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   KG, 17.07.2008 - 12 U 240/07   

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KG, 17.07.2008 - 12 U 240/07 (https://dejure.org/2008,9888)
KG, Entscheidung vom 17.07.2008 - 12 U 240/07 (https://dejure.org/2008,9888)
KG, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 12 U 240/07 (https://dejure.org/2008,9888)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 459 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 22.04.2002 - 12 U 20/01

    Anforderungen an die Feststellung eines manipulierten Unfalls

    Auszug aus KG, 17.07.2008 - 12 U 240/07
    6) Dass der Kläger - wie er behauptet - bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist und er auch in zivilrechtlicher Hinsicht in der Vergangenheit mit solchen Dingen nichts zu tun hatte, führt zu keiner anderen Sicht der Dinge (vgl. Senat, VersR 2003, 1552 = KGR 2004, 4; Senat, r+s 1996, 377, 378).
  • OLG Hamm, 15.10.2013 - 9 U 53/13

    Kein Schadensersatz beim "So-Nicht-Unfall"

    Nach dem Ergebnis der in erster und in zweiter Instanz durchgeführten Beweisaufnahme ist der vom Kläger geltend gemachte Schadensersatzanspruch dementsprechend mangels eines feststellbaren konkreten Schadens - wie das Landgericht im Ergebnis zutreffend entschieden hat - ausgeschlossen (s.g. "So-Nicht-Unfall" bezogen auf den Schadensumfang - vgl. dazu KG, NZV 2009, 459f; Kaufmann, in: Geigel, a.a.O., 25. Kapitel Rdn. 249f; Lemcke, r + s 1993, 121ff, 122).
  • KG, 30.06.2010 - 12 U 151/09

    Verkehrsunfallprozess: Haftungsverteilung bei erhöhter Betriebsgefahr eines

    Dies hat zur Folge, dass die Klage zu Recht abgewiesen wurde (ständige Rechtsprechung seit BGHZ 71, 339 = NJW 1978, 2154 = VersR 1978, 242; Senat, NZV 2003, 87 = VersR 2003, 610; NZV 203, 85 = VersR 2003, 613; NZV 2003, 233; NZV 2009, 459 = VRS 115, 285).

    Nach diesen in der Rechtsprechung der Verkehrssenate der Oberlandesgerichte seit langem anerkannten Grundsätzen (vgl. zum provozierten Unfall auch Senat, NZV 2008, 153; NZV 2010, 202; VRS 115, 285) hat das Landgericht in dem angegriffenen Urteil zutreffend festgestellt, dass hier eine erhebliche Häufung von werthaltigen Beweisanzeichen vorliegt, dass diese keinen Zufall mehr darstellen können, sondern auf ein vorsätzliches Geschehen hindeuten.

  • KG, 07.09.2010 - 12 U 210/09

    Haftung wegen Verkehrsunfall: Überzeugungsbildung von einer Unfallmanipulation;

    Denn in beiden Fällen führt dies zur Klageabweisung, weil der Geschädigte beide Male mit der Sachbeschädigung einverstanden gewesen ist, was die Rechtswidrigkeit der angeblichen Rechtsverletzung ausschließt (Senat, NZV 2009, 459; OLG Hamm, Urteil vom 3. März 2004 - 13 U 183/03, Juris-Tz. 6).
  • OLG Hamm, 23.10.2015 - 9 U 78/15

    Pflicht zur wahrheitsgemäßen Offenbarung von Vorschäden

    Danach ist der von der Klägerin geltend gemachte Schadensersatzanspruch mangels eines feststellbaren konkreten Schadens - wie das Landgericht im Ergebnis zutreffend entschieden hat - ausgeschlossen (s.g. "So-Nicht-Unfall" bezogen auf den Schadensumfang - vgl. dazu KG, NZV 2009, 459f; Kaufmann, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, 25. Kapitel Rdn. 249f; Lemcke, r + s 1993, 121ff, 122).
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