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   OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - IV-2 Ss (OWi) 191/07 - (OWi) 101/07 III   

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OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - IV-2 Ss (OWi) 191/07 - (OWi) 101/07 III (https://dejure.org/2008,6821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.04.2008 - IV-2 Ss (OWi) 191/07 - (OWi) 101/07 III (https://dejure.org/2008,6821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. April 2008 - IV-2 Ss (OWi) 191/07 - (OWi) 101/07 III (https://dejure.org/2008,6821)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Zustellung eines Bußgeldbescheids an einen trotz lediglich "außergerichtlicher Vollmacht" im behördlichen Bußgeldverfahren tatsächlich als Verteidiger tätigen Rechtsanwalt; Möglichkeit der Heilung eines Zustellungsmangels im Falle eines erst durch die ...

  • Judicialis

    OWiG § 51 Abs. 3 Satz 1; ; LZG NRW § 8

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Bußgeldverfahren und Zustellungsmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Der "Trick” mit der Vollmacht im Bußgeldverfahren

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 534
  • NZV 2008, 588
  • JR 2008, 522
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.02.1997 - 1 StR 772/96

    Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils an Verteidiger bei Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    rechtsgeschäftlich ermächtigt, "Zustellungen und sonstige Mitteilungen aller Art ... mit rechtlicher Wirkung in Empfang zu nehmen." Durch die Regelung des § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG wird die Möglichkeit einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 293; OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336; BayObLG NJW 2004, 1263; OLG Hamm NZV 2005, 386).
  • OLG Rostock, 20.05.2003 - 2 Ss OWi 15/03

    Verhältnis von gesetzlich fingierter und rechtsgeschäftlich erteilter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    rechtsgeschäftlich ermächtigt, "Zustellungen und sonstige Mitteilungen aller Art ... mit rechtlicher Wirkung in Empfang zu nehmen." Durch die Regelung des § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG wird die Möglichkeit einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 293; OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336; BayObLG NJW 2004, 1263; OLG Hamm NZV 2005, 386).
  • BayObLG, 14.01.2004 - 2St RR 188/03

    Wirksamkeit der Zustellung eines schriftlichen Urteils an einen Verteidiger;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    rechtsgeschäftlich ermächtigt, "Zustellungen und sonstige Mitteilungen aller Art ... mit rechtlicher Wirkung in Empfang zu nehmen." Durch die Regelung des § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG wird die Möglichkeit einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 293; OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336; BayObLG NJW 2004, 1263; OLG Hamm NZV 2005, 386).
  • BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83

    Beschränkung der Überprüfung eines angefochtenen Urteils auf die Verjährungsfrage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    Indem der Betroffene Verfolgungsverjährung geltend macht, ergreift das Rechtsmittel auch die sachlich-rechtliche Grundlage, auf der die Verjährungsfrage zu entscheiden ist; insoweit ist die allgemeine Sachrüge erhoben (vgl. BGH NJW 1984, 988).
  • OLG Hamm, 05.10.2004 - 4 Ss OWi 524/04

    Verjährung; Unterbrechung; Zustellungsvollmacht; Verteidigervollmacht; Entbindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    rechtsgeschäftlich ermächtigt, "Zustellungen und sonstige Mitteilungen aller Art ... mit rechtlicher Wirkung in Empfang zu nehmen." Durch die Regelung des § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG wird die Möglichkeit einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 293; OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336; BayObLG NJW 2004, 1263; OLG Hamm NZV 2005, 386).
  • BayObLG, 17.05.1995 - 2 ObOWi 218/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    a) Die Rüge, die "außergerichtliche Vollmacht" sei unter Verletzung des § 261 StPO weder durch Verlesung noch in sonst zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden, verkennt, dass die Prüfung der Verfolgungsverjährung im Freibeweisverfahren erfolgen konnte (vgl. BayObLG NZV 1995, 410; OLG Hamm DAR 2007, 96, 97; Meyer-Goßner a.a.O. Einl. Rdn. 152 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.11.2003 - 2 Ss 647/03

    Verjährungsunterbrechung; Zustellung; Verteidigervollmacht; außergerichtliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    Die vorliegend zu beurteilende "außergerichtliche Vollmacht" hat nahezu denselben Wortlaut wie diejenigen Vollmachtsurkunden, die Gegenstand der Entscheidungen des OLG Hamm vom 27. November 2003 (DAR 2004, 105 = VRS 106, 126 = StraFo 2004, 96) und des OLG Brandenburg vom 23. Mai 2005 (ZfSch 2005, 571) waren.
  • BGH, 07.07.1997 - 5 StR 307/97

    Revisionsrechtliche Erheblichkeit der Abwesenheit des Verteidigers bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    Es kann deshalb auch aus den äußeren Umständen auf ein Verteidigerverhältnis geschlossen werden (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 18; KK-Laufhütte, StPO, 5. Aufl., vor § 137 Rdn. 3; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., vor § 137 Rdn. 9 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 2 Ss OWi 688/06

    Verjährungsunterbrcehung; Anordnung der Vernehmung; bestimmte Person, Form der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    a) Die Rüge, die "außergerichtliche Vollmacht" sei unter Verletzung des § 261 StPO weder durch Verlesung noch in sonst zulässiger Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden, verkennt, dass die Prüfung der Verfolgungsverjährung im Freibeweisverfahren erfolgen konnte (vgl. BayObLG NZV 1995, 410; OLG Hamm DAR 2007, 96, 97; Meyer-Goßner a.a.O. Einl. Rdn. 152 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 15.01.2007 - Ss OWi 731/06

    Bußgeldbescheid; Zustellung; Verfolgungsverjährung; Vollmacht; Verteidiger;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07
    Der Senat teilt die Auffassung des OLG Dresden (VerkMitt 2007, Nr. 63 = SVR 2007, 393), dass die Zustellung des Bußgeldbescheides nach § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG wirksam ist, wenn sich der tatsächlich als Verteidiger beauftragte und tätige Rechtsanwalt von seinem Mandanten lediglich eine zivilrechtlich ausgelegte "außergerichtliche Vollmacht" ausstellen lässt, um hieraus - nachdem die Zustellung des Bußgeldbescheides wie angestrebt an den Rechtsanwalt erfolgt ist - später formale Einwände gegen die verjährungsunterbrechende Wirkung herzuleiten.
  • VG München, 30.06.1998 - M 4 K 98.2796
  • KG, 09.12.2005 - 3 Ws (B) 637/05

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheids an

  • OLG Braunschweig, 26.02.2009 - Ss OWi 16/09

    Unterbrechung der Verjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten; Zustellung des

    Abgesehen davon, dass jene Fälle von verschiedenen Oberlandesgerichten zu Recht inzwischen anders, und zwar in dem Sinn beurteilt werden, dass jene als "Verjährungsfalle" bezeichnete außergerichtliche Vollmacht ohne Zustellungsvollmacht als jedenfalls im Sinne des § 51 Abs. 3 S. 1 OWiG wirksame Verteidigervollmacht angesehen wird (z. B. OLG Düsseldorf StraFo 2008, 332), ist in jenen Fällen aber tatsächlich eine Vollmacht zu den Akten gereicht worden.
  • OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss OWi 83/13

    Voraussetzungen für eine wirksame Zustellung an den Verteidiger trotz fehlender

    OLG Düsseldorf StraFo 2008, 332).
  • OLG Jena, 07.03.2016 - 1 OLG 171 SsBs 65/15

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren wegen

    Denkgesetzlich zwingend wird sie, wenn der Rechtsanwalt Verfahrensrechte geltend macht, die kraft Gesetzes ausschließlich einem Verteidiger vorbehalten sind, also etwa einen Antrag auf Akteneinsicht durch Übersendung der Akte in seine Geschäftsräume oder seine Wohnung nach §§ 46 Abs. 1 OWiG, 147 Abs. 1 und 4 Satz 1 StPO stellt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 114, 460).

    Diese Behauptung wird durch das nachfolgende Prozessverhalten beider Beteiligter - anders als in den zur sog. "Verjährungsfalle" entschiedenen Fällen, in denen der Verteidiger entgegen einer Beschränkung seiner Vollmacht faktisch (weiterhin) als solcher aufgetreten war (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2009, 295; OLG Düsseldorf VRS 114, 460) - zwar nicht in Frage gestellt.

  • OLG Bamberg, 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08

    Bußgeldverfahren: Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Richters vor einer

    Schließlich kommt dies im anwaltlichen Einspruchsschreiben vom 30.07.2007 zum Ausdruck, in dem es heißt, "gegen den Bußgeldbescheid...lege ich Einspruch ein" , womit der beauftragte Rechtsanwalt eindeutig eine Erklärung für den Betroffenen abgegeben hat und zweifelsfrei ersichtlich ist, dass er mit der Verteidigung beauftragt ist (vgl. Thüringer Oberlandesgericht VRS 112, 360; OLG Karlsruhe VRR 2008, 435; OLG Düsseldorf StraFo 2008, 332; OLG Zweibrücken VRR 2008, 356; Brandenburgisches OLG VRS 113, 434; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.12.2008, 3 Ss OWi 1530/07).
  • AG Lüdinghausen, 14.10.2014 - 19 OWi 166/14

    Vollmacht, Zustellungsvollmacht, nachträgliche Vorlage

    Eine solche erst nach Zustellung zur Akte gereichte Vollmacht ist nicht ausreichend, eine vorherige Zustellung wirksam erscheinen zu lassen oder nachträglich zu heilen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.4. 2008 - 2 Ss (OWi) 191, 101/07 = NStZ 2008, 534).
  • AG Lüdinghausen, 14.10.2014 - 19 OWi 89 Js 1652/14

    Ein (versteckter) Vollmachtstrick, oder was?

    Eine solche erst nach Zustellung zur Akte gereichte Vollmacht ist nicht ausreichend, eine vorherige Zustellung wirksam erscheinen zu lassen oder nachträglich zu heilen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.4. 2008 - 2 Ss (OWi) 191, 101/07 = NStZ 2008, 534).
  • AG Berlin-Tiergarten, 25.06.2008 - 310 OWi 252/08

    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Zustellung des Bußgeldbescheides an Rechtsanwalt

    Vielmehr kann einem Rechtsanwalt, der in einem behördlichen Bußgeldverfahren tatsächlich als Verteidiger auftritt und tätig ist, jedoch aus taktischen Erwägungen ("Verjährungsfalle") lediglich eine "außergerichtliche Vollmacht" zu den Akten gereicht hat, der Bußgeldbescheid nach § 51 Absatz 3 Satz 1 OWiG wirksam zugestellt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2008 - IV - 2 Ss (Owi) 191/07 - (Owi) 101/07 III - unter ausdrücklicher Zurückweisung der Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 09.12.2005, s.o.; OLG Dresden, Beschluss vom 15.01.2007 - Ss (Owi) 731/06).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.08.2008 - 2 Ss-OWi 366/08, 2 Ss OWi 366/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6387
OLG Frankfurt, 06.08.2008 - 2 Ss-OWi 366/08, 2 Ss OWi 366/08 (https://dejure.org/2008,6387)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.08.2008 - 2 Ss-OWi 366/08, 2 Ss OWi 366/08 (https://dejure.org/2008,6387)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. August 2008 - 2 Ss-OWi 366/08, 2 Ss OWi 366/08 (https://dejure.org/2008,6387)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 71 Abs 1 OWiG, § 267 Abs 1 S 3 StPO, § 37 Abs 2 Nr 1 S 7 StVO, § 49 Abs 3 Nr 2 StVO
    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Notwendige tatrichterlichen Feststellungen zu einem qualifizierten Rotlichtverstoß bei Verwendung eines stationären standarisierten Messverfahren; Verweisung auf Lichtbilder

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Notwendige tatrichterlichen Feststellungen zu einem qualifizierten Rotlichtverstoß bei Verwendung eines stationären standarisierten Messverfahren; Verweisung auf Lichtbilder

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rotlichtverstoß - Messtoleranz

  • Judicialis

    OWiG § 71 Abs. 1; ; StPO § 267 Abs. 1 S. 3; ; StVO § 37; ; StVO § 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Verwendung eines stationären standartisierten Messverfahrens zum Beleg eines innerörtlichen qualifizierten Rotlichtverstoßes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei der Verwendung eines stationären standardisierten Messverfahrens zum Beleg eines innerörtlichen qualifizierten Rotlichtverstoßes reicht es grundsätzlich aus, die Nettorotzeit und das Überfahren der Fluchtlinie der Kreuzung mitzuteilen

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verweisung auf ein Lichtbild

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Schilderung der Beweiswürdigung für den Fall der Verwendung eines stationären standarisierten Messverfahrens zum Beleg eines innerörtlichen qualifizierten Rotlichtverstoßes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an den Beweis eines innerörtlichen qualifizierten Rotlichtverstoßes bei Verwendung eines stationären standarisierten Messverfahrens; Anforderungen an die Urteilsgründe in Bußgeldsachen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verweisung auf ein Lichtbild

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 322
  • NZV 2008, 588
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2008 - 2 Ss OWi 366/08
    Daher dürfen gerade in Bußgeldsachen an die Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen gestellt werden (BGHSt 39, 291, 299).
  • OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und

    Auch wenn es dem Betroffenen grundsätzlich nicht verwehrt ist, auch solche Tatschen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält oder nur vermutet, bedarf es der Mitteilung konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte, die das Beweisbegehren zumindest möglich erscheinen lassen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.08.2008, 2 Ss-OWi 366/08; BeckRS 2008, 18918).
  • OLG Bremen, 19.10.2009 - 2 SsBs 38/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

    Bei Verwendung eines stationären standardisierten Messverfahrens zum Beleg eines innerörtlichen qualifizierten Rotlichtverstoßes reicht es grundsätzlich aus, dass das Urteil neben dem Hinweis, dass die ordnungsgemäß durchgeführte Messung auf einem stationären standardisierten Verfahren beruht, die Nettorotlichtzeit mitteilt und zum Beleg dafür, dass der geschützte Querverkehr beeinträchtigt wurde, Feststellungen darüber trifft, dass die Fluchtlinie der Kreuzung überfahren wurde (OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2008, 322).
  • OLG Bamberg, 19.07.2017 - 3 Ss OWi 836/17

    Anforderungen an die Urteilsbegründung bedingt vorsätzlichen Abstandsverstoß -

    Wenn auch mit Blick auf das Bußgeldverfahren und hier gerade für das "entkriminalisierte" Verkehrsrecht als Massenverfahren des täglichen Lebens (auch zur historischen Entwicklung des OWi-Verfahrens vgl. Freymann/Wellner/Grube, Bezüge zum StVR, Rn. 1 f., 10 ff., 137, 155 ff.; ferner Burhoff/Gieg, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 149 ff., jeweils m.w.N.) wegen der entsprechend seinem Zweck gebotenen einfachen und schnellen Erledigung hinsichtlich der Abfassung der Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen zu stellen sind (BGHSt 43, 22/26 f. = NJW 1997, 1862; BGH, Beschluss vom 08.05.2013 - 4 StR 336/12 = BGHSt 58, 243, 252 f. = DAR 2013, 477 = NJW 2013, 2837; BGHSt 39, 291, 299; ferner KG, Beschl. vom 09.10.2015 - 162 Ss 77/15 = VRS 129 [2015], 137; OLG Bamberg StraFo 2016, 116; OLG Bamberg, Beschluss vom 29.12.2016 - 3 Ss OWi 1566/16; 14.11.2016 - 3 Ss OWi 1164/16 = DAR 2017, 89 und 06.02.2017 - 3 Ss OWi 156/17; OLG Hamburg, Beschluss vom 27.03.2015 - 1 RB 58/14 = NZV 2016, 102 = NStZ 2015, 661 = VRS 128 [2015], 134 [für verständigungsbezogene Mitteilungspflichten]; OLG Bamberg ZfS 2013, 290 = VM 2013, Nr. 30 = VRR 2013, 111 [Deutscher]; OLG Düsseldorf DAR 2011, 408; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 322), kann doch für den Inhalt des Urteils in Bußgeldsachen prinzipiell nichts anderes als für Urteile in Strafsachen gelten.
  • KG, 21.03.2018 - 3 Ws (B) 91/18

    Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Höhe des Toleranzabzugs bei Zeitmessung

    Zwar ist anerkannt, dass es bei Rotlichtverstößen der Mitteilung des Toleranzwertes dann nicht bedarf, wenn die Rotlichtzeit auch nach Abzug des "für den Betroffenen günstigsten Toleranzwertes" wenigstens eine Sekunde gedauert hat (vgl. OLG Braunschweig NJW 2007, 391; OLG Bremen DAR 2002, 225; OLG Frankfurt NZV 2008, 588; OLG Schleswig SchlHA 2005, 335; Janker-Hühnermann in BHHJJ, 24. Aufl., § 37 StVO Rn. 30d).
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