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   OLG Koblenz, 10.09.2009 - 2 Ss Rs 54/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14359
OLG Koblenz, 10.09.2009 - 2 Ss Rs 54/09 (https://dejure.org/2009,14359)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.09.2009 - 2 Ss Rs 54/09 (https://dejure.org/2009,14359)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. September 2009 - 2 Ss Rs 54/09 (https://dejure.org/2009,14359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertagung einer Hauptverhandlung wegen Verhinderung des Verteidigers als Fürsorgeverpflichtung eines Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Terminsverlegung - Erkrankung des Verteidigers nach Entbindung des Betroffenen von der Anwesenheitspflicht

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Gericht muss Termin verlegen

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Ablehnung der Terminverschiebung

  • anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)

    Zum Grundsatz des rechtlichen Gehörs

Besprechungen u.ä. (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Immer "Theater” um Terminverlegung - aber wohl nicht beim erkrankten Verteidiger

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Terminsverlegung - Erkrankung des Verteidigers nach Entbindung des Betroffenen von der Anwesenheitspflicht

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 569
  • StV 2010, 476
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die strafrechtliche Hauptverhandlung ohne

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.09.2009 - 2 SsRs 54/09
    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, wobei insbesondere die Bedeutung der Sache, die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, die Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalls, der Anlass, die Voraussehbarkeit und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung sowie die Fähigkeit des Betroffenen, sich selbst zu verteidigen, zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, NJW 1984, 862 = NStZ 1984, 176; OLG Köln, VRS 92 [1997], 261; Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl. § 71 Rdnr. 30).
  • OLG Köln, 09.07.1996 - Ss 319/96

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung durch die

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.09.2009 - 2 SsRs 54/09
    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, wobei insbesondere die Bedeutung der Sache, die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, die Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalls, der Anlass, die Voraussehbarkeit und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung sowie die Fähigkeit des Betroffenen, sich selbst zu verteidigen, zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, NJW 1984, 862 = NStZ 1984, 176; OLG Köln, VRS 92 [1997], 261; Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl. § 71 Rdnr. 30).
  • OLG Koblenz, 27.04.2021 - 3 OWi 6 SsBs 59/21

    Entschuldigung eines Fernbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung bei

    Die Verhinderungsanzeige des Verteidigers - bezüglich derer bei Erkrankung keine Pflicht zur Glaubhaftmachung besteht (vgl. OLG Koblenz, Beschl. 2 SsRs 54/09 v. 10.09.2009 - juris) - war rechtzeitig vor der Hauptverhandlung bei Gericht eingegangen.

    Insofern ist der konkrete Fall nicht mit der bisherigen Senatsrechtsprechung vergleichbar, in der das Ausbleiben des Betroffenen auf einer Mitteilung seines Verteidigers gründete und daher zu Unrecht der Einspruch als unzulässig verworfen worden war (OLG Koblenz, Beschluss vom 10. September 2009 - 2 SsRs 54/09 -, juris).

  • OLG Bamberg, 20.10.2011 - 3 Ss OWi 1364/11

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Notwendiger Vortrag zur Verfahrensrüge

    Ob das Gericht einem Verlegungsantrag unbeschadet des Rechts des Betroffenen, sich gemäß § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu bedienen (vgl. auch Art. 6 Abs. 3c MRK), stattgeben muss, hängt vielmehr maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Bedeutung der Sache, der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, der Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalls, dem Anlass, der Voraussehbarkeit und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung ab (vgl. z.B. OLG Koblenz NZV 2009, 569 f. = StraFo 2009, 523 f. = StV 2010, 476 f. und zuletzt auch OLG Hamm zfs 2010, 649 f.).
  • OLG Braunschweig, 20.01.2012 - Ss (OWiZ) 206/11

    Verpflichtung eines Gerichts zur Bearbeitung sehr vieler Bußgeldverfahren als

    Dass eine Terminsverlegung bei der Verhinderung eines Verteidigers in einfach gelagerten Fällen mit einer rein individuellen Begründung ggf. abgelehnt werden kann (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.1999, 2 Ss OWi 590/99 , [...], Rn. 15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 165/05 , [...], Rn. 7; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.09.2009, 2 SsRs 54/09, [...], Rn. 7) ändert, weil abstrakt auf die Geschäftslage des Gerichts abgestellt wurde, am Ermessensfehler nichts.
  • OLG Braunschweig, 19.10.2011 - Ss 140/11

    Terminsverlegung; Verhinderung des Verteidigers; rechtliches Gehör;

    Der Senat weist allerdings darauf hin, dass eine Terminsverlegung bei einem Sachverhalt, wie er vorliegend in den Urteilsgründen beschrieben wird, bei individueller Begründung auch ermessensfehlerfrei hätte abgelehnt werden können (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.1999, 2 Ss OWi 590/99, juris, Rn.15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 165/05, juris, Rn.7; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.09.2009, 2 SsRs 54/09, juris, Rn.7).
  • LG Heilbronn, 09.02.2017 - 8 Qs 2/17

    Einspruchsverwerfung im gerichtlichen Bußgeldverfahren wegen Nichterscheinens des

    Dieses Ergebnis erscheint auch sachgerecht, da die anwaltliche Versicherung keine bloße Formalie, sondern der Stellung des Rechtsanwaltes als Organ der Rechtspflege geschuldet ist, die ihm beispielsweise die Möglichkeit verschafft eine eigene Erkrankung - anders als jeder andere Verfahrensbeteiligte - nicht durch ein Attest belegen, sondern lediglich anwaltlich versichern zu müssen (OLG Koblenz StraFo 2009, 523).
  • OLG Braunschweig, 12.07.2012 - Ss OWi 113/12

    Vorliegen des § 26a StPO bei reiner Formalentscheidung

    [...], Rn. 7; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.09.2009, 2 SsRs 54/09, [...], Rn. 7).
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