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   BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08   

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https://dejure.org/2009,917
BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08 (https://dejure.org/2009,917)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2009 - VI ZR 316/08 (https://dejure.org/2009,917)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 (https://dejure.org/2009,917)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • verkehrslexikon.de

    Schadensteilung bei zu dichtem Vorbeifahren eines Lkw an geöffneter Fahrzeugtür

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) ; Schadensteilung i.F.e. Berührung einer geöffneten Fahrzeugtür mit einem in zu geringem Abstand vorbeifahrenden LKW; Einstiegsvorgang oder Aussteigevorgang von Insassen eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Aussteigen aus PKW - Verkehrsunfall und Haftungsverteilung

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Lkws mit einer geöffneten Fahrzeugtür eines parkenden Pkws

  • Judicialis

    StVO § 14 Abs. 1; ; StVG § 17; ; BGB § 254

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 14 Abs. 1; StVG § 17
    Hälftige Schadensteilung bei Berührung der zum Zweck des Entladens geöffneten Pkw-Fahrzeugtür durch einen in zu geringem Abstand vorbeifahrenden Lkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 14 Abs. 1; StVG § 17; BGB § 254
    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung ( StVO ); Schadensteilung i.F.e. Berührung einer geöffneten Fahrzeugtür mit einem in zu geringem Abstand vorbeifahrenden LKW; Einstiegsvorgang oder Aussteigevorgang von Insassen eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrsrecht - Sorgfaltsanforderungen beim Ein- und Aussteigevorgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Leitsatz und Auszüge)

    Schadensersatz beim Öffnen der Tür

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einsteigen bei Gegenverkehr

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kind angeschnallt - Tür abgerissen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Durch Lkw abgerissene Seitentür

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Umfang der Sorgfaltspflichten gemäß § 14 Abs. 1 StVO

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflicht: Unfälle beim Ein- und Aussteigen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Aufpassen beim Kindabschnallen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kollision mit Pkw-Tür

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kollision mit Pkw-Tür

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftungsquote bei Verkehrsunfall bei Fahrertüröffnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3791
  • MDR 2010, 24
  • NZV 2010, 24
  • NJ 2010, 73
  • VersR 2009, 1641
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99

    Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht im Übrigen schon der Beweis des ersten Anscheins für fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. OLG Düsseldorf, aaO; OLG Hamburg, aaO; OLG Hamm, NZV 2000, 209 f.; KG, DAR 2005, 217; Heß in: Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 14 StVO Rn. 2; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 14 StVO Rn. 9).
  • OLG Hamburg, 11.06.2004 - 14 U 35/04

    Begriff des Aussteigens

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - [...] Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f. ; LG Berlin, VersR 2002, 864 f. ).
  • BGH, 13.03.2007 - VI ZR 216/05

    Pflichten nachfolgender Verkehrsteilnehmer bei Einschalten des Warnblinklichts

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB oder des § 17 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (vgl. Senatsurteile vom 16. Januar 2007 - VI ZR 248/05 - VersR 2007, 557, 558; vom 23. Januar 2007 - VI ZR 146/06 - VersR 2007, 558, 559; vom 13. März 2007 - VI ZR 216/05 -VersR 2007, 1095, 1096, jew. m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 1 U 102/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - [...] Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f. ; LG Berlin, VersR 2002, 864 f. ).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 146/06

    Abwägung der Verursachungsbeiträge bei einem Verkehrsunfall aufgrund Fahrens mit

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB oder des § 17 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (vgl. Senatsurteile vom 16. Januar 2007 - VI ZR 248/05 - VersR 2007, 557, 558; vom 23. Januar 2007 - VI ZR 146/06 - VersR 2007, 558, 559; vom 13. März 2007 - VI ZR 216/05 -VersR 2007, 1095, 1096, jew. m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 6 U 240/03

    Haftungsverteilung bei Erfassen der Fahrerin eines auf dem Seitenstreifen

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - [...] Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f. ; LG Berlin, VersR 2002, 864 f. ).
  • BGH, 16.09.1986 - VI ZR 151/85

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung des Haftpflichtversicherers auf

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Dass es für die Frage, ob die Sorgfaltspflicht des § 14 Abs. 1 StVO erfüllt ist, auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, hat der erkennende Senat bereits früher entschieden (Senatsurteil vom 16. September 1986 - VI ZR 151/85 - VersR 1986, 1231, 1232).
  • LG Berlin, 22.02.2001 - 58 S 194/00

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - [...] Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f. ; LG Berlin, VersR 2002, 864 f. ).
  • OLG Bremen, 29.05.2008 - 2 U 19/08

    Haftungsverteilung bei Beschädigung der zum Anschnallen eines Kindes geöffneten

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - [...] Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f. ; LG Berlin, VersR 2002, 864 f. ).
  • KG, 22.11.2007 - 12 U 199/06

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für eine Sorgfaltspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Diese Sorgfaltsanforderung gilt für die gesamte Dauer eines Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist (vgl. KG, NZV 2008, 245 f.).
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

  • OLG Nürnberg, 24.08.2000 - 8 U 682/00

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Autotür

  • KG, 14.10.2004 - 12 U 71/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines an einem stehenden

  • OLG Frankfurt, 25.10.2016 - 16 U 167/15

    Verkehrsunfall: Abwägung - Anscheinsbeweis bei Verstoß gegen § 14 Abs. 1 StVO

    Damit verlangt § 14 Abs. 1 StVO das höchste Maß an Vorsicht für das Ein- oder Aussteigen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist (BGH, Urteil vom 6.10.2009, VI ZR 316/08 = NJW 2009, 3791).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 1 U 101/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden mit der zum Zwecke des

    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in welchen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009, Az.: VI ZR 316/08, NJW 2009, 3791, Rdnr. 11 - zitiert nach juris - mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht schon der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009, Az.: VI ZR 316/08, Rdnr. 12 - zitiert nach juris - Senat a.a.O.; Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 14, Rdnr. 9 sowie Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 14 StVO, Rdnr. 2 jeweils mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer bereits länger geöffneten Fahrzeugtür

    Erfasst sind dabei insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa - wie hier - Gegenstände ein- oder auszuladen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, Rn. 11, juris).

    Kommt es - wie hier - im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Ein-/Aussteigevorgang zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, Rn. 12, juris).

    Denn die Sorgfaltspflicht des § 14 Abs. 1 StVO beschränkt sich nicht ausschließlich auf solche Vorgänge, bei denen sich durch das unvorsichtige Öffnen einer Fahrzeugtür ein Überraschungsmoment für andere Verkehrsteilnehmer ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, Rn. 11, juris).

    Kommt es - wie hier - zur Kollision zwischen einem ohne ausreichenden Seitenabstand vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der in die Fahrbahn ragenden Fahrzeugtür eines Fahrzeugs, während sich jemand in dieses Fahrzeug beugt, kann eine Haftungsteilung angemessen sein, wenn es - wie hier - an einem deutlich überwiegenden Verschulden einer der Beteiligten fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2012 - 1 U 149/11 -, juris; s.a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 3 U 232/16 -, Rn. 15, juris; OLG Celle, Urteil vom 22. September 2010 - 14 U 63/10 -, juris, jeweils zur Haftungsteilung bei Kollision mit einer bereits länger geöffneten Tür).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der Tür

    Dabei gehört ebenso wie das Herausnehmen von auf dem Rücksitz abgelegten Gegenständen (Senat, Urteil vom 28.12.1994, Az.: 1 U 241/93) auch das im Stehen an der geöffneten Fahrzeugtür vorgenommene Anschnallen eines Kindes auf der Rückbank noch zum Einsteigevorgang, innerhalb dessen der Fahrzeugführer äußerste Sorgfalt aufbringen muss (BGH NJW 2009, 3791; Senat, Urteil vom 16.01.2006, Az.: I-1 U 102/05).

    Die Abwägung der Verursachungsbeiträge führt zu einer hälftigen Quotierung des unfallbedingten Schadens (vgl. BGH NJW 2009, 3791; OLG Hamm NZV 2004, 408).

  • AG München, 27.10.2021 - 343 C 106/21

    Unfall auf Supermarktparkplatz: Zusammenstoß mit offener Tür eines anderen Kfz

    Diese Sorgfaltsanforderung gilt für die gesamte Dauer eines Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 06.10.2009, VI ZR 316/08).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass die Sorgfaltsanforderung auch für Einsteigevorgänge gilt, bei denen der Einsteigende in der Regel für den Verkehr erkennbar ist (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 06.10.2009, VI ZR 316/08).

    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 06.10.2009, VI ZR 316/08).

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

    Denn die Sorgfaltspflichten des § 14 StVO umfassen auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um Gegenstände ein- oder auszuladen (BGH NJW 2009, 3791).
  • LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen;

    Die Sorgfaltspflicht des § 14 Abs. 1 StVO beschränkt sich nach der insoweit eindeutigen Rechtsprechung des BGH (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.) nicht ausschließlich auf solche Vorgänge, bei denen sich durch das unvorsichtige Öffnen einer Fahrzeugtür ein Überraschungsmoment für andere Verkehrsteilnehmer ergibt (in dieser Richtung allerdings OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203; LG Berlin, VersR 2002, 864).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass die Sorgfaltsanforderung auch für Einsteigevorgänge gilt, bei denen der Einsteigende in der Regel für den fließenden Verkehr erkennbar ist (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.).

    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.; OLG Düsseldorf, VersR 2014, 1390; OLG Hamm, NZV 2000, 209; KG Berlin, DAR 2005, 217).

    Nach BGH sind daher die Umstände des Einzelfalles entscheidend (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.), jedoch ist stets zunächst von einem Beweis des ersten Anscheins für einen Verstoß des Aussteigenden gegen § 14 Abs. 1 StVO auszugehen.

  • OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einer in ihr verbotswidrig

    Denn diese Rechtsprechung betrifft nur solche Fälle, in denen eine geöffnete Fahrzeugtür für den Unfall mitursächlich war (vgl. BGH, NJW 2009, 3791; entsprechendes gilt für die in dieser Entscheidung zitierten OLG-Entscheidungen).
  • OLG Celle, 22.09.2010 - 14 U 63/10

    Haftung; Einsteigen; Aussteigen; Fahrzeugtür

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08, NZV 2010, 24, Rdnr. 11) gilt die Sorgfaltsanforderung des § 14 Abs. 1 StVO für die gesamte Dauer des Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Ein- oder Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist.

    Der BGH hat in einem etwa vergleichbaren Fall (NZV 2010, 24, Rdnr. 9 und 14) eine hälftige Schadensteilung revisionsrechtlich nicht beanstandet.

  • LG Saarbrücken, 12.09.2017 - 13 S 69/17

    Unfallhaftung bei einem Zusammenstoß mit einem haltenden und einem

    Wird - wie hier - beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. nur BGH, Urteil vom 6.10.2009 - VI ZR 316/08, VersR 2009, 1641; OLG Köln VersR 2015, 999, jew. m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 135/21

    1. Die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen richten sich In einem

  • OLG Köln, 07.11.2019 - 15 U 113/19

    Fahrgast haftet in vollem Umfang für Schaden beim Aussteigen

  • LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 8/23

    Unfall beim Vorbeifahren an stehendem Fahrzeug

  • OLG Celle, 04.12.2019 - 14 U 127/19

    Verkehrsunfall im Zusammenhang mit dem Ein- und Aussteigen zur Fahrbahnseite

  • LG Arnsberg, 02.08.2017 - 3 S 198/16

    Kosten, die auch Geschädigter verursachen würde, sind erforderlich!

  • LG Saarbrücken, 17.04.2014 - 13 S 24/14

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

  • LG Saarbrücken, 11.11.2022 - 13 S 23/22

    Haftungsverteilung bei einer Kollision mit einer geöffneten und in die

  • LG Dessau-Roßlau, 14.01.2011 - 2 O 33/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltsanforderungen an die Öffnung der Fahrertür

  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 22 U 65/18

    Einfaches Bestreiten der Aktivlegitimation im Rahmen des § 1006 BGB

  • LG Duisburg, 10.06.2013 - 3 O 405/12

    Haftungsverteilung bei Kollision mit geparktem Kfz mit geöffneter Fahrzeugtür

  • LG Hamburg, 24.03.2022 - 323 O 289/21

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Kfz im fließenden Verkehr

  • OLG München, 07.10.2020 - 10 U 1455/20

    Quotenabwägung bei Kollision mit geöffneter Kfz-Türe - Vertrauenstatbestand durch

  • OLG München, 21.07.2011 - 10 U 2529/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der

  • LG Düsseldorf, 26.10.2011 - 5 O 493/09

    Unfallverursachung durch Öffnen der linken Seitentür eines auf dem Seitenstreifen

  • AG Duisburg, 16.10.2013 - 50 C 779/12

    Mitverschulden bei Zusammenstoß mit einer geöffneten Fahrertür eines parkenden

  • LG Aachen, 23.02.2023 - 1 O 219/22

    Verkehrsunfall bei Haftung bei Fahren gegen offene Fahrzeugtür

  • AG Frankenthal, 04.03.2016 - 3a C 126/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Beschädigung der Fahrertür eines

  • AG Hamburg, 12.01.2017 - 31b C 150/16

    Verkehrsunfall: rückwärtsfahrender Pkw mit Fahrertür eines geparkten Pkw

  • AG Dresden, 21.05.2021 - 116 C 3640/20

    Halterhaftung - Schadensentstehung bei dem Betrieb eines Kfz

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