Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.05.2008 - 02 Ss OWi 229/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Burhoff online
StPO § 261; StPO § 267
Standardisiertes Messverfahren; Vorgaben; Verwendung; Beachtung; Herstellerangaben; - openjur.de
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltung der von der obergerichtlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für sogenannte standardisierte Messverfahren; Fehlen eines standardisierten Messverfahrens mittels einer Laserpistole bei Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Null-Messung nicht in ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Lasermessung - Notwendigkeit des Gerätetests
- Judicialis
- rewis.io
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261; StPO § 267
Anforderungen an die Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Laserpistole; Rechtsfolgen des Fehlens standardisierter Messverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Geschwindigkeitsüberschreitung - Standardisierte Messverfahren und Gerätetest
Verfahrensgang
- AG Hagen - 86 OWi 379/06
- OLG Hamm, 15.05.2008 - 02 Ss OWi 229/08
Papierfundstellen
- NZV 2009, 248
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 53 Ss OWi 237/12
Gerichtliche Zurückweisung von Beweisanträgen nach § 77 Abs. 2 Nr, 1 OWiG unter …
Denn die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für so genannte standardisierte Messverfahren gelten nur dann, wenn das jeweilige Messgerät vom Bedienungspersonal auch standardmäßig, das heißt, im geeichten Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Bedienungs- bzw. Gebrauchsanweisung verwendet worden ist, und zwar nicht nur beim eigentlichen Messvorgang, sondern auch und gerade bei dem ihm vorausgegangenen Gerättest (vgl. OLG Hamm NZV 2009, 248 f). - OLG Celle, 26.03.2013 - 322 SsBs 377/12
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Pflicht der Verwaltungsbehörde zur …
Vielmehr ist gerade in den Fällen, in denen die Bedienungsanleitung nicht eingehalten worden ist, die Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen für Messtechnik geboten, um trotz Verstoßes gegen die Vorgaben des standardisierten Messverfahrens gegebenenfalls von einem korrekten Messergebnis ausgehen zu können (vgl. nur OLG Koblenz, DAR 2006, 101, KG, VRS 116, 446; OLG Hamm, NZV 2009, 248). - OLG Hamm, 21.05.2013 - 1 RBs 65/13
Bedingte Zustimmung des Betroffenen zum Beschlussverfahren nach § 72 OWiG
Das Amtsgericht wird bei einer erneuten Entscheidung auch Gelegenheit haben, die Voraussetzungen für die Annahme eines standardisierten Messverfahrens (vgl. nur: OLG Hamm NZV 2009, 248 m.w.N.), insbesondere eine gültige Eichung des verwendeten Messgeräts, darzulegen.
- KG, 23.07.2018 - 3 Ws (B) 157/18
Anforderungen an ein standardisiertes Messverfahren
8 Jedoch liegt ein standardisiertes Messverfahren im Einzelfall nur dann vor, wenn das Gerät von seinem Bedienungspersonal auch wirklich standardmäßig, d.h. in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Bedienungs- bzw. Gebrauchsanweisung verwendet wurde, und zwar nicht nur beim eigentlichen Messvorgang, sondern auch und gerade bei den ihm vorausgehenden Gerätetests (vgl. Senat VRS 116, 446; OLG Hamm VRS 115, 53;… OLG Koblenz a.a.O.). - OLG Hamm, 01.07.2011 - 1 RBs 99/11
Fahrverbot, Urteilsgründe, Anforderungen, Absehen, Geldbuße
Das Urteil wird den in der obergerichtlichen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen hinsichtlich des erforderlichen Umfangs der tatsächlichen Feststellungen bei standardisierten Messverfahren (zu vgl. BGH NJW 1993, 3081 ff; OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2008 - 2 Ss OWi 229/08 - , m. w. N., zitiert nach Burhoff online) gerecht, in dem es das Messverfahren bezeichnet, den zu berücksichtigen Toleranzwert angibt und darlegt, dass es mögliche Fehlerquellen ausreichen berücksichtigt hat. - OLG Celle, 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09
Standardisiertes Messverfahren und Geschwindigkeitsverstoß
Denn die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für sog. standardisierte Messverfahren gelten nur dann, wenn das jeweilige Messgerät vom Bedienungspersonal auch standardmäßig, d.h. in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Bedienungs- bzw. Gebrauchsanweisung verwendet worden ist, und zwar nicht nur beim eigentlichen Messvorgang, sondern auch und gerade bei den ihm vorausgehenden Gerätetests (vgl. AG Rathenow NZV 2009, 249; OLG Hamm NZV 2009, 248 f.;… Jagow u.a., Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 117). - OLG Hamm, 05.10.2021 - 3 RBs 211/21
Täteridentifizierung, Anforderungen, Urteilsgründe, Lichtbild
Dies ist in der Regel unzureichend (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Mai 2008 - 2 Ss OWi 229/08 -, Rdnr. 7, juris). - AG Herford, 12.09.2008 - 11 OWi 980/07
Vorliegen eines standardisierten Messverfahrens bei Nichteinhaltung einer …
Wenn das Gerät vom Bedienungspersonal standardmäßig, das heißt in einem geeichten Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanweisung verwendet worden ist, und zwar nicht nur beim eigentlichen Messvorgang, sondern auch und gerade bei den ihm vorausgehenden Gerätetest, ist von einer ordnungsgemäßen Messung auszugehen (vgl. dazu: OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2008 - 2 Ss Owi 229/08). - KG, 24.07.2014 - 3 Ws (B) 365/14
Zustellungsbevollmächtigung des Verteidigers auf Grund rechtsgeschäftlicher …
Eine Abweichung von der Gebrauchsanweisung hat der Tatrichter gerade nicht festgestellt, so dass der Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die Entscheidungen des Senats (VRS 116, 446) und des OLG Hamm (VRR 2008, 352) nicht verfängt. - OLG Brandenburg, 21.06.2012 - Ss OWi 237/12 Denn die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für so genannte standardisierte Messverfahren gelten nur dann, wenn das jeweilige Messgerät vom Bedienungspersonal auch standardmäßig, das heißt, im geeichten Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Bedienungs- bzw. Gebrauchsanweisung verwendet worden ist, und zwar nicht nur beim eigentlichen Messvorgang, sondern auch und gerade bei dem ihm vorausgegangenen Gerättest (vgl. OLG Hamm NZV 2009, 248 f).
- VG Stade, 28.01.2013 - 1 A 464/10
Fahrtenbuchauflage, standardisiertes Messverfahren