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   LG Saarbrücken, 29.05.2009 - 13 S 181/08   

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LG Saarbrücken, 29.05.2009 - 13 S 181/08 (https://dejure.org/2009,12017)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.05.2009 - 13 S 181/08 (https://dejure.org/2009,12017)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 13 S 181/08 (https://dejure.org/2009,12017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besondere Sorgfaltspflichten beim Öffnen der Fahrzeugtür auf öffentlichen Parkplätzen; Schuldhaftes Handeln durch Einfahrt in eine Parktasche ohne die auf Parkplätzen gebotene Achtsamkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beim Aussteigen auf dem Parkplatz muss man vorsichtig sein!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unvorsichtiges Öffnen der Fahrertür auf Parkplatz

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Öffnung der Fahrzeugtür auf Parkplatz - Vorsicht ist geboten!

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Sorgfalt beim Einparken auf öffentlichem Parkplatz

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Auch auf dem Parkplatz: Vorsicht beim Öffnen der Autotür

  • schadenfixblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Autounfall bei geöffneter Türe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unvorsichtiges Türöffnen und Einparken auf öffentlichem Parkplatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1250
  • NZV 2009, 501
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Saarbrücken, 23.01.2009 - 13 S 165/08
    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.05.2009 - 13 S 181/08
    Aus diesem Grund hat auch der Ein- und Aussteigende auf öffentlichen Parkplätzen - anders als auf privaten Parkflächen, auf denen kein besonderer Fahrverkehr zu erwarten ist (vgl. Urteil der Kammer vom 23.1.2009, 13 S 165/08) - besondere Vorsicht und Achtsamkeit walten zu lassen.
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.05.2009 - 13 S 181/08
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (vgl. BGHZ 164, 330, 332 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 13 S 171/08

    Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung der Einbürgerung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 29.05.2009 - 13 S 181/08
    Auf - wie hier - öffentlichen Parkplätzen, auf denen sog. Suchverkehr nach freien Stellflächen, nicht aber "fließender Verkehr" stattfindet (vgl. Hentschel/König, a.a.O., § 8 StVO Rn. 31a), sind zwar die gegenseitigen Rücksichtspflichten aneinander angenähert; allerdings können auch hier die strengen Sorgfaltsmaßstäbe, die im fließenden Verkehr gelten, jedenfalls sinngemäß herangezogen werden, sofern sich in einem bestimmten Verkehrsverhalten die besondere Gefährlichkeit gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern niederschlagen kann, wie dies etwa beim Rückwärtsfahren wegen der eingeschränkten Sicht nach hinten der Fall ist (vgl. Urteil der Kammer vom 13.3.2009, 13 S 171/08; Hentschel/König, a.a.O., § 9 StVO Rn. 51).
  • OLG Saarbrücken, 02.02.2017 - 4 U 148/15

    Haftungsverteilung nach Kfz-Unfall: Kollision in einer Fahrgasse zwischen

    Wiewohl Parkplätze dem ruhenden Verkehr dienen und der Ein- und Ausparkende in der Regel nicht auf fließenden Verkehr, sondern auf Benutzer der Parkplatzfahrbahn trifft, weshalb im Grundsatz auf öffentlichen Parkplätzen die gegenseitigen Rücksichtspflichten einander angenähert sind (vgl. OLG Hamm, NJW 2015, 413 Rn. 16), können auch hier je nach Fallgestaltung die strengen Sorgfaltsmaßstäbe, die im fließenden Verkehr gelten, im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung aus § 1 Abs. 2 StVO jedenfalls sinngemäß herangezogen werden, sofern sich in einem bestimmten Verkehrsverhalten die besondere Gefährlichkeit gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern niederschlagen kann (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2015 - VI ZR 6/16, bei Juris Rn. 11; Senat, Urteil vom 9.10.2014 - 4 U 46/14, bei Juris Rn. 35 f.; LG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 476 Rn. 11 jeweils zur Wertung aus § 9 Abs. 5 StVO; LG Saarbrücken, NJW-RR 2016, 354 Rn. 13 und NJW-RR 2009, 1250 Rn. 8 zur Wertung aus § 14 StVO).
  • LG Amberg, 19.07.2017 - 24 S 77/17

    Zu geringer Seitenabstand als Fahrfehler

    Der Kfz-Haftpflichtversicherer haftet grundsätzlich auch für einen Unfallschaden, den ein Insasse des versicherten Fahrzeugs durch das Öffnen der Beifahrertür verursacht (LG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2015, NZV 2009, 501).

    Nicht anders als im fließenden Verkehr schafft auch hier ein Öffnen der Tür ein plötzliches Hindernis im zuvor freien Verkehrsraum und erweist sich damit als ebenso gefährlich für die übrigen Verkehrsteilnehmer (zum Ganzen: LG Saarbrücken, NZV 2009, 501).

    Nachdem neben dem klägerischen Fahrzeug eine Lücke vorhanden war, musste auch mit dem jederzeitigen Einfahren eines Parklatzsuchenden rechnen, zumal der Parkplatz im Zusammenhang mit dem Elternabend stärker frequentiert war (hierzu auch LG Saarbrücken, NZV 2009, 501).

  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 181/11

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines vorwärts in eine Parklücke

    Denn sie hat gegen ihre Pflicht verstoßen, in ständiger Bremsbereitschaft zu fahren (§ 1 Abs. 2 StVO; vgl. Kammer, Urteile vom 29.05.2009 - 13 S 181/08, NJW-RR 2009, 1250 m.w.N. und vom 27.05.2011 aaO).

    Die Klägerin hätte sich mithin auf eine Rückwärtsfahrt des Nachbarfahrzeuges einstellen müssen und die Parktasche nur unter erheblicher Sorgfalt und Achtsamkeit befahren dürfen (vgl. Kammer, Urteil vom 29.05.2009 aaO).

    Besonderes Gewicht gewinnt das Verschulden der Zweitbeklagten zudem dadurch, dass die neben ihr befindliche Parktasche unbesetzt war und sie daher mit dem jederzeitigen Einfahren eines Parkplatzsuchenden rechnen musste (vgl. Kammer, Urteil vom 29.05.2009 aaO).

  • LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 70/18

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines in eine Parkbucht

    Denn die Vorsichtspflicht gilt, solange der Einparkende nicht sicher ausschließen kann, dass sich jemand im Nachbarfahrzeug befindet (Vgl. Kammerurteil NZV 2009, 501; AG Haßfurt, Urteil vom 20. März 2013 - 2 C 578/11 -, juris).
  • LG Saarbrücken, 07.05.2010 - 13 S 14/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision zweier

    Diese Auffassung steht im Übrigen auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Kammer, wonach der Kraftfahrer auch beim Einparken in eine Parklücke seinen Pflichten zur besonderen Vorsicht und jederzeitigen Anhalten genügt, wenn er zum Stehen kommt, ehe die Tür des auf der benachbarten Parktasche stehenden Fahrzeugs geöffnet wird (Kammer, Urteile vom 29. Mai 2009 - 13 S 181/08 - und vom 27. November 2009 - 13 S 174/09).
  • AG Bad Segeberg, 06.10.2011 - 17 C 100/11

    Schadensteilung erfolgt wegen eines Unfalls infolge einer Kollision zwischen

    Alleine aus dem Umstand, dass ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug vor der Kollision zum Stehen gebracht hat, folgt nicht, dass dieser damit den Nachweis geführt hat, sämtlichen sich aus § 1 Abs. 2 StVO ergebenden Sorgfaltspflichten Genüge getan zu haben (entgegen LG Saarbrücken, Urt. v. 29. Mai 2009, 13 S 181/08, NJW-RR 2008, 1250; LG Saarbrücken, Urt. v. 27. Mai 2011, 13 S 25/11, juris Rn. 14 und LG Saarbrücken, Urt. v. 7. Mai 2010, 13 S 14/10, juris Rn. 19).

    24 Soweit zum Teil die Auffassung vertreten wird, dass derjenige, der sein Fahrzeug jedenfalls vorkollisionär zum Stehen gebracht hat, den Nachweis geführt hat, die sich aus § 1 Abs. 2 StVO ergebenden Pflichten eingehalten zu haben (so LG Saarbrücken, Urt. v. 29.05.2009 - 13 S 181/08, NJW-RR 2008, 1250; LG Saarbrücken, Urt. v. 27.05.2011 - 13 S 25/11, juris Rn. 14; LG Saarbrücken, Urt. v. 07.05.2010 - 13 S 14/10, juris Rn. 19), vermag das Gericht dem nicht zu folgen.

  • LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Öffnen einer Fahrzeugtür

    Denn der Verstoß der Zeugin ... gegen die besonderen Pflichten beim Türöffnen wiegt schwer (Kammer, st. Rspr.; vgl. Urteil vom 29. Mai 2009 - 13 S 181/08 - und Hinweisbeschluss vom 3. November 2014 - 140/14).
  • LG Saarbrücken, 09.03.2018 - 13 S 158/17

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision des aus einer Parktasche anfahrenden

    Dort findet vermehrt Fußgängerverkehr statt und der PKW-Verkehr ist maßgeblich durch die Suche nach freien Parkmöglichkeiten, durch ständiges Ein- und Ausparken aber auch durch Ein- und Aussteigen der Fahrzeuginsassen geprägt, sodass der Fahrverkehr einer Vielzahl von Ablenkungen und Gefahren für sich und andere ausgesetzt ist (vgl. Urteil der Kammer vom 29.5.2009 - 13 S 181/08).

    Nicht anders als im fließenden Verkehr schafft auch hier etwa das Öffnen der Tür eine besondere Gefahr für die übrigen Verkehrsteilnehmer (Kammer, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 29.05.2009 - 13 S 181/08, NZV 2009, 501, und vom 22.02.2013 - 13 S 202/12, NZV 2013, 594 m.w.N.).

  • AG Haßfurt, 20.03.2012 - 2 C 578/11

    Haftung beim Parkplatzunfall: Sorgfaltspflichten des Fahrers beim Einparken auf

    Dies gilt umso mehr dann, wenn der in die Parklücke einfahrende Kfz-Führer aufgrund der dunklen Scheiben des daneben geparkten Fahrzeugs nicht sehen kann, ob sich darin noch Personen aufhalten, da dieser, gerade wenn er die Insassensituation im Nachbarfahrzeug nicht verlässlich abschätzen kann, besonderen Anlass dazu hat, hinreichend sorgsam auf das Nachbarfahrzeug zu achten (Fortführung von LG Saarbrücken, U.v.29.05.2009, Az: 13 S 181/08 - Juris = NJW-RR 2009, 1250-1252).

    Hierin ist demnach ein nicht unerheblicher Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht des Aussteigenden entsprechend § 14 Abs. 1 StVO zu sehen, da dieses Gebot der StVO jedenfalls in sinngemäßer Anwendung auf solchen öffentlichen Parkplätzen Anwendung findet, die von jedermann benutzt und befahren werden können (siehe dazu OLG Frankfurt a.a.O; s. LG Saarbrücken, U.v.29.05.2009, AZ: 13 S 181/08, Rn 8 - zitiert nach Juris = NJW-RR 2009, 1250-1252).

  • LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 202/12

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines in zweiter Reihe haltenden Fahrzeugs beim

    Zwar findet der Rechtsgedanke des § 14 Abs. 1 StVO im Rahmen des allgemeinen Rücksichtnahmegebots des § 1 Abs. 2 StVO entsprechende Anwendung (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2009, 850 ff.; Kammerurteil vom 29. Mai 2009 - 13 S 181/08; Hentschel/König/Dauer aaO Rdn. 5 mwN), so dass der Ein- und Aussteigende auch gegenüber dem ruhenden Verkehr besondere Vorsicht und Achtsamkeit walten zu lassen hat.
  • LG Saarbrücken, 27.05.2011 - 13 S 25/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz

  • LG Wuppertal, 29.04.2021 - 9 S 22/21

    Zu den Anforderungen an die Pausenaufsicht in einer Förderschule

  • LG Wiesbaden, 12.04.2018 - 9 S 16/17

    Verkehrsunfall - Einfahren Parkbucht und Öffnen Fahrzeugtür

  • AG Rheine, 04.02.2021 - 14 C 122/20

    Alleinhaftung des Türöffners bei Kollision mit einem Einparkenden auf dem

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