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   OLG Hamburg, 27.03.2009 - 3 - 13/09 (Rev), 3 - 13/09 (Rev) - 1 Ss 31/09   

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https://dejure.org/2009,5237
OLG Hamburg, 27.03.2009 - 3 - 13/09 (Rev), 3 - 13/09 (Rev) - 1 Ss 31/09 (https://dejure.org/2009,5237)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.03.2009 - 3 - 13/09 (Rev), 3 - 13/09 (Rev) - 1 Ss 31/09 (https://dejure.org/2009,5237)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. März 2009 - 3 - 13/09 (Rev), 3 - 13/09 (Rev) - 1 Ss 31/09 (https://dejure.org/2009,5237)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit wegen Unfallflucht bei Verlassen des Unfallortes in Unkenntnis seiner Beteiligung am Unfallgeschehen und Weiterfahrt von 1,5 km; Bestimmung der räumlichen Grenze des Unfallortes; Strafbarkeit des Entfernens vom Unfallort nach späterer Kenntniserlangung von ...

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    StGB § 142 Abs. 1

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nachträgliche Kenntnisnahme begründet Unfallflucht?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 142 Abs. 1
    Strafbarkeit des weiteren Entfernens vom Unfallort nach Kenntniserlangung von der Beteiligung am Unfall

  • rechtsportal.de

    StGB § 142 Abs. 1
    Voraussetzungen für die Strafbarkeit bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kein unerlaubtes Entfernen, wenn der Täter erst nach längerer Fahrstrecke Kenntnis vom Unfall erlangt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Spätere Kenntnis von Unfallbeteiligung - Unfallflucht?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Unfallflucht bei späterer Kenntnis von Unfallbeteiligung

Besprechungen u.ä. (4)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 142 StGB
    Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfallort

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Unvorsätzliches Entfernen vom Unfallort

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein "beweglicher" Unfallort bei Verfolgung des Unfallverursachers

  • mielco.de PDF (Kurzanmerkung)

    Was versteht man unter Unfallort im Rahmen der Fahrerflucht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2074
  • NZV 2009, 301
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06

    Unerlaubtes (Sich) Entfernen von Unfallort (keine Erstreckung des Abs. 2 Nr. 2

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2009 - 3-13/09
    Das Landgericht hat dieses Verhalten des Angeklagten unter Berufung auf Beschlüsse des OLG Düsseldorf (NStZ-RR 2008, 88) und BVerfG (NJW 2007, 1666, 1668) als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 Abs. 1 StGB bewertet.

    Das OLG Düsseldorf stützt diese Auffassung auf ein obiter dictum des Bundesverfassungsgerichts, nach dem § 142 Abs. 1 StGB - anders als § 142 Abs. 2 StGB - keinen abgeschlossenen Sachverhalt des Sich-Entfernt-Habens voraussetze, sondern ein Entfernensvorsatz grundsätzlich bis zur Beendigung der Tat durch ein erfolgreiches Sich-Entfernt-Haben gebildet werden kann, so dass durch § 142 Abs. 1 StGB Fälle erfasst werden können, in denen der Täter nachträglich auf den Unfall hingewiesen wird und sich - gleichwohl - weiter - von der Unfallstelle entfernt (BVerfG, Beschl. v. 19.03.2007, NJW 2007, 1666, 1668).

    Eine Strafbarkeit gemäß § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB kommt ebenfalls nicht in Betracht, weil das berechtigte oder entschuldigte Entfernen vom Unfallort wegen Verstoßes gegen das Analogieverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG nicht mit dem vorsatzlosen Entfernen vom Unfallort gleichzusetzen ist (BVerfG NJW 2007, 1666).

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2007 - 2 Ss 142/07

    Keine Unfallflucht, wenn bei Kenntniserlangung vom Unfall kein zeitlicher und

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2009 - 3-13/09
    Nach § 142 Abs. 1 StGB macht sich nicht strafbar, wer erst nach Verlassen des Unfallortes von seiner Beteiligung am Unfall Kenntnis erlangt und sich gleichwohl (weiter) vom Unfallort entfernt (gegen OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2008, 88).

    Das Landgericht hat dieses Verhalten des Angeklagten unter Berufung auf Beschlüsse des OLG Düsseldorf (NStZ-RR 2008, 88) und BVerfG (NJW 2007, 1666, 1668) als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 Abs. 1 StGB bewertet.

    b) Allerdings soll nach Auffassung des OLG Düsseldorf ein Unfallbeteiligter den Straftatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch dann verwirklichen, wenn er den Unfall nicht bemerkt, deshalb seine Fahrt zunächst fortsetzt, aber noch innerhalb eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs mit dem Unfallgeschehen von diesem erfährt (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2008, 88).

  • BGH, 29.04.1982 - 4 StR 138/81

    Unfall - Verschulden - Fahrlässigkeit - Verkehrsunfall - Unverzüglich Stoppen -

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2009 - 3-13/09
    Denn diese Vorschriften erfassen nicht Fälle, in denen sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, weil er den Unfall aus Fahrlässigkeit nicht bemerkt hat (BGHSt 31, 55, 57 ff.).
  • BGH, 15.11.2010 - 4 StR 413/10

    Unerlaubtes Sich Entfernen vom Unfallort (Begriff des Unfallorts; Tatvorsatz;

    Entgegen einer in Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2008, 107) und Literatur (vgl. Blum, NZV 2008, 495; Laschewski, NZV 2007, 444, 448) vertretenen Ansicht sieht der Senat keine Veranlassung, die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zum Begriff des Unfallorts (vgl. OLG Stuttgart, NZV 1992, 327; OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 409; OLG Köln, NZV 1989, 197, 198) zu modifizieren, um auf diese Weise Fälle strafrechtlich zu erfassen, in denen der Täter nachträglich auf den Unfall hingewiesen wird und sich dennoch weiter entfernt (vgl. OLG Hamburg, NZV 2009, 301; SSWStGB/ Ernemann § 142 Rn. 43; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 142 Rn. 52).
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