungen zu vermeiden suchen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.3.1995 - 25 B 98/95 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -, NZV 1998, 126, 127).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - 8 B 1042/07
    2 St 276/88">NJW 1989, 2704, und Urteil vom 17.5.1995 - 11 C 12.94 -, DAR 1995, 458, 459; OVG NRW, Beschluss vom 14.3.1995 - 25 B 98/95 -, NJW 1995, 2242, 2243, und Urteil vom 29.4.1999 - 8 A 699/97 -, DAR 1999, 375; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, § 31 a StVZO Rn. 2).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - 8 B 1042/07
    Sie stellt eine der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dienende Maßnahme der Gefahrenabwehr dar, mit der dafür Sorge getragen werden soll, dass künftige Feststellungen eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.6.1989 - 7 B 90.89 -, …
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - 8 B 1042/07
    Ein Fahrzeugführer, der damit rechnen muss, dass er wegen der durch das Fahrtenbuch feststellbaren Fahreridentität für einen von ihm begangenen Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen wird, wird Verkehrszuwiderhandlungen zu vermeiden suchen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.3.1995 - 25 B 98/95 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -, NZV 1998, 126, 127).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 10 S 962/90

    Ermessensfehlerhaftigkeit einer Fahrtenbuchauflage - Aufsichtspflichten des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - 8 B 1042/07
    Die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn sie geeignet ist, der abstrakten, in der Risikosphäre des Fahrzeughalters liegenden Gefahr zu begegnen, dass künftig mit einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug unaufklärbar bleibende Verkehrsverstöße begangen werden (vgl. auf die Ursächlichkeit des Verhaltens des Fahrzeughalters für den Misserfolg der Ermittlungsbemühungen abstellend: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.7.1990 - 10 S 962/90 -, NZV 1992, 46, 47).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - 8 B 1042/07
    2 St 276/88">NJW 1989, 2704, und Urteil vom 17.5.1995 - 11 C 12.94 -, DAR 1995, 458, 459; OVG NRW, Beschluss vom 14.3.1995 - 25 B 98/95 -, NJW 1995, 2242, 2243, und Urteil vom 29.4.1999 - 8 A 699/97 -, DAR 1999, 375; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, § 31 a StVZO Rn. 2).
  • VG Gelsenkirchen, 04.03.2013 - 14 K 2369/12

    Ermittlung; Fahrtenbuch; Rotlichtverstoß; Verfolgungsverjährung;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 8 B 1042/07 -, juris Rn. 6 f.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 8 B 1042/07 -, NZV 2008, 52, juris Rn. 8.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 8 B 1042/07 -, www.nrwe.de, Rdnr. 7.

  • VG Düsseldorf, 28.11.2013 - 6 K 8846/12

    Fahrtenbuch; Mietwagen; Vorführfahrzeug; Mietfahrzeug; Autohaus

    vgl. Urteil der Kammer vom 12. Mai 2011 - 6 K 4345/10 - Gerichtsbescheid vom 25. Juni 2012- 6 K 6286/11 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 8 B 1042/07 -, NZV 2008, 52 (= juris Rdn. 6); vgl. auch OVG Berl.-Br., Beschluss vom 30. Juni 2010 - 1 N 42.10 -, juris Rdnr. 6, 8 (= NJW 2010, 2743); OVG LSA, Beschluss vom 16. September 2003 - 1 L 90/03 -, juris Rdnr. 4 (= DVBl. 2004, 524); Bay.VGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 11 CS 06.3395 -, juris Rdnr. 22.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1987 - 7 C 14.84 -, NJW 1987, 3020 (= juris Rdn. 12); OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 8 B 1042/07 -, NZV 2008, 52 (= juris Rdn. 12) zur Eignung der Bußgeldbewehrung an sich.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 8 B 1042/07 -, NZV 2008, 52 (= juris Rn. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2015 - 8 B 1465/14

    Fahrtenbuchauflage bei Firmenfahrzeug nach vorangegangener angemessener

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 11. Oktober 2007 - 8 B 1042/07 -, NZV 2008, 52 = juris Rn. 6, vom 28. Oktober 2013 - 8 A 562/13 -, juris Rn. 14., vom 11. November 2013 - 8 B 1129/13 -, juris Rn. 12 ff., und vom 14. November 2013 - 8 A 1668/13 -, juris Rn. 14.
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