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   LG Freiburg, 21.09.2009 - 9 Ns 550 Js 11375/09 - AK 92/09   

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https://dejure.org/2009,34289
LG Freiburg, 21.09.2009 - 9 Ns 550 Js 11375/09 - AK 92/09 (https://dejure.org/2009,34289)
LG Freiburg, Entscheidung vom 21.09.2009 - 9 Ns 550 Js 11375/09 - AK 92/09 (https://dejure.org/2009,34289)
LG Freiburg, Entscheidung vom 21. September 2009 - 9 Ns 550 Js 11375/09 - AK 92/09 (https://dejure.org/2009,34289)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 614
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 16.04.2013 - 53 Ss OWi 58/13

    Atemalkoholkontrolle, Belehrung, Freiwilligkeit, Mitwirkung

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass die Teilnahme an dem Test eine aktive Beteiligung des Beschuldigten erfordere, er jedoch nicht verpflichtet werden könne, aktiv an der eigenen Überführung mitzuwirken (LG Freiburg NZV 2009, 614; AG Frankfurt a. M., Urteil vom 18. Januar 2010, 998 OWi 2022 - 955 Js -OWi 20697/09, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2022 - 1 S 2283/20

    Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme; Abwehr einer konkreten Gefahr;

    Im Strafverfahren kann eine verweigerte Mitwirkung daher wegen des Grundsatzes, dass der Beschuldigte nicht verpflichtet ist, aktiv an einer Sachverhaltsaufklärung zu seiner Überführung mitzuwirken ("nemo tenetur se ipso accusare"; st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 27.04.2010 - 2 BvL 13/07 -, juris Rn. 2 m.w.N.), nicht als belastendes Beweisanzeichen berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urt. v. 21.01.2004 - 1 StR 364/03 -, juris Rn. 7 m.w.N.); die unterbliebene Belehrung über die Freiwilligkeit eines Atemalkoholtests kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen (str.; dafür LG Freiburg, Beschl. v. 21.09.2009 - 9 Ns 550 Js 11375/09 -, juris Rn. 16; Geppert NStZ 2014, 481 ; Mosbacher, NStZ 2015, 42; dagegen OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.03.2013 - (2 B) 53 Ss-OWi 58/13 (55/13) -, juris Rn. 22 ff.; KG, Beschl. v. 30.07.2014 - 3 Ws (B) 356/14 - 122 Ss 106/14 -, juris; s.a. König, in: Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 13. Aufl. 2021, § 316 Rn. 45 m.w.N.).
  • LAG Köln, 08.11.2010 - 2 Sa 612/10

    Außerordentliche Kündigung eines Berufskraftfahrers bei Alkoholfahrt mit

    Das vom Kläger zitierte Urteil, welches im Übrigen nicht vom Kammergericht, sondern vom Landgericht Freiburg, kleine Strafkammer, am 21.09.2009 erlassen wurde (Az richtig: 9 Ns 550 Js 11375/09, 9 Ns 550 Js 11375/09 - AK 92/09) besagt, dass die Messungen mit dem Dräger Alkoholtestgerät nur dann nicht verwertet werden dürfen, wenn die getestete Person vor der Durchführung des Tests nicht auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hingewiesen worden war.
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