Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 10 S 3323/08   

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https://dejure.org/2009,2172
VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 10 S 3323/08 (https://dejure.org/2009,2172)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.02.2009 - 10 S 3323/08 (https://dejure.org/2009,2172)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Februar 2009 - 10 S 3323/08 (https://dejure.org/2009,2172)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausländische Fahrerlaubnis; Verzicht auf Fahrerlaubnis und Entzug derselben

  • verkehrslexikon.de

    Zur Gleichbehandlung von Verzicht und Fahrerlaubnisentzug im Sinne der EU-Führerschein-Richtlinien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichstellung eines vom Fahrerlaubnisinhaber zur Abwendung einer angekündigten Entziehungsverfügung erklärten Verzichts auf die Fahrerlaubnis mit einem Entzug der Fahrerlaubnis

  • Judicialis

    EWGRL 91/439 Art. 8 Abs. 4 Satz 1; ; EGRL 06/126 Art. 11 Abs. 4; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 2; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis: Fahrerlaubnis; EU-Ausland; Entziehung der Fahrerlaubnis; Verzicht auf die Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 359
  • VBlBW 2009, 353
  • DVBl 2009, 536
  • DÖV 2009, 506
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 10 S 3323/08
    Aus den in der Beschwerdebegründung herangezogenen Ausführungen des EuGH in seinen Urteilen vom 03.07.2008 (C-225/07 - Möginger, Rn. 41) und vom 20.11.2008 (C-1/07, Weber, Rn. 36) ergibt sich nicht, dass von der Ermächtigung des Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG allein durch einen Einzelakt einer Behörde und nicht auch durch den Erlass einer Rechtsnorm Gebrauch gemacht werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 05.01.2009 - 10 S 3352/08 -).
  • EuGH, 20.11.2008 - C-1/07

    Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 10 S 3323/08
    Aus den in der Beschwerdebegründung herangezogenen Ausführungen des EuGH in seinen Urteilen vom 03.07.2008 (C-225/07 - Möginger, Rn. 41) und vom 20.11.2008 (C-1/07, Weber, Rn. 36) ergibt sich nicht, dass von der Ermächtigung des Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG allein durch einen Einzelakt einer Behörde und nicht auch durch den Erlass einer Rechtsnorm Gebrauch gemacht werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 05.01.2009 - 10 S 3352/08 -).
  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 10 S 3323/08
    In Ermangelung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben zur Ausübung einer in einer Richtlinie enthaltenen Ermächtigung durch die Mitgliedstaaten ist die Ausgestaltung dem nationalen Verwaltungsverfahrensrecht überlassen (vgl. EuGH, Urt. v. 21.09.1983, C-251/82, Milchkontor, Slg. 1983, 2633, Rn. 17 ff.).
  • VGH Bayern, 12.12.2008 - 11 CS 08.1396

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 10 S 3323/08
    Dem Gemeinschaftsrecht ist nicht zu entnehmen, dass es den Mitgliedstaaten untersagt ist, wegen der von der Verkehrsteilnahme eines Fahrungeeigneten ausgehenden Gefahren den zur Vermeidung einer förmlichen Entziehung ausgesprochenen Verzicht auf eine Fahrerlaubnis gleich dem Fall einer Entziehung zu behandeln (Senatsurt. v. 11.08.2008 - 10 S 2116/08 - BayVGH, Beschl. v. 12.12.2008 - 11 CS 08.1396 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 10 S 1688/08

    EU-Fahrerlaubnis bei fehlendem Wohnsitz des Inhabers in der Union; Feststellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 10 S 3323/08
    Von der den Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eingeräumten Möglichkeit, unter den vom EuGH in den Urteilen vom 26.06.2008 genannten Bedingungen im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnisse nicht anzuerkennen, hat die Bundesrepublik Deutschland durch die Vorschrift des § 28 Abs. 4 FeV Gebrauch gemacht (vgl. Senatsbeschl. v. 17.07.2008 - 10 S 1688/08 -, DAR 2008, 599; ebenso BayVGH, Beschl. v. 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259 - Rn. 13; a.A. OVG NRW, Beschl. v. 12.01.2009 - 16 B 1610/08 -, juris).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 10 S 3323/08
    Hieraus folgt, dass der Richter die in dieser Weise ausgelegte Vorschrift auch auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlass des auf das Auslegungsersuchen ergangenen Urteils entstanden sind, anwenden kann und muss, wenn im Übrigen die Voraussetzungen dafür, dass ein Rechtsstreit über die Anwendung dieser Vorschrift vor die zuständigen Gerichte gebracht wird, erfüllt sind (z. B. Urt. v. 15.12.1995, Rs. C-415/93, Bosman, Slg. I-4921, Rn. 141).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 16 B 1610/08

    Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 10 S 3323/08
    Von der den Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eingeräumten Möglichkeit, unter den vom EuGH in den Urteilen vom 26.06.2008 genannten Bedingungen im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnisse nicht anzuerkennen, hat die Bundesrepublik Deutschland durch die Vorschrift des § 28 Abs. 4 FeV Gebrauch gemacht (vgl. Senatsbeschl. v. 17.07.2008 - 10 S 1688/08 -, DAR 2008, 599; ebenso BayVGH, Beschl. v. 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259 - Rn. 13; a.A. OVG NRW, Beschl. v. 12.01.2009 - 16 B 1610/08 -, juris).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 10 S 3323/08
    Aus den Urteilen des EuGH vom 26.06.2008 (Rs. C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 bis C-336/06) zur Auslegung der Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 sowie Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG ergibt sich demgegenüber, dass der Aufnahmemitgliedstaat die Anerkennung einer im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis ablehnen kann, wenn auf der Grundlage von Angaben im Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte.
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im ausländischen EU-Führerschein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 10 S 3323/08
    Von der den Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eingeräumten Möglichkeit, unter den vom EuGH in den Urteilen vom 26.06.2008 genannten Bedingungen im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnisse nicht anzuerkennen, hat die Bundesrepublik Deutschland durch die Vorschrift des § 28 Abs. 4 FeV Gebrauch gemacht (vgl. Senatsbeschl. v. 17.07.2008 - 10 S 1688/08 -, DAR 2008, 599; ebenso BayVGH, Beschl. v. 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259 - Rn. 13; a.A. OVG NRW, Beschl. v. 12.01.2009 - 16 B 1610/08 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09

    Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis

    Angesichts der gleichgerichteten Interessenlage bei Entzug und bestandskräftiger Versagung lässt sich dem Gemeinschaftsrecht nicht entnehmen, dass es den Mitgliedstaaten im Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/126/EG untersagt ist, die bestandskräftige Versagung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis dem Entzug der Fahrerlaubnis gleichzustellen (ebenso für den Verzicht auf Fahrerlaubnis zur Vermeidung einer förmlichen Entziehung: Senatsbeschl. v. 02.02.2009 - 10 S 3323/08 - juris; BayVGH, Beschl. v. 12.12.2008 - 11 CS 08.1398 - juris).
  • VG Bayreuth, 09.02.2010 - B 1 S 09.949

    Weitergehende Nichtanerkennungsbefugnis nach der Richtlinie 2006/126/EG

    Nach absolut herrschender Rechtsprechung bedarf es hinsichtlich der fehlenden Berechtigung, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, keines konstitutiven Verwaltungsaktes, vielmehr ergibt sich das Fehlen einer solchen Berechtigung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen direkt aus § 28 Abs. 4 FeV (vgl. u.a. BVerwG vom 11.12.2008 Az. 3 C 26.07 in NJW 2009, 1689 und Az. 3 C 38.07 in BayVBl 2009, 374; BayVGH vom 28.12.2009 Az. 11 CS 09.1791, vom 26.10.2009 Az. 11 ZB 09.1634, vom 9.7.2009 Az. 11 CE 09.1425, vom 22.6.2009 Az. 11 CE 09.1089, vom 7.5.2009 Az. 11 CE 09.426 und vom 15.1.2009 Az. 11 CE 08.3222; OVG Rheinland-Pfalz vom 1.7.2009 Az. 10 B 10450/09 in DVBl 2009, 1118; VGH Baden-Württemberg vom 2.2.2009 Az. 10 S 3323/08 in NZV 2009, 359 = VRS 116, 288).

    Aus § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung unmittelbar, dass die dem Antragsteller in Polen erteilte Fahrerlaubnis im Bundesgebiet nicht gilt (vgl. u.a. BVerwG vom 11.12.2008 a.a.O.; BayVGH vom 18.1.2010 Az. 11 CS 09.2079, vom 21.12.2009 Az. 11 CS 09.1791, vom 27.11.2009 Az. 11 ZB 09.1699, vom 13.8.2009 Az. 11 CS 09.1379, vom 6.8.2009 Az. 11 CS 09.1622, vom 28.7.2009 Az. 11 CS 09.1579, vom 9.7.2009 Az. 11 CE 09.1425, vom 22.6.2009 Az. 11 CE 09.1089, vom 7.5.2009 Az. 11 CE 09.426 und vom 28.4.2009 Az. 11 CS 09.350; VGH Baden-Württemberg vom 27.10.2009 in DAR 2010, 38 und vom 2.2.2009 Az. 10 S 3323/08 in NZV 2009, 359 = VRS 116, 288; OVG Rheinland-Pfalz vom 1.7.2009 Az. 10 B 10450/09 in DVBl 2009, 1118).

    Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist auf diese Fallkonstellation übertragbar, da die Interessenlage die gleiche ist (vgl. BayVGH vom 21.12.2009 Az. 11 CS 09.1791, vom 19.10.2009 Az. 11 CS 09.1249, vom 15.1.2009 Az. 11 CE 08.3222 und vom 12.12.2008 Az. 11 CS 08.1398; VGH Baden-Württemberg vom 21.1.2010 Az. 10 S 2391/09 und vom 2.2.2009 in NZV 2009, 359 = VRS 116, 78).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 10 S 1837/10

    Isolierte strafgerichtliche Sperre für Fahrerlaubniserteilung als entzugsähnliche

    Eine isolierte Fahrerlaubnissperre gemäß § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB dürfte auch bei Ersterwerbern im Anwendungsbereich von Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG der Entziehung der Fahrerlaubnis gleichzustellen sein (Fortentwicklung der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 02.02.2009 - 10 S 3323/08 - VBlBW 2009, 353).

    Die Verhängung einer isolierten Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gemäß § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB dürfte daher eine im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV "entzugsähnliche Maßnahme" darstellen (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 21.10.2009 - AN 10 S 09.01799 - juris; vgl. auch zum Verzicht auf die Fahrerlaubnis zur Vermeidung einer drohenden Entziehung Senatsbeschluss vom 02.02.2009 - 10 S 3323/08 - VBlBW 2009, 353).

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08   

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https://dejure.org/2008,8404
OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08 (https://dejure.org/2008,8404)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.11.2008 - 3 M 503/08 (https://dejure.org/2008,8404)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. November 2008 - 3 M 503/08 (https://dejure.org/2008,8404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    FeV § 11 Abs. 8; ; FeV § 13

  • rechtsportal.de

    FeV § 11 Abs. 8; FeV § 13
    Entziehung der Fahrerlaubnis: Alkoholabhängigkeit; Alkoholmissbrauch; Anforderung; Gutachten; Verhältnismäßigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wegen außerhalb des Straßenverkehrs aufgetretener Alkoholauffälligkeit; Anforderungen an die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Verhältnismäßigkeit der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1829
  • NZV 2009, 359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2007 - 12 ME 416/06

    Berücksichtigung von nicht straßenverkehrsbezogenen Alkoholauffälligkeiten im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    Das kann der Fall sein bei einem Berufskraftfahrer, der in einen Dauerkonflikt gerät zwischen der Neigung, häufig und in großen Mengen Alkohol zu konsumieren, und seiner Verpflichtung, seinen Beruf in fahrtüchtigem Zustand auszuüben (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.03.2008 - a. a. O. und v. 29.01.2007 - 12 ME 416/06 - DAR 2007, 227).

    In der Rechtsprechung sind als solche besondere Umstände anerkannt worden, die neben einer nicht straßenverkehrsbezogenen Alkoholauffälligkeit die Annahme eines Alkoholmissbrauchs rechtfertigen: Angaben von nahen Verwandten und des Arbeitgebers über regelmäßigen - hohen - Alkoholkonsum und eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung bei einem Taxifahrer (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.01.2007, a. a. O.) sowie die Begehung von Gewalttaten im häuslichen Bereich unter hochgradiger Alkoholisierung bei einem Berufskraftfahrer, dem wegen einer Trunkenheitsfahrt bereits einmal die Fahrerlaubnis entzogen worden war (VGH Mannheim, Beschl. v. 29.07.2002 - 10 S 1164/02 - NZV 2002, 582 und v. 24.06.2002 - 10 S 985/02 - NZV 2002, 580).

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 12 ME 377/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung aufgrund von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    Vielmehr bedarf es insoweit grundsätzlich an den fachlichen Standards orientierter Feststellungen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.03.2008 - 12 ME 377/07 - juris).

    Das kann der Fall sein bei einem Berufskraftfahrer, der in einen Dauerkonflikt gerät zwischen der Neigung, häufig und in großen Mengen Alkohol zu konsumieren, und seiner Verpflichtung, seinen Beruf in fahrtüchtigem Zustand auszuüben (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.03.2008 - a. a. O. und v. 29.01.2007 - 12 ME 416/06 - DAR 2007, 227).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2002 - 10 S 1164/02

    Verdacht des Alkoholismus bei Berufskraftfahrer - Beibringung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    In der Rechtsprechung sind als solche besondere Umstände anerkannt worden, die neben einer nicht straßenverkehrsbezogenen Alkoholauffälligkeit die Annahme eines Alkoholmissbrauchs rechtfertigen: Angaben von nahen Verwandten und des Arbeitgebers über regelmäßigen - hohen - Alkoholkonsum und eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung bei einem Taxifahrer (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.01.2007, a. a. O.) sowie die Begehung von Gewalttaten im häuslichen Bereich unter hochgradiger Alkoholisierung bei einem Berufskraftfahrer, dem wegen einer Trunkenheitsfahrt bereits einmal die Fahrerlaubnis entzogen worden war (VGH Mannheim, Beschl. v. 29.07.2002 - 10 S 1164/02 - NZV 2002, 582 und v. 24.06.2002 - 10 S 985/02 - NZV 2002, 580).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat dabei mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entschieden, dass sich die Anforderung eines Gutachtens nur auf solche Mängel beziehen kann, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht umsichtig verhalten werde, was es auf der anderen Seite ausschließt, jeden Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, als hinreichenden Grund für die Anforderung eines Gutachtens anzusehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.06.1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69); mithin müssen einer Aufforderung tatsächliche Feststellungen zugrunde gelegt werden, die einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lassen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2008 - 16 E 515/08

    Anspruch auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis; Bedenken gegen die Eignung zum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    Werden bei Gelegenheiten ohne "Verkehrsberührung" hohe Alkoholkonzentrationen erreicht, lässt sich mangels gefestigter wissenschaftlicher Nachweise in diesen Fällen derzeit nicht der zwingende Schluss auf eine mögliche Gefahr von Fahrten unter Alkoholeinfluss belegen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 17.06.2008 - 16 E 515/08 - juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 05.06.2007, a. a. O.).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    Auch der Verweis des Verwaltungsgerichts in der Begründung der erstinstanzlichen Entscheidung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 1988 (nicht 5. Juli 1988) ist als Beleg für die dort vertretene Auffassung nicht geeignet, da sich das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung ausdrücklich nur mit Eignungszweifeln bei einer Trunkenheitsfahrt mit hoher Blutalkoholkonzentration und mit dem damit verbundenen Schluss auf eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung sowie der damit im Zusammenhang stehenden Trennungsproblematik befasst (Az.: 7 C 46.87, BVerwGE 80, 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    In der Rechtsprechung sind als solche besondere Umstände anerkannt worden, die neben einer nicht straßenverkehrsbezogenen Alkoholauffälligkeit die Annahme eines Alkoholmissbrauchs rechtfertigen: Angaben von nahen Verwandten und des Arbeitgebers über regelmäßigen - hohen - Alkoholkonsum und eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung bei einem Taxifahrer (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.01.2007, a. a. O.) sowie die Begehung von Gewalttaten im häuslichen Bereich unter hochgradiger Alkoholisierung bei einem Berufskraftfahrer, dem wegen einer Trunkenheitsfahrt bereits einmal die Fahrerlaubnis entzogen worden war (VGH Mannheim, Beschl. v. 29.07.2002 - 10 S 1164/02 - NZV 2002, 582 und v. 24.06.2002 - 10 S 985/02 - NZV 2002, 580).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 10062/07

    Übermäßiger Alkoholkonsum führt nicht automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    Diesen Fallkonstellationen ist jeweils gemein, dass ein Fahrerlaubnisinhaber betroffen ist, der wie z. B. ein Berufskraftfahrer in besonderer Weise auf das regelmäßige Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr angewiesen ist und es von daher mit Rücksicht auf die Häufigkeit und Intensität eines (unkontrollierten) Alkoholkonsums nur eine Frage der Zeit ist, dass er sich mit einer Situation konfrontiert sieht, am Straßenverkehr teilnehmen zu "müssen", obwohl er alkoholbedingt fahruntüchtig ist (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 05.06.2007 - 10 A 10062/07 - juris).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    Voraussetzung in diesem Fall ist aber stets, dass die vorangegangene Anordnung ihrerseits rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.2005 - 3 C 21.04 - NJW 2005, 3440).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08
    Abs. 2 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung und im Sinne des Zusatzes zu Ziffer 8.1 der Anlage 4 zur FeV das nicht hinreichend sichere Trennenkönnen des Führens eines Kraftfahrzeuges und eines die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsums zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.05.2008 - 3 C 32.07 - NJW 2008, 2601).
  • OVG Sachsen, 15.04.2008 - 5 BS 239/07

    Beschwerdebegründungsfrist; Neue Sach- und Rechtslage; Vorläufiger Rechtsschutz;

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

  • VGH Bayern, 31.07.2008 - 11 CS 08.1103

    Verlust der Fahreignung wegen Alkoholmissbrauchs; einmalige Trunkenheitsfahrt mit

  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.407

    Kostenentscheidung nach Hauptsacherledigung; Antrag auf Anordnung der

  • VGH Bayern, 25.08.2005 - 11 CS 05.1139
  • VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Randale auf einem Volksfest in Volltrunkenheit

    Von daher vermag auch eine außerhalb des Straßenverkehrs aufgetretene Alkoholauffälligkeit eine solche Maßnahme jedenfalls dann zu rechtfertigen, wenn sie in einer Weise zutage getreten ist, die zu der begründeten Annahme Anlass gibt, der Betreffende werde angesichts der bei ihm erkennbar gewordenen Alkoholgewohnheiten voraussichtlich schon in überschaubarer Zukunft auch nach dem Genuss von Alkohol ein Kraftfahrzeug führen und so zu einer konkreten Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006, a.a.O. = juris [Rdnr. 8]; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. November 2008 - 3 M 503/08 -, NJW 2009, 1829, 1830 = juris [Rdnr. 6]).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 1266/13

    Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Vorschrift entsprechend ihrer Auffangfunktion nicht nur ein alkoholkonsumbedingtes Fehlverhalten im Straßenverkehr, sondern unter besonderen Umständen auch die Berücksichtigung nicht straßenverkehrsbezogener Alkoholauffälligkeiten gestattet (vgl. Senatsurteil vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19; Senatsbeschlüsse vom 01.04.2010 - 10 S 2074/09 - vom 10.11.2011 - 10 S 2779/11 - vom 29.07.2002 - 10 S 1164/02 - VBlBW 2002, 493; vom 24.06.2002 - a.a.O.; ähnlich OVG Magdeburg, Beschluss vom 12.11.2008 - 3 M 503/08 - NJW 2009, 1829; a.A. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.09.2000 - 9 W 5/00 - juris; HessVGH, Beschluss vom 09.11.2000 - 2 TG 3571/00 - juris).
  • VG Minden, 08.09.2011 - 9 L 352/11

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens durch die

    vgl. VGH BW, Beschluss vom 24.6.2002 - 10 S 985/02 -, NZV 2002, 580 = Juris, Rn. 20; OVG Rhl.-Pflz., Urteil vom 5.6.2007 - 10 A 100062/07 -, Juris, Rn. 36; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 12.11.2008 - 3 M 503/08 -, NJW 2009, 1829 = Juris, Rn. 6; Dauer, a.a.O., § 13 FeV Rn. 21 m.w.N.

    vgl. VGH BW, Beschluss vom 24.6.2002 - 10 S 985/02 -, a.a.O.; OVG Rhl.-Pflz., Urteil vom 5.6.2007 - 10 A 100062/07 -, a.a.O., Rn. 35; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 12.11.2008 - 3 M 503/08 -, a.a.O., Rn. 6 f.; VG Augsburg, Beschluss vom 9.3.2005 - Au 3 S 05.167 -, DAR 2005, 711 = Juris, Rn. 19; VG Sigmaringen, Beschluss vom 19.1.2001 - 2 K 59/01 -, NVwZ-RR 2002, 116 = Juris, Rn. 15; Dauer, a.a.O. Offengelassen von OVG NRW, Beschluss vom 4.2.2004 - 19 A 94/03 -, Juris, Rn. 17.

    vgl. OVG Rhl.-Pflz., Urteil vom 5.6.2007 - 10 A 100062/07 -, a.a.O.; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 12.11.2008 - 3 M 503/08 -, a.a.O., Rn. 7.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - 16 B 1146/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichteignung des Kraftfahrers zum Führen von Kfz

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. April 2013- 16 A 2704/12 - und vom 8. September 2008 - 16 B 749/08 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. August 2013 - 10 S 1266/13 -, juris, Rdnr. 7; OVG Bremen, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 2 B 148/11 -, juris, Rdnr. 16 ff. (= NJW 2012, 473); OVG LSA, Beschluss vom 12. November 2008 - 3 M 503/08 -, juris, Rdnr. 6 f. (= NJW 2009, 1829); OVG Rh.-Pf., Urteil vom 5. Juni 2007 - 10 A 10062/07 -, juris, Rdnr. 35 (= ZfSch 2007, 656); VG Minden, Beschluss vom 8. September 2011 - 9 L 352/11 -, juris, Rdnr. 15 ff., 19 (= DAR 2011, 720); VG Augsburg, Beschluss vom 9. März 2005 - Au 3 S 05.167 -, juris, Rdnr. 18 ff. (= DAR 2005, 711); Dauer, a. a. O., § 13 FeV Rdnr. 21.
  • OVG Bremen, 19.10.2011 - 2 B 148/11

    Aggressivität unter Alkoholeinfluß, wiederholte - medzinisch-psychologisches

    Angenommen wird dies insbesondere in Fällen von Berufskraftfahrern, die in besonderer Weise auf das regelmäßige Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr angewiesen sind und bei denen bei einem häufigen und intensiven unkontrollierten Alkoholkonsum davon ausgegangen wird, dass es nur eine Frage der Zeit ist, dass sie in den Konflikt geraten, am Straßenverkehr berufsbedingt teilnehmen zu "müssen", obwohl sie alkoholbedingt fahruntüchtig sind (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 12.11.2008 -3 M 503/08 -NJW 2009, 1829-1832; OVG Lüneburg, Beschl. vom 06.03.2008 - 12 ME 377/07 -juris und Beschl. vom 29.01.2007 -12 ME 416/06 -DAR 2007, 227-228; Bay.VGH, Beschl. vom 11.06.2007 -11 CS 06.3023 - juris (dort als mittelbarer Zusammenhang bezeichnet), Beschl. vom 22.10.2007 -11 C 07.2311 - juris -und Beschl. vom 04.04.2006 -11 CS 05.2439 -DAR 2006, 413-414; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 05.06.2007 -10 A 10062/07 (dort als besondere verkehrsbezogene Umstände bezeichnet) und vom 11.09.2006 -10 B 10734/06 - beide juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 29.07.2002 -10 S 1164/02 - juris -und Beschl. vom 24.06.2002 -10 S 985/02 -NZV 2002, 580-582; vgl. auch: Hentschel/AYH./Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 13 FeV Rz. 21 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 16.08.2012 - 11 CS 12.1624

    Trunkenheitsfahrt im Ausland mit einem mitgeteilten Blutalkoholwert von 3,10 g/l;

    Die dagegen von der Fahrerlaubnisbehörde zur Begründung der Beibringungsaufforderung herangezogene Vorschrift stellt eine Auffangregelung für Fallgestaltungen im Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch dar, die nicht unter § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b bis e FeV subsumierbar sind (OVG Saarlouis vom 18.09.2000 ZfS 2001, 92; VGH Mannheim vom 24.06.2002 NZV 2002, 580; OVG Koblenz vom 11.09.2006 ZfS 2006, 713; OVG Magdeburg vom 12.11.2008 NJW 2009, 1829; BayVGH vom 09.02.2009 SVR 2009, 113).
  • VGH Bayern, 29.10.2009 - 11 CS 09.1968

    Verdacht auf Alkoholmissbrauch; 1,48 mg/l Atemalkoholkonzentration; ungesichertes

    Hiervon geht nach dem Verständnis des beschließenden Senats auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Sachsen-Anhalt in dem in der Beschwerdebegründung erwähnten Beschluss vom 12. November 2008 (NJW 2009, 1829) aus.
  • OVG Hamburg, 19.10.2011 - 2 B 148/11

    Zur Anordnung einer MPU bei mehreren Alkoholauffälligkeiten ohne Zusammenhang mit

    Angenommen wird dies insbesondere in Fällen von Berufskraftfahrern, die in besonderer Weise auf das regelmäßige Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr angewiesen sind und bei denen bei einem häufigen und intensiven unkontrollierten Alkoholkonsum davon ausgegangen wird, dass es nur eine Frage der Zeit ist, dass sie in den Konflikt geraten, am Straßenverkehr berufsbedingt teilnehmen zu "müssen", obwohl sie alkoholbedingt fahruntüchtig sind (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 12.11.2008 -3 M 503/08 -NJW 2009, 1829-1832; OVG Lüneburg, Beschl. vom 06.03.2008 - 12 ME 377/07 -juris und Beschl. vom 29.01.2007 -12 ME 416/06 -DAR 2007, 227-228; Bay.VGH, Beschl. vom 11.06.2007 -11 CS 06.3023 - juris (dort als mittelbarer Zusammenhang bezeichnet), Beschl. vom 22.10.2007 -11 C 07.2311 - juris -und Beschl. vom 04.04.2006 -11 CS 05.2439 -DAR 2006, 413-414; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 05.06.2007 -10 A 10062/07 (dort als besondere verkehrsbezogene Umstände bezeichnet) und vom 11.09.2006 -10 B 10734/06 - beide juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 29.07.2002 -10 S 1164/02 - juris -und Beschl. vom 24.06.2002 -10 S 985/02 -NZV 2002, 580-582; vgl. auch: Hentschel/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 13 FeV Rz. 21 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16227
VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08 (https://dejure.org/2008,16227)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19.06.2008 - 1 K 1008/08 (https://dejure.org/2008,16227)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 1 K 1008/08 (https://dejure.org/2008,16227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bedingte Fahreignung trotz einmaligem Kokainkonsums

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Entziehung der Fahrerlaubnis ; Einziehung eines Führerscheins ; Ungeeignetheit i.R.d. Führens von Kraftfahrzeugen wegen des Konsums von Kokain

  • mpu-intensiv.de

    Bedingte Fahreignung bei Drogenmissbrauch - Bedingte Fahreignung kann auch während der Aufarbeitung des zum Drogenmissbrauch führenden Persönlichkeitsproblems wiedererlangt werden

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 309
  • NZV 2009, 359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 20.11.2007 - 11 C 07.2783
    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Da illegale Betäubungsmittel nicht in rechtlich normierten und von einer zuverlässigen Instanz kontrollierten Zusammensetzungen vertrieben werden, muss jeder Konsument einer solchen Droge damit rechnen, dass sie bei ihm u. U. nicht vorhersehbare Wirkungen hervorruft; dieser Effekt kann besonders schwach, aber auch unerwartet stark sein (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.11.2004 - 10 S 2182/04 - VBlBW 2005, 279; Saarl. OVG, Beschl. v. 14.5.2008 - 1 B 191/08 - juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007 - 11 C 07.2783 - juris).

    Gelingt dem Betroffenen folglich der Nachweis der Wiedererlangung der vollen oder bedingten Fahreignung bereits zum für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung maßgeblichen Zeitpunkt, so muss dies im Entziehungsverfahren berücksichtigt werden und darf nicht erst Gegenstand eines Wiedererteilungsverfahrens sein (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.9.2003 - 10 S 1917/02 - VBlBW 2004, 151; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007, a.a.O.; Hartung, VBlBW 2005, 369, 377).

    Nur so ist gewährleistet, dass der Betroffene nach Ablauf des Abstinenzjahres nicht alsbald wieder in sein früheres gefahrenträchtiges Konsumverhalten zurückfällt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.5.2002 - 10 S 835/02 - VBlBW 2003, 23; Urt. v. 30.9.2003, a.a.O.; Beschl. v. 3.7.2007 - 10 S 961/07 - juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007, a.a.O.; Hartung, a.a.O., S. 377; Zwerger, DAR 2005, 431, 437; Köhler-Rott, DAR 2007, 682, 684; vgl. ausdrücklich auch Nr. 1.f) Sätze 1, 4 und 5 der Anlage 15 zur FeV ).

    Unmittelbar aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgt, dass eine Entgiftung und Entwöhnung nur erforderlich ist, wenn der Betroffene solcher Maßnahmen bedarf, weil es bei ihm insbesondere zu einer körperlichen oder psychischen Abhängigkeit gekommen ist (Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007, a.a.O.; vgl. auch die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung [Februar 2000] 3.12.1).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2003 - 10 S 1917/02

    Fahrerlaubnis - Kokain - Fahreignung - Verwendung von im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Gelingt dem Betroffenen folglich der Nachweis der Wiedererlangung der vollen oder bedingten Fahreignung bereits zum für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung maßgeblichen Zeitpunkt, so muss dies im Entziehungsverfahren berücksichtigt werden und darf nicht erst Gegenstand eines Wiedererteilungsverfahrens sein (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.9.2003 - 10 S 1917/02 - VBlBW 2004, 151; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007, a.a.O.; Hartung, VBlBW 2005, 369, 377).

    Nur so ist gewährleistet, dass der Betroffene nach Ablauf des Abstinenzjahres nicht alsbald wieder in sein früheres gefahrenträchtiges Konsumverhalten zurückfällt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.5.2002 - 10 S 835/02 - VBlBW 2003, 23; Urt. v. 30.9.2003, a.a.O.; Beschl. v. 3.7.2007 - 10 S 961/07 - juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007, a.a.O.; Hartung, a.a.O., S. 377; Zwerger, DAR 2005, 431, 437; Köhler-Rott, DAR 2007, 682, 684; vgl. ausdrücklich auch Nr. 1.f) Sätze 1, 4 und 5 der Anlage 15 zur FeV ).

    Da allerdings ein nicht unerheblicher Teil des vorgenannten Zeitraums innerhalb des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sowie Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens liegt, und mithin nicht ausgeschlossen werden kann, der Drogenverzicht des Antragstellers sei taktisch vorgeschoben, ohne tatsächlich auf einem Einstellungswandel zu beruhen, erlangt die psychologische Exploration des Gutachtens vom Januar 2008 wesentliche Bedeutung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.9.2003, a.a.O. Bayer. VGH, Beschl. v. 29.3.2007 - 11 CS 06.2913 - juris; Hartung, a.a.O., S. 377).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2002 - 10 S 835/02

    Fehlende Kraftfahreignung auch nach einmaligem Betäubungsmittelkonsum

    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren obliegt es grundsätzlich dem Fahrerlaubnisinhaber, das Bestehen solcher atypischen Umstände in seiner Person substantiiert darzulegen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.5.2002 - 10 S 835/02 - VBlBW 2003, 23).

    Nur so ist gewährleistet, dass der Betroffene nach Ablauf des Abstinenzjahres nicht alsbald wieder in sein früheres gefahrenträchtiges Konsumverhalten zurückfällt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.5.2002 - 10 S 835/02 - VBlBW 2003, 23; Urt. v. 30.9.2003, a.a.O.; Beschl. v. 3.7.2007 - 10 S 961/07 - juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007, a.a.O.; Hartung, a.a.O., S. 377; Zwerger, DAR 2005, 431, 437; Köhler-Rott, DAR 2007, 682, 684; vgl. ausdrücklich auch Nr. 1.f) Sätze 1, 4 und 5 der Anlage 15 zur FeV ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 9/89

    Einschränkung der Faherlaubnis

    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Auf den Widerspruch des Antragstellers hin werden damit aber sehr wahrscheinlich die Entziehungsverfügung aufzuheben und die Fahrerlaubnis durch nachträgliche Auflagen gemäß § 46 Abs. 2 FeV betreffend die Durchführung weiterer verkehrstherapeutischer Sitzungen, weitere Drogenscreenings sowie schließlich ein abschließendes medizinisch-psychologisches Gutachten zwecks Frage nach Wiedererlangung der vollen Eignung zu ergänzen sein (zur Möglichkeit solcher Auflagen vgl.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.7.1996 - 10 S 975/95 - juris [Auflage der Vorlage von Laborwerten und abschließender medizinisch-psychologischer Nachuntersuchung]; OVG Koblenz, Urt. v. 29.8.1989 - 7 A 9/89 - NJW 1990, 1194 [Auflage, nach Abschluss der Gruppentherapie in einer psychosozialen Beratungsstelle regelmäßig wöchentlich an den Sitzungen einer Selbsthilfegruppe teilzunehmen, regelmäßig im Abstand von zwei Monaten Leberfunktionswerte feststellen zu lassen und der Behörde entsprechende Bescheinigungen im Abstand von zwei Monaten vorzulegen sowie schließlich sich einer Nachuntersuchung bei einer anerkannten Untersuchungsstelle zu unterziehen]; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 18.9.1989 - 19 B 2550/89 - juris [psychotherapeutische Nachschulungsmaßnahme]); ferner allgemein zur bedingten Fahreignung und der Anordnung geeigneter Nachschulungs-, Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen: Himmelreich/Janker/Karbach, a.a.O., Rdnr. 933 m. w. N.).

    Diese Nachuntersuchung nach einer bestimmten Frist hat neben der Funktion, die vollständige Wiedererlangung bzw. das Fortbestehen der Eignung nach Ablauf dieser Frist zu überprüfen, auch die Funktion, als zusätzliches Mittel "psychohygienischer" Führung die Rückfallwahrscheinlichkeit während der Zeit bis zur Nachuntersuchung weiter zu reduzieren (Stephan, DAR 1989, 125, 132; OVG Koblenz, Urt. v. 29.8.1989, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2007 - 10 S 961/07

    Versagung der Fahrerlaubnis bei fehlendem Nachweis der Kraftfahreignung infolge

    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Nur so ist gewährleistet, dass der Betroffene nach Ablauf des Abstinenzjahres nicht alsbald wieder in sein früheres gefahrenträchtiges Konsumverhalten zurückfällt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.5.2002 - 10 S 835/02 - VBlBW 2003, 23; Urt. v. 30.9.2003, a.a.O.; Beschl. v. 3.7.2007 - 10 S 961/07 - juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007, a.a.O.; Hartung, a.a.O., S. 377; Zwerger, DAR 2005, 431, 437; Köhler-Rott, DAR 2007, 682, 684; vgl. ausdrücklich auch Nr. 1.f) Sätze 1, 4 und 5 der Anlage 15 zur FeV ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2004 - 10 S 2182/04

    Es besteht kein Gebot der Gleichbehandlung der Rauschdrogen beim

    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Da illegale Betäubungsmittel nicht in rechtlich normierten und von einer zuverlässigen Instanz kontrollierten Zusammensetzungen vertrieben werden, muss jeder Konsument einer solchen Droge damit rechnen, dass sie bei ihm u. U. nicht vorhersehbare Wirkungen hervorruft; dieser Effekt kann besonders schwach, aber auch unerwartet stark sein (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.11.2004 - 10 S 2182/04 - VBlBW 2005, 279; Saarl. OVG, Beschl. v. 14.5.2008 - 1 B 191/08 - juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007 - 11 C 07.2783 - juris).
  • VGH Bayern, 29.03.2007 - 11 CS 06.2913

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Da allerdings ein nicht unerheblicher Teil des vorgenannten Zeitraums innerhalb des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sowie Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens liegt, und mithin nicht ausgeschlossen werden kann, der Drogenverzicht des Antragstellers sei taktisch vorgeschoben, ohne tatsächlich auf einem Einstellungswandel zu beruhen, erlangt die psychologische Exploration des Gutachtens vom Januar 2008 wesentliche Bedeutung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.9.2003, a.a.O. Bayer. VGH, Beschl. v. 29.3.2007 - 11 CS 06.2913 - juris; Hartung, a.a.O., S. 377).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Gemäß der neueren Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. Beschl. v. 13.12.2007 - 10 S 1272/07 -, DAR 2008, 277) legt die Kammer als streitwertbestimmend die Fahrerlaubnisklasse(n) mit eigenständiger Bedeutung zu Grunde.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07

    Verwertung einer unter Verstoß gegen § 136 Abs 1 S 2 StPO erlangten Aussage bei

    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Im Übrigen hätte selbst eine fehlende Belehrung über sein Schweigerecht nicht dazu geführt, die Aussagen des Antragstellers im behördlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahren nicht heranzuziehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.5.2007 - 10 S 608/07 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.1989 - 19 B 2550/89
    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Auf den Widerspruch des Antragstellers hin werden damit aber sehr wahrscheinlich die Entziehungsverfügung aufzuheben und die Fahrerlaubnis durch nachträgliche Auflagen gemäß § 46 Abs. 2 FeV betreffend die Durchführung weiterer verkehrstherapeutischer Sitzungen, weitere Drogenscreenings sowie schließlich ein abschließendes medizinisch-psychologisches Gutachten zwecks Frage nach Wiedererlangung der vollen Eignung zu ergänzen sein (zur Möglichkeit solcher Auflagen vgl.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.7.1996 - 10 S 975/95 - juris [Auflage der Vorlage von Laborwerten und abschließender medizinisch-psychologischer Nachuntersuchung]; OVG Koblenz, Urt. v. 29.8.1989 - 7 A 9/89 - NJW 1990, 1194 [Auflage, nach Abschluss der Gruppentherapie in einer psychosozialen Beratungsstelle regelmäßig wöchentlich an den Sitzungen einer Selbsthilfegruppe teilzunehmen, regelmäßig im Abstand von zwei Monaten Leberfunktionswerte feststellen zu lassen und der Behörde entsprechende Bescheinigungen im Abstand von zwei Monaten vorzulegen sowie schließlich sich einer Nachuntersuchung bei einer anerkannten Untersuchungsstelle zu unterziehen]; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 18.9.1989 - 19 B 2550/89 - juris [psychotherapeutische Nachschulungsmaßnahme]); ferner allgemein zur bedingten Fahreignung und der Anordnung geeigneter Nachschulungs-, Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen: Himmelreich/Janker/Karbach, a.a.O., Rdnr. 933 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 10 S 975/95

    Erteilung der Fahrerlaubnis unter Beifügung einer selbständig anfechtbaren

  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

  • OVG Saarland, 14.05.2008 - 1 B 191/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Konsum so genannter harter Drogen

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

  • VG Düsseldorf, 10.06.2013 - 6 L 796/13

    Sperrwirkung; Berücksichtigungsverbot; Einstellung; Staatsanwaltschaft;

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 11 CS 05.888 -, juris Rdnr. 26 unter Bezug auf Himmelreich/Janker, MPU-Begutachtung, 2. Aufl. (1999), Rdnr. 512; VG Freiburg, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 K 1209/09 -, juris Rdnr. 2 m. w. N; VG München, Beschluss vom 26. September 2007 - M 1 S 07.3224 -, juris Rdnr. 19; aus dem von dem Antragsteller zitierten Beschluss des VG Freiburg vom 19. Juni 2008 - 1 K 1008/08 -, juris Rdnr. 11 ff., folgt nichts anderes: Der dortige Antragsteller hatte im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, die vor der maßgeblichen Entscheidung in einem dort noch erforderlichen Widerspruchsverfahren erging, anhand einer einjährigen Abstinenz sowie einer MPU belegt, dass Ursache für seinen Drogenmissbrauch eine außergewöhnliche Belastungssituation war, die später positiven Veränderungen gewichen ist.
  • VG Freiburg, 26.01.2012 - 4 K 1256/11

    Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

    Die Berufung des Klägers auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19.06.2008 ( NJW 2009, 309 ) geht fehl.
  • VG Freiburg, 11.01.2021 - 6 K 3900/20

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei

    Insoweit hat das Landratsamt im Bescheid vom 08.12.2020 und in der Antragserwiderung nachvollziehbar ausgeführt, selbst die Vorlage eines möglicherweise nur wegen des unvollständigen zwölfmonatigen Abstinenzzeitraums negativen Gutachtens hätte Tatsachen aufzeigen können, die eine Belassung der Fahrerlaubnis unter Auflagen ermöglicht hätten (zu einem Fall bedingter Eignung trotz negativen Gutachtens vgl. etwa VG Freiburg, Beschluss vom 19.06.2008 - 1 K 1008/08 - juris - vgl. dort unter Rn. 8 auch Ausführungen und Nachweise zur eigenständigen Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Verwaltungsgerichts, bei der das Gutachten "nur" sachverständige Hilfestellung zu geben hat).
  • VG Oldenburg, 20.09.2012 - 7 B 4295/12

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Haarprobe; Methadon; Opioide; Substitution; Tramadol

    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass sowohl die Fahrerlaubnisbehörde als auch das Verwaltungsgericht grundsätzlich eigenständig über die - hier: Wiedererlangung der - Fahreignung zu entscheiden haben und ihnen das Gutachten dabei nur sachverständig Hilfe zu geben hat (s. VG Freiburg, Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 K 1008/08 -, zitiert nach juris, m.w.N.).
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